Steuerhinterziehung? (Allgemein)

helmut @, Nürnberg, Sonntag, 19.08.2007, 17:56 (vor 6326 Tagen) @ Gast

(Für eine Spendenquittung bitte Name und Postanschrift deutlich auf der Überweisung angeben.)

Da werden also mit Spendengeldern unter Minderung von Steuern strafbare Handlungen einzelner finanziert?

Ist das die Aufgabe eines als gemeinnützig anerkannten Vereines?

Was steht da in der Satzung?
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§3

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Beschlüsse über Satzungsänderungen, die die Zwecke des Vereins betreffen, sind so vor dem Inkrafttreten dem zuständigen Finanzamt zwecks Bestätigung vorzulegen, dass die Gemeinnützigkeit des Vereins im steuerlichen Sinne nicht beeinträchtigt ist.

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MfG
Helmut

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In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)


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