Bergmann I (Allgemein)

M. Hahn, Freitag, 17.11.2006, 19:52 (vor 6602 Tagen) @ Gast

Wenn ein Verein der Mobilfunkindustrie eine Veranstaltung für Ärzte zum Thema Mobilfunk und Gesundheit anbietet ist das schon eine komische Sache. Darauf sollte man schon durchaus mal öffentlichkeitswirksam hinweisen. Ein Arzt, wie jeder andere Mensch auch, müsste allerdings ziemlich mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er nicht auch ohne Ihre Nachhilfe in der Lage ist zu erkennen, dass das IZMF eine Einrichtung der Industrie ist und somit selbstverständlich nicht neutral sein kann.
Mich würde deshalb einmal die Resonanz (zahlenmäßig) unter Medizinern auf diese "Fortbildungen" interessieren.

Sie leisten sich und Ihrem Anliegen allerdings keinen guten Dienst, Herr Dr. Bergmann, wenn Ihre zu dieser Gelegenheit veröffentlichten Texte eine Vielzahl offensichtlicher Unkorrektheiten enthalten. Anhand derer kann man den Eindruck gewinnen, Sie hätten sich nicht wirklich tiefgründig mit der Materie befasst, sondern nur rasch Aussagen, die Ihre Auffassung stützen, ohne kritischen Blick zusammengetragen.
Einige Beispiele möchte ich anführen, und beziehe mich dabei hierauf*) und hierauf*).

Beispiel 1:
Die Grenzwerte beziehen sich überhaupt nicht auf die Gesundheit, sondern ausschließlich auf die Erwärmung von Leichengewebe bei Betsrahlung mit einer ungepulsten Hochfrequenz für 6 Minuten.
Diese Werte sind ausschließlich aus der Gewebserwärmung am Leichengewebe ermittelt..

Die 6 Minuten in der Grenzwertdefinition beruhen auf der Fähigkeit des lebenden Organismus zur Temperaturregulation. Eine solche findet bei Leichen bekanntlich nicht mehr statt, und deshalb ist Ihre Behauptung schlicht falsch. Welcherart die Studien waren, aus denen in Wahrheit die Erkenntnisse zur Gewebserwärmung stammen, darüber können Sie sich ohne Mühe in der einschlägigen ICNIRP-Empfehlung informieren. In dieser deutschen Übersetzung sind es die Seiten 68 ff.
Soweit es um thermische Effekte geht, ist es ferner unerheblich, ob die Hochfrequenz gepulst ist oder nicht, da sich der Grenzwert bekanntermaßen auf das zeitliche Mittel des Energieflusses bezieht. Die Erwähnung der Begriffe "ungepulst" und besonders "Leichen" an dieser Stelle erscheint rein tendenziös und deutet auf ein ernsthaftes Kenntnisdefizit hin.

Beispiel 2:
Prof. Jürgen Bernhardt [...] hat als Vorsitzender der Strahlenschutzkommission [...] dafür gesorgt,

Prof. Bernhardt ist nie Vorsitzender der Strahlenschutzkommission gewesen, wovon Sie sich ohne Mühe hier überzeugen können.

Beispiel 3:
Aufgestellt wurden die Grenzwerte von einem privaten Verein industrienaher Techniker und Physiker, der sich "International Commission On Non Ionizing Radiation" (ICNIRP) nennt.
Sie (ICNIRP) ernennt ihre Mitglieder selbst, bei denen übrigens kein einziger Mediziner dabei ist

Unter den zur Zeit 15 Mitgliedern der Kommission, befinden sich 3 Mediziner (A. Swerdlow, P. Söderberg, E. Breitbart). Ferner ist mit A. Ahlbom ein Epidemiologe und mit A. Saunders ein Zoologe und Physiologe vertreten. Auch hiervon können Sie sich sofort überzeugen.
(Ich wäre jedem dankbar, der jetzt nicht mir vorrechnet, wieviel Prozent 3 Ärzte von 15 sind, sondern dem Dr. Bergmann... ok? Danke)

Eine Begründung für mangelnde Eignung der übrigen Mitglieder aus der Fachrichtung ihrer universitären Abschlüsse anstatt aus deren langjährigen Arbeitsgebieten herzuleiten ist freilich Ansichtssache.

Beispiel 4:
Nach Auskunft von Kofi Annan hat die ICNIRP nichts mit der UNO zu tun und auch keinen Auftrag von dieser bekommen.

Das haben Sie bei Herrn Jakob aus der Schweiz abgeschrieben. Eine verlässliche Quelle für Sie?
ICNIRP is the formally recognised non-governmental organization in NIR for WHO and the International Labour Organization (ILO).
Zu deutsch: ICNIRP ist die formell anerkannte Nichtregierungsorganisation für Nichtionisierende Strahlung für die WHO. Dies und mehr zur Bewertung der ICNIRP durch die WHO ist leich recherchierbar auf den Webseiten der WHO.

Beispiel 5:
Darüber hinaus lassen die von der ICNIRP aufgestellten Grenzwerte die folgenden für die Gesundheit unverzichtbaren Aspekte gänzlich außer acht:
Das Auftreten von unerwarteten und unvorhersehbaren Feldstärken und Frequenzen durch Reflexion und Interferenz z.B. durch Hauswände und Erdboden

Dieses Argument zeigt ein für einen Akademiker bemerkenswertes Maß an Unlogik. Das ist jetzt wie einen Witz erklären, aber ich tu´s doch mal:
Die EMF-Grenzwerte wurden auf der Basis gesundheitlicher Wirkungen abgeleitet. Die Frage, ob dabei bestimmte Wirkungen möglicherweise nicht berücksichtigt wurden, ist unerheblich, um die fehlende Logik Ihres Einwandes zu erkennen: Denn dieser läuft darauf hinaus, man habe die in der Praxis auftretenden Feldstärken, also ohne Blick auf den Menschen überhaupt, zum Maßstab für das Zulässige genommen. (Und sich dabei auch noch verrechnet!) Hierdurch kommt man dann irgendwie auch zu der populären Behauptung, die Höhe der Grenzwerte sei tatsächlich nicht nach Wirkungen, sondern nach den technischen Erfordernissen der Industrie festgelegt worden. Unter dieser Annahme wird der innere Widerspruch Ihrer Aussage noch offensichtlicher. Wie man hoffentlich nach kurzem Nachdenken erkennt.
In der Sache verweisen Sie auf eine japanische Publikation, die Sie offenbar nicht selbst gelesen haben, sondern nur ein Zitat dieser Arbeit in der Zeitschrift "Naturarzt". Ein zusätzlicher Blick auf eine -ebenfalls in deutsch- abgefasste Fachstellungnahme zu dieser Publikation hätte Ihre Meinung eventuell geändert.

weitere Beispiele folgen

*) Admin: tote Links am 01.12.12 wiederbelebt
Originallinks waren:
http://www.ises-suedbaden.de/docs/izmf_neutral.pdf
http://www.buergerwelle.de/d/doc/gesund/gesundheit-bergmann.htm

Tags:
Bergmann, Aerztetagung, Mediziner, Aerztezirkel, Annan, ICNIRP-Empfehlung


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