Kein Kuhhandel? (Allgemein)

Peter, Freitag, 24.01.2014, 20:24 (vor 3964 Tagen) @ Trebron

Man kann jeden Kompromiss als "Kuhhandel" bezeichnen.
Die Frage ist nur, welche Alternative der Kritiker hier vorschlagen kann?!

Obereggersberg ist sicherlich nicht der Nabel der Welt. Aber das Denkmalensemble Schloss Eggersberg, bestehend aus dem Schloss, dem Park, dem barocken Pfarrhof (Gabriel di Gabrieli-Bau, wie man auf dem Schild am Laternenmast davor lesen kann) und die Burgruine, bzw. der Aussichtsfelsen sind ein, in der Bayerischen Denkmalliste eingetragenes, hochrangiges Denkmal und touristisches Ausflugsziel. Und es ist über nun ein halbes Jahrhundert von der Eigentümerfamilie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und mit nicht unbeträchtlichem Aufwand erhalten worden.

Und nun kommen esoterisch irregeführte Leute daher und schreiben sowohl der Telekom sowie den Schlosseignern auf kindlichen Schildern ins Stammbuch, dass man von dort aus einen Funkmast betreiben würde, der Anlass gäbe, um die "Gesundheit der Kinder" und damit auch anderer Personen, "Angst" haben zu müssen.

Das ist nicht nur unfair und wissenschaftlich nicht haltbar, sondern es überschreitet auch durch die enthaltenen Falschaussagen die Grenzen der Meinungsfreiheit, denn es kann als Diskreditierung und als Schmähkritik ausgelegt werden und ist damit strafbar.

Aber was tun? Soll die Schlossfamilie nun den - möglichen und aller Voraussicht nach auch erfolgreichen - aber für die Beteiligten beschämenden und auch teureren Weg der Strafanzeige gehen? Wäre damit dem Frieden und der wissenschaftlichen Erkenntnis gedient, wenn man die Schilder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung entfernen und auch noch hohe Gerichtskosten bezahlen müsste?

Ich glaube, da ist der Kompromissvorschlag der Telekom, der im Übrigen schon vor längerer Zeit bereits vom Schlosseigner unterbreitet wurde, doch eine ausgestreckte Hand, die man ergreifen sollte, wenn man denn klug genug dafür ist und einsichtig!

Ansonsten sollte man ENDLICH den Obereggersbergern, dem Riedenburger Stadtrat und den Bürgermeistern dieser Gemeinde das Urteil des OLG Dresden zu lesen geben.
Az: 9 U 1265/12

Und dem Stadtrat den Aufruf zukommen lassen, doch unbedingt auf die mehrere Zehntausend €uro kostende und ebenso sinnentleerte Vorsorgeuntersuchung zu verzichten und nicht noch dem schlechten Geld für die studentenhafte "Prognoseberechnung", die nur bestätigt hat, was von den Intitiatoren ohnehin á priori gesagt wurde, noch viel, viel gutes Geld an das "Umweltinstitut" nachzuwerfen. Auch die Riedenburger Steuerzahler haben einen vorsichtigeren Umgang mit ihrem Geld verdient!


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