Autorenschaft von Eva Ws Fallgeschichte geklärt (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 10.05.2012, 00:37 (vor 4581 Tagen) @ Lilith

Es wäre noch nötig, zu erfahren, woher Herr M. den "fertiggestellten Beitrag", der mit "Frau W. als Autorin" unterzeichnet war, "bekommen" haben will.

Vom Himmel herab wird der "fertiggestellte Beitrag" wohl nicht gefallen sein. Entweder hat Herr M. ihn direkt von der angeblichen Autorin, oder von einem Dritten "bekommen".

Stimmt, eben diese Fragen, ob persönlich überreicht oder per Post bekommen, habe ich gestern an Herrn M. nachgereicht.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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