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<title>Forum Faktencheck Elektrosmog</title>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/</link>
<description>Faktenchecks von Behauptungen, die von Mobilfunkgegnern und Mobilfunkkritikern aufgestellt werden</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Die Funkwende wird an Li-Fi scheitern (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#666;"><strong>Die &quot;Kompetenzinitiative&quot; setzt bei ihrer Funkwende auf Li-Fi als Alternative zu W-Lan. Doch die Initiative drückt sich beharrlich um konkrete Angaben zur praktischen Anwendung von Li-Fi herum. Stattdessen erweckt sie bei technischen Laien den irreführenden Eindruck einer &quot;Wunderlösung&quot;. Zwischen den Möglichkeit von Li-Fi und einer wirtschaftlich sinnvollen Infrastruktur liegt jedoch ein tiefer Graben.</strong></span><br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Eine Lampe ist noch kein Internetzugang</span></p>
<p>Die &quot;Kompetenzinitiative&quot; stellt Li-Fi als zentralen Baustein ihrer Funkwende dar. In ihrem &quot;<a href="https://kompetenzinitiative.com/wp-content/uploads/2022/03/Weissbuch_Online.pdf?utm_source=chatgpt.com">Weißbuch</a>&quot; wird Li-Fi als Alternative zu W-Lan genannt und auf der Funkwende-Website ist von alternativen mobilen Techniken mit Lichtfrequenzen die Rede. Das klingt schön einfach: Statt Funk übertragen nach der Wende Lampen die Daten mit Licht.</p>
<p>Aber: Eine Lampe saugt die Daten nicht aus dem Nichts. Sie muss selbst an ein Datennetz angebunden sein. Eben diesen Sachverhalt behandelt die &quot;Kompetenzinitiative&quot; auffallend vage. Konkrete Angaben dazu, wie eine flächendeckende Li-Fi-Versorgung in Wohnungen, Schulen oder Büros realisiert werden soll, sucht man auf den Seiten des Vereins vergeblich.</p>
<p>Dabei ist die technische Frage ganz simpel: Wie kommt das Nutzsignal zur Deckenleuchte? Per Ethernet oder Glasfaser? Dann muss durch den Putz hindurch eine Datenleitung zu jeder Li-Fi-Leuchte geführt werden. Über Powerline? Dann braucht jede Leuchte zusätzliche Kommunikationselektronik und &quot;Elektrosensible&quot; klagen wegen dem mit Power-Line-Communication verbundenen Elektrosmog. Per Funk? Dann wäre die ungeliebte Funkverbindung lediglich zum Li-Fi-Access-Point verlagert. Doch selbst damit ist das Problem nicht gelöst: Licht wird abgeschattet, hat eine begrenzte Reichweite und erfordert für eine gute Raumabdeckung gegebenenfalls mehrere Zugangspunkte. Das alles kostet bei flächendeckender Inhouse-Anwendung Unsummen, und der Mehrwert gegenüber W-Lan lässt sich nur mühsam, wortreich und fragwürdig begründen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Die Fachwelt kennt diese Probleme</span></p>
<p>Das sind alles keine Einwände von Li-Fi-Gegnern. Das <em>Fraunhofer HHI</em> entwickelt beispielsweise ausdrücklich Li-Fi-Systeme, bei denen die Deckenmodule über Ethernet oder Powerline an das Datennetz angebunden werden. Auch das Schweizer Bakom beschreibt die Anbindung an das Datennetz, die Rückübertragung vom Endgerät, Abschattung, Mobilität und Abdeckung als praktische Herausforderungen.</p>
<p>Li-Fi ist keineswegs eine Scheintechnik. Die Datenkommunikation via Licht kann in bestimmten Umgebungen sehr interessante Vorteile bieten. Gerade deshalb ist es auffällig, dass die &quot;Kompetenzinitiative&quot; die konkreten Randbedingungen ihrer eigenen Li-Fi-Vision so stiefmütterlich behandelt. Aus der technisch richtigen Aussage &quot;<em>Datenübertragung mit Licht ist möglich</em>&quot; wird wegen der Vernebelung konkreter Anwendungsaspekte gegenüber Laien leicht die falsche Vorstellung: &quot;<em>Dann können wir W-Lan einfach durch Lampen ersetzen.</em>&quot;</p>
<p><span style="font-size:x-large;">Technisch möglich ist nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll</span></p>
<p>Ein Blick übern Zaun hilft, den Unterschied zu verstehen. In Europa gibt es bis heute zahlreiche unterschiedliche Steckersysteme für Haushaltsstrom. Eine europaweit einheitliche Steckdose wäre technisch zweifellos sinnvoll: Die Vielfalt der Systeme würde verschwinden, Geräte könnten grenzüberschreitend überall ohne Adapter betrieben werden, die Produktion wäre günstiger, die Lagerhaltung einfacher. Trotzdem fordert niemand ernsthaft, sämtliche vorhandenen Steckdosen und Stecker in Europa auszutauschen. Der Grund ist nicht ein technisches Hindernis, sondern eine simple Kosten-Nutzen-Rechnung: Die installierte Basis umfasst hunderte Millionen Stecker und Steckdosen. Der Aufwand einer Umrüstung wäre gigantisch, wohingegen der gewonnene Gebrauchsnutzen für die meisten Menschen vergleichsweise gering wäre.</p>
<p>Die gleiche Frage stellt sich auch bei Li-Fi. Dass man mit Licht Daten übertragen kann, ist interessant und unstreitig. Daraus folgt aber noch lange nicht, dass es sinnvoll ist, die vorhandene W-Lan-Infrastruktur durch eine Vielzahl optischer Zugangspunkte zu ersetzen.</p>
<p><span style="font-size:x-large;">Die eigentliche Berechnung fehlt</span></p>
<p>Wer W-Lan großflächig durch Li-Fi ersetzen will, müsste deshalb eine einfache, aber entscheidende Berechnung vorlegen: Wie viele Li-Fi-Zugangspunkte werden benötigt? Wie werden sie an das Datennetz angebunden? Wie werden Abschattungen und Mobilität beherrscht? Welche zusätzliche Elektronik ist erforderlich? Was kostet die Installation? Und welchen praktischen Mehrwert erhält der Nutzer dafür gegenüber einem bereits vorhandenen W-Lan-Access-Point? Oder auch: Ist es sozial gerechtfertigt, wegen einer handvoll überzeugter &quot;Elektrosensibler&quot; das ganze Land einer Funkwende zu unterziehen?</p>
<p>Die &quot;Kompetenzinitiative&quot; beantwortet keine dieser Fragen in einer Weise, die ihre weitreichende Funkwende technisch, wirtschaftlich und sozial plausibel machen würde. Stattdessen bleibt sie im Ungewissen stecken, was im Ernstfall Fluchtmöglichkeiten nach allen Seiten offen lässt.</p>
<p>Auf diese Weise wird eine prinzipiell funktionierende Technik rhetorisch zur scheinbar gebrauchsfertigen Lösung eines proklamierten Infrastrukturproblems. Doch Li-Fi ist keine Wunderlösung. Es ist eine interessante Übertragungstechnik mit gewissen Vorteilen und Nachteilen. Ob daraus jemals eine sinnvolle großflächige W-Lan-Alternative wird, entscheidet jedoch weder die &quot;Kompetenzinitiative&quot; noch deren Funkwende, sondern die praktische und wirtschaftliche Gesamtbilanz. Eben diese Bilanz bleibt die Funkwende bislang jedoch schuldig. Mutmaßlich aus gutem Grund.</p>
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<pubDate>Wed, 12 Aug 2026 16:55:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Funkwende aus alternativer Sicht von Gemini (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bevor ich die drei K-Intelligenzbestien mit dem eingangs beschriebenen Auftrag auf die Funkwende der &quot;Kompetenzinitiative&quot; losließ, wollte ich spontan von der Google-KI Gemini eine Einschätzung von Kühlings Denkschrift haben. Meine Aufforderung an die KI enthielt jedoch eine Wertung: &quot;<em>Mir kommt das Paper höchst spanisch vor, was hältst du davon?</em>&quot; Die KI reagierte darauf mit einem schonungslosen Verriss der Denkschrift. Hier nur das Fazit:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Deine Wahrnehmung täuscht dich nicht: Das Paper ist kein objektiver Forschungsbeitrag, sondern ein politisch-ideologisches Plädoyer. Es vermischt echte technologische Herausforderungen (wie den Energieverbrauch von Rechenzentren) mit pseudowissenschaftlicher Angstmacherei vor Mobilfunkstrahlung und praxisfremden Lösungsvorschlägen.</strong></em></span></p>
<p>Das liest sich völlig anders als die Antwort Geminis auf meinen neutral formulierten Auftrag. Was lernen wir daraus? Auch KI will einem Fragesteller gefallen, indem sie in seinem Sinne antwortet. Um unvoreingenommene Antworten zu erhalten, dürfen der KI deshalb keinerlei Hinweise auf die eigene Erwartungshaltung gegeben werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75847</link>
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<pubDate>Wed, 12 Aug 2026 10:42:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Funkwende aus Sicht von Gemini (Volltext) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size:x-large;">1. Kundige Bewertung von Wilfried Kühlings Denkschrift „Funkwende“</span></p>
<p>Bei einer fachlichen Bewertung vor einem Ausschuss lässt sich Kühlings Denkschrift wie folgt einordnen:</p>
<p><strong>Systemischer Immissionsschutzansatz</strong>: Kühling überträgt das im Lärmschutz etablierte Schutz- und Vorsorgekonzept der Trennung von Innen- und Außenraumpegeln auf nicht-ionisierende Strahlung (NIS). Unter Annahme einer durchschnittlichen Gebäudeabschirmung von ca. 20 dB schlägt er Immissionsrichtwerte von 100 µW/m² im Außenbereich und 1 µW/m² für Innenräume vor.</p>
<p><strong>Technologische Neuausrichtung (Li-Fi &amp; Festnetz)</strong>: Die Denkschrift fordert die Abkehr von einer flächendeckenden Durchstrahlung von Gebäudehüllen von außen mit hoher Sendeleistung. Stattdessen soll der Datenverkehr in Innenräumen über leitungsgebundene Anschlüsse und optische Freiraumkommunikation (Li-Fi / Licht- und Infrarotfrequenzen) abgewickelt werden.</p>
<p><strong>Energie- und Datenschutzvorteile</strong>: Kühling argumentiert, dass der Verzicht auf das Überwinden der Dämpfung von Gebäudehüllen die erforderliche Strahlungsleistung um etwa das Hundertfache senkt. Zudem verweist er auf erhebliche Bandbreitenreserven des Lichtspektrums, Energieeinsparungspotenziale (unter Bezugnahme auf Studien des Umweltbundesamtes) sowie erhöhte Datensicherheit, da Licht Wände nicht durchdringt.  </p>
<p><strong>Kritik am rechtlichen Schutzkonzept der 26. BImSchV</strong>: Der Autor bemängelt, dass sich der staatliche Schutz bisher ausschließlich an thermischen/physikalischen Wirkungen orientiert und damit auf einen reinen Gefahrenschutz beschränkt ist. Biologische und athermische Wirkungen (wie oxidativer Stress oder Krebspromotion) sowie vulnerable Gruppen bleiben unberücksichtigt.</p>
<p><strong>Gesamtfazit für den Ausschuss</strong>: Die Denkschrift bietet ein in sich schlüssiges, präventiv ausgerichtetes Konzept, das Umwelt-, Gesundheits- und Datenschutz mit Energieeffizienz verbindet. Die größte Herausforderung liegt jedoch im erforderlichen Paradigmenwechsel: Der flächendeckende Ersatz von WLAN/Mobilfunk in Gebäuden erfordert erhebliche Investitionen in Infrastruktur und Verkabelung sowie einen Wechsel von der reinen Gefahrenabwehr hin zu einem konsequenten Vorsorgeprinzip.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">2. Erfolgsaussichten des Klagewegs vor dem Verwaltungsgericht Berlin</span></p>
<p>Die Kompetenzinitiative e.V. strebt mit Verweis auf das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) eine Klage vor dem VG Berlin gegen die Bundesrepublik Deutschland an, um eine Verschärfung der Grenzwerte der 26. BImSchV und die Berücksichtigung athermischer Effekte zu erzwingen.</p>
<p>Aus juristischer und verwaltungsgerichtlicher Sicht sind die Erfolgsaussichten dieser Klage als sehr gering einzustufen:</p>
<p><strong>Breiter Einschätzungs- und Bewertungsspielraum</strong>: Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte steht dem Verordnungsgeber bei wissenschaftlich komplexen und nicht abschließend geklärten Risikolagen ein weiter Gestaltungs- und Bewertungsspielraum zu.</p>
<p><strong>Keine richterliche Ersatz-Risikobewertung</strong>: Gerichte betonen regelmäßig, dass sie bei wissenschaftlicher Ungewissheit nicht anstelle der Fachbehörden (wie dem Bundesamt für Strahlenschutz oder der Strahlenschutzkommission) eigene Risikobewertungen vornehmen oder auf Basis einzelner kritischer Studien neue Grenzwerte festlegen dürfen.</p>
<p><strong>Hürde der „evidenten Untragbarkeit“</strong>: Eine Pflicht des Staates zum Nachbessern oder Verändern der 26. BImSchV greift gerichtlich erst dann, wenn die geltenden Grenzwerte objektiv nicht mehr vertretbar bzw. „evident untragbar“ geworden sind. Dies verneinen die Gerichte, solange der Verordnungsgeber seiner fortlaufenden Risikobeobachtungspflicht nachkommt.</p>
<p><strong>Gefestigte Rechtsprechungspraxis</strong>: Bisherige Verfahren, in denen Kläger die Unbeachtlichkeit der 26. BImSchV wegen athermischer Effekte oder verfassungsrechtlicher Schutzpflichtverletzungen geltend machten, wurden von den Verwaltungsgerichten durchgehend abgewiesen.</p>
<p><strong>Verfahrensrechtliche Hürden</strong>: Eine Klage, die direkt auf die Abänderung einer untergesetzlichen Norm (Rechtsverordnung) abzielt, stößt vor den Verwaltungsgerichten zudem auf erhebliche prozedurale Hürden hinsichtlich der Klagebefugnis und der Statthaftigkeit des gewählten Rechtsschutzwegs.</p>
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<pubDate>Wed, 12 Aug 2026 10:04:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Funkwende aus Sicht von Gemini (Abstract) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size:x-large;">Abstract</span></p>
<p>Diese Bewertung fasst die fachliche Analyse zu Wilfried Kühlings Denkschrift „Funkwende“ sowie die juristische Prognose zur Klage der Kompetenzinitiative e.V. vor dem VG Berlin zusammen: Kühlings Konzept bietet einen wissenschaftlich und ökologisch durchdachten Ansatz, der durch eine Trennung von Innen- und Außenraumgrenzwerten, Dämpfungsvermeidung und die Nutzung optischer Freiraumkommunikation (Li-Fi) erhebliche Potenziale für Gesundheitsschutz, Energieeffizienz und Datenschutz aufweist. Demgegenüber stehen die Erfolgsaussichten einer Klage auf Verschärfung der Grenzwerte der 26. BImSchV aus juristischer Sicht äußerst schlecht. Der weite Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum des Verordnungsgebers bei wissenschaftlichen Ungewissheiten, die Pflicht zur Darlegung einer evidenten Untragbarkeit sowie die gefestigte verwalterische Rechtsprechung schließen einen gerichtlichen Erfolg nahezu aus.</p>
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<pubDate>Wed, 12 Aug 2026 09:53:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Funkwende aus Sicht von Claude (Volltext) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size:x-large;">Zur Denkschrift selbst</span></p>
<p><strong>Autor und Einordnung</strong>. Wilfried Kühling ist langjähriger EMF-Referent des BUND und einer der bekanntesten Vertreter der Position, dass athermische Effekte hochfrequenter Felder gesundheitsrelevant sind und die 26. BImSchV das nicht ausreichend abbildet. Das ist wichtig zu benennen, weil die Denkschrift nicht als neutrales Gutachten auftritt, sondern als Positionspapier einer wissenschaftlichen Minderheitsmeinung – was legitim ist, aber vor einem Ausschuss transparent gemacht werden sollte.</p>
<p><strong>Die zentrale Zahl</strong>. Der Kern des Vorschlags sind Richtwerte von 1 µW/m² innen und 100 µW/m² außen. Zur Einordnung: Die aktuellen Grenzwerte der 26. BImSchV liegen je nach Frequenzband bei mehreren Watt pro Quadratmeter – der Vorschlag liegt damit größenordnungsmäßig vier bis fünf Zehnerpotenzen unter dem geltenden Recht. Das ist kein &quot;leicht strengerer&quot; Vorsorgewert, sondern faktisch das Ende der heutigen Flächenversorgung durch klassische Mobilfunkzellen, wie die Denkschrift selbst implizit einräumt, indem sie den Umstieg auf Li-Fi/Glasfaser als notwendige Konsequenz mitliefert.</p>
<p><strong>Die Lärm-Analogie</strong>. Die Übertragung des Innen/Außen-Schutzkonzepts aus dem Lärmschutzrecht ist rhetorisch geschickt, aber wissenschaftlich schwach. Lärmschutzwerte beruhen auf gut etablierten Dosis-Wirkungs-Kurven für Schlafstörung (WHO-Nachtlärmleitlinien). Für die vorgeschlagenen EMF-Werte existiert keine vergleichbare, breit anerkannte Dosis-Wirkungs-Beziehung – die Analogie suggeriert eine methodische Stringenz, die in der Sache nicht vorhanden ist.</p>
<p><strong>Quellenbasis – gemischte Qualität</strong>. Hier würde ich vor einem Ausschuss differenzieren:</p>
<p>► Einige Quellen sind reguläre Tierstudien in referierten Fachzeitschriften (Lerchl et al. 2015), deren Befunde aber in der Fachcommunity kontrovers diskutiert und in Teilen relativiert wurden (u. a. wegen Ko-Kanzerogenese-Design und Vergleichbarkeit mit dem NTP-Programm).<br />
► Andere Quellen sind erklärte Interessenvertretungen: die EUROPAEM-EMF-Leitlinie (Belyaev et al. 2016) wird von keiner etablierten medizinischen Fachgesellschaft getragen, die BUND-Position ist eine Verbandsposition, keine wissenschaftliche Primärquelle.<br />
► Der EPRS-STOA-Bericht &quot;Health impact of 5G&quot; wurde von einer einzelnen, dem Ramazzini-Institut nahestehenden Autorin verfasst und ist innerhalb der EU-Wissenschaftsgemeinschaft selbst nicht unumstritten.<br />
► Die Aussage, die Übertragbarkeit von Tierversuchen auf den Menschen stehe &quot;außer Frage&quot;, wird mit einem ICNIRP-Zitat von 1998 belegt – während die aktuellen ICNIRP-Leitlinien (2020) explizit zum Schluss kommen, dass athermische Gesundheitswirkungen unterhalb der Grenzwerte nicht hinreichend belegt sind. Das ist eine selektive Zitierweise, die einem Ausschuss auffallen sollte.</p>
<p><strong>Fazit zur fachlichen Bewertung</strong>: Die Denkschrift ist in sich stimmig argumentiert und benennt reale offene Forschungsfragen (athermische Wirkmechanismen werden tatsächlich erforscht, das ist kein Fantasiethema). Sie stellt aber eine wissenschaftliche Minderheitsposition als deutlich gesicherter dar, als es der internationale Konsens (WHO, ICNIRP, BfS, SSK) hergibt, und der vorgeschlagene Grenzwert ist nicht aus einer Risikoschwelle abgeleitet, sondern eine politisch gesetzte Vorsorgegröße, die realistischerweise einen kompletten Infrastrukturumbau voraussetzt.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Zu den Erfolgsaussichten der Klage</span></p>
<p>Aus der Kampagnenseite wird klar, welchen Weg die Kompetenzinitiative wählt: eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem VG Berlin, gestützt auf Art. 2 Abs. 2 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), mit dem Ziel einer &quot;drastischen Verschärfung der Grenzwerte&quot;.</p>
<p><strong>Zulässigkeitsprobleme</strong><br />
► Die 26. BImSchV ist eine Bundesverordnung. Eine prinzipale Normenkontrolle nach § 47 VwGO gegen Bundesverordnungen ist vor Verwaltungsgerichten grundsätzlich nicht eröffnet – dieser Weg ist im Kern Landesrecht vorbehalten. Es müsste also entweder eine Feststellungsklage (Feststellung einer grundrechtlichen Schutzpflichtverletzung des Staates) oder eine allgemeine Leistungsklage auf Tätigwerden des Verordnungsgebers gewählt werden. Beides ist prozessual voraussetzungsvoll und in der Rechtsprechung selten erfolgreich, weil Gerichte dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber bei der Erfüllung grundrechtlicher Schutzpflichten einen weiten Gestaltungsspielraum zubilligen und nur bei evidentem, eklatantem Schutzversagen eingreifen.<br />
► Denkbar ist, dass die Kläger sich am Vorbild des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts (2021) orientieren, der eine Schutzpflichtverletzung wegen unzureichender gesetzlicher Vorsorge feststellte. Der entscheidende Unterschied: Dort war die physikalische Kausalkette (CO2-Emissionen – Erderwärmung – Freiheitseinbußen künftiger Generationen) wissenschaftlich unstrittig; das Gericht musste nur die verfassungsrechtliche Bewertung vornehmen, nicht den zugrunde liegenden wissenschaftlichen Sachverhalt neu ermitteln. Bei athermischen EMF-Wirkungen fehlt genau diese wissenschaftliche Eindeutigkeit – Gerichte müssten hier einen offenen Wissenschaftsstreit selbst entscheiden, wovor sich Verwaltungsgerichte traditionell scheuen.</p>
<p><strong>Bisherige Rechtsprechung spricht gegen die Kläger</strong>. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach (u. a. 2002, 1 BvR 1676/01) Verfassungsbeschwerden gegen die Mobilfunk-Grenzwerte zurückgewiesen und dabei betont, dass der Verordnungsgeber sich an anerkannten wissenschaftlichen Gremien (ICNIRP-Systematik) orientieren darf und nicht verpflichtet ist, jeder Minderheitsposition zu folgen, solange er den Erkenntnisstand im Blick behält (Beobachtungspflicht). Diese Linie wurde seither nicht grundlegend erschüttert.</p>
<p><strong>Ein realistischerer Hebel</strong> liegt, wie schon erwähnt, in Einzelfallklagen gegen konkrete Verwaltungsakte (Standortbescheinigungen einzelner Sendeanlagen), wo Gerichte – wie beim OVG Koblenz 2024 – bereit waren, den aktuellen Forschungsstand im konkreten Fall neu aufzuklären. Das kann mittelbar Druck erzeugen, ist aber etwas anderes als eine gerichtlich erzwungene Verordnungsänderung.</p>
<p><strong>Mein Gesamturteil für den Ausschuss</strong>: Die Klage hat als Instrument, eine &quot;drastische Verschärfung der Grenzwerte&quot; über eine Verpflichtungs- oder Feststellungsklage am VG Berlin zu erzwingen, nach der bisherigen Rechtsprechungslinie geringe Erfolgsaussichten – sowohl wegen prozessualer Hürden als auch wegen der etablierten richterlichen Zurückhaltung gegenüber der wissenschaftlichen Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers. Realistischer ist eine mittelfristige politisch-mediale Wirkung der Kampagne (Pressekonferenz, Öffentlichkeitsarbeit), unabhängig vom juristischen Ausgang – was ja auch der Fokus der Website auf Spendenwerbung und PR-Strategie-Workshop nahelegt.</p>
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<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75844</link>
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<pubDate>Wed, 12 Aug 2026 09:45:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Funkwende aus Sicht von Claude (Abstract) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size:x-large;">Abstract</span></p>
<p>Die Denkschrift von Wilfried Kühling (BUND-EMF-Referent, Sept. 2022) fordert eine Absenkung der Mobilfunk-Grenzwerte auf 1 µW/m² innen bzw. 100 µW/m² außen – rund vier bis fünf Zehnerpotenzen unter den geltenden Werten der 26. BImSchV. Der Vorschlag wird über eine Analogie zum Lärmschutzrecht begründet, die jedoch eine dort etablierte Dosis-Wirkungs-Basis suggeriert, die für athermische EMF-Effekte in dieser Form nicht existiert. Die zitierte Literatur mischt regulär referierte Tierstudien mit Positionspapieren interessengeleiteter Fachverbände (EUROPAEM, BUND) und stellt eine wissenschaftliche Minderheitsposition – athermische Effekte seien gesundheitlich gesichert relevant – als deutlich konsentierter dar, als es dem aktuellen Stand von WHO, ICNIRP und BfS entspricht; teils wird dabei selektiv zitiert (u. a. ein veraltetes ICNIRP-Zitat von 1998 statt der aktuellen Leitlinien von 2020).</p>
<p>Die darauf gestützte Klage vor dem VG Berlin gegen die Bundesrepublik (Art. 2 Abs. 2 GG) hat nach meiner Einschätzung geringe Erfolgsaussichten: Eine direkte Normenkontrolle gegen eine Bundesverordnung ist vor Verwaltungsgerichten kaum eröffnet, eine Feststellungs- oder Leistungsklage müsste eine grundrechtliche Schutzpflichtverletzung nachweisen, und die bisherige Rechtsprechung (u. a. BVerfG 2002) billigt dem Verordnungsgeber bei umstrittener Wissenschaftslage einen weiten Einschätzungsspielraum zu. Anders als beim Klimabeschluss 2021, wo die physikalische Kausalkette unstrittig war, müssten Gerichte hier selbst einen offenen wissenschaftlichen Meinungsstreit entscheiden – das haben deutsche Verwaltungsgerichte bislang konsequent vermieden. Erfolgversprechender sind Einzelfallklagen gegen konkrete Standortbescheinigungen, wie sie 2024 vor dem OVG Koblenz zu einer Sachverhaltsaufklärung geführt haben.</p>
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<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75843</link>
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<pubDate>Wed, 12 Aug 2026 09:35:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Funkwende aus Sicht von ChatGPT (Volltext II) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size:x-large;">Erfolgsaussichten des Klagevorhabens</span></p>
<p>Meine Einschätzung wäre inzwischen:</p>
<p><strong>Zulässigkeit der Klage</strong>: offen bis problematisch.</p>
<p>Solange die konkrete Klageschrift nicht vorliegt, lässt sich die Zulässigkeit nicht abschließend beurteilen.</p>
<p>Entscheidend werden insbesondere sein:</p>
<p>- Wer sind die Kläger?<br />
- Welche konkreten Rechtspositionen machen sie geltend?<br />
- Gegen welchen konkreten Verwaltungsakt oder welche konkrete behördliche Maßnahme richtet sich die Klage?<br />
- Welche Verpflichtung soll der Bund konkret erfüllen?<br />
- Welches Gericht soll dafür zuständig sein?<br />
- Wird eine inzidente Kontrolle der 26. BImSchV angestrebt?<br />
- Ist die Bundesrepublik Deutschland in dieser konkreten Konstellation der richtige Beklagte?</p>
<p>Die Website beantwortet diese Fragen bislang nicht ausreichend.</p>
<p><strong>Begründetheit</strong>: sehr hohe Hürde</p>
<p>Hier sehe ich die eigentliche Schwäche.</p>
<p>Die Kläger müssten die bestehende wissenschaftliche und rechtliche Bewertung so weit erschüttern, dass die Gerichte zu dem Schluss kommen: Der Verordnungsgeber durfte die bisherigen Grenzwerte nicht mehr aufrechterhalten.</p>
<p>Die Rechtsprechung legt diese Schwelle hoch. Das BVerwG hat die Grenzwerte der 26. BImSchV wiederholt als rechtlich nicht zu beanstanden bezeichnet und ausdrücklich auf den weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers verwiesen. Es hat noch 2013 formuliert, dass die Schutzpflicht nach dem damaligen fachwissenschaftlichen Kenntnisstand keine niedrigeren Grenzwerte verlangte.</p>
<p>Das bedeutet nicht, dass die Sache für alle Zeiten entschieden wäre. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse können eine Neubewertung erzwingen. Aber genau dafür braucht man einen sehr belastbaren Nachweis einer veränderten Erkenntnislage.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Meine Gesamteinschätzung</span></p>
<p>Ich würde die Denkschrift nicht als &quot;Unsinn&quot; abqualifizieren. Das wäre fachlich zu grob und würde ihrer tatsächlichen Struktur nicht gerecht.</p>
<p>Ich würde sie vielmehr folgendermaßen einordnen:</p>
<p>Die Denkschrift ist ein politisch motiviertes und technisch teilweise konkretes Konzept für eine weitreichende Veränderung der Mobilfunkinfrastruktur. Sie enthält interessante Überlegungen zur Innenraumversorgung, zur Nutzung optischer Datenübertragung und zur Expositionsminimierung. Ihr wissenschaftlicher Teil überschreitet jedoch mehrfach die Grenze zwischen dem Nachweis biologischer Effekte und dem Nachweis gesundheitlich relevanter Wirkungen beim Menschen. Die daraus gezogene rechtliche Schlussfolgerung, eine drastische Absenkung der Grenzwerte sei zum Schutz von Art. 2 Abs. 2 GG geboten, wird nicht hinreichend hergeleitet. Insbesondere fehlt eine belastbare quantitative Begründung für die vorgeschlagenen Werte von 1 µW/m² und 100 µW/m².</p>
<p>Als Grundlage einer politischen Vorsorgediskussion kann die Denkschrift daher durchaus dienen. Doch als Beweisführung für eine gerichtliche Verpflichtung des Staates zur Änderung der 26. BImSchV ist sie nach meiner Einschätzung unzureichend.</p>
<p>Und die Klage?</p>
<p>Ich würde die Erfolgsaussichten derzeit als <span class="underline">sehr gering</span> einschätzen.</p>
<p>Nicht weil eine gerichtliche Überprüfung der 26. BImSchV grundsätzlich ausgeschlossen wäre. Das wäre eine zu weitgehende Aussage. Sondern weil zwei hohe Hürden gleichzeitig überwunden werden müssen:</p>
<p>1. Es muss ein prozessual tragfähiger Weg gefunden werden, auf dem die Kläger eine Änderung der staatlichen Schutzregelung überhaupt erzwingen können.<br />
2. Es muss materiell nachgewiesen werden, dass die geltenden Grenzwerte angesichts des heutigen Erkenntnisstands den verfassungsrechtlich gebotenen Gesundheitsschutz evident verfehlen.</p>
<p>Die Website zeigt, dass die Kompetenzinitiative diese Hürden kennt und das Verfahren offenbar strategisch vorbereitet: wissenschaftliche Recherche, Expertengruppe, Klägerprofile, Anwalt, Prozessfinanzierung und eine begleitende PR-Kampagne werden ausdrücklich genannt.</p>
<p>Aber strategische Vorbereitung ist noch kein Nachweis der Erfolgsaussicht.</p>
<p>Besonders bemerkenswert finde ich dabei, dass die Initiative im aktuellen Lobbyregister ihr Vorhaben relativ knapp als Klage zur &quot;Berücksichtigung der athermischen Wirkungen&quot; beschreibt. Das ist juristisch wesentlich enger als die umfassende &quot;Funkwende&quot; der Denkschrift.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Mein vorläufiges Urteil</span></p>
<p><strong>Politisches Projekt</strong>: ernst zu nehmen.  <br />
<strong>Technisches Zukunftskonzept</strong>: diskutierbar.  <br />
<strong>Wissenschaftliche Begründung der konkreten Vorsorgewerte</strong>: nicht überzeugend.  <br />
<strong>Juristische Konstruktion</strong>: ohne Klageschrift noch nicht abschließend beurteilbar.  <br />
<strong>Chance, den Bund tatsächlich zu einer drastischen Änderung der 26. BImSchV zu zwingen</strong>: sehr gering.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75842</link>
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<pubDate>Tue, 11 Aug 2026 21:08:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Funkwende aus Sicht von ChatGPT (Volltext I) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die &quot;Denkschrift Funkwende&quot; von Wilfried Kühling ist ihrem Charakter nach kein wissenschaftliches Gutachten zur gesundheitlichen Bewertung hochfrequenter elektromagnetischer Felder und auch keine juristische Untersuchung der 26. BImSchV. Sie ist vielmehr ein politisch-technisches Konzeptpapier, das eine grundlegende Neuorientierung der mobilen Kommunikationsinfrastruktur fordert. Die wesentlichen Elemente sind die Verringerung der Funkversorgung durch Gebäudehüllen, eine stärkere leitungsgebundene Versorgung und der Einsatz optischer Datenübertragung, insbesondere Li-Fi, innerhalb von Gebäuden.</p>
<p>Als Diskussionsbeitrag zu einer möglichen Infrastrukturstrategie ist das legitim und teilweise interessant. Die Denkschrift versucht sogar, konkrete technische Konsequenzen zu formulieren. Sie nennt beispielsweise als Zielgrößen 1 µW/m² für Innenräume und 100 µW/m² vor Gebäuden und betont ausdrücklich, dass diese nicht als exakt einzuhaltende Grenzwerte, sondern als &quot;Richtwerte&quot; verstanden werden sollen.</p>
<p>Als Begründung für eine rechtlich gebotene drastische Absenkung der Grenzwerte trägt die Denkschrift jedoch nicht.</p>
<p>Der entscheidende methodische Mangel liegt in der Vermischung unterschiedlicher Ebenen wissenschaftlicher Evidenz.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Von biologischer Wirkung zu gesundheitlicher Schädigung</span></p>
<p>Die Denkschrift behauptet, die biologische Wirksamkeit nichtionisierender Strahlung stehe &quot;außer Frage&quot;, und führt anschließend oxidativen Stress, Krebsbefunde, Fortpflanzungseffekte sowie epidemiologische Untersuchungen an. Das Problem ist nicht, dass diese Studien oder Befunde überhaupt erwähnt werden. Das Problem ist die Schlussfolgerungsebene.</p>
<p>Zwischen &quot;unter bestimmten experimentellen Bedingungen wurde ein biologischer Effekt beobachtet&quot; und &quot;die betreffende Exposition verursacht beim Menschen eine gesundheitliche Schädigung&quot; liegen mehrere wissenschaftliche Prüfschritte: Reproduzierbarkeit, Dosis-Wirkungs-Beziehung, Plausibilität, Konsistenz verschiedener Evidenzlinien, Übertragbarkeit von Tier- und Zellbefunden auf den Menschen und insbesondere die quantitative Bestimmung einer relevanten Expositionsschwelle.</p>
<p>Die Denkschrift arbeitet diese Trennung nicht ausreichend heraus. Besonders deutlich wird das bei der Aussage, die &quot;Krebspromotion im Tierversuch&quot; sei bestätigt und die Krebsentstehung im Tierversuch weitgehend belegt; unmittelbar anschließend wird auf epidemiologische Befunde beim Menschen verwiesen.</p>
<p>Für eine politische Vorsorgeforderung kann man daraus eine Diskussion entwickeln. Für den Nachweis einer verfassungsrechtlichen Pflicht zur Änderung einer bestehenden Grenzwertregelung reicht diese Argumentation jedoch nicht aus.</p>
<p>Das ist für den geplanten Prozess der entscheidende Unterschied.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Die Website macht den eigentlichen Zweck der Denkschrift deutlich</span></p>
<p>Die inzwischen eingerichtete Website der Kompetenzinitiative ist insofern aufschlussreich, als sie die Verbindung zwischen Denkschrift und Klagevorhaben ausdrücklich herstellt.</p>
<p>Dort wird erklärt, man habe ein Klageverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Berlin begonnen, um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG unter anderem durch eine &quot;drastische Verschärfung der Grenzwerte&quot; durchzusetzen. Ziel sei die Überprüfung und Ergänzung der 26. BImSchV unter Berücksichtigung nichtthermischer Wirkungen.</p>
<p>Die Website konkretisiert außerdem die Forderung aus der Denkschrift: Die Grenzwerte sollen so abgesenkt werden, dass 1 µW/m² innerhalb und 100 µW/m² außerhalb von Gebäuden ermöglicht werden. Damit wird aus dem ursprünglichen Konzeptpapier eine wesentlich konkretere politische und juristische Forderung.</p>
<p>Interessant ist eine Ungereimtheit in der Selbstdarstellung: Einerseits heißt es, das Klageverfahren sei &quot;begonnen&quot;; andererseits werden als bisherige Leistungen ausdrücklich die &quot;Vorbereitung der Klageschrift&quot;, die Bildung einer Gruppe von Klägern und die Erstellung von Klage-Profilen genannt, während die Pressekonferenz zum &quot;Einreichungstermin&quot; erst als nächster Schritt angekündigt wird. Ich würde deshalb nicht behaupten, dass bereits eine Klage beim VG Berlin rechtshängig ist, solange kein Aktenzeichen oder die Klageschrift selbst vorliegt. Die Website belegt ein vorbereitetes Klagevorhaben, nicht ohne Weiteres eine bereits eingereichte und anhängige Klage.</p>
<p>Das ist für die juristische Bewertung durchaus wichtig.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Die juristische Ausgangslage ist erheblich schwieriger als die Website suggeriert</span></p>
<p>Die 26. BImSchV schreibt für Hochfrequenzanlagen mit einer EIRP von mindestens 10 W vor, dass an den relevanten Aufenthaltsorten die Grenzwerte des Anhangs eingehalten werden müssen; dabei sind auch Immissionen anderer ortsfester Anlagen zu berücksichtigen. Die Kompetenzinitiative möchte nun erreichen, dass der Staat diese Regelung wegen der nichtthermischen Wirkungen verschärft.</p>
<p>Hier muss man drei Dinge auseinanderhalten:</p>
<p>1. Kann ein Kläger geltend machen, dass die geltende Regelung seine Grundrechte verletzt?<br />
2. Kann ein Verwaltungsgericht die 26. BImSchV auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüfen?<br />
3. Kann das Verwaltungsgericht den Verordnungsgeber verpflichten, bestimmte neue Grenzwerte einzuführen?</p>
<p>Die Antworten lauten nicht einfach jeweils &quot;ja&quot;.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Die Klage muss einen konkreten Streitgegenstand haben</span></p>
<p>§ 42 VwGO sieht die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gegen Verwaltungsakte vor; Voraussetzung ist grundsätzlich die mögliche Verletzung eigener Rechte.</p>
<p>Die 26. BImSchV selbst ist dagegen eine Bundesrechtsverordnung.</p>
<p>Eine abstrakte Klage eines Vereins oder einer Gruppe von Bürgern nach dem Motto &quot;Die 26. BImSchV ist zu lasch und muss geändert werden&quot; ist deshalb nicht der normale Weg. Besonders wichtig: § 47 VwGO hilft hier nicht weiter. Die dort vorgesehene Normenkontrolle betrifft bestimmte unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschriften; Bundesrechtsverordnungen werden von dieser Vorschrift nicht allgemein erfasst.</p>
<p>Die Kläger brauchen daher einen konkreten verwaltungsrechtlichen Angriffspunkt, an dem die Frage der Verfassungs- bzw. Rechtmäßigkeit der 26. BImSchV inzident aufgeworfen werden kann.</p>
<p>Eben diesen konkreten Angriffspunkt nennt die Website bislang nicht!<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Die eigentliche Hürde: Art. 2 Abs. 2 GG</span></p>
<p>Hier liegt nach meiner Einschätzung das größte Problem des Vorhabens. Die Kompetenzinitiative argumentiert ausdrücklich mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG. Das Bundesverfassungsgericht hat genau diese Frage im Zusammenhang mit der 26. BImSchV aber bereits behandelt. In der Entscheidung 1 BvR 1676/01 vom 28. Februar 2002 ging es um einen Grundstückseigentümer in der Nähe einer Mobilfunkanlage. Die Anlage hielt die Grenzwerte der 26. BImSchV ein. Das BVerfG nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Entscheidend war nicht die Aussage: &quot;Unterhalb der Grenzwerte kann es keinerlei biologische Wirkungen geben.&quot;</p>
<p>Entscheidend war vielmehr der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab: Dem Verordnungsgeber steht bei der Erfüllung seiner Schutzpflicht ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu. Die Gerichte dürfen ihre eigene Bewertung wissenschaftlich komplexer Risikofragen nicht ohne Weiteres an die Stelle derjenigen des Verordnungsgebers setzen.</p>
<p>Das BVerfG hat die Schwelle sehr hoch gelegt: Die geltenden Grenzwerte können verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Das ist für die Funkwende-Klage ein erheblicher Unterschied.</p>
<p>Die Kläger müssen nicht lediglich zeigen: &quot;Es gibt wissenschaftliche Hinweise auf Wirkungen unterhalb der Grenzwerte.&quot; Sie müssen im Ergebnis eine wesentlich stärkere These durchsetzen: &quot;Der wissenschaftliche Erkenntnisstand hat sich so weit verändert, dass die Aufrechterhaltung der bisherigen Grenzwerte inzwischen verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.&quot; Das ist eine sehr hohe Beweislast.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Genau hier sehe ich die Schwäche der Denkschrift</span></p>
<p>Die Denkschrift ist meiner Einschätzung nach nicht auf diesen juristischen Beweismaßstab zugeschnitten.</p>
<p>Sie sammelt zahlreiche wissenschaftliche Hinweise und Bewertungen. Sie versucht aber nicht systematisch nachzuweisen,</p>
<p>- welche Befunde inzwischen als gesichert gelten,<br />
- welche Befunde nur als Hinweise gelten,<br />
- welche Expositionsbereiche betroffen sind,<br />
- welche Wirkungen kausal nachgewiesen sind,<br />
- welche Dosis-Wirkungs-Beziehungen bestehen,<br />
- bei welchen Expositionen diese Wirkungen auftreten,<br />
- wie daraus ausgerechnet die Werte 1 µW/m² und 100 µW/m² folgen,<br />
- und weshalb der bisherige Grenzwert dadurch evident unzureichend geworden sein soll.</p>
<p>Das ist aus meiner Sicht der zentrale Mangel. Denn die Denkschrift schlägt eine gigantische quantitative Verschärfung vor, ohne diese Verschärfung entsprechend quantitativ herzuleiten.</p>
<p>Die 26. BImSchV setzt im Mobilfunkbereich beispielsweise im Bereich von 400 MHz bis 2 GHz frequenzabhängige Feldstärken fest; ab 2 GHz beträgt der Grenzwert 61 V/m. Dem stehen die vorgeschlagenen 0,2 V/m außen gegenüber. Das ist nicht &quot;etwas vorsichtiger&quot;. Es ist ein fundamental anderes Expositionsregime. Und die Denkschrift liefert (auf Seite 2) keine wissenschaftliche Herleitung, warum ausgerechnet 0,2 V/m die verfassungsrechtlich gebotene Schwelle darstellen soll.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Das Li-Fi-Argument hilft juristisch kaum</span></p>
<p>Die Denkschrift führt Li-Fi als technische Alternative an und beschreibt das optische Spektrum als erheblich größer als das bisher für Funk genutzte Spektrum. Das kann für eine politische Infrastrukturdebatte interessant sein. Für die Frage der Verfassungswidrigkeit der 26. BImSchV ist es aber nahezu irrelevant.</p>
<p>Denn aus &quot;Es gibt eine alternative Technologie&quot; folgt nicht: &quot;Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, die bisherige Technologie entsprechend zu beschränken.&quot; Das wäre eine politische Zweckmäßigkeitsentscheidung, keine automatische verfassungsrechtliche Schlussfolgerung.</p>
<p>Dasselbe gilt für Energiebedarf, Datenschutz und die von der Denkschrift vorgeschlagene stärkere Nutzung von Glasfaser. Das sind legitime politische Gesichtspunkte; sie können aber nicht ohne Weiteres den Nachweis einer Verletzung von Art. 2 Abs. 2 GG ersetzen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Die Website verschärft die wissenschaftliche Angriffsfläche</span></p>
<p>Die Website geht teilweise sogar weiter als die Denkschrift. Sie spricht von &quot;bekannten Risiken und Gefahren&quot; und nennt ausdrücklich oxidativen Stress, Karzinogenität und Fortpflanzungsstörungen. Sie behauptet außerdem, diese Wirkungen und Langzeiteffekte würden bei den Grenzwerten zum Schutz vor Gesundheitsgefahren ignoriert.</p>
<p>Das ist eine sehr weitgehende Behauptung.</p>
<p>Denn die juristisch relevante Frage lautet nicht, ob es wissenschaftliche Veröffentlichungen zu solchen Wirkungen gibt. Die Frage lautet, welcher wissenschaftliche Erkenntnisstand dem Verordnungsgeber zugerechnet werden muss und ob dieser Erkenntnisstand die bestehende Regelung als evident unzureichend erscheinen lässt.</p>
<p>Das ist eine deutlich anspruchsvollere Frage. Und genau diese Differenz würde ich vor einem Ausschuss hervorheben.<br />
 <br />
<em>Fortsetzung in Teil II</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75841</link>
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<pubDate>Tue, 11 Aug 2026 21:06:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Funkwende aus Sicht von ChatGPT (Abstract) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size:x-large;">Abstract</span></p>
<p>Die &quot;Denkschrift Funkwende&quot; von Wilfried Kühling entwickelt ein Konzept zur grundlegenden Neuordnung der mobilen Kommunikationsinfrastruktur. Vorgeschlagen werden insbesondere eine Verringerung der Funkversorgung durch Gebäudehüllen, eine stärkere Nutzung leitungsgebundener Netze und Li-Fi innerhalb von Gebäuden. Als Orientierungswerte nennt die Denkschrift 1 µW/m² innen und 100 µW/m² außen.</p>
<p>Als politisch-technischer Diskussionsbeitrag ist das Konzept nachvollziehbar. Als wissenschaftliche Begründung für eine drastische Absenkung der Grenzwerte der 26. BImSchV weist die Denkschrift jedoch erhebliche Schwächen auf. Sie trennt biologische Wirkungen, gesundheitliche Wirkungen und deren rechtliche Relevanz nicht hinreichend und liefert insbesondere keine belastbare quantitative Herleitung der vorgeschlagenen Grenzwerte.</p>
<p>Für das von der Kompetenzinitiative angekündigte Klagevorhaben vor dem Verwaltungsgericht Berlin kommt hinzu, dass eine Änderung der 26. BImSchV nicht ohne Weiteres durch eine verwaltungsgerichtliche Klage erzwungen werden kann. Erforderlich wäre ein konkreter prozessualer Ansatzpunkt, über den die Vereinbarkeit der Verordnung mit höherrangigem Recht geprüft werden könnte.</p>
<p>Materiell-rechtlich ist die Hürde hoch: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfügt der Verordnungsgeber bei wissenschaftlich komplexen Gefährdungslagen über einen weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum. Die Kläger müssten daher nicht nur Hinweise auf Wirkungen unterhalb der geltenden Grenzwerte vorlegen, sondern nachweisen, dass die bestehende Regelung angesichts des heutigen Erkenntnisstands verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.</p>
<p>Insgesamt ist die &quot;Funkwende&quot; als politisches und technisches Konzept diskussionswürdig. Als Grundlage für eine gerichtliche Verpflichtung zur drastischen Änderung der 26. BImSchV erscheint die Denkschrift jedoch nicht ausreichend. Die Erfolgsaussichten des angekündigten Klagevorhabens sind nach dem derzeit bekannten Stand als sehr gering einzuschätzen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 11 Aug 2026 20:28:01 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Was ist dran, an der Funkwende der &quot;Kompetenzinitiative&quot;?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#666;"><strong>Die &quot;Kompetenzinitiative&quot; will die Funkwende. Seit Jahren bastelt der Verein an dieser Zukunftsvision und 2026 scheint das Projekt so weit gediehen zu sein, dass am Verwaltungsgericht Berlin mit einer Klage die 26. BImSchV aus den Angeln gehoben werden soll. Begründung: Die Verordnung berücksichtige athermischen Wirkungen von HF-EMF nicht hinreichend zum Schutz der Bevölkerung. Obsiegt der Verein, wäre dies der erste von mehreren Schritten, die letztendlich zu der von den Mobilfunkkritikern erhofften Funkwende führen sollen. Das IZgMF hat bekannte Modelle der künstlichen Intelligenz befragt, was sie von dem Projekt der &quot;Kompetenzinitiative&quot; halten. Die Antworten sind bemerkenswert differenziert, nur bei den Erfolgsaussichten der Verwaltungsklage sind sich alle Modelle einig.</strong></span><br />
 <br />
Was sie unter Funkwende versteht, beschreibt die &quot;Kompetenzinitiative&quot; wortreich an unterschiedlichen Stellen ihres Webauftritts:</p>
<p>► <a href="https://kompetenzinitiative.de/Downloads/Denkschrift_Funkwende_W_Kuehling_Sept_22.pdf">Denkschrift Funkwende von Wilfried Kühling</a> (PDF, 2022)<br />
► <a href="https://kompetenzinitiative.de/ueber-uns/unsere-funkwende">Wir wollen das Recht auf eine gesundheitsverträgliche Mobilfunkversorgung jetzt durchsetzen</a> (HTML, 2026)<br />
► <a href="https://funkwende-jetzt.kompetenzinitiative.com/">Funkwende jetzt! Für eine fortschrittliche Mobilfunkversorgung</a> (HTML, 2024)</p>
<p>Kurz: Die Funkwende zielt auf eine grundlegende Neuordnung der mobilen Kommunikationsinfrastruktur. Funkimmissionen sollen insbesondere in Innenräumen drastisch reduziert und durch leitungsgebundene Netze sowie optische Übertragung wie Li-Fi ersetzt werden. Damit sollen gesundheitliche Belastungen, Energiebedarf und weitere Umweltwirkungen der heutigen Funkinfrastruktur verringert werden.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Bits und Bytes statt Vorurteile</span></p>
<p>Bereits 2021 haute der inzwischen faktisch nach München umgezogene Verein <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=70946">kräftig auf die Pauke</a> und kündigte bei anerkannten Wissenschaftlern in Auftrag gegebene hochqualitative Studien an, die Richtern gar keine andere Wahl lassen sollten, als im Sinne der Kläger zu entscheiden. Mittlerweile liegt mit <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=73978">&quot;Athem-3&quot;</a> die erste dieser Studien vor. Von einer bahnbrechenden Beweisstudie kann bei Athem-3 jedoch <a href="https://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-2024091946461/4/SL_Gulati_2024_EvaluationOfOxidative_Deu.pdf">keine Rede sein</a>. Sollte die &quot;Kompetenzinitiative&quot; bei ihrem Waffengang am Berliner Verwaltungsgericht nicht deutlich bessere Trumpfkarten aus dem Ärmel ziehen können, wird die Funkwende mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon beim ersten Schritt zum Stillstand kommen.</p>
<p>Aber: Ich bin der &quot;Kompetenzinitiative&quot; gegenüber nicht unvoreingenommen und deshalb flössen in meine Bewertung der Funkwende mit Sicherheit subjektive Bewertungskriterien ein, die das Ergebnis in meinem Sinne verzerren. Eine Bewertung durch künstliche Intelligenz sollte dieses Risiko vermeiden. Allerdings weiß ich aus Erfahrung, dass künstliche Intelligenz groteske Fehler machen kann. Diese sind eher harmlos, da sie, wenn sie grotesk sind, schnell auffallen. Gefährlicher ist mMn eloquent in gepflegtem Deutsch vorgetragener Bullshit, den die Wächter in unserem Hirn nicht erkennen und deshalb passieren lassen. Um dieses Risiko zu minimieren habe ich kürzlich die Ergebnisse einer KI einer anderen KI zur Prüfung vorgelegt. Das hat sich gelohnt, auf diese Weise wurden zwei versteckte Fehler in den Ergebnissen eliminiert. Aus dieser Erfahrung heraus entstand der Gedanke, die Funkwende nicht nur von einer KI auf ihre Substanz prüfen zu lassen, sondern von drei.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Auftrag an die KI</span></p>
<p>Der Auftrag an die KI lautete jedes Mal gleich:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Wenn du vor einem Ausschuss eine kundige Bewertung von Kühlings Denkschrift abgeben müsstest, wie würde diese lauten? Und: Die Denkschrift skizziert den Klageweg, den die sogenannte Kompetenzinitiative am Berliner Verwaltungsgericht einschlagen möchte, um Änderungen an der 26. BImSchV zu erzwingen. Welche Erfolgsaussichten siehst du? Berücksichtige auch die Informationen auf der Website <a href="https://funkwende-jetzt.kompetenzinitiative.com">https://funkwende-jetzt.kompetenzinitiative.com</a></strong></em></span></p>
<p>ChatGPT erhielt den Auftrag als erster ...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75839</link>
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<pubDate>Tue, 11 Aug 2026 20:21:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Sonnenfinsternis: Lebensgefahr für Bildsensor von Smartphones (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Am 12. August wird ein besonderes Naturphänomen am Himmel über Europa erwartet: Der Mond schiebt sich am Abend vor die Sonne und verdeckt sie fast vollständig.</p>
</blockquote><p>Das FMK warnt allerdings: Wer versucht, diese seltene Gelegenheit mit dem Smartphone fotografisch festzuhalten, riskiert bei längerer Fokussierung der Sonne die Zerstörung des empfindlichen Bildsensors.</p>
<p>Für sichere und gelungene Aufnahmen ist ein Solarfilter erforderlich, der vor der Kameralinse angebracht wird. Sonnenbrillen oder improvisierte Filter bieten keinen ausreichenden Schutz. Ohne geeigneten Filter können die intensiven, gebündelten Lichtstrahlen den Bildsensor des Smartphones beschädigen.</p>
<p>Übrigens ist es auch wichtig darauf zu achten, niemals ungeschützt direkt in die Sonne zu blicken!<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Foto-Pro-Modus aktivieren</span></p>
<p>Mit der richtigen Vorbereitung gelingen auch mit dem Smartphone eindrucksvolle Schnappschüsse der partiellen Sonnenfinsternis, ohne den Bildsensor zu gefährden.</p>
<p>Wer das Beste für die Aufnahmen herausholen möchte, sollte außerdem den Pro-Modus der Kamera-App aktivieren. Mit einer niedrigen ISO-Einstellung und einer kurzen Belichtungszeit werden Überbelichtungen vermieden ​und Fotos und Videos werden schärfer und detailreicher. (<a href="https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260810_OTS0028/fmk-so-gelingen-die-besten-smartphone-schnappschuesse-der-partiellen-sonnenfinsternis">Quelle</a>)</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 10 Aug 2026 20:53:10 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>Gast</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Deutsche Telekom: Wie 6G unseren Alltag verändern wird (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der Mobilfunkstandard 6G verspricht wegweisende Funktionen, da er Räume scannt und präzise medizinische Daten liefert. Die Technologie durchdringt Wohnungswände und ruft massive Datenschutzbedenken auf den Plan, die Telekom äußert sich jetzt dazu. <a href="https://winfuture.de/news,160492.html">mehr ...</a></p>
<p><iframe width="560" height="315" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/7adLk6F5p4U" frameborder="0" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen>Your browser does not support iframes. Please visit <a href="https://www.youtube.com/watch?v=7adLk6F5p4U">https://www.youtube.com/watch?v=7adLk6F5p4U</a>.</iframe></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75837</link>
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<pubDate>Sun, 09 Aug 2026 21:13:17 +0000</pubDate>
<category>Technik</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Der Untergang des Hauses Gigaherz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>[...] das unverblümte <a href="https://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?p=88018#p88018">Einpflegen von Schleichwerbung</a> ins Forum des Vereins durch Vorstandsmitglied und Forum-Admin Elisabeth Buchs.</p>
</blockquote><p>Frau Buchs lässt den Vorwurf nicht unwidersprochen auf sich sitzen und erklärt in ihrem Posting mit einem Nachtrag:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Wie man hier sieht <a href="https://forum.gigaherz.ch/search.php?keywords=Ausnahme+vom+Werbeverbot+in+allgemeinem+Interesse&amp;sid=12855fc9620fd79cddbeb0f76d5cf900">search.php?keywords=Ausnahme+vom+Werbev ... f76d5cf900</a> gab es auch früher jeweils Ausnahmen vom Werbeverbot bei allgemeinem Interesse.</strong></em></span></p>
<p>Der Link zeigt, schon 2010 gab es &quot;bei allgemeinem Interesse&quot; erste Ausnahmen vom Werbeverbot im Gigaherz-Forum. Schleichwerbung ist damit also kein originäres Indiz für den jüngsten Zerfall von Gigaherz. Dieser Punkt geht an Buchs.</p>
<p>Aber: Die unerschrockene Besatzung der Alpenfestung gegen Elektrosmog konnte schon immer mit Nebensächlichkeiten Hauptsachen prima vernebeln. Im konkreten Beispiel wäre die Hauptsache mMn:</p>
<p>► Wer entscheidet nach welchen Kriterien, was allgemeines Interesse ist und was nicht?<br />
► Der Link im konkreten Fall führt zu einer typischen Abzockseite. Worin besteht hier das allg. Interesse?<br />
► Müsste bei allg. Interesse das Werbeverbot nicht besonders streng durchgesetzt werden, um (mehr) Gutgläubige vor Abzocke zu schützen?</p>
<p>Doch Gigaherz wäre nicht Gigaherz, würde sich dort jemand mit solchen Fragen substanziell auseinandersetzen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75836</link>
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<pubDate>Sun, 09 Aug 2026 17:06:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ÖDP: Zurück in die Steinzeit der Mobilfunkkritik (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Mein Fazit: Man kann über Vorsorge [...] diskutieren. </p>
</blockquote><p>Ja, aber <a href="https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=thread&amp;id=70013">nicht mit Klaus Buchner</a>.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75835</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75835</guid>
<pubDate>Sun, 09 Aug 2026 16:32:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ÖDP: Zurück in die Steinzeit der Mobilfunkkritik (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>... einen bitteren Vorgeschmack auf das, was Kapitel 4 demnächst an haltlosen Behauptungen verbreiten wird.</p>
</blockquote><p>Das aktuelle <a href="https://www.oedp.de/fileadmin/user_upload/01-instanzen/00/programm/programme/BundespolitischesProgramm2026_04_26.pdf?utm_source=chatgpt.com">bundespolitische Programm</a> der Partei (Stand: 25.04.2026) übertrifft in Kapitel 4 die Befürchtungen. Da meine Enttäuschung über den Rückschritt der ÖDP einen wahrscheinlich polemischen Verriss des Mobilfunkkapitels bewirkt hätte, habe ich nicht selbst zur Feder gegriffen, sondern ChatGPT angewiesen, seine Sicht des Kapitels zum Besten zu geben. Und so hat die KI gewertet:</p>
<p><em>Das ÖDP-Papier ist im Kern ein politisches Anti-Mobilfunk-Papier, das seine Forderungen mit einer wissenschaftlich überdehnten und teilweise falschen Gefahrenargumentation absichert.</em></p>
<p><em>Es übernimmt weitgehend die bekannten Topoi der Anti-Mobilfunk-Szene: &quot;Strahlenbelastung&quot;, athermische Wirkungen, DNA-Schäden, Fruchtbarkeit, EHS, funkfreie Zonen, &quot;Kabel statt Funk&quot;, verpflichtendes Netz-Sharing und möglichst weitgehende kommunale Einflussnahme.</em></p>
<p><em>Besonders problematisch ist, dass Unsicherheiten und einzelne biologische Befunde regelmäßig zu gesicherten Gesundheits- und Umweltschäden hochgestuft werden. Gleichzeitig werden ICNIRP und der etablierte Strahlenschutz mit schweren, im Papier nicht belegten Vorwürfen diskreditiert.</em></p>
<p><em>Auch die vermeintlich &quot;technischen&quot; Forderungen sind keineswegs neutral: Ein genereller Vorrang von Kabel vor Funk ist technologisch unsinnig, verpflichtendes Netz-Sharing ist ein erheblicher Eingriff in den Infrastrukturwettbewerb, und zusätzliche kommunale Eingriffsmöglichkeiten können den Mobilfunkausbau weiter erschweren.</em></p>
<p><em>Mein Fazit: Man kann über Vorsorge, Datenschutz, Ressourcenverbrauch oder Infrastrukturpolitik diskutieren. Das Papier tut dies aber nicht ergebnisoffen. Es setzt die gesundheitliche Gefährlichkeit von Funk im Wesentlichen voraus und leitet daraus seine politischen Forderungen ab.</em></p>
<p><em>Als wissenschaftliche Begründung der ÖDP-Position ist das Papier daher nicht überzeugend. Als politisches Positionspapier der organisierten Anti-Mobilfunk-Szene ist es dagegen ziemlich eindeutig.</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75834</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75834</guid>
<pubDate>Sun, 09 Aug 2026 16:19:40 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kurzwellengroßsender: Gesundheitsproteste im Zeitvergleich (II) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size:x-large;">Was die Chronologie tatsächlich zeigt</span></p>
<p>Die sechs eindeutigen Fälle lassen sich zeitlich so ordnen:</p>
<p>► Schwarzenburg<br />
1939 → Gesundheitsdebatte ab etwa 1980.<br />
► Sarnen<br />
1973 → zunehmende Gesundheitsproteste Anfang/Mitte der 1990er Jahre.<br />
► Lenk<br />
1974 → zunehmende Gesundheitsproteste Anfang/Mitte der 1990er Jahre.<br />
► Holzkirchen<br />
1981 → Bürgerinitiative 1995.<br />
► Zeewolde<br />
langjähriger Betrieb → Gesundheitskonflikt ab 1994, Untersuchungen 1997/1999.<br />
► Santa Maria di Galeria<br />
1950er Jahre → organisierter Gesundheitskonflikt ab 1998, Proteste 2001.</p>
<p>Das zeitliche Muster ist auffällig. Keiner der sechs Fälle beginnt mit einem unmittelbaren Protest nach Aufnahme des Sendebetriebs.</p>
<p>Und noch etwas fällt auf: Die Gesundheitskonflikte häufen sich zeitlich, nachdem die Elektrosmogdebatte bereits an anderen Standorten öffentlich geworden war. Der erste klar erkennbare Fall in dieser Reihe ist Schwarzenburg. Danach folgen Proteste an Sarnen und Lenk, Holzkirchen, Zeewolde und schließlich Santa Maria di Galeria. Das kann Zufall sein. Es kann aber auch bedeuten, dass sich Deutungsmuster, Argumente und Protestformen zwischen verschiedenen Standorten verbreiteten.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Gab es einen Mitläufereffekt?</span></p>
<p>Ein &quot;Mitläufereffekt&quot; wäre eine interessante Erklärung dafür, dass die Gesundheitsproteste nicht proportional zum Alter oder zur Leistung der Sender auftraten, sondern sich zeitlich konzentrierten. Dafür gibt es zumindest einige Indizien.</p>
<p><strong>Erstens</strong>: Die Anlagen waren bereits lange vorhanden. Sarnen und Lenk waren rund 20 Jahre in Betrieb, bevor von zunehmenden Gesundheitsprotesten berichtet wurde. Holzkirchen betrieb seine 250-kW-Kurzwellensender 14 Jahre, bevor die Bürgerinitiative entstand.</p>
<p><strong>Zweitens</strong>: Die Proteste folgen zeitlich aufeinander. Schwarzenburg war bereits ein etablierter Gesundheitskonflikt, als die Auseinandersetzungen an anderen Schweizer Standorten zunahmen. Danach tauchten vergleichbare Argumentationen auch an weiteren Großsenderstandorten auf.</p>
<p><strong>Drittens</strong>: Der Begriff &quot;Elektrosmog&quot; wurde in den 1980er Jahren zunehmend öffentlich verwendet. Damit stand für Beschwerden und Befürchtungen nun ein allgemein verständlicher Deutungsrahmen zur Verfügung.</p>
<p>Aber: Das ist noch kein Nachweis eines Mitläufereffekts.</p>
<p>Dafür müsste man in zeitgenössischen Quellen konkrete Verbindungen nachweisen: etwa Hinweise auf Schwarzenburg in Berichten über Sarnen, Lenk oder Holzkirchen, Kontakte zwischen Bürgerinitiativen, übernommene Argumentationsmuster oder Medienberichte, die ausdrücklich von einem Standort zum nächsten verwiesen.</p>
<p>Die vorliegende Recherche zeigt daher zunächst nur: Die zeitliche Abfolge macht einen solchen Transfer plausibel genug, um ihn als Forschungsfrage ernst zu nehmen. Sie beweist ihn nicht.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Die Gegenprobe: zwölf weitere Großsender</span></p>
<p>Bei zwölf der bereinigten 19 Standorte konnte keine vergleichbare lokale Gesundheitsprotestgeschichte nachgewiesen werden.</p>
<p><strong>Deutschland – Nauen</strong><br />
Historischer deutscher Großsendeplatz für internationale Kurzwelle. Eine lokale Gesundheitsprotestgeschichte konnte nicht nachgewiesen werden.</p>
<p><strong>Deutschland – Wertachtal</strong><br />
Eine der leistungsstärksten deutschen Kurzwellensendeanlagen mit zahlreichen Sendern bis 500 kW. Sicherheitsfragen hinsichtlich HF-Einwirkungen und möglicher Beeinflussung von Herzschrittmachern spielten eine Rolle. Eine vergleichbare lokale Gesundheitsprotestbewegung konnte jedoch nicht nachgewiesen werden.</p>
<p><strong>Schweiz – Sottens</strong><br />
Leistungsstarker Kurzwellensender für den internationalen Rundfunk. Aus der Umgebung sind erhebliche technische Störungen bekannt. Eine gesundheitlich begründete Protestbewegung konnte nicht nachgewiesen werden.</p>
<p><strong>Frankreich – Issoudun</strong><br />
Eines der größten europäischen Kurzwellensendezentren mit Hochleistungssendern und Richtantennen. Eine lokale Gesundheitsprotestgeschichte konnte nicht nachgewiesen werden.</p>
<p><strong>Spanien – Noblejas</strong><br />
Bedeutendes Kurzwellensendezentrum von Radio Exterior de España. Proteste im Zusammenhang mit dem Erhalt bzw. der Schließung des Senders sind bekannt; eine gesundheitlich begründete Protestbewegung konnte nicht nachgewiesen werden.</p>
<p><strong>Großbritannien – Woofferton</strong><br />
Bedeutender britischer Kurzwellensenderstandort für den internationalen Rundfunk. In einer Quelle findet sich eine unbelegte Erwähnung eines angeblichen Leukämieclusters; belastbare Belege oder eine organisierte Gesundheitsprotestbewegung konnten jedoch nicht gefunden werden. Der Standort bleibt deshalb ein Negativfall.</p>
<p><strong>Russland/Sowjetunion – Taldom</strong><br />
Großer sowjetischer Kurzwellensendestandort. Gesundheitsproteste konnten in den verfügbaren Quellen nicht nachgewiesen werden. Die Quellenlage ist allerdings deutlich schlechter als bei den westeuropäischen Standorten.</p>
<p><strong>Russland/Sowjetunion – Krasnodar</strong><br />
Ebenfalls bedeutender sowjetischer bzw. russischer Kurzwellensendestandort. Eine gesundheitlich begründete Protestgeschichte konnte nicht nachgewiesen werden. Auch hier ist die historische Quellenlage eingeschränkt.</p>
<p><strong>Schweden – Hörby</strong><br />
Bedeutender schwedischer Rundfunksenderstandort mit leistungsstarken Kurzwellensendern. Eine lokale Gesundheitsprotestgeschichte konnte nicht nachgewiesen werden.</p>
<p><strong>USA – Greenville, North Carolina</strong><br />
Großes Kurzwellensendezentrum der Voice of America mit Hochleistungssendern. Eine lokale Gesundheitsprotestgeschichte konnte nicht nachgewiesen werden.</p>
<p><strong>USA – Delano, California</strong><br />
Großer amerikanischer Standort für internationale Kurzwellenausstrahlungen. Eine belastbare Gesundheitsprotestgeschichte der Anwohnerschaft konnte nicht nachgewiesen werden.</p>
<p><strong>Kanada – Sackville</strong></p>
<p>Über Jahrzehnte wichtiger kanadischer Standort für internationale Kurzwellenausstrahlungen. Technische Interferenzen sind dokumentiert, eine lokale Protestbewegung wegen gesundheitlicher Auswirkungen der HF-Emissionen konnte dagegen nicht nachgewiesen werden.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Bilanz: Sechs Fälle – aber keine Gesundheitsstatistik</span></p>
<p>In der Stichprobe von 19 Standorten finden sich:</p>
<p>►  6 Standorte mit eindeutig dokumentierten lokalen Gesundheitsprotesten bzw. Gesundheitskonflikten.<br />
►  1 Grenzfall: Moosbrunn.<br />
► 12 Standorte ohne in der Recherche nachgewiesene vergleichbare Gesundheitsprotestgeschichte.</p>
<p>Das entspricht nicht einer wissenschaftlichen Risikostatistik. Die Standorte wurden nicht zufällig ausgewählt, die Quellenlage ist von Land zu Land unterschiedlich, und insbesondere für die sowjetischen/russischen Standorte ist sie lückenhaft. Die Zahl &quot;6 von 19&quot; ist deshalb lediglich eine deskriptive Bilanz dieser Recherche.</p>
<p>Interessanter als die Prozentzahl ist die zeitliche Verteilung.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Der entscheidende Befund</span></p>
<p>Die sechs eindeutigen Gesundheitskonflikte konzentrieren sich auf eine relativ kurze historische Phase:</p>
<p>► Schwarzenburg ab etwa 1980,<br />
► Sarnen und Lenk Anfang/Mitte der 1990er,<br />
► Holzkirchen 1995,<br />
► Zeewolde ab 1994,<br />
► Santa Maria di Galeria ab 1998.</p>
<p>Die betreffenden Sender waren zu diesem Zeitpunkt überwiegend bereits seit vielen Jahren oder Jahrzehnten in Betrieb. Das spricht gegen eine einfache unmittelbare Kausalgeschichte: &quot;Sender geht in Betrieb → Menschen werden krank → Anwohner protestieren.&quot;</p>
<p>So sieht die historische Abfolge nicht aus.</p>
<p>Es bedeutet allerdings ausdrücklich nicht, dass gesundheitliche Wirkungen ausgeschlossen sind. Gerade die Untersuchungen zu Schwarzenburg zeigen, dass wissenschaftliche Befunde auch eine andere Interpretation zulassen können.</p>
<p>Die vorliegende Recherche beantwortet daher eine andere Frage: Warum wurden bestimmte Sender erst nach Jahren oder Jahrzehnten zu Gesundheitskonflikten, während andere leistungsstarke Sender über Jahrzehnte ohne eine vergleichbare Protestgeschichte betrieben wurden?</p>
<p>Eine mögliche Erklärung ist die zunehmende öffentliche Aufmerksamkeit für &quot;Elektrosmog&quot;. Eine weitere Möglichkeit ist, dass sich Argumente und Protestmuster von einem Standort zum nächsten verbreiteten. Die Chronologie Schwarzenburg → Sarnen/Lenk → Holzkirchen/Zeewolde → Santa Maria di Galeria macht diese Hypothese jedenfalls interessant.</p>
<p>Aber sie bleibt eine Hypothese.</p>
<p>Fakt sind die dokumentierten Proteste und ihre Zeitpunkte. Der mögliche Mitläufereffekt ist eine daraus abgeleitete Forschungsfrage.</p>
<p>Und genau diese Trennung ist entscheidend: Gesundheitsbedenken der Bevölkerung sind ein historischer Befund. Gesundheitsproteste sind ein sozialer Befund. Epidemiologische Assoziationen sind ein wissenschaftlicher Befund. Ein kausaler Gesundheitsschaden ist wiederum eine andere Aussage.</p>
<p>Diese Ebenen dürfen nicht miteinander vermischt werden.</p>
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<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75833</link>
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<pubDate>Sun, 09 Aug 2026 15:12:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>KI</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kurzwellengroßsender: Gesundheitsproteste im Zeitvergleich (I) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#666;"><strong>Über Jahrzehnte versorgten leistungsstarke Kurzwellensender fremde Kontinente mit Nachrichten. Viele dieser Anlagen arbeiteten mit 250 kW bis 500 kW Sendeleistung und standen in der Nähe von Ortschaften. Eine Recherche zu 19 internationalen Kurzwellengroßsendern zeigt: Lokale Gesundheitsproteste sind dokumentiert, aber keineswegs an allen Standorten.</strong></span><br />
 <br />
Kurzwellengroßsender standen häufig über Jahrzehnte in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten. Wenn die starke HF-Exposition selbst der Auslöser gesundheitlicher Beschwerden gewesen wäre, müsste man erwarten, dass entsprechende Konflikte relativ früh nach Aufnahme des Sendebetriebs entstanden. Genau das zeigt die historische Recherche jedoch nicht. Die dokumentierten Gesundheitskonflikte setzen vielmehr überwiegend deutlich später ein. Besonders auffällig ist ihre zeitliche Häufung ab etwa 1980. Der erste klar erkennbare Fall ist Schwarzenburg in der Schweiz. Danach folgen Proteste an weiteren Standorten, unter anderem Sarnen und Lenk, Holzkirchen, Zeewolde und schließlich Santa Maria di Galeria.</p>
<p>Damit stellt sich eine interessante Frage: Handelt es sich um voneinander unabhängige lokale Konflikte – oder könnten sich mit der zunehmenden öffentlichen Debatte über &quot;Elektrosmog&quot; auch Argumente und Protestmuster von einem Standort zum nächsten verbreitet haben?</p>
<p>Diese Frage lässt sich anhand der verfügbaren Quellen nicht abschließend beantworten. Die zeitliche Abfolge ist jedoch auffällig genug, um sie bei der Bewertung der Protestgeschichte zu berücksichtigen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Was wurde untersucht?</span></p>
<p>Untersucht wurden 19 bedeutende internationale Kurzwellensendeanlagen in verschiedenen Ländern. Gesucht wurde gezielt nach lokalen und regionalen Medienberichten, Bürgerinitiativen, Petitionen, Anwohnerbeschwerden, behördlichen Untersuchungen, Gerichtsverfahren und wissenschaftlichen Untersuchungen, in denen gesundheitliche Bedenken wegen der HF-Emissionen des jeweiligen Senders eine erkennbare Rolle spielten.</p>
<p>Die 19 Standorte bilden keine Zufallsstichprobe und keine vollständige Erhebung aller historischen Kurzwellengroßsender weltweit. Es handelt sich um eine historische Recherche zu ausgewählten bedeutenden Anlagen. Das Ergebnis ist deshalb keine statistische Schätzung für sämtliche Kurzwellensender der Welt.</p>
<p>Als Gesundheitsfall wurde ein Standort nur dann gewertet, wenn sich in den recherchierten Quellen eine lokale Gesundheitsdebatte, organisierte Protestaktivität oder eine institutionelle Untersuchung aufgrund gesundheitlicher Befürchtungen erkennen lässt. Rein technische Störungen im Nahbereich eines Senders wurden dagegen nicht als Gesundheitsprotest gezählt. Ebenso wurde eine allgemeine Sicherheitsfrage nicht automatisch als Gesundheitsfall eingestuft.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Sechs eindeutige Gesundheitsprotestfälle</span></p>
<p>In der Stichprobe sind sechs Standorte mit eindeutig dokumentierten gesundheitlich begründeten Protesten bzw. Gesundheitskonflikten erkennbar: Schwarzenburg, Sarnen und Lenk in der Schweiz, Holzkirchen/Valley in Deutschland, Zeewolde in den Niederlanden sowie Santa Maria di Galeria in Italien/Vatikan.</p>
<p>Moosbrunn in Österreich wird gesondert behandelt. Dort ist ein umfangreiches Gutachten der Universität Wien zur gesundheitlichen Problematik bibliografisch nachgewiesen. Der Volltext konnte jedoch nicht beschafft werden. Deshalb wird Moosbrunn nicht auf dieselbe Evidenzstufe wie die sechs eindeutigen Fälle gestellt.</p>
<p>Bei den übrigen zwölf untersuchten Standorten konnte keine vergleichbare lokale Gesundheitsprotestgeschichte nachgewiesen werden. Das ist keine Aussage, dass es dort niemals individuelle Beschwerden gegeben habe. Es bedeutet lediglich, dass in der recherchierten Quellenlage keine entsprechende organisierte oder institutionell dokumentierte Gesundheitsauseinandersetzung gefunden wurde.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Schweiz – Schwarzenburg: der Ausgangspunkt?</span></p>
<p>Der Kurzwellensender Schwarzenburg nahm 1939 den Betrieb auf. Die Anlage wurde über Jahrzehnte erweitert und gehörte zeitweise zu den leistungsstärksten Kurzwellensendeanlagen der Schweiz.</p>
<p>Die Gesundheitsdebatte setzte nicht mit der Inbetriebnahme ein. Das Schweizerische Nationalmuseum dokumentiert eine zunehmende öffentliche Diskussion bereits ab etwa 1980. 1986 folgte eine Petition von 121 Einwohnern. Zunächst standen technische Störungen im Vordergrund: Melkmaschinen, Lüftungen, Computer und andere Einrichtungen wurden durch die starken HF-Felder beeinflusst. Anschließend wurden gesundheitliche Beschwerden wie Kopfschmerzen und Schlafstörungen zum Thema.</p>
<p>1990 folgte eine weitere Petition wegen möglicher gesundheitlicher Gefahren. Später entstand die Aktion &quot;Schwarzenburg ohne Kurzwellensender&quot; (SchoK). 1998 wurde der Sendebetrieb eingestellt. Zwischen dem Sendebeginn 1939 und dem Beginn der öffentlichen Gesundheitsdebatte lagen damit rund vier Jahrzehnte.</p>
<p>Interessant ist die wissenschaftliche Entwicklung: Untersuchungen aus den 1990er Jahren berichteten eine Zunahme von Schlafstörungen mit steigender HF-Exposition und eine Verbesserung der Schlafqualität nach Unterbrechung bzw. Abschaltung des Senders. Die Autoren sahen darin starke Hinweise auf einen kausalen Zusammenhang mit Schlafstörungen, konnten allerdings einen biologischen nicht eindeutig von einem psychologischen Effekt unterscheiden.</p>
<p>Schwarzenburg ist deshalb kein geeigneter Beleg für die Behauptung, Gesundheitsbeschwerden seien dort &quot;widerlegt&quot; worden. Der wissenschaftliche Befund ist differenzierter. Für die historische Fragestellung bleibt aber etwas anderes interessant: Die öffentliche Gesundheitsdebatte entstand Jahrzehnte nach Beginn des Sendebetriebs.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Schweiz – Sarnen und Lenk: die nächste Protestwelle</span></p>
<p>Die Schweizer Kurzwellensinfrastruktur wurde ab den 1950er Jahren dezentralisiert. Sarnen und Lenk übernahmen Teile der internationalen Ausstrahlung. Sarnen ging 1973 mit einem 250-kW-Kurzwellensender in Betrieb. Lenk folgte 1974 mit zwei 250-kW-Kurzwellensendern. Die dokumentierten Anwohnerproteste wegen &quot;Elektrosmog&quot; setzten erst Anfang der 1990er Jahre ein – rund 20 Jahre nach Aufnahme des Sendebetriebs.</p>
<p>Besonders aufschlussreich ist eine zeitgenössische Darstellung des Schweizer Auslandsrundfunks im &quot;RADIOJournal&quot;. Dort wird berichtet, Swisscom sehe sich an den beiden Standorten Sarnen und Lenk &quot;zunehmenden Protesten von Anwohnern&quot; ausgesetzt, die fürchteten, durch den sogenannten &quot;Elektrosmog&quot; um ihre Gesundheit gebracht zu werden. Als Konsequenz wurde die Stilllegung beschrieben.</p>
<p>Die Quelle nennt Sarnen und Lenk dabei ausdrücklich gemeinsam.Das ist für unsere Fragestellung interessant, weil Schwarzenburg zu diesem Zeitpunkt bereits seit Jahren Gegenstand einer öffentlichen Gesundheitsdebatte war.</p>
<p>Die Chronologie lautet damit:</p>
<p><strong>Schwarzenburg</strong><br />
Sendebeginn 1939 → öffentliche Gesundheitsdebatte ab etwa 1980 → größere Proteste ab 1986 → Stilllegung 1998 (März).<br />
<strong>Sarnen</strong><br />
Sendebeginn 1973 → zunehmende Anwohnerproteste wegen &quot;Elektrosmog&quot; Anfang/Mitte der 1990er Jahre → Stilllegung 1992.<br />
<strong>Lenk</strong><br />
Sendebeginn 1974 → zunehmende Anwohnerproteste wegen &quot;Elektrosmog&quot; Anfang/Mitte der 1990er Jahre → Stilllegung 1998 (Oktober).</p>
<p>Damit entsteht erstmals ein Muster, das über einen rein lokalen Zusammenhang hinausweisen könnte. Schwarzenburg war der erste Schweizer Großsenderstandort mit einer öffentlich dokumentierten Gesundheitsdebatte. Sarnen und Lenk folgten später, als &quot;Elektrosmog&quot; bereits ein etabliertes Thema war.</p>
<p>Ob dabei tatsächlich Argumente, Medienberichte oder Protestmuster von Schwarzenburg auf andere Standorte übertragen wurden, ist damit allerdings noch nicht bewiesen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Deutschland – Holzkirchen/Valley</span></p>
<p>Der Sender Holzkirchen/Oberlaindern wurde 1951 für Radio Free Europe in Betrieb genommen. 1981 kamen vier Kurzwellensender mit jeweils 250 kW hinzu. Die organisierte lokale Gesundheitsdebatte setzte erst 1995 ein. In diesem Jahr formierte sich eine Bürgerinitiative gegen die Sendeanlage. Gesundheitliche Bedenken waren ein wesentlicher Bestandteil der Auseinandersetzung.</p>
<p>Für die vier 250-kW-Kurzwellensender ergibt sich damit ein Abstand von etwa 14 Jahren zwischen ihrer Inbetriebnahme und der Gründung der Bürgerinitiative. Das ist deutlich weniger als bei Schwarzenburg, aber immer noch kein unmittelbarer Protest nach Einschalten der Sender. Zeitlich liegt Holzkirchen zudem nach der Schweizer Protestwelle um Schwarzenburg sowie den späteren Protesten in Sarnen und Lenk. Damit ist ein möglicher Transfer von Argumenten chronologisch denkbar.</p>
<p>Die Anlage wurde 2003 stillgelegt. Die Stilllegung darf allerdings nicht als Folge nachgewiesener Gesundheitsschäden dargestellt werden. Der Bedeutungsverlust des klassischen Auslandsrundfunks nach dem Ende des Kalten Krieges und veränderte technische und politische Rahmenbedingungen waren entscheidend.</p>
<p>Eine 2007 in sekundären Quellen erwähnte Untersuchung wird von Sendergegnern als Beleg für gesundheitliche Auswirkungen interpretiert. Der Originalbericht konnte in dieser Recherche jedoch nicht überprüft werden. Dem steht eine amtliche Untersuchung der Krebssterblichkeit gegenüber, bei der keine entsprechenden Auffälligkeiten festgestellt wurden. Holzkirchen ist deshalb eindeutig ein Gesundheitsprotestfall, aber kein Nachweis eines wissenschaftlich gesicherten Gesundheitsschadens.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Niederlande – Zeewolde/Flevoland</span></p>
<p>Die Großsendeanlage in Flevoland diente Radio Nederland Wereldomroep und verfügte über mehrere Hochleistungssender. Auch hier entstand die Gesundheitsdebatte erst nach längerem Sendebetrieb.</p>
<p>Ein Anwohner erhob 1994 rechtliche Ansprüche und machte neben technischen Störungen auch gesundheitliche Probleme geltend. 1997 untersuchte die GGD Flevoland Gesundheitsbeschwerden rund um den Kurzwellensender. 1999 veranstaltete die Gemeinde Zeewolde ein Symposium &quot;Kurzwellensender und Volksgesundheit&quot;. Das RIVM dokumentiert beide Vorgänge. Damit folgt Zeewolde zeitlich auf die Schweizer Proteste und auf Holzkirchen.</p>
<p>Das macht Zeewolde für die Frage eines möglichen Mitläufereffekts interessant. Es beweist ihn aber nicht. Die Gesundheitsprobleme können auch unabhängig von den Vorgängen an anderen Standorten entstanden sein. Wichtig bleibt die Unterscheidung zwischen Gesundheitsbedenken und nachgewiesenem Gesundheitsschaden. Die dokumentierte Gesundheitsdebatte ist ein historischer Fakt; daraus folgt keine Kausalität.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Italien/Vatikan – Santa Maria di Galeria</span></p>
<p>Das Sendezentrum von Vatican Radio bei Santa Maria di Galeria entstand bereits in den 1950er Jahren und wurde über Jahrzehnte ausgebaut. Es wurden Hochleistungssender bis etwa 500 kW eingesetzt.</p>
<p>Der organisierte Gesundheitskonflikt begann erst Ende der 1990er Jahre. Die Bürgerinitiative &quot;Bambini senza onde&quot; machte mögliche Gesundheitsgefahren zum zentralen Thema. 2001 demonstrierten rund 200 Menschen gegen den Sendebetrieb. Damit liegt auch dieser Fall deutlich nach dem Beginn der internationalen Elektrosmogdebatte.</p>
<p>Die epidemiologische Untersuchung im Raum Cesano ist wissenschaftlich allerdings komplexer, als es in der öffentlichen Auseinandersetzung häufig dargestellt wurde. Denn eine Untersuchung berichtete statistische Auffälligkeiten bei kindlicher Leukämie und einen Entfernungsgradienten. Die Autoren wiesen jedoch selbst auf die geringe Fallzahl und die ungenaue Erfassung der individuellen HF-Exposition hin. Eine internationale Expertengruppe des italienischen Gesundheitsministeriums kam 2001 zu dem Ergebnis, dass die vorliegenden Daten keine Beziehung zwischen den Emissionen von Radio Vaticana und Inzidenz bzw. Mortalität kindlicher Leukämien nachwiesen.</p>
<p>Auch hier gilt deshalb: Gesundheitsprotest ja. Kausaler Gesundheitsschaden durch den Sender nicht nachgewiesen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Österreich – Moosbrunn: ein Grenzfall</span></p>
<p>Die Kurzwellensendeanlage Moosbrunn wurde 1959 errichtet und in den folgenden Jahrzehnten erweitert. Für 1992/93 ist ein umfangreiches Gutachten des Instituts für Umwelthygiene der Universität Wien bibliografisch belegt: &quot;Medizinisch-hygienische Untersuchungen und Beurteilungen der Kurzwellenanlage Moosbrunn&quot;. Es wurde im Auftrag der Gemeinden Moosbrunn, Mitterdorf und Gramatneusiedl erstellt. Damit ist eine institutionelle Auseinandersetzung mit gesundheitlichen Fragen eindeutig belegt.</p>
<p>Der Volltext des Gutachtens konnte jedoch nicht beschafft werden. Aussagen darüber, welche gesundheitlichen Befunde die Untersuchung tatsächlich ergab, sollten deshalb nicht aus späteren Sekundärquellen übernommen werden.</p>
<p>Moosbrunn wird deshalb in dieser Recherche als Grenzfall geführt und nicht als gleichwertiger Gesundheitsprotestfall.<br />
 <br />
<em>Fortsetzung in Teil II</em></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 09 Aug 2026 15:11:39 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>KI</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vetopedia meldet 201 &quot;Elektrosensible&quot; (Stand: 08.08.2026) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Zählerstand am 8. August 2026: 201 Fallgeschichten (zwei mehr als am 16. Mai 2026).</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 08 Aug 2026 19:20:50 +0000</pubDate>
<category>Elektrosensibilität</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Der Untergang des Hauses Gigaherz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><video width="560" height="315" controls src="https://izgmf.de/assets/kling_20260808_VIDEO_Den_Kopf_i_5165_0.mp4" type="video/mp4">Your browser does not support the video tag. Please visit <a href="https://izgmf.de/assets/kling_20260808_VIDEO_Den_Kopf_i_5165_0.mp4">https://izgmf.de/assets/kling_20260808_VIDEO_Den_Kopf_i_5165_0.mp4</a>.</video></p>
<blockquote><p>Die passende Musik habe ich auch schon: Bitte auf Play-Symbol klicken.</p>
<p><iframe width="441" height="105" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/EmbgPkIz_JA" frameborder="0" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen>Your browser does not support iframes. Please visit <a href="https://www.youtube.com/v/EmbgPkIz_JA">https://www.youtube.com/v/EmbgPkIz_JA</a>.</iframe></p>
</blockquote><p>Das war 2013. Danach lebte Gigaherz unter der Fuchtel von Hansueli Jakob noch elf Jahre leidlich vital. Doch dann war seine Ära als Vereinspräsident zu Ende, das Amt <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=73868">ging 2024</a> an die bisherigen Vorstände Vital Burger und Josef Schlumpf. Wegen Untätigkeit wurden beide nach nur zwei Jahren abgewählt. 2026 durfte <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75766">Hansueli Stettler</a> auf dem Thron eines dahin siechenden Vereins Platz nehmen, der die schwindende Arbeitskraft von Jakob offensichtlich nicht adäquat ersetzen kann. Frische Zeichen des Gigaherz-Verfalls sind die <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=thread&amp;id=74363#p75827">Copy-Paste-Übernahme</a> einer von Journalisten unisono verschmähten &quot;Pressemitteilung&quot; des deutschen Vereins Diagnose-Funk und das unverblümte <a href="https://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?p=88018#p88018">Einpflegen von Schleichwerbung</a> ins Forum des Vereins durch Vorstandsmitglied und Forum-Admin Elisabeth Buchs. Hinzu kommt im Zusammenhang mit der Neubesetzung des Vereinsvorstands der Rückzug eines Forummitglieds, das dem Gigaherz-Forum mit wechselnden Pseudonymen über mindestens zehn Jahre hinweg Leben einhauchte und dessen Ausscheiden zur Wiederbelebung von Frau Buchs im Forum führte.</p>
<p>Unter Jakob hieß es <a href="https://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?p=13809#p13809">vor rd. 20 Jahren</a> noch: <em>Eine Gruppe, für die wir jedoch auch keinerlei Verständnis aufbringen, sind die Zauberer und Scharlatane, die mit dem Verkauf von allerlei nutzlosen Apparätchen, Figürchen, Chipsen, Ringlein, Steinen und anderem Humbug mit Erkrankten noch Geschäfte machen, oder die Bevölkerung sonstwie mit ihren &quot;Harmonisierungsprodukten&quot; an der Nase herumführen wollen.</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75830</link>
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<pubDate>Sat, 08 Aug 2026 11:49:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BfS: Protokoll der 36. Sitzung am Runden Tisch EMF</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die 36. Sitzung des Runden Tischs EMF (RTEMF) fand am 11. März 2026 virtuell statt (Videokonferenz). Größtes fachliches Thema war diesmal die Kontroverse um die Systematic-Review zu Krebs in Tierstudien und die Gegenanalyse des BfS. Darüber hinaus informierte das BfS über neue Forschungsvorhaben und einen Ausbau seiner Aktivitäten in der Wissenschaftskommunikation. Auszüge aus dem Protokoll, die Postingautor &quot;KI&quot; für Sie zusammengestellt hat, warten unten auf Sie. Die Ausführungen zum Stromnetzausbau sind in dieser Zusammenfassung bewusst ausgeklammert. Wegen eines akuten Cyperschnupfens hat sich die Protokollauswertung diesmal etwas verzögert. Das vollständige sechsseitige Protokoll der Sitzung gibt es wie immer <a href="https://www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/runder-tisch/runder-tisch_node.html">direkt beim BfS</a>.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">WHO-Tierstudien: BfS hält mit Meta-Analyse dagegen</span></p>
<p>Den fachlichen Schwerpunkt bildete die Auseinandersetzung mit dem von der WHO beauftragten Systematic Review von Mevissen et al. zu Krebs in Tierstudien. Das BfS erläuterte, weshalb es die Schlussfolgerungen des Reviews für methodisch nicht ausreichend abgesichert hält und deshalb eine eigene quantitative Auswertung vorgenommen hat (S. 3–4). Ausgangspunkt der Kritik ist die Vorgehensweise des WHO-Reviews. Dort wurde bereits dann von einem nachgewiesenen Effekt ausgegangen, wenn in einer Langzeitstudie ein statistisch signifikanter Tumoranstieg beobachtet wurde. Meta-Analysen seien wegen der Heterogenität der Studien nicht durchgeführt worden (S. 3). </p>
<p>Nach Auffassung des Kompetenzzentrums Elektromagnetische Felder (KEMF) des BfS war dies zumindest für einzelne Fragestellungen nicht überzeugend. Für Herz und Gehirn bei Ratten seien genügend vergleichbare Langzeitstudien vorhanden gewesen, um die Ergebnisse mittels Meta-Analyse zusammenzuführen. Unterschiede zwischen den Tierstämmen seien durch Subgruppenanalysen beherrschbar gewesen (S. 3). </p>
<p>Das Ergebnis der BfS-Auswertung fällt deutlich nüchterner aus als im WHO-Review. Für maligne Herzschwannome männlicher Ratten ergab sich zwar weiterhin ein statistisch signifikanter Zusammenhang, wegen der großen Unsicherheit wurde das Vertrauen in die Evidenz jedoch zunächst deutlich herabgestuft und anschließend aufgrund einer statistisch signifikanten Dosis-Wirkungs-Beziehung wieder auf <em>moderat</em> angehoben (S. 3). </p>
<p>Beim malignen Gliom fiel das Resultat noch zurückhaltender aus. Zwar deutete auch hier der gepoolte Effektschätzer auf ein erhöhtes Risiko hin, statistisch signifikant war dieses Ergebnis jedoch nicht. Das Vertrauen in die Evidenz wurde deshalb insgesamt nur als <em>gering</em> eingestuft (S. 3). <br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Methodische Kontroverse bleibt bestehen</span></p>
<p>Bemerkenswert war die Diskussion über die inzwischen veröffentlichte Replik der Autoren des WHO-Reviews. Diese erklärten nachträglich, ein hohes Vertrauen in die Evidenz setze mindestens zwei signifikante Langzeitstudien voraus. Das BfS wies darauf hin, dass sich ein solcher Bewertungsmaßstab weder aus dem veröffentlichten Studienprotokoll noch aus dem eigentlichen Review ableiten lasse. Dort genüge ausdrücklich bereits ein signifikanter Befund, um einen Effekt anzunehmen (S. 4). </p>
<p>Außerdem wurde gefragt, ob Änderungen gegenüber einem veröffentlichten Studienprotokoll grundsätzlich zulässig seien. Die Antwort fiel differenziert aus: Anpassungen seien durchaus möglich, müssten aber gut begründet und möglichst sparsam vorgenommen werden, um nachträgliche Verzerrungen zu vermeiden (S. 4). </p>
<p>Auch die Kritik der Review-Autoren, dem KEMF fehle toxikologische Expertise, wurde angesprochen. Das BfS räumte ein, dass toxikologische Fachkenntnisse beispielsweise bei der Bewertung möglicher Verzerrungen einzelner Tierstudien hilfreich seien. Die eigene Veröffentlichung habe sich allerdings gar nicht mit der Bewertung einzelner Studien beschäftigt, sondern ausschließlich mit der Evidenzsynthese des Reviews (S. 4). <br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Neue Forschungsvorhaben</span></p>
<p>Das BfS stellte zudem mehrere geplante Forschungsprojekte vor. Neben neuen Studien zu Leukämie, Fehlgeburten und oxidativem Zellstress wurde insbesondere ein Projekt angekündigt, das die Entwicklung der Risikowahrnehmung elektromagnetischer Felder im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Höchstspannungsleitung Ultranet untersuchen soll (S. 4–5). <br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Neues Netzwerk für den Strahlenschutz</span></p>
<p>Mit dem neu gegründeten Qualifizierungsverbund Strahlenschutz soll nach Angaben des BfS die Fachkompetenz im Strahlenschutz langfristig gesichert werden. Das Netzwerk soll Qualifizierungsangebote bündeln, Kompetenzlücken identifizieren und den Wissensaustausch zwischen Behörden, Wissenschaft und weiteren Akteuren verbessern. Mitglieder des RTEMF wurden ausdrücklich eingeladen, sich daran zu beteiligen (S. 5). <br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Ausblick</span></p>
<p>Für die nächste Sitzung wurden bereits mehrere interessante Themen angekündigt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die internationalen Ergebnisse zur EMF-Risikowahrnehmung, biologische Wirkungen hochfrequenter Felder auf Pflanzen, gesellschaftliche Vorstellungen von „Vorsorge“, mögliche Auswirkungen niederfrequenter Felder auf Schlaf und Demenz-Biomarker sowie Ergebnisse des EU-Projekts SEAWave zur KI-gestützten Expositionserfassung (S. 6). </p>
<p><span style="font-size:x-large;">Zusammenfassung</span></p>
<p>Die 36. Sitzung brachte keine spektakulären neuen Forschungsergebnisse hervor. Sie machte jedoch deutlich, dass die wissenschaftliche Debatte über die Bewertung der Tierstudien inzwischen eine neue Ebene erreicht hat. Während der WHO-Review überwiegend qualitativ argumentiert, versucht das BfS mit einer quantitativen Meta-Analyse dieselbe Datenbasis neu zu bewerten. Die eigentliche Kontroverse dreht sich damit längst nicht mehr um einzelne Tumorbefunde, sondern um die Frage, nach welchen methodischen Regeln wissenschaftliche Evidenz überhaupt bewertet werden sollte.</p>
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<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75829</link>
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<pubDate>Fri, 07 Aug 2026 19:40:13 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
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