Einstweilige Berichtigung für Hans-Ueli (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 02.09.2013, 11:12 (vor 4121 Tagen) @ H. Lamarr

Auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Bremen vom 30.08.2013, erwirkt durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Bardua als Prozessbevollmächtigte von Prof.Dr. A. Lerchl gegen Diagnose-Funk e.V., können wir diese zur Zeit leider nicht zur Verfügung stellen.

Hans-Ueli reitet wieder - allerdings in die falsche Richtung. Er leitet aus der Einstweiligen Verfügung gegen den Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk die abwegige Hoffnung ab, über Sponsoreinnahmen der Jacobs University, Bremen, Auskunft zu bekommen. Für solche Auskünfte ist kein Gericht zuständig, sondern die Leitung der Universität. Einfach mal dort anfragen, schlage ich vor, ob ein Anspruch auf Auskunft besteht, wage ich jedoch zu bezweifeln. Sicherheitshalber würde ich der Anfrage die eigenen Einkommensteuerbescheide der letzten fünf Jahre beilegen, um mit gutem Beispiel voran zu gehen.

Lieber Hans-Ueli, es geht um etwas ganz anderes. Nein, auch nicht um die ungeklärten Einnahmen von Diagnose-Funk, sondern um Behauptungen, deren Wahrheitsgehalt der Verein jetzt nicht mit Wortschwall, sondern mit Fakten belegen muss, wenn er keine auf den Deckel kriegen möchte.

Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt: In Gottes Hand begibt sich, wer auf hoher See oder vor Gericht ist.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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