EU fällte Todesurteil für CT1+ schon 2001 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 01.10.2006, 01:53 (vor 6782 Tagen)

Eine Entscheidung des ELECTRONIC COMMUNICATIONS COMMITTEE (ECC) vom 15. November 2001 besiegelte in Europa das Schicksal der Schnurlostelefone vom Typ CT1+. Sie müssen ihren Frequenzplatz im 900-MHz-Band zugunsten des öffentlichen GSM-Mobilfunks aufgeben. Genauer gesagt "müssen" sie nicht Platz machen, sondern es wäre - so wörtlich - "wünschenswert", wenn sie aus dem 900-MHz-Band allmählich verschwinden täten und dort 2008 nur noch ein Minimum an CT1+ Telefonen in Betrieb wäre. Von einem kategorischen Verzicht auf diese gute alte Analogtechnik ist in der Entscheidung des Kommittees nicht die Rede.

ECC Decision of 15 November 2001 on phasing out analogue CT1 and CT1+ (PDF, 126 KByte)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Berlin lehnt jeden Aufschub ab

Gast, Sonntag, 01.10.2006, 02:37 (vor 6782 Tagen) @ H. Lamarr

Mitte September 2006 lief über den Newsletter von V. Hartenstein eine Information von Dr. Hans Schmidt (Sprecher Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog e.V.), der sich am Deutschen Bundestag nach einer längeren Gnadenfrist für CT1+ erkundigt hatte. Die Antwort aus Berlin macht freilich jede Hoffnung zunichte.

---Ursprüngliche Nachricht---

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,

im Auftrag von Frau Ilse Aigner darf ich Ihnen die Antwort der
Bundesnetzagentur als Zwischenstand übermitteln:

Die Geltungsdauer für den CT1+ Frequenzbereich ist bereits dieses Jahr
abgelaufen, wird aber bis zum 31.12.2008 geduldet. Eine Verlängerung
wird es nicht geben.

Der CT1+ Frequenzbereich überschneidet sich mit den GSM-Frequenzen.
Deshalb wurde schon vor Jahren angekündigt, dass die Frequenzen für CT1+
nicht verlängert werden.

Für CT1+ können keine Alternativfrequenzen angeboten werden.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Kamml


-- Ilse Aigner Mitglied des Deutschen Bundestages Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73654 Fax: (030) 227-76281 E-Mail: ilse.aigner.ma01@bundestag.de

EU fällte Todesurteil für CT1+ schon 2001

balu2003, Sonntag, 01.10.2006, 20:45 (vor 6781 Tagen) @ H. Lamarr

Zitat aus: http://www.bfs.de/elektro/hff/modern_kommunikation.html

Verbraucher, die anstelle eines DECT-Telefons ein Gerät des CT 1+-Standards bevorzugen, sollten auch weiterhin die Möglichkeit haben, diesen Standard zu nutzen. Neue Modelle werden allerdings nicht mehr zugelassen.

und weiter

Die Forderung, den DECT-Standard vor allem für die Nutzung im Privathaushalt zu modifizieren, bleibt aber bestehen (siehe auch die Pressemitteilung 002 des BfS vom 31.01.2006).

Die wichtigsten Ziele dabei sind:

das ständige Senden im stand-by-Betrieb zu vermeiden und
eine effektive Leistungsregelung einzuführen.

Tolerante Schweizer

H. Lamarr @, München, Dienstag, 03.10.2006, 21:22 (vor 6779 Tagen) @ balu2003

Verbraucher, die anstelle eines DECT-Telefons ein Gerät des CT 1+-Standards bevorzugen, sollten auch weiterhin die Möglichkeit haben, diesen Standard zu nutzen. Neue Modelle werden allerdings nicht mehr zugelassen.

Der BFS-Text passt mMn nicht mit dem zusammen, was Andreas Kamml an Dr. Schmidt geschrieben hat. Ich verstehe Kramml so: Ende 2008 ist mit CT1+ endgültig Schluss, vorhandene Geräte dürfen nicht über Silvester 2008 hinaus weiter betrieben werden.

Die Schweizer sind da entgegenkommender: Dort dürfen CT1+ Telefone auch nach der Neuvergabe der GSM-900-Frequenzen weiter betrieben (und sogar im Handel angeboten) werden - mit zwei Einschränkungen:

a) Wenn GSM-Handys CT1+ Telefone stören, hat der CT1+ Nutzer kein Recht, störungsfreien Betrieb einzufordern, er muss mit den Störungen leben.

b) Stört dagegen umgekehrt ein CT1+ Telefon den GSM-Mobilfunk, muss der CT1+ Nutzer sein Gerät - ob er will oder nicht - außer Betrieb nehmen.

Damit ist klar geregelt wo die Sympathien liegen, andererseits ist die Benachteiligung der CT1+ Nutzer immer noch besser als ein vorsorgliches Generalverbot aller CT1+ Telefone, wie ich es dem Schreiben von Kamml entnehme.

Wenn ich mir die ECC-Entscheidung (siehe Startposting) anschaue, fordert die EU von ihren Mitgliedsstaaten freilich keinen kategorischen Verzicht auf CT1+, sondern wünscht sich nur eine kleine installierte Basis, damit es möglichst nicht zu Kollisionen mit GSM kommt. Dies passt wiederum prima mit den Elektrosensiblen zusammen. Diese würden die geforderte kleine Gruppe bilden. Sie könnten also, wenn sie es möchten, prinzipiell CT1+ weiter nutzen, wenn dies hierzulande denn nur erlaubt wäre. Bis vor kurzem hätte ich nun noch geglaubt, dass wir mit einer öffentlichen Petition zugunsten des Weiterbetriebs von CT1+ in Deutschland vielleicht etwas Bewegung in die Fronten bringen können. Nach der enttäuschend schwachen Unterstützung der W-LAN-Flugzeug-Petition in den eigenen Reihen bin ich nicht mehr dieser Meinung.

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BNetzA winkt bei CT1+ ab

Gast, Mittwoch, 11.10.2006, 22:24 (vor 6771 Tagen) @ balu2003

Verbraucher, die anstelle eines DECT-Telefons ein Gerät des CT 1+-Standards bevorzugen, sollten auch weiterhin die Möglichkeit haben, diesen Standard zu nutzen.

Folgender Link der Bundesnetzagentur verdeutlicht nochmal die Aussage, dass der Betrieb von CT1+/CT2 nach dem 31.12.2008 unzuläassig ist:

BNetzA-FAQ zu Schnurlostelefonen

Nachricht von Klaus Böckner

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