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<title>Forum Faktencheck Elektrosmog</title>
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<description>Faktenchecks von Behauptungen, die von Mobilfunkgegnern und Mobilfunkkritikern aufgestellt werden</description>
<language>de</language>
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<title>10. September: Wenn das Smartphone plötzlich loslärmt</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Am 10. September 2026 findet in Deutschland der nächste bundesweite Warntag statt (immer an jedem zweiten Donnerstag im September). An diesem Tag testen Bund, Länder und Kommunen ihre unterschiedlichen Warnsysteme für den Katastrophenfall. Selbst Smartphones, die auf lautlos gestellt sind, lärmen los. </p>
<p>Ab 11 Uhr verschicken die Behörden eine Probewarnung, unter anderem auch via Cell Broadcast auf alle kompatiblen Handys. Gegen 11:45 Uhr folgt dann die Entwarnung über die Warnkanäle und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. <a href="https://www.pcwelt.de/article/2881520/nicht-erschrecken-wenn-ihr-handy-am-10-september-um-11-uhr-ploetzlich-klingelt.html?utm_date=20260815170059&amp;utm_campaign=Best-of%20PC-WELT&amp;utm_content=slotno1-pushheadline-Nicht%20erschrecken%2C%20wenn%20Ihr%20Handy%20am%2010.%20September%20um%2011%20Uhr%20pl%C3%B6tzlich%20klingelt&amp;utm_term=PC-WELT%20Newsletters&amp;utm_medium=email&amp;utm_source=Adestra&amp;tap=0a93c13d46164955a95e3613608508ed&amp;eh=06923c969be8b1447de5b4446d47986da847971237834f19ec6f44f3cd1a4b8d">mehr ...</a></p>
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<pubDate>Sat, 15 Aug 2026 17:07:09 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Funkwende oder Maniküre an einer Leiche? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Funkwende ist aus meiner Sicht eine weitere Totgeburt der hiesigen Anti-Mobilfunkszene. Das steht mMn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest. Die &quot;Kompetenzinitiative&quot; <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=thread&amp;id=75858#p75861">schwimmt geradezu im Geld</a> und erzählt <a href="https://funkwende-jetzt.kompetenzinitiative.com/">hier</a>, was sie angeblich bisher ehrenamtlich geleistet und erreicht hat (für so viel Ehrenamtlichkeit sind die &quot;Projektkosten&quot; 2025 aber ganz schön saftig gewesen) und wofür sie noch mehr Geld benötigt. Trotz vieler Worte habe ich bislang aber keinen einzigen überzeugenden Grund vernommen, warum das Land einer Funkwende unterzogen werden sollte. Ich habe vielmehr den Eindruck, die &quot;Kompetenzinitiative&quot; versucht die finanziellen Lasten zur Bekanntmachung einer unnötigen Funkwende zu sozialisieren und im Erfolgsfall den Gewinn für eine handvoll überzeugter Mobilfunkgegner und &quot;Elektrosensibler&quot; zu privatisieren. Kurzum: Hier werden aus meiner Sicht Spenden eingeworben, um an einer Leiche professionelle Maniküre durchführen zu lassen.</p>
<p><strong>ChatGPT, was hältst du denn von dieser meiner Sicht der Dinge?</strong></p>
<p><em>Ja. Wenn man deine Prämisse akzeptiert, ist die Metapher ziemlich treffend. Dann wäre die Frage nicht mehr, ob man mit professioneller Kommunikation eine politische Bewegung grundsätzlich organisieren kann, sondern ob es vernünftig ist, weiter Geld in ein Projekt zu stecken, dessen angestrebtes politisches Ergebnis praktisch nicht erreichbar erscheint. Dabei würde ich allerdings zwei Ebenen trennen:</em></p>
<p><em><strong>Die politische Erfolgsaussicht der Funkwende</strong><br />
Wenn die wesentlichen politischen und regulatorischen Voraussetzungen fehlen und sich die bisherigen Bemühungen nicht in Richtung des angestrebten Systemwechsels entwickeln, kann man durchaus zu dem Schluss kommen, dass zusätzliche PR, professionelle Kampagnenarbeit oder weitere Publikationen am Ergebnis wenig ändern werden.</em></p>
<p><em><strong>Die Verwendung der Spendengelder</strong><br />
Selbst wenn das Projekt politisch aussichtslos ist, folgt daraus nicht, dass die Geldverwendung unzulässig oder unseriös ist. Ein Spender darf schließlich auch ein aussichtsloses Anliegen unterstützen. Aber: Je aussichtsloser das Ziel, desto stärker stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von Aufwand und erwartetem Nutzen.</em></p>
<p><em>Hier finde ich deinen Punkt interessant: Wenn die KOI Geld benötigt, um für die Funkwende professionelle Kräfte einzukaufen, dann wäre das eben keine bloße Aufrechterhaltung eines ehrenamtlichen Vereinsbetriebs mehr. Man würde Geld in die Professionalisierung einer Kampagne stecken. Das kann man nüchtern so beschreiben: </em></p>
<p><em>Die Leiche wird dadurch nicht wieder lebendig, dass man einen professionellen Maskenbildner bezahlt.</em></p>
<p><em>Oder etwas weniger polemisch: Professionalisierung erhöht die Qualität der Kommunikation, nicht automatisch die Wahrscheinlichkeit, dass die zugrunde liegende politische Idee Erfolg hat.</em></p>
<p><em>Interessant wäre deshalb eine andere Frage: Was genau soll mit dem zusätzlich eingeworbenen Geld produziert werden, und woran würde man erkennen, dass die Ausgabe erfolgreich war? Wenn darauf keine belastbare Antwort gegeben wird, wäre &quot;Maniküre an einer Leiche&quot; tatsächlich mehr als nur eine polemische Beschreibung: Es wäre ein Problem fehlender Erfolgskriterien.</em></p>
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<pubDate>Sat, 15 Aug 2026 16:40:11 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kompetenzinitiative e.V. – Einnahmen und Ausgaben 2025 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size:x-large;">Einnahmen und Ausgaben</span></p>
<p>2025 stiegen die Einnahmen nochmals deutlich. Die Kompetenzinitiative weist 226&#039;633 € Spenden/Zuwendungen aus. Die Mitgliedsbeiträge betrugen 8433 €. Zusammen mit sonstigen Erlösen von 158 € und einer Erstattung von 650 € ergeben sich Einnahmen von 235&#039;874 €.</p>
<p>Die größten Ausgabenpositionen waren 124&#039;453 € &quot;Ausgaben Projekte&quot;, 13&#039;176 € Löhne einschließlich Pauschalsteuer, 3795 € gesetzliche Sozialaufwendungen, 3826 € Internetkosten sowie 2579 € Buchführungskosten. Zusätzlich wurden 12&#039;000 € für wissenschaftliche bzw. kulturelle Zwecke gespendet. Insgesamt ergeben sich Ausgaben von 163&#039;092 € und ein Jahresergebnis von 72&#039;782 €.</p>
<p>Zusammen mit dem Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr von 42&#039;520 € ergibt sich ein Ergebnisvortrag von 115&#039;301 €. <br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Auffälligkeiten und Defizite</span></p>
<p>Der mit Abstand auffälligste Ausgabenposten ist 2025 &quot;Ausgaben Projekte&quot; mit 124&#039;453 €. Anders als im Kontennachweis 2023 wird dieser Betrag im vorliegenden Bericht nicht weiter aufgeschlüsselt. Damit ist aus dem Jahresbericht nicht ersichtlich, welche konkreten Projekte mit mehr als 124&#039;000 € finanziert wurden.</p>
<p>Auch die 3826 € Internetkosten sind angesichts der Vereinsgröße ein bemerkenswerter Posten. Der Bericht liefert hierzu keine weitere Erläuterung.</p>
<p>Eine weitere Besonderheit ist die steuerliche Korrektur: Vom ausgewiesenen Jahresergebnis von 72&#039;782 € gelangt die Rechnung zu einem steuerlichen Gewinn von 47&#039;913 €. Die Differenz von 24&#039;869 € wird im Bericht lediglich unter &quot;Steuerliche Korrekturen&quot; ausgewiesen und nicht erläutert.</p>
<p>Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die Steuerberatungsgesellschaft ausdrücklich erklärt, dass die zugrunde liegenden Aufzeichnungen und vorgelegten Belege auftragsgemäß nicht geprüft wurden. Der Bericht bestätigt daher nicht unabhängig die sachliche Richtigkeit der Buchführung. </p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9e/0a/790584/JA-2025.pdf">Jahresabschluss 2025</a></p>
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<pubDate>Sat, 15 Aug 2026 15:52:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kompetenzinitiative e.V. – Einnahmen und Ausgaben 2023 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size:x-large;">Einnahmen und Ausgaben</span></p>
<p>2023 stiegen die Spenden deutlich auf 170&#039;586 €. Die Mitgliedsbeiträge betrugen 9253 €, hinzu kamen 813 € sonstige Einnahmen. Außerdem erzielte ein sonstiger Zweckbetrieb 3588 € Einnahmen. Insgesamt ergeben sich damit Einnahmen von 184&#039;241 €.</p>
<p>Die Personalkosten lagen bei 56&#039;418 €, die Reisekosten bei 1140 €. Bei den übrigen Ausgaben entfielen 27&#039;269 € auf Projekte, 4603 € auf Veröffentlichungen und 55&#039;087 € auf Tagungen. Hinzu kamen unter anderem 3302 € für den Internetauftritt und 5005 € sonstige Verwaltungskosten.</p>
<p>Das Jahr schloss mit einem Überschuss von 28&#039;487 €. Zusammen mit dem Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr von 48&#039;002 € ergab sich ein Ergebnisvortrag von 76&#039;488 €.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Auffälligkeiten und Defizite</span></p>
<p>Die wichtigste Veränderung gegenüber 2022 ist der starke Anstieg der Spenden von 94&#039;020 € auf 170&#039;586 €. Die finanzielle Situation verbesserte sich dadurch erheblich.</p>
<p>Bei den Ausgaben bleiben die 55&#039;087 € Tagungskosten der auffälligste Einzelposten. Zusammen mit den Projekt- und Veröffentlichungskosten bilden sie einen wesentlichen Teil der Ausgaben. Der Bericht weist diese Kosten aus, erläutert aber nicht, für welche konkreten Veranstaltungen beziehungsweise Projekte sie angefallen sind.</p>
<p>Positiv ist, dass der Jahresbericht 2023 die verschiedenen Tätigkeitsbereiche und Ausgabenarten relativ detailliert ausweist. Eine inhaltliche Bewertung der Wirtschaftlichkeit dieser Ausgaben erlaubt die Buchführung allein allerdings nicht.</p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d2/de/531734/Jahresbericht_2023.pdf">Jahresabschluss 2023</a></p>
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<pubDate>Sat, 15 Aug 2026 15:42:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kompetenzinitiative e.V. – Einnahmen und Ausgaben 2022 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size:x-large;">Einnahmen und Ausgaben</span></p>
<p>Die &quot;Kompetenzinitiative&quot; erzielte 2022 Mitgliedsbeiträge von 9&#039;519,16 € und sonstige nicht steuerbare Einnahmen von 15&#039;328,51 €. Hinzu kamen Spenden in Höhe von 94&#039;020,00 €. Damit lagen die wesentlichen Einnahmen bei rund 118&#039;900 €.</p>
<p>Den größten Ausgabenblock im ideellen Bereich bildeten die &quot;Übrigen Ausgaben&quot; mit 84&#039;970,58 €. Hinzu kamen Personalkosten von 57&#039;834,42 € und Reisekosten von 2&#039;594,10 €. Für die Vermögensverwaltung wurden 317,38 € und für einen sonstigen Zweckbetrieb 3463,30 € ausgegeben. Ein weiterer sonstiger Geschäftsbetrieb schlug mit 600,00 € zu Buche. Der Jahresbericht weist für 2022 ein Jahresergebnis von -30.001,13 € aus.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Auffälligkeiten und Defizite</span></p>
<p>Auffällig ist vor allem die Größe einzelner Ausgabenposten. Besonders die 55&#039;086,61 € Tagungskosten fallen ins Gewicht. Auch die Projekt- und Veröffentlichungskosten sind erheblich. Der Jahresbericht nennt zwar die Beträge, erläutert aber nicht, welche konkreten Veranstaltungen, Projekte oder Veröffentlichungen dahinterstehen.</p>
<p>2022 überstiegen die Ausgaben die Einnahmen deutlich. Das Defizit wurde aus dem vorhandenen Ergebnisvortrag aufgefangen. Eine weitergehende Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Ausgaben ist anhand des Jahresberichts nicht möglich.</p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d2/de/531734/Jahresbericht_2023.pdf">Jahresabschluss 2023 (mit 2022)</a></p>
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<pubDate>Sat, 15 Aug 2026 15:37:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kompetenzinitiative e.V. – Einnahmen und Ausgaben</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>In diesem Strang geht es um die Einnahmen und Ausgaben der &quot;Kompetenzinitiative&quot;. Seit 2022 legt der Verein die Zahlen offen, allerdings nicht lückenlos. Die vorliegenden Jahresberichte erlauben einen Einblick in die finanzielle Entwicklung der Kompetenzinitiative. Der Jahresbericht 2024 liegt nicht vor und bleibt daher unberücksichtigt. Die folgende Übersicht beschränkt sich auf das, was sich unmittelbar aus den vorliegenden Unterlagen ablesen lässt.</p>
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<pubDate>Sat, 15 Aug 2026 15:16:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwarzenburg: Rätsel um abgelehnte Mortalitätsstudie (III) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wir können nicht mit letzter formaler Sicherheit sagen, dass Jakob selbst den Antrag unterschrieben hat. Möglich wäre auch, dass ein enger Mitstreiter als formeller Gesuchsteller auftrat und Jakob den Bescheid erhielt. Aber die vorhandenen Indizien sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür, dass die &quot;Mortalitätsstudie&quot; kein Antrag einer etablierten epidemiologischen Institution war, sondern ein Vorhaben aus dem Umfeld der Schwarzenburger Sendergegner.</p>
</blockquote><p><strong>Doch, können wir!</strong></p>
<p>Denn Jakob selbst <a href="https://web.archive.org/web/20040904125745/http://www.gigaherz.ch/808/">erzählte die Geschichte 2004</a> zu Ende. Und am Linkziel wird zweifelsfrei klar, niemand anders als Hansueli Jakob reichte das Gesuch zur &quot;Mortalitätsstudie&quot; im Februar 1999 beim SNF ein. Wir erfahren außerdem: Zu diesem Zeitpunkt war der Ex-Elektriker von der WHO enttäuscht. Denn bevor er den SNF beglückte, versuchte Jakob 1998 die WHO für seine &quot;Mortalitätsstudie&quot; zu begeistern. Eigenen Angaben zufolge verschickte er etwa 30 Briefe, Faxe und E-Mails, ohne jemals eine Antwort zu erhalten. Wenn das stimmt, war es von der WHO unfreundlich. Andererseits macht der Vorfall die anscheinend schon pathologisch grenzenlose Selbstüberschätzung Jakobs deutlich, der als Ex-Elektriker 200&#039;000 CHF für eine epidemiologische Studie haben wollte, ohne von Epidemiologie auch nur einen Funken Ahnung zu haben. Um dieses Manko zu beseitigen, hätte Jakob mindestens acht bis zwölf Jahre gebraucht, ohne Matura noch länger.</p>
<p>ChatGPT und ich haben bestimmt zwei Stunden gebraucht, um unsere Version des Rätsels um die abgelehnte Mortalitätsstudie zu recherchieren und abzusichern. Das jetzt oben verlinkte Dokument aus dem Webarchiv ist uns durch die Lappen gegangen. Hätten wir es rechtzeitig gefunden, wäre die Geschichte entweder nicht oder anders erzählt worden. So aber blieb uns nur die aufgefundene Quellenlage, die zwar letztlich ebenfalls auf Jakob hinauslief, dies aber nicht mit letzter Sicherheit festzurren konnte.</p>
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<pubDate>Sat, 15 Aug 2026 14:08:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwarzenburg: Rätsel um abgelehnte Mortalitätsstudie (II) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size:x-large;">Der fehlende Name verändert die Geschichte</span></p>
<p>Man kann die Sache jetzt auf zwei völlig unterschiedliche Arten erzählen. Version eins wäre die Geschichte, die sich dem Leser zunächst aufdrängt: Eine etablierte epidemiologische Institution beantragt eine wissenschaftlich anspruchsvolle Mortalitätsstudie über Schwarzenburg. Der Nationalfonds weist sie ab, obwohl bereits umfangreiche wissenschaftliche Vorarbeiten existieren. Das wäre tatsächlich ein bemerkenswerter Vorgang.</p>
<p>Version zwei wäre eine ganz andere Geschichte: Ein Vertreter der Schwarzenburger Sendergegner beantragt beim Nationalfonds Geld für eine Mortalitätsuntersuchung, ohne selbst über die erforderlichen wissenschaftlichen Qualifikationen zu verfügen. Das beantragte Vorgehen sieht unter anderem eine Befragung der Bevölkerung vor. Der Nationalfonds lehnt das Gesuch wegen ungenügender Qualifikation des Antragstellers und wegen methodischer Bedenken ab.</p>
<p>Im zweiten Fall wäre der Satz &quot;<em>Es liegen keine wissenschaftlichen Vorleistungen vor, welche Sie als Gesuchsteller qualifizieren würden</em>&quot; plötzlich keine bizarre Behördenwillkür mehr, sondern eine ziemlich klare Begründung für die Ablehnung.</p>
<p>Und genau deshalb ist der fehlende Name so wichtig.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Aus &quot;die Schwarzenburger lügen&quot; wird ein methodischer Einwand</span></p>
<p>Noch ein Detail verdient Aufmerksamkeit. In Jakobs polemischer Darstellung wird der Eindruck erweckt, der Nationalfonds habe die Schwarzenburger Bevölkerung praktisch für unglaubwürdig erklärt. Der tatsächliche, von Jakob selbst wiedergegebene Satz lautet jedoch wesentlich nüchterner: Eine &quot;Einzelbefragung der Bevölkerung bei bereits vorgefasster Meinung&quot; werde &quot;sicher nicht zu einem brauchbaren wissenschaftlichen Ergebnis führen&quot;. [1] Das ist methodisch etwas völlig anderes.</p>
<p>Der SNF würde damit nicht behaupten, dass die Schwarzenburger &quot;lügen&quot;. Er würde vielmehr das geplante Studiendesign kritisieren. Wenn die Befragten bereits eine bestimmte Vorstellung von Ursache und Wirkung haben, kann eine Untersuchung, die allein auf deren retrospektiven Angaben beruht, tatsächlich anfällig für Verzerrungen sein.</p>
<p>Ausgerechnet der Satz, den Jakob zur Anklage gegen den Nationalfonds verwendet, könnte also bei genauer Betrachtung ein ganz gewöhnlicher methodischer Einwand sein.</p>
<p>Und jetzt bekommt auch die Formulierung über die fehlenden wissenschaftlichen Vorleistungen ihr volles Gewicht.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Der letzte Umschlag</span></p>
<p>Hier müssen wir sauber bleiben. Den Originalantrag vom 20. Februar 1999 haben wir nicht gefunden. Auch den Originalbescheid des SNF vom 19. August liegt uns nicht unabhängig vor. Deshalb wäre es unseriös, zu behaupten, Hans-U. Jakob habe persönlich auf dem Antrag unterschrieben.</p>
<p>Aber die Indizien ergeben inzwischen ein auffällig geschlossenes Bild. Die bekannte wissenschaftliche Schwarzenburg-Forschung stammt aus dem Umfeld der Universität Bern. Für die behauptete Mortalitätsstudie findet sich außerhalb der Jakob-/Gigaherz-Überlieferung kein unabhängiger wissenschaftlicher Projektbeleg. Jakob bezeichnet den Antrag als &quot;unser Beitragsgesuch&quot;, kennt beziehungsweise zitiert den Inhalt eines individuellen SNF-Ablehnungsbescheids, nennt aber nicht den Gesuchsteller. Wenige Monate später tritt die &quot;Gruppe Hans-U. Jakob&quot; als organisierter Akteur aus Schwarzenburg vor dem Bundesgericht auf. Dagegen gibt es bislang keinen Beleg dafür, dass Abelin, Altpeter oder die Universität Bern diesen Antrag gestellt hätten.</p>
<p>Das ist keine mathematische Gewissheit. Aber es ist eine ziemlich deutliche Indizienkette.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Und plötzlich sieht die Geschichte ganz anders aus</span></p>
<p>Am Anfang stand die Vorstellung, der Schweizerische Nationalfonds habe eine seriöse epidemiologische Mortalitätsstudie über Schwarzenburg abgewürgt und das Geld lieber für eine absurde Bettflaschenforschung in Basel ausgegeben.</p>
<p>Am Ende bleibt davon erstaunlich wenig übrig.</p>
<p>Die Basler Forschung war real und wissenschaftlich seriös. Sie befasste sich nicht mit der &quot;Psyche&quot; von Menschen mit Wärmflaschen, sondern mit Thermoregulation und Schlaf. Sie war bereits vor 1999 durch den SNF gefördert worden. [10][11][12] Die angebliche Umleitung der Fr. 200&#039;000 nach Basel ist nicht nachgewiesen.</p>
<p>Und die angebliche Mortalitätsstudie erscheint außerhalb der Jakob-/Gigaherz-Überlieferung nicht als wissenschaftliches Projekt einer etablierten epidemiologischen Institution. Was bleibt, ist der unbekannte Gesuchsteller.</p>
<p>Und genau hier führt die Spur mit bemerkenswerter Konsequenz zurück zu Hans-U. Jakob und seinem unmittelbaren Umfeld. Wir können nicht mit letzter formaler Sicherheit sagen, dass Jakob selbst den Antrag unterschrieben hat. Möglich wäre auch, dass ein enger Mitstreiter als formeller Gesuchsteller auftrat und Jakob den Bescheid erhielt. Aber die vorhandenen Indizien sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür, dass die &quot;Mortalitätsstudie&quot; kein Antrag einer etablierten epidemiologischen Institution war, sondern ein Vorhaben aus dem Umfeld der Schwarzenburger Sendergegner.</p>
<p>Damit bekommt auch der ominöse Satz des Nationalfonds seine wahrscheinlich richtige Bedeutung:</p>
<p>&quot;Es liegen keine wissenschaftlichen Vorleistungen vor, welche Sie als Gesuchsteller qualifizieren würden.&quot;</p>
<p>Das ist etwas völlig anderes als: &quot;Die wissenschaftliche Untersuchung der Schwarzenburger Bevölkerung ist unerwünscht.&quot;</p>
<p>Und vielleicht erklärt genau das, warum Jakob uns seit Jahren erzählt, <em>was</em> im angeblichen Ablehnungsbescheid stand – aber nicht, <em>wer</em> ihn bekommen hat.</p>
<p><strong>Der fehlende Name ist möglicherweise der wichtigste Teil der ganzen Geschichte.</strong><br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Literatur</span></p>
<p><span style="font-size:smaller;">[1] Hans-U. Jakob / Gigaherz: KWS-4, Präsentation zur Geschichte des Kurzwellensenders Schwarzenburg, Folien zur behaupteten Mortalitätsstudie, zum SNF-Gesuch vom 20.02.1999 und zum angeblichen Ablehnungsentscheid vom 19.08.1999. <a href="https://www.gigaherz.ch/media/PDF_1/KWS-4.pdf">PDF</a></span></p>
<p><span style="font-size:smaller;">[2] Hans-U. Jakob: &quot;Dieses Forschungsprogramm ist für Elektrosmog-Betroffene kein Grund zur Freude&quot;, 2005. Wiedergegeben im Archiv &quot;Omega-News&quot;, 12.03.2005. <a href="https://omega.twoday.net/20050312/">Omega-News</a></span></p>
<p><span style="font-size:smaller;">[3] Altpeter, E. S.; Krebs, T.; Pfluger, D. H.; von Känel, J.; Blattmann, R.; Emmenegger, D.; Cloetta, B.; Rogger, U.; Gerber, H.; Manz, B.; Coray, R.; Baumann, R.; Staerk, K.; Griot, C.; Abelin, T. (1995): Study on Health Effects of the Shortwave Transmitter Station of Schwarzenburg, Berne, Switzerland. Major Report. Bundesamt für Energiewirtschaft, Bern, BEW Publication Series No. 55. <a href="https://pubdb.bfe.admin.ch/de/suche?keywords=691%2F1000&amp;page=813&amp;x=1">BFE-Publikationsdatenbank</a></span></p>
<p><span style="font-size:smaller;">[4] Abelin, T.; Altpeter, E.; Röösli, M. (2005): &quot;Sleep Disturbances in the Vicinity of the Short-Wave Broadcast Transmitter Schwarzenburg&quot;. Somnologie 9, 203–209.</span></p>
<p><span style="font-size:smaller;">[5] Schweizerischer Nationalfonds: Projektsuche / bewilligte Forschungsprojekte und Förderbeiträge. <a href="https://www.snf.ch/de/FJkAfzH5K7xnadWg/foerderung/projekte/digital-lives">SNF</a></span></p>
<p><span style="font-size:smaller;">[6] Schweizerischer Nationalfonds: Beschreibung des Auswahlverfahrens. <a href="https://www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/snf_beschreibung_auswahlverfahren__karrierefoerderung_d.pdf">PDF</a></span></p>
<p><span style="font-size:smaller;">[7] Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) (2018): Empfehlung betreffend Zugang zu Unterlagen des SNF zu abgelehnten Forschungsgesuchen im Nationalen Forschungsprogramm &quot;Lebensende&quot;.</span></p>
<p><span style="font-size:smaller;">[8] Zeitgenössische Dokumentation zur Geschichte des Vereins SchoK und der Schwarzenburger Sendergegner.</span></p>
<p><span style="font-size:smaller;">[9] Schweizerisches Bundesgericht: Urteil vom 10. Februar 2000, 1P.69/2000, betreffend &quot;Verein Gruppe Hans-U. Jakob, Interessengemeinschaft zum Schutz von Elektrosmog-Betroffenen&quot;.</span></p>
<p><span style="font-size:smaller;">[10] Kräuchi, K.; Cajochen, C.; Werth, E.; Wirz-Justice, A. (1999): &quot;Warm feet promote the rapid onset of sleep&quot;. Nature 401, 36–37. DOI: 10.1038/43366. <a href="https://www.nature.com/articles/43366">Nature</a></span></p>
<p><span style="font-size:smaller;">[11] Kräuchi, K.; Cajochen, C.; Werth, E.; Wirz-Justice, A. (2000): &quot;Functional link between distal vasodilation and sleep-onset latency?&quot; American Journal of Physiology – Regulatory, Integrative and Comparative Physiology 278(3), R741–R748. DOI: 10.1152/ajpregu.2000.278.3.R741. Die Arbeit nennt die SNF-Forschungsbeiträge 32-4245.94 und 31-49254.96 als Förderquellen. <a href="https://journals.physiology.org/doi/10.1152/ajpregu.2000.278.3.R741">American Journal of Physiology</a></span></p>
<p><span style="font-size:smaller;">[12] Kräuchi, K.; Cajochen, C.; Danilenko, K. V.; Wirz-Justice, A. (1997): &quot;The hypothermic effect of late evening melatonin does not block the phase delay induced by concurrent bright light in human subjects&quot;. Neuroscience Letters 232(1), 57–61. DOI: 10.1016/S0304-3940(97)00553-3. <a href="https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0304394097005533">ScienceDirect</a></span></p>
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<pubDate>Sat, 15 Aug 2026 12:33:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>KI</dc:creator>
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<item>
<title>Schwarzenburg: Rätsel um abgelehnte Mortalitätsstudie (I)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#666;"><strong>Hans-U. Jakob erzählte um die Jahrtausendwende gerne eine Geschichte, die zunächst wie ein besonders dreister Fall staatlicher Forschungswillkür klingt: Eine &quot;Mortalitätsstudie&quot; über die ehemalige Senderregion Schwarzenburg sei vom Schweizerischen Nationalfonds abgelehnt worden, unter anderem weil Auskünften der Schwarzenburger Bevölkerung nicht zu trauen sei. Das Geld sei stattdessen für &quot;Bettflaschenforschung&quot; nach Basel geflossen. Klingt empörend. Schauen wir uns also die Geschichte zunächst so an, wie Jakob sie erzählt – und folgen der Spur, ohne vorzeitig zu verraten, wohin sie führt.</strong></span><br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Am Anfang steht ein Skandal</span></p>
<p>Beginnen wir mit Hans-U. Jakob. Nicht mit unserer Interpretation, nicht mit einer nachträglichen Bewertung und auch nicht mit irgendwelchen Einwänden. Zunächst soll er selbst zu Wort kommen. In seinen Darstellungen der Vorgänge rund um den Kurzwellensender Schwarzenburg zeichnet Jakob ein düsteres Bild. Die gesundheitlichen Beschwerden der Bevölkerung würden seit Jahren nicht ernst genommen; die Betroffenen stießen bei Behörden und Wissenschaft auf Misstrauen. Bei Befragungen der Schwarzenburger Bevölkerung wird die Sache in Jakobs Darstellung besonders zugespitzt: Die Aussagen der Betroffenen seien wegen ihrer angeblich bereits feststehenden Vorstellungen über die Ursache ihrer Beschwerden wissenschaftlich nicht brauchbar. [1][2]</p>
<p>Der eigentliche Skandal folgt dann im Jahr 1999. Jakob berichtet von einer &quot;Mortalitätsstudie rückwirkend auf 40 Jahre Senderbetrieb in Schwarzenburg&quot;. Dafür sei am 20. Februar 1999 beim Schweizerischen Nationalfonds ein Finanzierungsgesuch über Fr. 200&#039;000 eingereicht worden. Der Nationalfonds habe dieses Gesuch am 19. August 1999 abgelehnt. [1] Damit, so die von Jakob erzeugte Dramaturgie, ist die Untersuchung der langfristigen gesundheitlichen Folgen des Kurzwellensenders verhindert worden. Doch damit nicht genug: Die beantragten Fr. 200&#039;000 seien stattdessen an die Universität Basel gegangen. Dort habe man sich mit der &quot;Wärmewirkung von Bettflaschen auf die Psyche des Menschen&quot; beschäftigt. Jakob versieht diesen Vorgang mit der Überschrift &quot;Swiss Hot-Water-Bottles&quot; und erklärt ihn später zum Musterbeispiel dafür, wie Forschungsgelder &quot;absichtlich fehlgeleitet und verplempert&quot; würden. [1][2]</p>
<p>Das ist eine Geschichte, bei der man unwillkürlich zweimal hinsieht. Eine Mortalitätsstudie über Schwarzenburg wird abgelehnt – und das Geld landet bei der Universität Basel, wo man sich mit Bettflaschen beschäftigt? Wenn das so gewesen ist, wäre es tatsächlich ein bemerkenswerter Vorgang. Also nehmen wir Jakobs Darstellung zunächst einmal so hin, wie sie uns präsentiert wird, und beginnen erst dann, die einzelnen Bausteine zu überprüfen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Zunächst scheint alles zu passen</span></p>
<p>Bei einer Mortalitätsstudie über Schwarzenburg liegt der Gedanke an die Universität Bern nahe. Dort wurde die bekannte Schwarzenburg-Studie durchgeführt. Theodor Abelin und Ekkehardt Altpeter gehörten zu den zentralen Wissenschaftlern dieser Forschung. Die 1995 veröffentlichte Untersuchung über die gesundheitlichen Auswirkungen des Kurzwellensenders Schwarzenburg ist als umfangreicher Forschungsbericht dokumentiert und wissenschaftlich eindeutig verortet. [3] Auch spätere Arbeiten führen diese Forschung fort; zwischen 1992 und 1998 wurden im Gebiet Schwarzenburg zwei Querschnitts- und zwei Panelstudien durchgeführt. [4]</p>
<p>Wenn die 1999 behauptete Mortalitätsstudie also eine wissenschaftliche Fortsetzung dieser Forschung gewesen wäre, könnte man zunächst vermuten, dass genau diese Forscher oder ihr Institut dahinterstanden. Und zunächst wäre das sogar die naheliegendste Erklärung für Jakobs Geschichte. Schließlich handelt es sich um eine epidemiologische Fragestellung, für die in Schwarzenburg bereits einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten existierten.</p>
<p>Doch dann taucht in der ausführlicheren Darstellung des angeblichen SNF-Entscheids ein Satz auf, der die Sache plötzlich in ein anderes Licht rückt:</p>
<p>&quot;Es liegen keine wissenschaftlichen Vorleistungen vor, welche Sie als Gesuchsteller qualifizieren würden.&quot; [1]</p>
<p>Das ist bemerkenswert. Bei Abelin, Altpeter oder einem anderen ausgewiesenen Wissenschaftler aus dem Umfeld der Universität Bern wäre diese Begründung zumindest erklärungsbedürftig. Wissenschaftliche Vorleistungen zum Untersuchungsgebiet waren ja vorhanden. Vielleicht haben wir also die falsche Spur aufgenommen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Die Studie, die kaum Spuren hinterlässt</span></p>
<p>Eine reguläre wissenschaftliche Studie hinterlässt normalerweise Spuren: einen Projektleiter, eine Institution, ein Forschungskonzept, später vielleicht eine Publikation oder wenigstens einen Abschlussbericht. Die eigentliche Schwarzenburg-Forschung erfüllt dieses Muster. Die angebliche Mortalitätsstudie von 1999 lässt sich dagegen außerhalb des Jakob-/Gigaherz-Komplexes nicht als eigenständiges wissenschaftliches Projekt auffinden.</p>
<p>Das ist zunächst kein Beweis gegen die Existenz des Gesuchs. Ein abgelehnter Antrag muss schließlich nicht veröffentlicht werden. Die öffentliche Projektsuche des Schweizerischen Nationalfonds dokumentiert bewilligte Forschungsprojekte und Förderbeiträge und ist keine Datenbank sämtlicher eingereichter Gesuche. [5] Damit verschiebt sich die Frage. Wenn wir den Antrag selbst nicht über die öffentliche Forschungsdokumentation finden können, woher stammt dann der konkrete Inhalt des angeblichen Ablehnungsbescheids?</p>
<p>Hier wird die Sache interessant. Der Schweizerische Nationalfonds teilt seine Förderentscheide den Gesuchstellenden mit und begründet auch Ablehnungen. Die Gesuchsunterlagen werden vertraulich behandelt. [6] Wie ernst diese Vertraulichkeit genommen wird, zeigt ein späterer, amtlich dokumentierter Fall: Als 2018 Einsicht in Unterlagen zu abgelehnten SNF-Gesuchen verlangt wurde, verweigerte der SNF die Herausgabe entsprechender Unterlagen; der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte befasste sich anschließend mit der Frage und bestätigte wesentliche Geheimhaltungsinteressen. [7]</p>
<p>Für unseren Fall bedeutet das: Der konkrete Wortlaut eines individuellen Ablehnungsbescheids von 1999 war nicht einfach eine öffentliche Pressemitteilung, die jedermann aus einer SNF-Datenbank hätte abrufen können. Jemand musste Zugang zu dem Bescheid haben. Jakob kannte jedenfalls dessen angeblichen Inhalt.</p>
<p>Und nun lohnt sich ein genauer Blick auf seine Wortwahl. Er spricht nicht von &quot;dem Gesuch der Universität Bern&quot;, nicht von &quot;dem Antrag von Professor X&quot; und auch nicht von einer bestimmten wissenschaftlichen Forschungsgruppe. Er schreibt: &quot;Unser Beitragsgesuch für Fr. 200&#039;000 vom 20.2.99.&quot; [1] Dieses kleine Wort &quot;unser&quot; ist plötzlich interessanter, als es zunächst aussieht.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Die Spur führt zurück nach Schwarzenburg</span></p>
<p>Jetzt müssen wir uns mit den damaligen Akteuren beschäftigen. Der Verein SchoK – &quot;Schwarzenburg ohne Kurzwellensender&quot; – war eine zentrale Organisation des Widerstands gegen den Sender. Hans-U. Jakob gehörte zum Kreis der Sendergegner, auch wenn er nicht mit SchoK identisch war. Der Verein und seine Protagonisten sind unabhängig von der späteren Gigaherz-Erzählung dokumentiert. [8]</p>
<p>Und dann taucht im Folgejahr eine Organisation auf, deren Name auffallend gut in das Puzzle passt. Das Schweizerische Bundesgericht nennt Anfang 2000 einen &quot;Verein Gruppe Hans-U. Jakob, Interessengemeinschaft zum Schutz von Elektrosmog-Betroffenen&quot; aus Schwarzenburg als Beschwerdeführer. [9] Das ist kein Gigaherz-Text und keine spätere Selbstbeschreibung, sondern ein gerichtlicher Primärbeleg. Damit haben wir im fraglichen Zeitraum eine organisierte Struktur aus dem Schwarzenburger Sendergegner-Umfeld, die unter Jakobs Namen gegenüber staatlichen Institutionen auftritt.</p>
<p>Das beweist noch nicht, dass Jakob im Februar 1999 persönlich auf dem SNF-Antrag stand. Aber die Spur ist inzwischen warm genug, um sie nicht mehr zu ignorieren.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Und dann kommt Basel ins Spiel</span></p>
<p>Jetzt müsste die Geschichte eigentlich aufgehen: Schwarzenburg beantragt Fr. 200&#039;000, der Nationalfonds lehnt ab, und Basel bekommt das Geld für die Bettflaschenforschung. Nur beginnt genau hier die Geschichte auseinanderzufallen.</p>
<p>Die Basler Forschung existiert tatsächlich. Am 2. September 1999 veröffentlichten Kurt Kräuchi, Christian Cajochen, Esther Werth und Anna Wirz-Justice in Nature die Arbeit &quot;Warm feet promote the rapid onset of sleep&quot;. Die Autoren gehörten zum Chronobiology and Sleep Laboratory der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel. [10] Doch was wurde tatsächlich untersucht? Nicht die &quot;Psyche&quot; von Menschen mit Bettflaschen und auch keine eigenständige Studie, deren Forschungsgegenstand eine Bettflasche gewesen wäre. Untersucht wurde der Zusammenhang zwischen der Erweiterung der Blutgefäße an Händen und Füßen, der dadurch gesteigerten Wärmeabgabe und der Geschwindigkeit des Einschlafens. Die Wärmflasche erscheint als mögliche praktische Anwendung der physiologischen Befunde. [10]</p>
<p>Noch wichtiger ist die Chronologie. Die ausführlichere Arbeit derselben Forschungsgruppe wurde am 6. Juli 1999 eingereicht und am 11. Oktober 1999 angenommen. In ihren Danksagungen nennen die Autoren ausdrücklich die SNF-Forschungsbeiträge 32-4245.94 und 31-49254.96. [11] Bereits eine 1997 erschienene Arbeit derselben Forschungsgruppe nennt den SNF-Beitrag 32-4245.94 als Förderquelle. [12]</p>
<p>Die Basler Forschungsrichtung war also bereits <span class="underline">vor</span> dem angeblichen Schwarzenburg-Entscheid vom 19. August 1999 durch den SNF gefördert worden. Die Geschichte &quot;Schwarzenburg wird abgelehnt – das Geld geht nach Basel – dort beginnt die Bettflaschenforschung&quot; passt damit chronologisch nicht zusammen. Die Basler Forschung war längst im Gang. Die Fr. 200&#039;000 aus dem Schwarzenburg-Gesuch sind jedenfalls nicht als deren Finanzierung nachgewiesen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Jetzt fehlt nur noch ein Name</span></p>
<p>Bis hierhin haben wir einiges herausgefunden. Die wissenschaftliche Schwarzenburg-Forschung lässt sich eindeutig der Universität Bern zuordnen. Die angebliche Mortalitätsstudie von 1999 lässt sich dagegen außerhalb der Jakob-/Gigaherz-Überlieferung nicht als reguläres wissenschaftliches Projekt identifizieren. Der angebliche SNF-Bescheid enthält eine Formulierung über die fehlenden wissenschaftlichen Vorleistungen des &quot;Gesuchstellers&quot;. Jakob spricht von &quot;unserem Beitragsgesuch&quot;. Und ein Jahr später tritt die &quot;Gruppe Hans-U. Jakob&quot; als organisierter Akteur aus Schwarzenburg vor dem Bundesgericht auf.</p>
<p>Was fehlt, ist ausgerechnet die Information, die für die Beurteilung der ganzen Geschichte entscheidend wäre:</p>
<p><strong>Wer war der Gesuchsteller?</strong></p>
<p>Wenn eine renommierte epidemiologische Institution einen Antrag über Fr. 200&#039;000 einreicht und der Nationalfonds diesen Antrag wegen angeblich fehlender wissenschaftlicher Vorleistungen ablehnt, dann wäre der Name des Antragstellers ein zentraler Bestandteil der Geschichte. Aber er fehlt. Ebenso fehlen die Universität, das Institut und der wissenschaftliche Projektleiter.</p>
<p>Das ist deshalb bemerkenswert, weil Jakob ansonsten geradezu akribisch mit Einzelheiten umgeht: Datum des Gesuchs, Betrag, Gegenstand der Studie, Datum der Ablehnung und angeblicher Wortlaut des Entscheids. Ausgerechnet die Identität desjenigen, an den der Bescheid gerichtet war, bleibt im Dunkeln.<br />
 <br />
<em>Fortsetzung in Teil II</em></p>
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<pubDate>Sat, 15 Aug 2026 12:23:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>KI</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Der Untergang des Hauses Gigaherz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Typisch für &quot;Leser&quot; und seine anderen Pseudonyme war, dass er/sie <span class="underline">kein</span> registrierter Forumteilnehmer war. Das wirft weitere Fragen auf. Zum Beispiel: Normalerweise sind unregistrierte Teilnehmer dem Forum-Admin nicht bekannt und auch nicht erreichbar, also dauerhaft anonym, selbst wenn das Forum gehackt werden sollte. Frau Buchs berichtet aber mit einem Nachtrag in ihrem Post, die Person hinter &quot;Leser&quot; habe aus &quot;gesundheitlichen Gründen&quot; aufgehört. Soso! Das kann Forum-Admin Buchs aber nur wissen, wenn sie die Person kennt. Wie aber kann sie die Person kennen, wenn diese sich über mindestens zehn Jahre hinweg große Mühe gegeben hat, unter allen Umständen anonym zu bleiben?</p>
</blockquote><p>Ich kann die Reaktion von Frau Buchs bereits antizipieren. Leider kann man nicht zeitverzögert posten, dadurch wird die Reaktion von Frau Buchs vermutlich ausbleiben.</p>
<p>Vermutlich würde sie ungefähr so lauten: &quot;Wir, bzw. diese Person wollen nicht, dass sie den Angriffen dieses üblen von der Mobilfunkindustrie beauftragten und bezahlten Verleumdungs- und Mobbing-Forum ausgesetzt ist.&quot;</p>
<p>Kann man so sehen, jedoch frage ich mich dann, weshalb immer wieder dazu aufgerufen wird, sich beim Gigaherz-Forum zu registrieren?<br />
<a href="https://forum.gigaherz.ch/search.php?st=0&amp;sk=t&amp;sd=d&amp;sr=posts&amp;keywords=bitte+registrieren">https://forum.gigaherz.ch/search.php?st=0&amp;sk=t&amp;sd=d&amp;sr=posts&amp;keywords=bitte+registrieren</a></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 15 Aug 2026 11:04:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>Gustav</dc:creator>
</item>
<item>
<title>40 neue Ohren von Leuk sind jetzt im Ständerat angekommen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Im Nationalrat der Schweiz hat sich Christophe Clivaz (Grüne Fraktion) unlängst des Themas angenommen. Mit seiner Interpellation (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254236">25.4236</a>) stellt er dem Bundesrat sechs Fragen. Denen merkt man stellenweise an, dass sie am grünen Tisch ausbaldowert wurden, deshalb sind sie niedliche Retortenbabys, die den Mitarbeitern im Bundesamt für Kommunikation bestimmt ein freundliches Lächeln entlocken werden:</p>
</blockquote><p>Am 15. Juni 2026 sind die 40 neuen Ohren von Leuk im Ständerat angekommen. Dort sorgt sich Fabio Regazzi (Fraktion Die Mitte): </p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>In der Gemeinde Leuk ist der Ausbau einer der bedeutendsten europäischen Bodenstationen des Satellitenkommunikationssystems Starlink geplant.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Starlink wird heute nicht nur für zivile Zwecke genutzt, sondern spielt auch in militärischen und sicherheitspolitischen Kontexten eine zunehmend wichtige Rolle. In verschiedenen aktuellen Konflikten dient das System als strategische Kommunikationsinfrastruktur für staatliche und militärische Akteure. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen hinsichtlich der Auswirkungen solcher Anlagen auf die Sicherheitspolitik, die Neutralität und den Schutz kritischer Infrastrukturen der Schweiz.</strong></em></span></p>
<p>Regazzi stellte dem Bundesrat mit seiner von sieben Ständeräten unterstützten <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20263641">Interpellation 26.3641</a> sieben Fragen (hier anschließend im Zitatformat des Forums formatiert) und bekam am 12. August die Antworten der Regierung (normaler Text):</p>
<blockquote><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Ansiedlung einer der grössten europäischen Starlink-Bodenstationen auf Schweizer Territorium das Risikoprofil der Schweiz im Falle internationaler Spannungen, hybrider Bedrohungen oder bewaffneter Konflikte beeinflussen könnte?</p>
</blockquote><p>
Jede international nutzbare Infrastruktur beeinflusst auch das Risikoprofil des Standorts der Anlagen bezüglich sicherheitspolitischer Vorgänge im Ausland. Die geplanten Antennen erhöhen das Risiko für den Standort jedoch nicht signifikant. Starlink betreibt weltweit bereits rund 150 Bodenstationen – auch viele in Europa – und baut seine Infrastruktur kontinuierlich aus. In mehreren europäischen Ländern (z. B. Spanien, Österreich, Italien und Deutschland) sind gleich grosse Anlagen wie in Leuk geplant.<br />
 </p>
<blockquote><p>2. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine strategisch bedeutende Starlink-Infrastruktur auf Schweizer Territorium im Krisen- oder Konfliktfall von ausländischen Akteuren als potenziell relevantes Ziel betrachtet werden könnte? Falls nein, weshalb nicht?</p>
</blockquote><p>
Angesichts der Fähigkeiten zur Inter-Satelliten-Kommunikation (Datenübertragung zwischen Satelliten) und der zahlreichen weiteren Bodenstationen von Starlink ist die Infrastruktur in Leuk nicht strategisch bedeutend für das Funktionieren des Starlink-Gesamtsystems.<br />
 </p>
<blockquote><p>3. Bestehen technische Schnittstellen, Kooperationen oder Datenaustausche zwischen Starlink-Infrastrukturen in der Schweiz und Einrichtungen des Bundes, insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Nachrichtendienst, Kommunikation oder Überwachung?</p>
</blockquote><p>
Als Fernmeldedienstanbieterin untersteht die Starlink Switzerland GmbH den einschlägigen Schweizer Gesetzen, namentlich dem Fernmeldegesetz (FMG; SR 784.10), dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF; SR 780.1) und dem Nachrichtendienstgesetz (NDG; SR 121). Der Dienst ÜPF ist in Kontakt mit dem Unternehmen, damit dieses seine Pflichten nach BÜPF und Ausführungsverordnungen wahrnimmt.<br />
 </p>
<blockquote><p>4. In welchem Umfang sind Bundesstellen technisch in der Lage, Signale oder Datenströme der Starlink-Infrastruktur zu empfangen, auszuwerten oder für sicherheitsrelevante Zwecke zu nutzen?</p>
</blockquote><p>
Von Satelliten zur Erde gesendete Signale können im Strahlungsbereich mit geeigneter Ausrüstung grundsätzlich empfangen und ausgewertet werden.<br />
Auch Bundesstellen können Dienste von Starlink nutzen; um beispielsweise bei einer Beeinträchtigung der traditionellen Kommunikationsnetze infolge einer Katastrophe oder Krise eine weitere alternative Kommunikationsmöglichkeit zu haben.</p>
<blockquote><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die Vereinbarkeit der schweizerischen Neutralität mit der Ansiedlung und dem Betrieb von Infrastrukturen auf Schweizer Territorium, die nachweislich auch für militärische Zwecke und in bewaffneten Konflikten genutzt werden?</p>
</blockquote><p>
Wie in seinen Stellungnahmen auf die Interpellationen 25.4239 Clivaz «Starlink-Station in Leuk. Risiken für die Souveränität und die Sicherheit der Schweiz» und 26.3282 Clivaz «Gesundheits- und Sicherheitsrisiken des Starlink-Satellitennetzwerks in Leuk» sowie auf die Motion 26.3471 Badran «Keine Verlängerung der Versuchskonzession für Starlink-Antennen» dargelegt, wird die Anlage von einem privaten Unternehmen errichtet und betrieben. Das Neutralitätsrecht sieht keine Pflicht des neutralen Staates vor, die Übertragung von militärischen Daten über Netzwerkinfrastruktur von privaten Anbietern auf seinem Gebiet zu unterbinden.<br />
 </p>
<blockquote><p>6. Welche Bundesstellen waren in die Beurteilung des Projekts eingebunden und welche sicherheitsrelevanten Auflagen oder Anforderungen wurden den Betreibern auferlegt?</p>
</blockquote><p>
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat die Funkversuchskonzession unter Berücksichtigung der fernmelderechtlichen Grundlagen erteilt. Im Rahmen der Erteilung der Versuchskonzession wurden die üblichen Abklärungen getroffen. Das BAKOM hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) konsultiert.<br />
Das Fernmelderecht sieht keine Inhaltskontrolle der übermittelten Informationen vor. Sofern die Konzessionsvoraussetzungen erfüllt sind und genügend Frequenzen zur Verfügung stehen, ist eine Funkkonzession zu erteilen (Art. 23 Abs. 1 und Abs. 3 FMG).</p>
<blockquote><p>7. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Schweiz bei der Ansiedlung von Infrastrukturen globaler Technologieunternehmen mit sicherheitspolitischer oder militärischer Relevanz über ausreichende gesetzliche Grundlagen verfügt, um nationale Interessen, die Sicherheit des Landes sowie die Wahrung der Neutralität wirksam zu schützen?</p>
</blockquote><p>
Es gibt keine spezifischen Vorschriften bezüglich der Ansiedlung von Infrastrukturen globaler Technologieunternehmen in der Schweiz. Niederlassungen in der Schweiz und dortige Aktivitäten unterstehen jedoch grundsätzlich der Schweizer Rechtsordnung und damit auch z. B. dem Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS; SR 935.41). Für den Schutz der nationalen Interessen, der Sicherheit der Schweiz und der Wahrung der Neutralität kann der Bundesrat zudem in letzter Konsequenz gemäss den Artikeln 184 und 185 der Bundesverfassung (BV; SR 101) direkt Verordnungen und Verfügungen erlassen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75853</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75853</guid>
<pubDate>Fri, 14 Aug 2026 21:35:16 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Der Untergang des Hauses Gigaherz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Frau Buchs hat reagiert:</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Immer wieder (nicht) lustig die Mutmassungen von Spatenpauli. <a href="https://beruhmte-zitate.de/zitate/2085078-alfred-tetzlaff-wenn-man-keine-ahnung-hat-einfach-mal-fresse-halt/">https://beruhmte-zitate.de/zitate/20850 ... esse-halt/</a> Antwort, nein, es war kein früheres Vorstandsmitglied, das die vielen Beiträge verfasst hat. Grund im Forum zu schreiben, z.B. dass unsere Seite auch Präsenz zeigt.</p>
</blockquote></blockquote><p>Ach wäre doch Frau Buchs nur ein einziges Mal auf die Barrikaden geklettert, wenn Ex-Präsident Jakob Sachverhalte völlig verdreht als <span class="underline">Tatsachen</span> geschildert hat. Das wäre tapfer gewesen und hätte Respekt verdient. Ich kann mich aber an keinen einzigen Widerspruch erinnern. Erst gestern habe ich mit ChatGPT als Spürhund wieder so ein Ding aus den Kindertagen von Gigaherz gefunden, bei dem einem die Spucke wegbleibt, mit welcher Unverfrorenheit Jakob seine verstörten Anhänger in die Irre geführt hat. Die Story über die abgelehnte &quot;Mortalitätsstudie&quot; Schwarzenburg ist fast fertig und kommt in Kürze. Jakob gibt seine Vermutungen gerne als Tatsachen aus, ich erkläre meine Vermutungen zu Mutmaßungen. Das macht den Unterschied. Meine Mutmaßung, ein abgewähltes Vorstandsmitglied von Gigaherz habe zuletzt u.a. unter dem Pseudonym &quot;Leser&quot; gepostet beruht auf der Beobachtung, dass &quot;Leser&quot; sich zeitgleich zurückzog, als die Vorstandsriege Burger/Schlumpf wegen Untätigkeit unter Druck geriet und eine außerordentliche Generalversammlung angesetzt wurde.</p>
<p>Typisch für &quot;Leser&quot; und seine anderen Pseudonyme war, dass er/sie <span class="underline">kein</span> registrierter Forumteilnehmer war. Das wirft weitere Fragen auf. Zum Beispiel: Normalerweise sind unregistrierte Teilnehmer dem Forum-Admin nicht bekannt und auch nicht erreichbar, also dauerhaft anonym, selbst wenn das Forum gehackt werden sollte. Frau Buchs berichtet aber mit einem Nachtrag in ihrem Post, die Person hinter &quot;Leser&quot; habe aus &quot;gesundheitlichen Gründen&quot; aufgehört. Soso! Das kann Forum-Admin Buchs aber nur wissen, wenn sie die Person kennt. Wie aber kann sie die Person kennen, wenn diese sich über mindestens zehn Jahre hinweg große Mühe gegeben hat, unter allen Umständen anonym zu bleiben?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75852</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75852</guid>
<pubDate>Fri, 14 Aug 2026 21:05:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Der Untergang des Hauses Gigaherz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Mutmaßlich handelt es sich bei der Person des verschwundenen Forummitglieds um einen der abgewählten Vereinsvorstände. Sein Abgang hat für Frau Buchs den Nachteil, dass nun wieder sie deutlich mehr posten muss, um das Forum am Leben zu halten. Mit einem bislang noch nicht dagewesen <a href="https://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?f=2&amp;t=54760">deutlichen Aufruf</a> an die &quot;lieben Mitbetroffenen, Mitstreiter/innen und Vorsorge-Bewusste&quot; versucht Frau Buchs heute ein Veröden des Forums abzuwenden. Überzeugende Gründe, im Gigaherz-Forum zu posten, nennt sie allerdings nicht. Bemerkenswert ist aus meiner Sicht: Der neue Vorstand des Vereins lässt sich im Forum nicht blicken, Buchs ist auf sich allein gestellt.</p>
</blockquote><p>Frau Buchs hat reagiert:</p>
<blockquote><p>Immer wieder (nicht) lustig die Mutmassungen von Spatenpauli. <a href="https://beruhmte-zitate.de/zitate/2085078-alfred-tetzlaff-wenn-man-keine-ahnung-hat-einfach-mal-fresse-halt/">https://beruhmte-zitate.de/zitate/20850 ... esse-halt/</a> Antwort, nein, es war kein früheres Vorstandsmitglied, das die vielen Beiträge verfasst hat. Grund im Forum zu schreiben, z.B. dass unsere Seite auch Präsenz zeigt.</p>
</blockquote><p>Ach so, Grund im Forum zu schreiben ist u.a. dass die Gigaherz Seite Präsenz zeigt. Womit jedoch die Frage unbeantwortet bleibt, weshalb diese Person heute nicht mehr schreibt - wo es laut Aussage von Frau Buchs umso nötiger wäre.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75851</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75851</guid>
<pubDate>Fri, 14 Aug 2026 15:32:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>Gustav</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Der Untergang des Hauses Gigaherz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><video width="560" height="315" controls src="https://izgmf.de/assets/kling_20260808_VIDEO_Den_Kopf_i_5165_0.mp4" type="video/mp4">Your browser does not support the video tag. Please visit <a href="https://izgmf.de/assets/kling_20260808_VIDEO_Den_Kopf_i_5165_0.mp4">https://izgmf.de/assets/kling_20260808_VIDEO_Den_Kopf_i_5165_0.mp4</a>.</video></p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Die passende Musik habe ich auch schon: Bitte auf Play-Symbol klicken.</p>
<p><iframe width="441" height="105" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/EmbgPkIz_JA" frameborder="0" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen>Your browser does not support iframes. Please visit <a href="https://www.youtube.com/v/EmbgPkIz_JA">https://www.youtube.com/v/EmbgPkIz_JA</a>.</iframe></p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Hinzu kommt im Zusammenhang mit der Neubesetzung des Vereinsvorstands der Rückzug eines Forummitglieds, das dem Gigaherz-Forum mit wechselnden Pseudonymen über mindestens zehn Jahre hinweg Leben einhauchte und dessen Ausscheiden zur Wiederbelebung von Frau Buchs im Forum führte.</p>
</blockquote><p>Mutmaßlich handelt es sich bei der Person des verschwundenen Forummitglieds um einen der abgewählten Vereinsvorstände. Sein Abgang hat für Frau Buchs den Nachteil, dass nun wieder sie deutlich mehr posten muss, um das Forum am Leben zu halten. Mit einem bislang noch nicht dagewesen <a href="https://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?f=2&amp;t=54760">deutlichen Aufruf</a> an die &quot;lieben Mitbetroffenen, Mitstreiter/innen und Vorsorge-Bewusste&quot; versucht Frau Buchs heute ein Veröden des Forums abzuwenden. Überzeugende Gründe, im Gigaherz-Forum zu posten, nennt sie allerdings nicht. Bemerkenswert ist aus meiner Sicht: Der neue Vorstand des Vereins lässt sich im Forum nicht blicken, Buchs ist auf sich allein gestellt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75850</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75850</guid>
<pubDate>Fri, 14 Aug 2026 10:40:14 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ohne Brille: Sonnenfinsternis mit Lochkamera beobachten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Keine Schutzbrille mehr bekommen, weil alles ausverkauft ist? Kein Problem, mit einer selbstgebastelten Lochkamera lässt sich die Sonnenfinsternis trotzdem risikolos beobachten. <a href="https://web.de/magazine/wissen/weltraum/sonnenfinsternis-brille-42604724?utm_source=firefox-newtab-de-de">mehr ...</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75849</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75849</guid>
<pubDate>Wed, 12 Aug 2026 17:52:48 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Funkwende wird an Li-Fi scheitern (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#666;"><strong>Die &quot;Kompetenzinitiative&quot; setzt bei ihrer Funkwende auf Li-Fi als Alternative zu W-Lan. Doch die Initiative drückt sich beharrlich um konkrete Angaben zur praktischen Anwendung von Li-Fi herum. Stattdessen erweckt sie bei technischen Laien den irreführenden Eindruck einer &quot;Wunderlösung&quot;. Zwischen den Möglichkeit von Li-Fi und einer wirtschaftlich sinnvollen Infrastruktur liegt jedoch ein tiefer Graben.</strong></span><br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Eine Lampe ist noch kein Internetzugang</span></p>
<p>Die &quot;Kompetenzinitiative&quot; stellt Li-Fi als zentralen Baustein ihrer Funkwende dar. In ihrem &quot;<a href="https://kompetenzinitiative.com/wp-content/uploads/2022/03/Weissbuch_Online.pdf?utm_source=chatgpt.com">Weißbuch</a>&quot; wird Li-Fi als Alternative zu W-Lan genannt und auf der Funkwende-Website ist von alternativen mobilen Techniken mit Lichtfrequenzen die Rede. Das klingt schön einfach: Statt Funk übertragen nach der Wende Lampen die Daten mit Licht.</p>
<p>Aber: Eine Lampe saugt die Daten nicht aus dem Nichts. Sie muss selbst an ein Datennetz angebunden sein. Eben diesen Sachverhalt behandelt die &quot;Kompetenzinitiative&quot; auffallend vage. Konkrete Angaben dazu, wie eine flächendeckende Li-Fi-Versorgung in Wohnungen, Schulen oder Büros realisiert werden soll, sucht man auf den Seiten des Vereins vergeblich.</p>
<p>Dabei ist die technische Frage ganz simpel: Wie kommt das Nutzsignal zur Deckenleuchte? Per Ethernet oder Glasfaser? Dann muss durch den Putz hindurch eine Datenleitung zu jeder Li-Fi-Leuchte geführt werden. Über Powerline? Dann braucht jede Leuchte zusätzliche Kommunikationselektronik und &quot;Elektrosensible&quot; klagen wegen dem mit Power-Line-Communication verbundenen Elektrosmog. Per Funk? Dann wäre die ungeliebte Funkverbindung lediglich zum Li-Fi-Access-Point verlagert. Doch selbst damit ist das Problem nicht gelöst: Licht wird abgeschattet, hat eine begrenzte Reichweite und erfordert für eine gute Raumabdeckung gegebenenfalls mehrere Zugangspunkte. Das alles kostet bei flächendeckender Inhouse-Anwendung Unsummen, und der Mehrwert gegenüber W-Lan lässt sich nur mühsam, wortreich und fragwürdig begründen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Die Fachwelt kennt diese Probleme</span></p>
<p>Das sind alles keine Einwände von Li-Fi-Gegnern. Das <em>Fraunhofer HHI</em> entwickelt beispielsweise ausdrücklich Li-Fi-Systeme, bei denen die Deckenmodule über Ethernet oder Powerline an das Datennetz angebunden werden. Auch das Schweizer Bakom beschreibt die Anbindung an das Datennetz, die Rückübertragung vom Endgerät, Abschattung, Mobilität und Abdeckung als praktische Herausforderungen.</p>
<p>Li-Fi ist keineswegs eine Scheintechnik. Die Datenkommunikation via Licht kann in bestimmten Umgebungen sehr interessante Vorteile bieten. Gerade deshalb ist es auffällig, dass die &quot;Kompetenzinitiative&quot; die konkreten Randbedingungen ihrer eigenen Li-Fi-Vision so stiefmütterlich behandelt. Aus der technisch richtigen Aussage &quot;<em>Datenübertragung mit Licht ist möglich</em>&quot; wird wegen der Vernebelung konkreter Anwendungsaspekte gegenüber Laien leicht die falsche Vorstellung: &quot;<em>Dann können wir W-Lan einfach durch Lampen ersetzen.</em>&quot;</p>
<p><span style="font-size:x-large;">Technisch möglich ist nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll</span></p>
<p>Ein Blick übern Zaun hilft, den Unterschied zu verstehen. In Europa gibt es bis heute zahlreiche unterschiedliche Steckersysteme für Haushaltsstrom. Eine europaweit einheitliche Steckdose wäre technisch zweifellos sinnvoll: Die Vielfalt der Systeme würde verschwinden, Geräte könnten grenzüberschreitend überall ohne Adapter betrieben werden, die Produktion wäre günstiger, die Lagerhaltung einfacher. Trotzdem fordert niemand ernsthaft, sämtliche vorhandenen Steckdosen und Stecker in Europa auszutauschen. Der Grund ist nicht ein technisches Hindernis, sondern eine simple Kosten-Nutzen-Rechnung: Die installierte Basis umfasst hunderte Millionen Stecker und Steckdosen. Der Aufwand einer Umrüstung wäre gigantisch, wohingegen der gewonnene Gebrauchsnutzen für die meisten Menschen vergleichsweise gering wäre.</p>
<p>Die gleiche Frage stellt sich auch bei Li-Fi. Dass man mit Licht Daten übertragen kann, ist interessant und unstreitig. Daraus folgt aber noch lange nicht, dass es sinnvoll ist, die vorhandene W-Lan-Infrastruktur durch eine Vielzahl optischer Zugangspunkte zu ersetzen.</p>
<p><span style="font-size:x-large;">Die eigentliche Berechnung fehlt</span></p>
<p>Wer W-Lan großflächig durch Li-Fi ersetzen will, müsste deshalb eine einfache, aber entscheidende Berechnung vorlegen: Wie viele Li-Fi-Zugangspunkte werden benötigt? Wie werden sie an das Datennetz angebunden? Wie werden Abschattungen und Mobilität beherrscht? Welche zusätzliche Elektronik ist erforderlich? Was kostet die Installation? Und welchen praktischen Mehrwert erhält der Nutzer dafür gegenüber einem bereits vorhandenen W-Lan-Access-Point? Oder auch: Ist es sozial gerechtfertigt, wegen einer handvoll überzeugter &quot;Elektrosensibler&quot; das ganze Land einer Funkwende zu unterziehen?</p>
<p>Die &quot;Kompetenzinitiative&quot; beantwortet keine dieser Fragen in einer Weise, die ihre weitreichende Funkwende technisch, wirtschaftlich und sozial plausibel machen würde. Stattdessen bleibt sie im Ungewissen stecken, was im Ernstfall Fluchtmöglichkeiten nach allen Seiten offen lässt.</p>
<p>Auf diese Weise wird eine prinzipiell funktionierende Technik rhetorisch zur scheinbar gebrauchsfertigen Lösung eines proklamierten Infrastrukturproblems. Doch Li-Fi ist keine Wunderlösung. Es ist eine interessante Übertragungstechnik mit gewissen Vorteilen und Nachteilen. Ob daraus jemals eine sinnvolle großflächige W-Lan-Alternative wird, entscheidet jedoch weder die &quot;Kompetenzinitiative&quot; noch deren Funkwende, sondern die praktische und wirtschaftliche Gesamtbilanz. Eben diese Bilanz bleibt die Funkwende bislang jedoch schuldig. Mutmaßlich aus gutem Grund.</p>
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<pubDate>Wed, 12 Aug 2026 16:55:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
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<title>Die Funkwende aus alternativer Sicht von Gemini (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bevor ich die drei K-Intelligenzbestien mit dem eingangs beschriebenen Auftrag auf die Funkwende der &quot;Kompetenzinitiative&quot; losließ, wollte ich spontan von der Google-KI Gemini eine Einschätzung von Kühlings Denkschrift haben. Meine Aufforderung an die KI enthielt jedoch eine Wertung: &quot;<em>Mir kommt das Paper höchst spanisch vor, was hältst du davon?</em>&quot; Die KI reagierte darauf mit einem schonungslosen Verriss der Denkschrift. Hier nur das Fazit:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Deine Wahrnehmung täuscht dich nicht: Das Paper ist kein objektiver Forschungsbeitrag, sondern ein politisch-ideologisches Plädoyer. Es vermischt echte technologische Herausforderungen (wie den Energieverbrauch von Rechenzentren) mit pseudowissenschaftlicher Angstmacherei vor Mobilfunkstrahlung und praxisfremden Lösungsvorschlägen.</strong></em></span></p>
<p>Das liest sich völlig anders als die Antwort Geminis auf meinen neutral formulierten Auftrag. Was lernen wir daraus? Auch KI will einem Fragesteller gefallen, indem sie in seinem Sinne antwortet. Um unvoreingenommene Antworten zu erhalten, dürfen der KI deshalb keinerlei Hinweise auf die eigene Erwartungshaltung gegeben werden.</p>
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<pubDate>Wed, 12 Aug 2026 10:42:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
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<title>Die Funkwende aus Sicht von Gemini (Volltext) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size:x-large;">1. Kundige Bewertung von Wilfried Kühlings Denkschrift „Funkwende“</span></p>
<p>Bei einer fachlichen Bewertung vor einem Ausschuss lässt sich Kühlings Denkschrift wie folgt einordnen:</p>
<p><strong>Systemischer Immissionsschutzansatz</strong>: Kühling überträgt das im Lärmschutz etablierte Schutz- und Vorsorgekonzept der Trennung von Innen- und Außenraumpegeln auf nicht-ionisierende Strahlung (NIS). Unter Annahme einer durchschnittlichen Gebäudeabschirmung von ca. 20 dB schlägt er Immissionsrichtwerte von 100 µW/m² im Außenbereich und 1 µW/m² für Innenräume vor.</p>
<p><strong>Technologische Neuausrichtung (Li-Fi &amp; Festnetz)</strong>: Die Denkschrift fordert die Abkehr von einer flächendeckenden Durchstrahlung von Gebäudehüllen von außen mit hoher Sendeleistung. Stattdessen soll der Datenverkehr in Innenräumen über leitungsgebundene Anschlüsse und optische Freiraumkommunikation (Li-Fi / Licht- und Infrarotfrequenzen) abgewickelt werden.</p>
<p><strong>Energie- und Datenschutzvorteile</strong>: Kühling argumentiert, dass der Verzicht auf das Überwinden der Dämpfung von Gebäudehüllen die erforderliche Strahlungsleistung um etwa das Hundertfache senkt. Zudem verweist er auf erhebliche Bandbreitenreserven des Lichtspektrums, Energieeinsparungspotenziale (unter Bezugnahme auf Studien des Umweltbundesamtes) sowie erhöhte Datensicherheit, da Licht Wände nicht durchdringt.  </p>
<p><strong>Kritik am rechtlichen Schutzkonzept der 26. BImSchV</strong>: Der Autor bemängelt, dass sich der staatliche Schutz bisher ausschließlich an thermischen/physikalischen Wirkungen orientiert und damit auf einen reinen Gefahrenschutz beschränkt ist. Biologische und athermische Wirkungen (wie oxidativer Stress oder Krebspromotion) sowie vulnerable Gruppen bleiben unberücksichtigt.</p>
<p><strong>Gesamtfazit für den Ausschuss</strong>: Die Denkschrift bietet ein in sich schlüssiges, präventiv ausgerichtetes Konzept, das Umwelt-, Gesundheits- und Datenschutz mit Energieeffizienz verbindet. Die größte Herausforderung liegt jedoch im erforderlichen Paradigmenwechsel: Der flächendeckende Ersatz von WLAN/Mobilfunk in Gebäuden erfordert erhebliche Investitionen in Infrastruktur und Verkabelung sowie einen Wechsel von der reinen Gefahrenabwehr hin zu einem konsequenten Vorsorgeprinzip.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">2. Erfolgsaussichten des Klagewegs vor dem Verwaltungsgericht Berlin</span></p>
<p>Die Kompetenzinitiative e.V. strebt mit Verweis auf das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) eine Klage vor dem VG Berlin gegen die Bundesrepublik Deutschland an, um eine Verschärfung der Grenzwerte der 26. BImSchV und die Berücksichtigung athermischer Effekte zu erzwingen.</p>
<p>Aus juristischer und verwaltungsgerichtlicher Sicht sind die Erfolgsaussichten dieser Klage als sehr gering einzustufen:</p>
<p><strong>Breiter Einschätzungs- und Bewertungsspielraum</strong>: Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte steht dem Verordnungsgeber bei wissenschaftlich komplexen und nicht abschließend geklärten Risikolagen ein weiter Gestaltungs- und Bewertungsspielraum zu.</p>
<p><strong>Keine richterliche Ersatz-Risikobewertung</strong>: Gerichte betonen regelmäßig, dass sie bei wissenschaftlicher Ungewissheit nicht anstelle der Fachbehörden (wie dem Bundesamt für Strahlenschutz oder der Strahlenschutzkommission) eigene Risikobewertungen vornehmen oder auf Basis einzelner kritischer Studien neue Grenzwerte festlegen dürfen.</p>
<p><strong>Hürde der „evidenten Untragbarkeit“</strong>: Eine Pflicht des Staates zum Nachbessern oder Verändern der 26. BImSchV greift gerichtlich erst dann, wenn die geltenden Grenzwerte objektiv nicht mehr vertretbar bzw. „evident untragbar“ geworden sind. Dies verneinen die Gerichte, solange der Verordnungsgeber seiner fortlaufenden Risikobeobachtungspflicht nachkommt.</p>
<p><strong>Gefestigte Rechtsprechungspraxis</strong>: Bisherige Verfahren, in denen Kläger die Unbeachtlichkeit der 26. BImSchV wegen athermischer Effekte oder verfassungsrechtlicher Schutzpflichtverletzungen geltend machten, wurden von den Verwaltungsgerichten durchgehend abgewiesen.</p>
<p><strong>Verfahrensrechtliche Hürden</strong>: Eine Klage, die direkt auf die Abänderung einer untergesetzlichen Norm (Rechtsverordnung) abzielt, stößt vor den Verwaltungsgerichten zudem auf erhebliche prozedurale Hürden hinsichtlich der Klagebefugnis und der Statthaftigkeit des gewählten Rechtsschutzwegs.</p>
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<pubDate>Wed, 12 Aug 2026 10:04:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Funkwende aus Sicht von Gemini (Abstract) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size:x-large;">Abstract</span></p>
<p>Diese Bewertung fasst die fachliche Analyse zu Wilfried Kühlings Denkschrift „Funkwende“ sowie die juristische Prognose zur Klage der Kompetenzinitiative e.V. vor dem VG Berlin zusammen: Kühlings Konzept bietet einen wissenschaftlich und ökologisch durchdachten Ansatz, der durch eine Trennung von Innen- und Außenraumgrenzwerten, Dämpfungsvermeidung und die Nutzung optischer Freiraumkommunikation (Li-Fi) erhebliche Potenziale für Gesundheitsschutz, Energieeffizienz und Datenschutz aufweist. Demgegenüber stehen die Erfolgsaussichten einer Klage auf Verschärfung der Grenzwerte der 26. BImSchV aus juristischer Sicht äußerst schlecht. Der weite Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum des Verordnungsgebers bei wissenschaftlichen Ungewissheiten, die Pflicht zur Darlegung einer evidenten Untragbarkeit sowie die gefestigte verwalterische Rechtsprechung schließen einen gerichtlichen Erfolg nahezu aus.</p>
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<pubDate>Wed, 12 Aug 2026 09:53:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Funkwende aus Sicht von Claude (Volltext) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size:x-large;">Zur Denkschrift selbst</span></p>
<p><strong>Autor und Einordnung</strong>. Wilfried Kühling ist langjähriger EMF-Referent des BUND und einer der bekanntesten Vertreter der Position, dass athermische Effekte hochfrequenter Felder gesundheitsrelevant sind und die 26. BImSchV das nicht ausreichend abbildet. Das ist wichtig zu benennen, weil die Denkschrift nicht als neutrales Gutachten auftritt, sondern als Positionspapier einer wissenschaftlichen Minderheitsmeinung – was legitim ist, aber vor einem Ausschuss transparent gemacht werden sollte.</p>
<p><strong>Die zentrale Zahl</strong>. Der Kern des Vorschlags sind Richtwerte von 1 µW/m² innen und 100 µW/m² außen. Zur Einordnung: Die aktuellen Grenzwerte der 26. BImSchV liegen je nach Frequenzband bei mehreren Watt pro Quadratmeter – der Vorschlag liegt damit größenordnungsmäßig vier bis fünf Zehnerpotenzen unter dem geltenden Recht. Das ist kein &quot;leicht strengerer&quot; Vorsorgewert, sondern faktisch das Ende der heutigen Flächenversorgung durch klassische Mobilfunkzellen, wie die Denkschrift selbst implizit einräumt, indem sie den Umstieg auf Li-Fi/Glasfaser als notwendige Konsequenz mitliefert.</p>
<p><strong>Die Lärm-Analogie</strong>. Die Übertragung des Innen/Außen-Schutzkonzepts aus dem Lärmschutzrecht ist rhetorisch geschickt, aber wissenschaftlich schwach. Lärmschutzwerte beruhen auf gut etablierten Dosis-Wirkungs-Kurven für Schlafstörung (WHO-Nachtlärmleitlinien). Für die vorgeschlagenen EMF-Werte existiert keine vergleichbare, breit anerkannte Dosis-Wirkungs-Beziehung – die Analogie suggeriert eine methodische Stringenz, die in der Sache nicht vorhanden ist.</p>
<p><strong>Quellenbasis – gemischte Qualität</strong>. Hier würde ich vor einem Ausschuss differenzieren:</p>
<p>► Einige Quellen sind reguläre Tierstudien in referierten Fachzeitschriften (Lerchl et al. 2015), deren Befunde aber in der Fachcommunity kontrovers diskutiert und in Teilen relativiert wurden (u. a. wegen Ko-Kanzerogenese-Design und Vergleichbarkeit mit dem NTP-Programm).<br />
► Andere Quellen sind erklärte Interessenvertretungen: die EUROPAEM-EMF-Leitlinie (Belyaev et al. 2016) wird von keiner etablierten medizinischen Fachgesellschaft getragen, die BUND-Position ist eine Verbandsposition, keine wissenschaftliche Primärquelle.<br />
► Der EPRS-STOA-Bericht &quot;Health impact of 5G&quot; wurde von einer einzelnen, dem Ramazzini-Institut nahestehenden Autorin verfasst und ist innerhalb der EU-Wissenschaftsgemeinschaft selbst nicht unumstritten.<br />
► Die Aussage, die Übertragbarkeit von Tierversuchen auf den Menschen stehe &quot;außer Frage&quot;, wird mit einem ICNIRP-Zitat von 1998 belegt – während die aktuellen ICNIRP-Leitlinien (2020) explizit zum Schluss kommen, dass athermische Gesundheitswirkungen unterhalb der Grenzwerte nicht hinreichend belegt sind. Das ist eine selektive Zitierweise, die einem Ausschuss auffallen sollte.</p>
<p><strong>Fazit zur fachlichen Bewertung</strong>: Die Denkschrift ist in sich stimmig argumentiert und benennt reale offene Forschungsfragen (athermische Wirkmechanismen werden tatsächlich erforscht, das ist kein Fantasiethema). Sie stellt aber eine wissenschaftliche Minderheitsposition als deutlich gesicherter dar, als es der internationale Konsens (WHO, ICNIRP, BfS, SSK) hergibt, und der vorgeschlagene Grenzwert ist nicht aus einer Risikoschwelle abgeleitet, sondern eine politisch gesetzte Vorsorgegröße, die realistischerweise einen kompletten Infrastrukturumbau voraussetzt.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Zu den Erfolgsaussichten der Klage</span></p>
<p>Aus der Kampagnenseite wird klar, welchen Weg die Kompetenzinitiative wählt: eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem VG Berlin, gestützt auf Art. 2 Abs. 2 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), mit dem Ziel einer &quot;drastischen Verschärfung der Grenzwerte&quot;.</p>
<p><strong>Zulässigkeitsprobleme</strong><br />
► Die 26. BImSchV ist eine Bundesverordnung. Eine prinzipale Normenkontrolle nach § 47 VwGO gegen Bundesverordnungen ist vor Verwaltungsgerichten grundsätzlich nicht eröffnet – dieser Weg ist im Kern Landesrecht vorbehalten. Es müsste also entweder eine Feststellungsklage (Feststellung einer grundrechtlichen Schutzpflichtverletzung des Staates) oder eine allgemeine Leistungsklage auf Tätigwerden des Verordnungsgebers gewählt werden. Beides ist prozessual voraussetzungsvoll und in der Rechtsprechung selten erfolgreich, weil Gerichte dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber bei der Erfüllung grundrechtlicher Schutzpflichten einen weiten Gestaltungsspielraum zubilligen und nur bei evidentem, eklatantem Schutzversagen eingreifen.<br />
► Denkbar ist, dass die Kläger sich am Vorbild des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts (2021) orientieren, der eine Schutzpflichtverletzung wegen unzureichender gesetzlicher Vorsorge feststellte. Der entscheidende Unterschied: Dort war die physikalische Kausalkette (CO2-Emissionen – Erderwärmung – Freiheitseinbußen künftiger Generationen) wissenschaftlich unstrittig; das Gericht musste nur die verfassungsrechtliche Bewertung vornehmen, nicht den zugrunde liegenden wissenschaftlichen Sachverhalt neu ermitteln. Bei athermischen EMF-Wirkungen fehlt genau diese wissenschaftliche Eindeutigkeit – Gerichte müssten hier einen offenen Wissenschaftsstreit selbst entscheiden, wovor sich Verwaltungsgerichte traditionell scheuen.</p>
<p><strong>Bisherige Rechtsprechung spricht gegen die Kläger</strong>. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach (u. a. 2002, 1 BvR 1676/01) Verfassungsbeschwerden gegen die Mobilfunk-Grenzwerte zurückgewiesen und dabei betont, dass der Verordnungsgeber sich an anerkannten wissenschaftlichen Gremien (ICNIRP-Systematik) orientieren darf und nicht verpflichtet ist, jeder Minderheitsposition zu folgen, solange er den Erkenntnisstand im Blick behält (Beobachtungspflicht). Diese Linie wurde seither nicht grundlegend erschüttert.</p>
<p><strong>Ein realistischerer Hebel</strong> liegt, wie schon erwähnt, in Einzelfallklagen gegen konkrete Verwaltungsakte (Standortbescheinigungen einzelner Sendeanlagen), wo Gerichte – wie beim OVG Koblenz 2024 – bereit waren, den aktuellen Forschungsstand im konkreten Fall neu aufzuklären. Das kann mittelbar Druck erzeugen, ist aber etwas anderes als eine gerichtlich erzwungene Verordnungsänderung.</p>
<p><strong>Mein Gesamturteil für den Ausschuss</strong>: Die Klage hat als Instrument, eine &quot;drastische Verschärfung der Grenzwerte&quot; über eine Verpflichtungs- oder Feststellungsklage am VG Berlin zu erzwingen, nach der bisherigen Rechtsprechungslinie geringe Erfolgsaussichten – sowohl wegen prozessualer Hürden als auch wegen der etablierten richterlichen Zurückhaltung gegenüber der wissenschaftlichen Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers. Realistischer ist eine mittelfristige politisch-mediale Wirkung der Kampagne (Pressekonferenz, Öffentlichkeitsarbeit), unabhängig vom juristischen Ausgang – was ja auch der Fokus der Website auf Spendenwerbung und PR-Strategie-Workshop nahelegt.</p>
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<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75844</link>
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<pubDate>Wed, 12 Aug 2026 09:45:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
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