CT1+ dürfen länger leben (Allgemein)

charles ⌂ @, Mittwoch, 05.11.2008, 22:59 (vor 5807 Tagen)

"Ein Weiterbetrieb wird in Deutschland geduldet, solange keine Störungen durch das CT1+-Telefon erfolgen."

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Staatssekretär Dr. Walther Otremba im Namen der Bundesregierung auf Anfrage von Bündis 90/Die Grünen (31. Oktober 2008)

Nachdem es durch alle Medien ging, dass die Verwendung älterer, analoger und strahlungsärmerer Schnurlostelefone nach Standard CT1+ ab 2009 zugunsten der neueren, digitalen und strahlungsintensiven DECT-Technik verboten wird und mit kostenträchtigen Kontrollen inklusive Messwagen gerechnet werden muss, veröffentlicht die Bundesregierung nun kurz vor Jahreswechsel, dass CT1+-Geräte weiterhin genutzt werden können, wenn es keine Störungen gibt. Erst in einem Störungsfall müsse solch ein Telefon außer Betrieb genommen werden.

Die Bundesregierung orientiert sich mit dieser Entscheidung am Vorbild Österreich und Schweiz. Experten halten Störungen für äußerst unwahrscheinlich, das bestätigt auch die Bundesnetzagentur: "Wir erwarten keine signifikanten Funkstörungen durch CT1+-Telefone." Und wenn, so der Staatsekretär zum Kostenrisiko, gälte "das Prinzip der Verhältnismäßigkeit". Der Staatssekretär zur Beruhigung besorgter CT1+-Nutzer: "Die Bundesnetzagentur beauftragt keine Funkfahnder."

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Charles Claessens
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Na sowas: CT1+ dürfen länger leben?!

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 05.11.2008, 23:17 (vor 5807 Tagen) @ charles

Na also, geht doch :clap:

Gemein vom Wirtschaftsministerium, dem Handel so kurz vor Weihnachten das Geschäft mit der Ersatzbeschaffung zu vermasseln :-D.

Und wer hier zurückblättert, der darf sich über die Entscheidung des Wirtschaftsministerium vom 3. November 2008, CT1+ länger leben zu lassen, nur wundern. Vor nicht allzu langer Zeit wurde genau diese moderate Regelung noch ausgeschlossen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

CT1+ dürfen länger leben?! Quelle?

Doris @, Donnerstag, 06.11.2008, 20:26 (vor 5806 Tagen) @ H. Lamarr

... der darf sich über die Entscheidung des Wirtschaftsministerium vom 3. November 2008, CT1+ länger leben zu lassen,

wo steht das eigentlich?
Ich finde dazu im Netz überhaupt nichts.

CT1+ dürfen länger leben?! Quelle?

charles ⌂ @, Donnerstag, 06.11.2008, 20:37 (vor 5806 Tagen) @ Doris

Hallo Doris,

wurde von Verband Baubiologie weitergeleitet.

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CT1+ dürfen länger leben?! Quelle?

KlaKla, Sonntag, 16.11.2008, 12:50 (vor 5796 Tagen) @ charles

wurde von Verband Baubiologie weitergeleitet.

Auf deren Webseite steht anders lautende Meldung. Siehe hier.

Interessant ist ein Blick auf den Beirat. Alles alt bekannte Mobilfunkgegner. Prof. A. Schneider, Herausgeber der Zeitschrift "Wohnung + Gesundheit", der Schriftenreihe "Gesundes Wohnen". Dr. Lebrecht von Klitzing,
Dr. med. univ. Gerd Oberfeld, Wolfgang Maes, Dipl. Ing. Norbert Honisch.

Doris hat eine Anfrage raus. Warten wir mal auf die Antwort.

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Meine Meinungsäußerung

CT1+ im Strudel von Interessen?

H. Lamarr @, München, Sonntag, 16.11.2008, 18:54 (vor 5796 Tagen) @ KlaKla

Doris hat eine Anfrage raus. Warten wir mal auf die Antwort.

Diese Anfrage bei der obersten Quelle ist eine gute Idee. Seinerzeit hatte auch ich versucht, mehr zu diesem Vorgang herauszubekommen. Vergebens, was ich fand war lediglich eine amtliche Website, auf der stand, dass die Anfrage der Grünen am 5. November beantwortet wurde. Das PDF der Antwort (es hatte die übliche Nummer einer Bundestags-Drucksache) war auf dieser Seite jedoch nicht zum Download angeboten worden. Leider finde ich selbst diese Information inzwischen nicht mehr.

Wenn wir davon ausgehen, dass die Information zu CT1+ stimmt, dann frage ich mich: Woher hat ein Baubiologenverband diese Information, die offenkundig alles andere als frei verfügbar ist? Und wie kommt es, dass diese Information bereits am 5. November in Umlauf gegeben werden konnte, also am selben Tag, an dem auf die Antwort hingewiesen wurde? Die plausibelste Erklärung, die mir dazu einfallen will ist: Wirksamer Lobbyismus des Baubiologenverbandes. Dieser bekommt frühzeitig Infos zugesteckt, auf die andere warten müssen. Denn weder beim antwortenden BMWi noch bei den anfragenden Grünen und auch nicht beim Baubiologenverband sind auf deren Webseiten über Otrembas Antwort auch nur Spuren zu finden (Stand: 16. November). Warum nicht? Stellen Sie sich einfach mal die Frage, wer davon profitiert, dass diese Information (vorerst) gedeckelt wird - dann wundert es nicht, wenn die erlösende Meldung "CT1+ darf länger leben" vielleicht erst nach dem Weihnachtsgeschäft (mit den neuen strahlungsarmen DECT-Schnurlostelefonen) groß die Runde machen wird. Also bald.

So gesehen hat charles unfreiwillig bewiesen, dass er eben nicht hinter dem Geld her ist wie der Tod hinter den armen Seelen. Umso spannender wird die Antwort von Otremba sein, obwohl der ja eigentlich keine Rücksicht nehmen müsste, es sei denn, die erwähnte Lobby hat einen wirklich langen Arm.

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Tags:
CT1, Politik, Seilschaft

Kreislaufpillen

H. Lamarr @, München, Sonntag, 16.11.2008, 19:14 (vor 5796 Tagen) @ KlaKla

Dr. Lebrecht von Klitzing,
Dr. med. univ. Gerd Oberfeld

Diese beiden hätte ich dort nicht vermutet. Ist zwar "nur" ein Beirat, dieses Bekenntnis zur Baubiologie allein aber wirft schon die Fragen nach Unabhängigkeit und Interessenskonflikten auf. Wenn der Verband es ernst meint mit der Aussage: Damit gewährleistet ist, dass die Arbeit des VB auf solider wissenschaftlicher Basis stattfindet, wurde ein wissenschaftlicher Beirat berufen, müssten dort auch Wissenschaftler genannt sein, die möglichen Gesundheitsgefahren infolge EMF-Befeldung eher skeptisch gegenüberstehen, denn so wie er jetzt ist, wirkt dieser Beirat auf mich wie der eines Zigarettenherstellers - besetzt allein mit Kettenrauchern.

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Wissenschaftlicher Beirat, Interessenkonflikt, Tabak

CT1+ dürfen länger leben?! Quelle?

charles ⌂ @, Sonntag, 16.11.2008, 15:45 (vor 5796 Tagen) @ Doris

Hallo Doris,

ich habe mal beim VB nachgefragt ob es da eine andere Quelle gibt.

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CT1+ dürfen länger leben?! Quelle?

Doris @, Sonntag, 16.11.2008, 20:08 (vor 5796 Tagen) @ charles

Hallo Doris,

ich habe mal beim VB nachgefragt ob es da eine andere Quelle gibt.

In diesem Baubiologen Forum (Beitrag unten) verweist Joachim Weise auf die vollständige Antwort auf die Anfrage der Grünen, die für mich nicht aufrufbar ist.

CT1+ dürfen länger leben?! Quelle?

H. Lamarr @, München, Sonntag, 16.11.2008, 20:42 (vor 5796 Tagen) @ Doris

... verweist Joachim Weise auf die vollständige Antwort auf die Anfrage der Grünen, die für mich nicht aufrufbar ist.

Schauen Sie sich mal den Link auf das PDF, das nur Registrierte laden können (ein Idee, die mir gefällt), genauer an: Dort steht nix von Antwort, sondern von Anfrage. Eins von beiden kann also nicht stimmen, ich denke es ist tatsächlich nur die Anfrage, allerdings ist deren PDF nur rd. 40 KByte und nicht mehr als 600 KByte groß.

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CT1+ dürfen länger leben?! Quelle?

charles ⌂ @, Sonntag, 07.12.2008, 10:10 (vor 5776 Tagen) @ H. Lamarr

Heute habe ich Antwort bekommen seitens Verband Baubiologie.


Hallo Charles,


folgend der offizielle Teil:

"Ein Weiterbetrieb von CT1+-Telefonen wird in Deutschland geduldet, solange dadurch keine Störungen erfolgen."
Mit offizieller Stellungnahme der Bundesnetzagentur

Nachdem es durch alle Medien ging, dass die Verwendung älterer, analoger und strahlungsärmerer Schnurlostelefone nach Standard CT1+ ab 2009 zugunsten der neueren, digitalen und strahlungsintensiven DECT-Technik verboten wird und mit kostenträchtigen Kontrollen inklusive Messwagen gerechnet werden muss, veröffentlicht die Bundesregierung nun kurz vor Jahreswechsel, dass CT1+-Geräte weiterhin genutzt werden können, wenn es keine Störungen gibt (siehe Zitat oben). Erst in einem Störungsfall müsse solch ein Telefon außer Betrieb genommen werden. Die Bundesregierung orientiert sich mit dieser Entscheidung am Vorbild Österreich und Schweiz.

Experten halten Störungen für äußerst unwahrscheinlich, das bestätigt auch die Bundesnetzagentur: "Wir erwarten keine signifikanten Funkstörungen durch CT1+-Telefone." Und wenn, so der Staatsekretär zum Kostenrisiko, gälte "das Prinzip der Verhälnismäßigkeit". Zur Beruhigung besorgter CT1+-Nutzer: "Die Bundesnetzagentur beauftragt keine Funkfahnder."

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Staatssekretär Dr. Walther Otremba im Namen der Bundesregierung auf Anfrage von Bündis 90/Die Grünen (31. Oktober 2008)

Die Bundesnetzagentur hat am 25.11.2008 in einem Brief an das IBN folgendermaßen auf unsere Internetveröffentlichung reagiert:

(wesentliche Passagen vom IBN fett hervorgehoben)

Ihre Internetinformation zum Inverkehrbringen bzw. Handel mit schnurlosen Telefonen der Standards CT1+ und CT2

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer o.g. Internetinformation haben Sie auf eine Aussage von Herrn Staatssekretär Dr. Otremba aus der Beantwortung der kleinen Anfrage Nr. BT Drucksache 16/10679 Bezug genommen. Die von Ihnen zitierte Passage muss allerdings im Rahmen der umfassenden Antwort zur kleinen Anfrage gesehen werden. Ergänzend darf ich Ihnen die Sachlage näher erläutern:

Die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 endet am 31. Dezember 2008. Diese Geräte dürfen deshalb ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden. Wie alle Allgemeinzuteilungen war auch diese für schnurlose Telefone von Beginn an befristet. Im Rahmen der Konferenz der europäischen Post- und Telekommunikationsverwaltungen (CEPT) hatten sich die Mitgliedsländer geeinigt, die europaweit harmonisierten Frequenzzuweisungen zu ändern.

Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885-887 / 930-932 MHz) wurde inzwischen europaweit für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk umgewidmet und die Nutzungsmöglichkeit von CT1+-Geräten dahingehend eingeschränkt, dass Störungen durch andere Frequenznutzer hinzunehmen sind und gleichzeitig andere Frequenznutzer nicht gestört werden.

Dieser Entscheidung war im Jahre 2003 eine Anhörung alter interessierten Kreise vorausgegangen (Verfügung 65/2003). Der Frequenzbereich des Standards CT2 (864,1-868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung. Bereits 1998 war mit der Befristung der Allgemeinzuteilung für diese Frequenzen die Auflage für die Hersteller- und Vertriebsfirmen bzw. andere Inverkehrbringer verbunden, die Nutzer auf die wesentlichen Bestimmungen der Allgemeinzuteilung hinzuweisen. Dies galt insbesondere für die Befristung bis zum 31. Dezember 2008.

Ab dem 1. Januar 2009 dürfen daher schnurlose Telefone der Standards CT1 + und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betrieben werden, Im Hinblick auf den fortschreitenden Mobilfunknetzausbau in dem von Geraten des Standards CT1+ genutzten Frequenzbereich (885-887 / 930-932 MHz) steigen die Risiken einer Störung an. Eine störungsfreie Nutzung von CT1+-Geräten ist bei einem ausgebauten Mobilfunknetz nicht gegeben.

Darüber hinaus sind die schutzwürdigen Interessen und Rechte des neuen Zuteilungsinhabers für den öffentlichen digitalen zellularen Mobilfunk zu berücksichtigen.

Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein Schnurlostelefon ohne Zuteilung als Verursacher einer Störung fest, wird der Nutzer auf die ausgelaufene Frequenzzuteilung hingewiesen und aufgefordert, das Gerät außer Betrieb zu nehmen. Wenn erneute Beschwerden dokumentieren, dass die Störung anhält, weil das störende CT1+-Gerät nicht außer Betrieb genommen wurde, kommt eine förmliche Anordnung der Außerbetriebnahme in Betracht und kann der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt werden.

Dieser Sachverhalt stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die zur Zahlung eines Bußgelds führen kann.

Der Verkauf von CT1+-Geräten ist auch über den 31. Dezember 2008 hinaus in Deutschland zulässig.

Da es sich um keine harmonisierte Frequenznutzung handelt, sind die Geräte wie bisher mit CE-Kennzeichen und Ausrufezeichen zu versehen. Auf der Verpackung und der Bedienungsanleitung ist darauf hinzuweisen, dass der Betrieb ab dem 1. Januar 2009 in Deutschland nicht mehr gestattet ist. Auch bei Internetangeboten sollte unmissverständlich im Angebotstext darauf hingewiesen werden, dass CT1+ Geräte ab dem o.g. Zeitpunkt in Deutschland nicht mehr betrieben werden dürfen. Bei bereits am Markt befindlichen Geräten sollte der Inverkehrbringer den Handel darauf hinweisen, dass eine Änderung der Rechtsgrundlage eingetreten ist und der Kunde beim Kaut darauf hingewiesen wird (z. B. durch eine schriftliche Zusatzinformation). Dies bewahrt auch den Handel vor Reklamationen, weil nicht mehr von einer störungsfreien Nutzung des Gerätes ausgegangen werden kann.

Ich hoffe Ihre Anfrage hinlänglich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gern für weitere Fragen zur Verfügung. Diese Antwort wurde mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie abgestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, Schneidewind
Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 55003 Mainz, Telefon 06131/18-1243, Fax -6600, poststelle@bnetza.de


Grüße

Frank Mehlis

Vorstand VB

--
Charles Claessens
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Vorwärts Freunde, wir müssen zurück

H. Lamarr @, München, Sonntag, 07.12.2008, 19:25 (vor 5775 Tagen) @ charles

"Ein Weiterbetrieb von CT1+-Telefonen wird in Deutschland geduldet, solange dadurch keine Störungen erfolgen...

Ab dem 1. Januar 2009 dürfen daher schnurlose Telefone der Standards CT1 + und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betrieben werden...

Danke charles für diese Information. Unglücklicherweise sind zwei diametral entgegengesetzte Aussagen zur Gretchenfrage drin (siehe Zitate), die erste von der Bundesregierung, die zweite von der BNetzA.

Werden Sie aus diesem Widerspruch schlau? Ich nicht!

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Vorwärts Freunde, wir müssen zurück

charles ⌂ @, Sonntag, 07.12.2008, 20:52 (vor 5775 Tagen) @ H. Lamarr

"Ein Weiterbetrieb von CT1+-Telefonen wird in Deutschland geduldet, solange dadurch keine Störungen erfolgen...

Ab dem 1. Januar 2009 dürfen daher schnurlose Telefone der Standards CT1 + und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betrieben werden...


Danke charles für diese Information. Unglücklicherweise sind zwei diametral entgegengesetzte Aussagen zur Gretchenfrage drin (siehe Zitate), die erste von der Bundesregierung, die zweite von der BNetzA.

Werden Sie aus diesem Widerspruch schlau? Ich nicht!

Doch.
Man darf nicht, und es wird geduldet, bis man geschnappt wird.

Das ist genau so wie die Drogen-Politik in die Niederlande.
Die Politiker sehen schwarz dass sie keine MehrwertSteuer belasten können auf diese Cannabis, die privat gezüchtet und verkauft wird.
Der Staat hat Pläne selber derartige Plantagen zu organisieren.

--
Charles Claessens
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Antwort der Bundesregierung liegt vor.

Doris @, Mittwoch, 19.11.2008, 15:53 (vor 5793 Tagen) @ Doris

Zwar hat Dr. Otremba bis heute nicht geantwortet, aber dafür liegt jetzt die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen vor.

Hört sich m.E. ein klein wenig anders an, als in der verbreiteten "konzentrierten" Ausführung, die durch's Netz ging. Aber ich will mal nicht ganz so kritisch sein ;-)


hier ist sie....

Antwort der Bundesregierung liegt vor.

charles ⌂ @, Mittwoch, 19.11.2008, 16:10 (vor 5793 Tagen) @ Doris

Danke Doris,

aber da steht deutlich:
***********************
8. Welche Maßnahmen wären erforderlich, um einen Weiterbetrieb nach
Schweizer Vorbild zu ermöglichen, und welche Kosten wären damit verbunden?

Ein Weiterbetrieb wird auch in Deutschland geduldet, solange keine Störungen
durch das CT1+-Gerät erfolgt. Aussagen über Kosten können nicht getroffen
werden, da der BNetzA derzeit keine Erfahrungswerte über Störungen durch
CT1+-Geräte vorliegen.

***********************

Wenn bis heute keine Erfahrungswerte über Störungen durch CT1+-Geräte vorliegen, dürfte man annehmen, dass diese auch in Zukunft nicht auftreten werden.
Die momentane CT1+-Geräte unterliegen keine Änderungen vor.

--
Charles Claessens
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Antwort der Bundesregierung liegt vor.

Kuddel, Mittwoch, 19.11.2008, 22:03 (vor 5793 Tagen) @ charles

Wenn bis heute keine Erfahrungswerte über Störungen durch CT1+-Geräte vorliegen, dürfte man annehmen, dass diese auch in Zukunft nicht auftreten werden.

Doch, wenn die nun offiziell "freien" Frequenzen anderen Diensten -wie z.B. zur Erweiterung des GSM Bandes- zugewiesen werden.

In dem Augenblick hat der neue Nutzer dieser Frequenzen ein Anrecht darauf, nicht von CT1 Telefonen "gestört" zu werden.

Stellt der neue Nutzer also Störungen fest, muß die Regulierungsbehörde tätig werden und das kann hohe Kosten verursachen => Meßdienst muß CT1 Telefon "peilen" und für Abschaltung sorgen. => 2 Meßtechniker je 120 Euro / Stunde (geschätzt) plus Anfahrt plus "Verwaltungsgebühr" etc...

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