Gräfelfing zeigt den Betreibern die rote Karte (Allgemein)

Heike, Samstag, 21.02.2004, 13:52 (vor 7526 Tagen)
bearbeitet von Heike, Donnerstag, 03.08.2006, 19:51

sueddeutsche.de Landkreise
19.02.2004
Gemeinderat will keine Mobilfunkantennen in Wohngebieten "Gräfelfinger Modell" soll abgesichert werden.
Neue Bebauungspläne sollen konkrete Festschreibungen enthalten/Bereich zwischen Bahnhofstraße und Autobahn als Beispiel

Gräfelfing -Der Gemeinderat will nun das "Gräfelfinger Modell", das Mobilfunk-Antennen aus Wohnbereichen ausschließt, durch konkrete Festschreibungen in Bebauungsplänen absichern. Als Muster sollen die beiden qualifizierten Bebauungspläne für den Bereich zwischen Bahnhofstraße und Autobahn dienen.

Bislang hindert eine Veränderungssperre die Mobilfunkbetreiber daran, in Gräfelfing für das UMTS-System einfach neue Sendeanlagen zu errichten. Die Gemeinde verweist die Mobilfunkbetreiber auf die Standortvorschläge, die in ihrem Auftrag außerhalb der Wohnbereiche erarbeitet wurden. Im Zug der laufenden Ablösung der bestehenden durch qualifjzierte Bebauungspläne soll dieser Schutz für die Wohngebiete fester Bestandteil der neuen Bebauungspläne werden. Bürgermeister Christoph Gäbel wandte sich ausdrücklich "gegen einen Bebauungsplan, ohne zu diesem Thema etwas gesagt zu haben".

Gräfelfing, forderte Gemeinderat Dieter Sommer (IGG), solle dabei definitiv klarstellen, "wir erarbeiten ein Gesamtkonzept", auf das sich die Mobilfunkbetreiber rechtzeitig einstellen könnten. Planer Frank Müller-Diesing soll dies am Beispiel der beiden Bebauungspläne für den zentralen Bereich zwischen Bahnhofstraße und der Autobahn Lindau so musterhaft ausarbeiten, dass die Regelung auf die übrigen Fälle übertragen werden kann, empfahl Göbel.

Dass der Gemeinderat in diesem Bereich ein Stimmig auf eine definitive Klärung drängt, liegt daran, dass die Mobilfunkbetreiber gerade hier einen Antennen-Standort erhalten wollen. Sie machen geltend, dass ohne diesen ein einheitlicher Qualitätsstandard für den Mobilfunk im gesamten Gemeindegebiet nicht zu gewährleisten sei. Neben grundsätzlichen Erwägungen gilt ihnen dies als wesentlicher Grund für die Ablehnung des Gräfelfinger Modells. Klärung schuf der Gemeinderat auch in einigen anderen Punkten der qualifizierten Bebauungspläne. Die bislang offene Garagenfrage wurde dahingehend entschieden, dass auf jedem Baugrundstück höchstens drei, bei leichter Erreichbarkeit der öffentlichen Verkehrsflächen sechs oberirdische Stellplätze zulässig sind, davon drei in Garagen oder Carportgebäuden, Bestehende Gewerbeflächen im Wohnbereich erhalten ebenso Bestandsschutz wie die dreigeschossigen Wohnbauten an der Rottenbucherstraße. Die Bebauungspläne sollen noch entsprechend dem bisherigen Baurecht aufgestellt werden. Dazu will man die Überleitungsfrist bis Juni 2006 nutzen. Bürgermeister Göbel drängte zur Eile, um bis zum Sommer die Bebauungspläne "im Verfahren zu haben". Damit, hofft; er, "sind wir aus dem Schneider".

Tags:
Göbel, Bauleitplanung, Anwalt, Gräfelfinger-Modell, Sommer, Bürgermeister, Müller-Diesing

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