Endstand nach Verhandlung ▪ Lerchl 2:1 Diagnose Funk (Allgemein)

KlaKla, Dienstag, 15.10.2013, 16:02 (vor 4077 Tagen) @ H. Lamarr

> Nachdem Diagnose Funk gegen die Einstweilige Verfügung vom 30.08.2013 Widerspruch eingelegt hat, kam es am 26. September 2013 in Bremen zur öffentlichen Verhandlung darüber, ob das Landgericht dem Widerspruch folgt, und die drei Verbotsbehauptungen alle oder teilweise wieder zulässt. Persönlich angetreten war für den Stuttgarter Anti-Mobilfunk-Verein dessen 1. Vorsitzender Peter Hensinger, der sich als "Sprachwissenschaftler" vorstellte.

„Sprachwissenschaftler“ is ja cool.

Ausgerechnet einem Sprachwissenschaftler wird gerichtlich untersagt, diese ... Aussage/Behauptung darfst du nicht aufrecht halten. Damit hat sich mMn der Sprachwissenschaftler auch noch eine Klatsche abgeholt, bzgl. seiner Fachkompetenz (Sprachwissenschaft). :clap: Gratulation. :ok:
Ich als dein Anwalt hätte dir (Hensinger) geraten, bleib beim Drucker, ist weniger peinlich. :rotfl:

Gehe ich Recht in der Annahme, dass wir es jetzt mit einem Rechtskräftig verurteilten Sprachwissenschaftler zu tun haben? Oder wäre das nur Sprachpanscherei? :wink: :rotfl:

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
BUND, Stuttgart, Hensinger, Senioren, Vereinsmeier, Sprachpanscher, Selbstbefruchtung, Personalunion


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