Wer haftet für mögliche Gesundheitsschäden (Allgemein)

KlaKla, Dienstag, 08.08.2006, 13:03 (vor 6465 Tagen)

Wer haftet für mögliche Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlen,
wenn es die Betreiber nicht mehr geben sollte?

Interessante Frage, aus dem Hartenstein Newsletter 050802 - EMFLvh-2558.

Wer wagt eine Antwort darauf zu geben?


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Versicherer verweigern Mobilfunkern auf breiter Front Versicherungsschutz
Allianz-Versicherung: EMF-Risiken schwer einschätzbar

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Tags:
Versicherung

Wer haftet für mögliche Gesundheitsschäden

helmut @, Nürnberg, Dienstag, 08.08.2006, 13:44 (vor 6465 Tagen) @ KlaKla

Wer haftet für mögliche Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlen,
wenn es die Betreiber nicht mehr geben sollte? <<


Die Frage ist künstlich provoziert und langweilt langsam. Da werden doch ungelegte "russische" Eier gekocht. Das Pferd sollte auch in diesem Fall nicht von hinten aufgezäumt werden!
Erst muß mal geklärt werden, wer überhaupt haftet. Dann müßte erst mal ein Haftungsfall vorkommen. Bei den vielen Geschädigten müßte sich doch zumindest einer finden lassen bei dem ein Haftungsanspruch geltend gemacht werden kann. Eine gerichtliche Klärung der Haftungsfrage wäre damit ein leichtes.

MfG
Helmut

--
In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)


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Wer haftet für mögliche Gesundheitsschäden

KlaKla, Dienstag, 08.08.2006, 15:23 (vor 6464 Tagen) @ helmut
bearbeitet von KlaKla, Dienstag, 08.08.2006, 16:58

Wer haftet für mögliche Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlen, wenn es die Betreiber nicht mehr geben sollte?

Ich persönlich bin der Meinung, das Szenarium wird es gar nicht geben.
Die Industrie inkl. der Politik haben entsprechend vorgesorgt.

Keine weiteren gesetzlichen Grundlagen außer die Verpflichtung, die Grenzwerte müssen ein gehalten werden.
Keiner übernimmt wirklich die Verantwortung. Die Politiker überträgt sie an die Wissenschaft, die nicht immer unabhängig ist. Die Industrie stützt sich auf die gesetzliche Grundlage die von der Politik gemacht wird und sie finanziert teilweise die Wissenschaft.

Erst muß mal geklärt werden, wer überhaupt haftet. Dann müßte erst mal ein Haftungsfall vorkommen. Bei den vielen Geschädigten müßte sich doch zumindest einer finden lassen bei dem ein Haftungsanspruch geltend gemacht werden kann. Eine gerichtliche Klärung der Haftungsfrage wäre damit ein leichtes.

Nein, denn die, die sich das so ausgedacht haben sind einfach schlauer. Sie haben für den Fall vorgesorgt. Nirgendwo, außer im Sicherheitbereich, wo sich Menschen nicht dauerhaft aufhalten dürfen, werden sie eine Grenzwertüberschreitung feststellen. Es gibt keine Grundlage für eine Klage, außer sie bringen den wissenschaftlichen Beweis für eine Gesundheitsgefährdung unterhalb der Grenzwerte. Die Lobbyisten sind schlauer als wir Mobilfunkkritiker.

Das Volk kann nur über die verschiedenen Wahlen ihren geringen politischen Einfluss geltend machen.

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Wenn ICNIRP irrt, wer haften dann?

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Wer haftet für mögliche Gesundheitsschäden

Marianne, Dienstag, 08.08.2006, 16:47 (vor 6464 Tagen) @ KlaKla

Dazu kann ich aus eigener Erfahrung berichten. Wir haben einen Familienrechtschutz, dieser bezahlt bei Gesundheitsschäden. Ich telefonierte lange mit einer Anwältin meines Rechtschutzes, das Ergebnis war, daß wir nicht den Mobilfunkbetreiber (Vodafone), sondern des Eigentümer des Gebäudes (Feuerwehrturm/Gemeinde) verklagen müssen. Also, der Grundstückseigentümer haftet. Wir haben die Zusicherung über 100.000 Euro Streitwert. Auf diesen Feuerwehrturm sollten noch 5 weitere Sender, was wir verhindert haben. Mit der Gemeinde läuft es gut, bisher konnten weitere Sender im Ort verhindert werden, deshalb haben wir noch keine Klage eingereicht.
Ich würde gerne Vodafone verklagen, davon rät unser Anwalt im Moment ab. Es sind verschiedene Sachen am Laufen, was uns vielleicht eine Klage erspart, aber darüber kann ich wohl verständlicher Weise nicht öffentlich schreiben.
Marianne.

Wer haftet für mögliche Gesundheitsschäden

KlaKla, Dienstag, 08.08.2006, 17:06 (vor 6464 Tagen) @ Marianne

Auf diesen Feuerwehrturm sollten noch 5 weitere Sender, was wir verhindert haben. Mit der Gemeinde läuft es gut, bisher konnten weitere Sender im Ort verhindert werden, deshalb haben wir noch keine Klage eingereicht.

Ich wünsche ihnen weiterhin viel Erfolg.

Ich würde auch gerne Vodafone oder T-Mobile verklagen :-D aber,
a. habe ich keine Versicherung, die mir eine Deckung zusagt
b. sehe ich keine Grundlage für eine Klage

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Das Märchen vom Grundstückseigentümer

helmut @, Nürnberg, Dienstag, 08.08.2006, 17:25 (vor 6464 Tagen) @ Marianne

Dazu kann ich aus eigener Erfahrung berichten. Wir haben einen
Familienrechtschutz, dieser bezahlt bei Gesundheitsschäden. Ich
telefonierte lange mit einer Anwältin meines Rechtschutzes, das Ergebnis
war, daß wir nicht den Mobilfunkbetreiber (Vodafone), sondern des
Eigentümer des Gebäudes (Feuerwehrturm/Gemeinde) verklagen müssen. Also,
der Grundstückseigentümer haftet. Wir haben die Zusicherung über
100.000 Euro Streitwert. Auf diesen Feuerwehrturm sollten noch 5 weitere
Sender, was wir verhindert haben. Mit der Gemeinde läuft es gut, bisher
konnten weitere Sender im Ort verhindert werden, deshalb haben wir noch
keine Klage eingereicht.
Ich würde gerne Vodafone verklagen, davon rät unser Anwalt im Moment ab.
Es sind verschiedene Sachen am Laufen, was uns vielleicht eine Klage
erspart, aber darüber kann ich wohl verständlicher Weise nicht öffentlich
schreiben.
Marianne. <<


Was soll denn schon wieder dieses Märchen.
Verursacher und Schädiger wäre erst mal das Mobilfunkunternehmen als Betreiber der Strahlenschleuder.

Ein einfaches Beispiel:

Ich fahre mit meinem Auto auf dem Parkplatz eines Supermarktes beim Ausparken einen Fußgänger an und verletze diesen. Meine Sicht wurde durch einen Busch auf dem Platz behindert.

Der Verletzte nimmt sich Ihren Anwalt zu Rate. Dieser verklagt nicht mich auf Schadensersatz, da er bei mir keine Aussicht auf Erfolg sieht, sondern den Betreiber des Supermarktes bzw Parkplatzes. Na denn, viel Erfolg.

(Da hat ja die Gemeinde richtig Glück, daß Sie diese nicht verklagen. Kann also nicht so schlimm sein bei Ihnen und Ihrer Familie!)


Lieber weiterhin Märchen unter die Leute bringen als Fakten schaffen, das ist Ihre Devise.

MfG
Helmut

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Frechheit von Helmut

Marianne, Dienstag, 08.08.2006, 18:08 (vor 6464 Tagen) @ helmut

Das habe ich auch nicht für Sie geschrieben, lieber Helmut.
Wer genauere Informationen möchte kann sich bei mir melden und bekommt die Telefonnummer meines Anwaltes. Der kann es genau erklären, ich bin kein Jurist. Und Sie auch nicht, mein lieber Helmut! Wie können Sie sich anmaßen zu schreiben ich würde Unwahrheiten erzählen! Eine Frechheit ist das, Sie sollten aus dem Forum entfernt werden.
Marianne.

Frechheit von Helmut

Raylauncher @, Dienstag, 08.08.2006, 21:59 (vor 6464 Tagen) @ Marianne

Wie können Sie sich
anmaßen zu schreiben ich würde Unwahrheiten erzählen! Eine Frechheit ist
das, Sie sollten aus dem Forum entfernt werden.

Ich kann Helmut nur Recht geben. Für eventuelle Schäden durch eine Mobilfunkanlage ist deren Eigentümer, also der Netzbetreiber verantwortlich und ggf. haftbar zu machen. Dafür sind Netzbetreiber entsprechend versichert, entgegen anderslautender Behauptungen.

Dass ein Vermieter für eventuelle Schäden, die der NB zu vertreten hat, haftbar gemacht werden kann, ist eine durch Mobilfunkgegner mit der Absicht verbreitete Legende, potentielle Interessenten abzuschrecken. Dies mag wohl auch die Aufgeregtheit erklären, mit der Sie auf dieses Posting reagieren.

Es ist allgemein bekannt, dass gewisse Rechtsanwälte, die in der Vertretung mobilfunkkritischer Kreise ihr Geschäftsmodell sehen, eine andere Auffassung zu Tage legen und ihrer Klientschaft damit Hoffnung auf Erfolg zu machen versuchen. Die Realität sieht jedoch meist ernüchternd aus.

Raylauncher

Frechheit von Helmut

Marianne, Dienstag, 08.08.2006, 22:25 (vor 6464 Tagen) @ Raylauncher

Sind Sie Jurist?
Marianne.

Sache der Vertragsparteien

H. Lamarr @, München, Dienstag, 08.08.2006, 23:12 (vor 6464 Tagen) @ Raylauncher

Ich kann Helmut nur Recht geben. Für eventuelle Schäden durch eine Mobilfunkanlage ist deren Eigentümer, also der Netzbetreiber verantwortlich und ggf. haftbar zu machen.

Das kommt mir jetzt auch etwas spanisch vor. Denn zwischen Mobilfunkbetreiber und Standortvermieter wird doch in jedem Fall ein Vertrag geschlossen. Und wenn in diesem Vertrag die Haftung für Folgeschäden mehr oder weniger stark juristisch verklausuliert auf den Standortvermieter übertragen wird, dann muss der auch gerade stehen wenn's brennt. Womöglich muss die dann geltende Haftung erst in einem langwierigen Rechtsstreit verbindlich geklärt werden. Oder möchten Sie die Hand dafür ins Feuer legen, dass es Verträge, bei denen die Mobilfunker die Haftung delegiert haben, nicht gibt und nicht gegeben hat?

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Haftungsklauseln

Raylauncher @, Mittwoch, 09.08.2006, 17:44 (vor 6463 Tagen) @ H. Lamarr

Womöglich muss die dann geltende Haftung erst in einem langwierigen Rechtsstreit verbindlich geklärt werden. Oder möchten Sie die Hand dafür ins Feuer legen, dass es Verträge, bei denen die Mobilfunker die Haftung delegiert haben, nicht gibt und nicht gegeben hat?

Üblicherweise ist das Haftungsrisiko in den Standardmietverträgen der Mobilfunkbetreiber in den Haftungsklauseln umfassend geregelt und wird vom NB übernommen. Hier wird wohl niemand "über den Tisch gezogen", wie immer wieder behauptet wird.

Ich persönlich halte die Diskussion um das Haftungsrisiko doch sehr an den Haaren herbeigezogen. Auch der Fall des illiquiden Netzbetreibers ist wohl eher von theoretischer Natur. Man sollte sich einmal die gegenwärtige Situation vor Augen führen:

Mittlerweile dürften bundesweit knapp 100 000 Mobilfunkstationen realisiert worden sein, darauf zurückzuführende Haftungsfälle sind relativ selten. Üblicherweise handelt es sich um Bauschäden und dergl. die durch den Vermieter geltend gamacht werden und bei berechtigten Forderungen auch problemlos geregelt werden.
Entschädigungsforderungen seitens Dritter sind von der Anzahl her völlig unbedeutend und werden, soweit es um behauptete Schäden durch EMF geht, so gut wie ausnahmslos zurückgewiesen. Es ist und bleibt Grundsatz unserer Rechtsprechung, dass geltend gemachte Schäden auch zu beweisen sind; in letzter Konsequenz vor Gericht. Auch wenn diverse RA behaupten, dies leisten zu können, sind sie in diesem Punkt bisher doch allesamt kläglich gescheitert.
Weiterhin wird es kaum eine Rechtschutzversicherung geben, die für derartig aussichtslose Verfahren eine Kostenübenahme erklärt. Aber da kann uns Frau Buchmann bestimmt etwas dazu sagen.

mit freundlichem Gruß
Raylauncher

Kein Versicherungsschutz bei Strahlenschädenden

KlaKla, Donnerstag, 10.08.2006, 07:53 (vor 6463 Tagen) @ Raylauncher

Für eventuelle Schäden durch eine Mobilfunkanlage ist deren Eigentümer, also der Netzbetreiber verantwortlich und ggf. haftbar zu machen. Dafür sind Netzbetreiber entsprechend versichert, entgegen anderslautender Behauptungen.

Die oben aufgeführte Aussage stimmt.
Aber den Mobilfunkgegner geht es nur um den Versicherungsschutz bezüglich eventueller Risiken durch Elektromagnetische Felder, und da sind die Betreiber nicht versichert.

Raylauncher lenkt nur ab.

Mehr dazu hier:
Keine Risikoabdeckung für Elektrosmog von den Versicherungen

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Frechheit, von wem?

helmut @, Nürnberg, Mittwoch, 09.08.2006, 09:11 (vor 6464 Tagen) @ Marianne

Das habe ich auch nicht für Sie geschrieben, lieber Helmut.
........ Und Sie auch nicht, mein lieber Helmut! Wie können Sie sich
anmaßen zu schreiben ich würde Unwahrheiten erzählen! Eine Frechheit ist
das, Sie sollten aus dem Forum entfernt werden.
Marianne. <<

Hallo Marianne,
Sie haben mir schon früher einmal "angedroht", daß der Grundstückseigentümer das heißt auch ich, haftet.

Solange es keine Gerichtsurteile über derartige Behauptungen von Rechtsanwälten existieren, gehe ich davon aus, daß es jeweils die persönliche Meinung des Anwaltes ist, und die darf er schließlich äußern. Ein Anwalt kann nur daran verdienen, immer!


Zu den Unwahrheiten, Märchen, Übertreibungen, Angebereien usw sollten Sie mal Ihre früheren Postings und auch Ihre Auftritte in der Öffentlichkeit (Presse, Foren usw) durchgehen. Wenn Sie Ihre rosarote Brille absetzen werden Sie erkennen wie widersprüchlich Ihre Aussagen immer wieder sind.

Im Internet sind Sie Geschäftsführerin, in der örtlichen Zeitung, wo Sie jemand kennen könnte, sind Sie Hausfrau.

Meine Frau ist auch Geschäftsführerin eines kleinen Familienunternehmens, wenn man den Beruf Hausfrau, vor dem ich alle Achtung habe, auf moderne Art bezeichnen will.

Über die von Ihnen angegebenen widersprüchlichen "Strahlenwerte" und die Bewohnbarkeit Ihres Hauses habe ich bereits geschrieben.

Merke: "Lügen haben kurze Beine!"

MfG
Helmut

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Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen

Frechheit, von wem?

Marianne, Mittwoch, 09.08.2006, 10:52 (vor 6464 Tagen) @ helmut

Ich lüge grundsätzlich nie. Alles was ich sage ist nachprüfbar. Ich bin Hausfrau und Geschäftsführerin. Wo wiederspricht sich das?
Hier noch ein Tip:
Ich gehe davon aus, dass die Mobilfunkbetreiberin als Mieterin Sie im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt hat bzw. freistellt. In Ihrem eigenen, wohlverstandenen Interesse weise ich Sie allerdings darauf hin, dass dies keinen Einfluss auf Ihre Haftungsverpflichtung mir gegenüber hat und grundsätzlich Sie mir gegenüber haftungsverpflichtet sind. Ein Weiterreichen dieser Haftungsmitteilung an die Mieterin ist damit wirkungslos. Konkret bedeutet dies, dass sich die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung durch die Mieterin nur dann zu Ihren Gunsten auswirken kann, wenn die Mieterin tatsächlich in der Lage ist, Schadensersatzzahlungen zu leisten. Lassen Sie sich von der Mieterin/Betreiberin der Mobilfunksendeanlage bestätigen, dass entsprechende Versicherungen oder Rücklagen vorhanden sind, mit denen Sie von Ihrer Haftungsverpflichtung tatsächlich freigestellt werden können, wenn die Mieterin nicht mehr zahlungsfähig (insolvent) oder im Extremfalle nicht mehr existent (Liquidation/Löschung im Handelsregister) ist. Sollte die Mieterin diesbezüglich nicht versichert sein, sollten Sie sich von ihr eingehend darlegen lassen, inwieweit Zahlungen aus ihrem eigenen Vermögen vorgenommen werden können. Dabei sollten Sie Wert darauf legen, dass Ihnen die Mobilfunkbetreiberin nachvollziehbar anhand von Belegen erläutert, inwieweit dann noch dem Anteil des bilanzierten Eigenkapitals auf der Passivseite auf der Aktivseite veräußerbare Anlagewerte und Umlaufvermögen nach Abzug des Passiva-Fremdvermögens gegenüber stehen. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass es sich bei Ihrer Mieterin um eine juristische Person handelt, die lediglich mit dem Firmenvermögen haftet. Sie sollten somit unmissverständlich im Eigeninteresse prüfen und klären, ob zur Umsetzung des vertraglichen Haftungsfreistellungsversprechens Ihrer Mieterin auch eine realistische Möglichkeit besteht und Sie nicht letztlich persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen einem unvertretbaren Haftungsrisiko ausgesetzt sind. Grundsätzlich rate ich Ihnen, zunächst ausschließlich in Ihrem eigenem Interesse, sich von einem Anwalt Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens das gesamte bei Ihnen bestehende Gesamthaftungsrisiko abschätzen zu lassen. Vielleicht sind Sie dann schlauer.
Marianne.

Etwas geschwollen, oder?

helmut @, Nürnberg, Donnerstag, 10.08.2006, 03:28 (vor 6463 Tagen) @ Marianne

......

Hier noch ein Tip:
Ich gehe davon aus, dass die Mobilfunkbetreiberin als Mieterin Sie im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt hat bzw. freistellt. In Ihrem eigenen, wohlverstandenen Interesse weise ich Sie allerdings darauf hin, dass dies keinen Einfluss auf Ihre Haftungsverpflichtung mir gegenüber hat und grundsätzlich Sie mir gegenüber haftungsverpflichtet sind. Ein Weiterreichen dieser Haftungsmitteilung an die Mieterin ist damit wirkungslos. Konkret bedeutet dies, dass sich die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung durch die Mieterin nur dann zu Ihren Gunsten auswirken kann, wenn die Mieterin tatsächlich in der Lage ist, Schadensersatzzahlungen zu leisten. Lassen Sie sich von der Mieterin/Betreiberin der Mobilfunksendeanlage bestätigen, dass entsprechende Versicherungen oder Rücklagen vorhanden sind, mit denen Sie von Ihrer Haftungsverpflichtung tatsächlich freigestellt werden können, wenn die Mieterin nicht mehr zahlungsfähig (insolvent) oder im Extremfalle nicht mehr existent (Liquidation/Löschung im Handelsregister) ist. Sollte die Mieterin diesbezüglich nicht versichert sein, sollten Sie sich von ihr eingehend darlegen lassen, inwieweit Zahlungen aus ihrem eigenen Vermögen vorgenommen werden können. Dabei sollten Sie Wert darauf legen, dass Ihnen die Mobilfunkbetreiberin nachvollziehbar anhand von Belegen erläutert, inwieweit dann noch dem Anteil des bilanzierten Eigenkapitals auf der Passivseite auf der Aktivseite veräußerbare Anlagewerte und Umlaufvermögen nach Abzug des Passiva-Fremdvermögens gegenüber stehen.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass es sich bei Ihrer Mieterin um eine juristische Person handelt, die lediglich mit dem Firmenvermögen haftet. Sie sollten somit unmissverständlich im Eigeninteresse prüfen und klären, ob zur Umsetzung des vertraglichen Haftungsfreistellungsversprechens Ihrer Mieterin auch eine realistische Möglichkeit besteht und Sie nicht letztlich persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen einem unvertretbaren Haftungsrisiko ausgesetzt sind. Grundsätzlich rate ich Ihnen, zunächst ausschließlich in Ihrem eigenem Interesse, sich von einem Anwalt Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens das gesamte bei Ihnen bestehende Gesamthaftungsrisiko abschätzen zu lassen. Vielleicht sind Sie dann schlauer.
Marianne.

Hallo Marianne,
sowas nennt man "copy and paste ohne Quellenangabe"

Oder ist diese geschwollene Ausdrucksweise wirklich von Ihnen?:rotfl:

MfG
Helmut

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Gemäß BGB ist auch ein Vermieter haftbar

Gast, Mittwoch, 09.08.2006, 01:07 (vor 6464 Tagen) @ KlaKla

Das Haftungsrisiko des Hausbesitzers

Der Haftungsausschluss von Mobilfunk-Gesundheits-Risiken der Versicherungen könnte den Hausbesitzern, die ihre Grundstücke für die Aufstellung von Mobilfunk-Sendemasten zur Verfügung stellen, noch einige Kopfzerbrechen bereiten. Denn wenn schon große Versicherungen das Risiko der Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung aus den Policen mit den Betreiberfirmen ausschließen, wäre es dann nicht auch für die Hauseigentümer zwingend notwendig, wenn sie - im Interesse der Werterhaltung ihres Grundstückes - sich den Ausschluss dieses Risikos in jedem Fall durch die Mobilfunkbetreiber nachweisen lassen?

Nur wenigen Hausbesitzern ist klar, welche Haftungsrisiken sie mit der Unterzeichnung eines Vertrages eingehen, der die Aufstellung einer Sendeanlage auf ihrem Grundstück erlaubt. Sie sind im guten Glauben, dass in jedem Fall die Mobilfunkbetreiber und nicht sie selbst für gesundheitliche Auswirkungen (!) der Mobilfunkantennen, die sich auf ihren Grundstücken befinden, haften! Spricht sich erst herum, dass dem möglicherweise nicht so ist, dürften mit Mobilfunk-Antennen belastete Grundstücke von potentiellen Käufern einer Prüfung dieses Risikos unterzogen werden. Kann dieser Versicherungsschutz nicht nachgewiesen werden, wird diese Tatsache sicherlich als wertbeeinflussender Faktor gesehen werden müssen.

Hierzu eine Stellungnahme einer Münchner Anwaltskanzlei vom 24. März 2004:

Sehr geehrter Herr......,

in Ihrem Schreiben vom 08.03.2004 nahmen Sie Bezug auf die Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung vom 28.01.2004. Darin wurde über die Weigerung der Versicherungswirtschaft berichtet Mobilfunk-Betreiber gegen gesundheitliche Schäden des Mobilfunks zu versichern. Sie fragten an, welche Konsequenzen diese Entscheidung der Versicherungswirtschaft für Grundstückseigentümer haben kann, die ihr Grundstück als Standort für Mobilfunkanlagen zur Verfügung stellen, und wie etwaige Haftungsrisiken minimiert werden könnten.

Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit:

... Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen aus dem Sendebetrieb einer Mobilfunkanlage können nach bürgerlichem Recht grundsätzlich auch gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend gemacht werden, der einem Mobilfunk-Netzbetreiber die Errichtung und den Betrieb der Mobilfunkanlage auf seinem Grundstück gestattet. Der Höhe nach ist eine solche Haftung unbegrenzt. Zwar stellen die Mobilfunkbetreiber im Rahmen der Nutzungsverträge regelmäßig die Grundstückseigentümer von möglichen Ansprüchen Dritter frei. Solche Freistellungsvereinbarungen haben aber nur im Innenverhältnis zwischen Mobilfunkunternehmen und Grundstückseigentümer rechtliche Relevanz, indem sie dem Grundstückseigentümer einen vertraglichen Anspruch gegen den Mobilfunkbetreiber auf Ausgleich möglicher Schadensersatzforderungen Dritter einräumen.

Der Ersatzanspruch des geschädigten Dritten gegenüber dem Grundstückseigentümer bleibt davon unberührt. Hier kann sich dann ein fehlender Versicherungsschutz zu Lasten des Grundstückseigentümers auswirken. Denn ist der Mobilfunkbetreiber finanziell nicht in der Lage, den Ausgleichsanspruch des Grundstückseigentümers zu bedienen und besteht auch kein Versicherungsschutz für solche Fälle, bleibt ein in Anspruch genommener Grundstückseigentümer auf seiner Schadensersatzverpflichtung "sitzen".

Grundstückseigentümer, die Haftungsrisiken vermeiden wollen, sollten daher im eigenen Interesse von den Mobilfunk-Betreibern umgehend einen Versicherungsnachweis fordern. Die in den Nutzungsverträgen oftmals vorgesehene Verpflichtung oder Zusage der Netzbetreiber, eine solche Versicherung abzuschließen, reicht dafür nicht. Der Versicherungsnachweis muss sich konkret auf die jeweilige Anlage beziehen, ein pauschaler Hinweis, derartige Risiken seien allgemein durch entsprechende Versicherungsverträge gedeckt, darf nicht akzeptiert werden. Der Versicherungsschutz muss zudem ausdrücklich durch den Sendebetrieb verursachte Gesundheitsschäden Dritter umfassen. Sofern ein solcher anlagenbezogener Versicherungsnachweis vom Mobilfunkbetreiber nicht geführt werden kann, sollte angesichts des latenten Haftungsrisikos in Erwägung gezogen werden, bestehende Verträge nicht zu verlängern oder sogar frühzeitig zu kündigen ...

Quelle: Rechtsanwaltskanzlei Sommer, Sonnenstrasse 16, 80331 München

Zu finden in diesem Beitrag hier

Meinungsäußerung eines Anwaltes

helmut @, Nürnberg, Mittwoch, 09.08.2006, 09:17 (vor 6464 Tagen) @ Gast

Für mich ist das erstmal eine Meinungsäußerung eines einzelnen Anwaltes, solange kein höherer Gerichtsbeschluß vorliegt. Oder gibt`s eine Rechtsprechung dazu?

MfG
Helmut

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Meinungsäußerung eines Anwaltes

Marianne, Mittwoch, 09.08.2006, 10:54 (vor 6464 Tagen) @ helmut

Tja, lieber Helmut, gehen Sie einmal zu einem Anwalt und lassen Sie sich das erklären. Wir sind nicht zuständig Ihnen anwaltlichen Rat zu erteilen.
Marianne.

Helmut, fragen Sie doch bitte mal T-Mobile

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 09.08.2006, 12:19 (vor 6464 Tagen) @ helmut

Für mich ist das erstmal eine Meinungsäußerung eines einzelnen Anwaltes, solange kein höherer Gerichtsbeschluß vorliegt. Oder gibt`s eine Rechtsprechung dazu?

Vorschlag: Sie fragen bei der Rechtsabteilung von T-Mobile nach, wie die zur Meinungsäußerung von RA Sommer steht und sagen denen, dass Sie die Antwort in Foren publizieren möchten. Tja, und dann können Sie die hoffentlich gehaltvolle Antwort hier und bei RDW einstellen und haben damit einen Fakt geschaffen, der uns allen hüben wie drüben nutzt. Und wenn Sie sich jetzt fragen: wieso ich? Dann sage ich: Zur Strafe, weil Sie sich so ein Ding aufs Dach haben setzen lassen! Sie können natürlich auch geltend machen, mit Ihrer Anfrage allen Leidensgenossen einen Aufklärungsdienst zu erweisen ;-).

Wenn's ums Brief-Scannen und PDF-Machen geht, da helfe ich gerne mit.

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Helmut, fragen Sie doch bitte mal T-Mobile

Marianne, Mittwoch, 09.08.2006, 19:12 (vor 6463 Tagen) @ H. Lamarr

Ach ja, dann lassen Sie sich auch gleich mal die Geschichte aus Ammersbek erklären, lieber Helmut, wieso die Deutsche Funkturm (T-Mobile) sich dort durch einen Satz, bezüglich Haftung, im Vertrag verjagen ließen, interessant auch für viele andere:
Deutsche Funkturm scheut generelle Haftungsübernahme
Axel Bärendorf, Bürgermeister von Ammersbek (bei Hamburg), hat die Funkturmpläne von T-Mobile in seiner Gemeinde zu Fall gebracht. Und dazu waren weder eine Bauleitplanung noch eine Veränderungssperre nötig, es genügte die hartnäckige Forderung nach einem Haftungsausschluss. Als Mitte 2004 erstmals die Akquisiteure anklopfen, bietet Bärendorf Hilfe bei der Suche nach einem Standort an. Seine Devise damals: Verhindern kann die Gemeinde den Funkmast nicht. Also gestaltet sie besser mit. Denn Antennenträger gelten als privilegierte Bauvorhaben, liegt eine Standortbescheinigung vor, muss die Gemeinde - ob sie will oder nicht - einem Bauantrag zustimmen. Mit knapper Mehrheit beschließen die Gemeindevertreter, den Fußballplatz als Standort anzubieten. Bei der Ausgestaltung des Pachtvertrags aber legt der Bürgermeister Wert darauf, dass die Gemeinde von niemandem haftbar gemacht werden kann. Er fügt die Klausel ein: "Der Pächter stellt den Verpächter von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus dem Bau, dem Betrieb oder dem Rückbau sowie sonst aus der Nutzung der Pachtsache ergeben, frei." Vertragspartner ist die Telekom-Tochter Deutsche Funkturm GmbH: Sie streicht den generellen Haftungsausschluss aus dem Vertragstext und fügt statt dessen ein, dass die Deutsche Funkturm "lediglich im Rahmen und im Umfang ihres Versicherungsschutzes" hafte. Wie hoch der ist, will die Deutsche Funkturm jedoch nicht preisgeben. Außerdem sieht die neue Haftungsklausel vor, dass Ammersbek im Falle eines Schadens vor Gericht ziehen müsste, um Ansprüche gegen den Turmbetreiber geltend zu machen. Gemäß Deutsche Funkturm sind das standardisierte Vertragsklauseln, auf die sich angeblich alle Vertragspartner einließen. Nicht so Bärendorf: "Ich will in kein Gerichtsverfahren hineingezogen werden, und ich will mich nicht mit Versicherungen herumschlagen müssen." Lohn der Mühe: Die Deutsche Funkturm erklärte die Verhandlungen für gescheitert. Hat nun die Suche nach einem Alternativstandort mit privatem Verhandlungspartner keinen Erfolg, haben die Ammersbeker den Mobilfunker endgültig aus ihrer Gemeinde verjagt (02.07.05-Abendblatt/Obermann/-ll).
Aber für Helmut ist es schon zu spät, wie schade aber auch...
Marianne.

Tags:
Standortbescheinigung, Buchmann, Rückbau

Mobilfunk in Ammersbek

helmut @, Nürnberg, Donnerstag, 10.08.2006, 03:18 (vor 6463 Tagen) @ Marianne

Aber für Helmut ist es schon zu spät, wie schade aber auch...
Marianne.
<<

Jetzt haben Sie mir aber fast eine schlaflose Nacht bereitet.

Wie jeder selbst in der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur nachsehen kann, befinden sich im Ortsbereich von Ammersbek mehrere Mobilfunkmasten, teilweise mit fast 50m Höhe.

Es fällt auf, wie mit "copy and paste" immer wieder über anscheinende Erfolge berichtet wird, eine Berichterstattung über den weiteren Verlauf des "Mißerfolges" dann aber unterlassen wird.

MfG
Helmut

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Ammersbek & Mobilfunk: "Marianne" im Irrtum

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 22.01.2020, 00:13 (vor 1550 Tagen) @ Marianne

Hat nun die Suche nach einem Alternativstandort mit privatem Verhandlungspartner keinen Erfolg, haben die Ammersbeker den Mobilfunker endgültig aus ihrer Gemeinde verjagt.

Die Hoffnungen von "Marianne" haben sich nicht erfüllt:

Mobilfunkstandorte in Ammersbek (Stand: 22.01.2020)
[image]
Bild: BNetzA

Gemeindegebiet von Ammersbek
[image]
Bild: Gemeinde Ammersbek

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