Dr. Schmidt an Dr. Beckstein (Allgemein)

Gast, Dienstag, 22.01.2008, 00:27 (vor 6096 Tagen) @ H. Lamarr

20. Januar 2008

Sehr geehrter Herr Dr. Beckstein,

im Rahmen einer Veranstaltung berichtet der Leiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen, Dr. Hartmann, dass ein Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz existiert, das den Umgang der Gesundheitsämter mit dem Thema Mobilfunk vorschreibt. Die Gesundheitsämter dürfen danach nicht aktiv werden bei Gesundheitsproblemen im Umfeld von Mobilfunk-Sendeanlagen und von DECT-Schnurlostelefonen und WLAN.

Dies steht im krassen Widerspruch zu den Aufgaben der Gesundheitsämter, wie sie im Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (Fassung vom 24.07.2003) festgeschrieben sind. Da Sie die breite öffentliche Diskussion um potentielle Gesundheitsgefahren beim Mobilfunk wissen, besteht ein großes öffentliches Interesse, die Haltung des vorgesetzten Ministeriums zu erfahren. Dr. Hartmann verneinte die Frage, ob wir dieses Schreiben von ihm erhalten könnten und gab uns den Hinweis, dieses Schreiben direkt bei der Staatsregierung anzufordern.

Bitte stellen Sie uns deshalb alle Schreiben der Staatsregierung, die Dienstanweisungen an die Gesundheitsämter zum Thema Mobilfunk betreffen, umgehend zur Verfügung.

Vielen Dank für eine baldige Antwort

Dr.-Ing. Hans Schmidt

Tags:
, Schmidt, Brief, Geltungssucht


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum