Streit um Antenne auf Dach -> Mietminderung (Allgemein)

RH, Freitag, 27.02.2004, 15:36 (vor 7358 Tagen)

Merkur-online, 27.02.2004

Mobilfunk: Streit um "Münchner Urteil"

T-Mobile: SPD-Stadtrat reitet "alten Gaul"
Der Streit zwischen SPD-Stadtrat Sven Thanheiser und den Mobilfunk-Anbietern um die Frage, ob ein Antennen-Mast auf dem Dach zu Mietminderung berechtigt, geht weiter. T-Mobile-Pressesprecher Markus Jodl will Thanheisers diesbezügliche Aussagen nicht im Raum stehen lassen. Mietminderung, so Jodl, sei "der Name eines ganz alten Gauls aus dem Stall der Mobilfunkgegner. Aus diesem Klepper wird auch dann kein stolzes Ross, wenn sich der Stadtrat/Rechtsanwalt Thanheiser draufschwingt".
Das "Münchner Mieturteil", mit dem Thanheiser seine Aussage untermauert, habe "nur deshalb Bestand, weil das Urteil nicht in einem Berufungsverfahren geprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden konnte", betont Jodl. "Der Streitwert, um den es ging, war zu gering".

Wie berichtet, hatte das Münchner Amtsgericht im März 1998 in einem Streit um Mietminderung dem Mieter Recht gegeben. Der hatte die Miete um 67,46 Mark monatlich gekürzt, nachdem der Vermieter auf dem Flachdach direkt über seiner Wohnung vier Masten mit insgesamt sechs Mobilfunk-Antennen hatte aufstellen lassen.

Inzwischen, so Jodl, lägen zahlreiche neuere Urteile vor, die das Münchner Urteil teilweise sogar als "rechtlich falsch" bezeichneten. Diese Wertung sei sogar in einem Urteil des Münchner Amtsgerichts vom 24. Februar 2002 (AZ 411C37605/1) festgehalten.

"Thanheisers Wunsch, man müsse das ,Münchner Miet-Urteil` einmal in höheren Instanzen durchfechten, ist nur allzu verständlich, denn bis zu einem solchen Coup steht er blank da", resümiert Jodl. "Es gibt bis heute keine einzige obergerichtliche Entscheidung, die ein Mietminderungsbegehren wegen des Betriebs einer Mobilfunkanlage anerkannt hat".

Mit dem Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, so Jodl weiter, schinde Thanheiser "seinen armen Gaul ,Mietminderung` vollends zu Tode". Wie berichtet, haben die Richter in Hamm einer Eigentümergemeinschaft untersagt, gegen den Willen eines einzelnen Miteigentümers eine Mobilfunk-Sendeanlage auf dem Gebäude zu montieren. Diese Entscheidung, so Jodl, "betraf eine Auseinandersetzung auf dem Gebiet des Wohneigentumsrechts und nicht auf dem Gebiet des Mietrechts. Der Unterschied sollte Stadtrat/Rechtsanwalt Thanheiser eigentlich bekannt sein".

Abschließend legt Jodl dem SPD-Stadtrat "eine Weisheit der Dakota-Indianer" ans Herz: "Wenn du entdeckt hast, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab."Peter T. Schmidt


mm


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Tags:
Mietminderung, Stadtrat, München, RA, Oberlandesgericht

Rechtsanwalt mit ADS

Ulla, Berlin, Samstag, 28.02.2004, 09:02 (vor 7357 Tagen) @ RH

ADS = Aufmerksamkeitsdefizit Symdrom

Das (der Bericht) ist nur peinlich.
Was will Herr Thanheiser mit dem Gesabere bezwecken.
Ist es Ihm nur wichtig einen Namen in der Presselandschaft zu finden?
Ér sollte seine Hausaufgaben machen und sich mehr fundiertes Wissen zum Thema Mobilfunk anlesen. Die Betreiber stecken doch so eine Figur in die Tasche und die merkt es nicht mal. Schluss mit dem Blödsinn ...

Ulla Sch.

Tags:
, Inkompetenz

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