Einstweilige Verfügung - was ist das eigentlich? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 02.09.2013, 10:31 (vor 4121 Tagen) @ kritiker

Die Anti-Mobilfunk-Plattform von Herrn Gutbier scheint sich darum aber nicht zu kümmern:

"Kronzeuge für diese Einschätzung ist Prof. Alexander Lerchl, von dem nicht zu leugnen ist, dass er die Gunst von Industrie und Politik in vollem Umfang genießt."

Diese Formulierung wird in der Einstweiligen Verfügung allerdings auch nicht untersagt.

Und auch Diagnose Funk schert sich nicht wirkllich um die Verfügung. Sie verlegt einen Teil der Behauptungen einfach in einen nach wie vor bei elektrosmognews verlinkten Leserbrief an die ZEIT!

Immerhin hat auch elektrosmognews heute irgendwann zwischen etwa 9:00 Uhr und 09:30 Uhr die beanstandete Stellungnahme vom Netz genommen, viel später als dies beim Verein der Elektrosensiblen der Fall war und daher vermutlich zähneknirschend.

Was es mit einer Einstweiligen Verfügung auf sich hat, und dass z.B. einem Widerspruch dagegen keine aufschiebende Wirkung zukommt, das wird auf dieser Seite eines Anwalts auch für Rechtslaien verständlich gemacht.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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