Obergericht teilt Rechtsauffassung von Gigaherz-Jakob nicht (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 03.12.2022, 13:37 (vor 504 Tagen)

Gigaherz-Jakob hat wieder einmal in einer Gerichtsverhandlung den Kürzeren gezogen. Vor 1 1/2 Jahren stellte der greise Querulant bei der Staatsanwaltschaft Limmat Strafanzeige gegen das Schweizer Radio- und Fernsehen SRF. Aus Jakobs Sicht hatte sich die Sendeanstalt der planmäßigen Verleumdung und üblen Nachrede von organisierten Mobilfunkgegnern schuldig gemacht. Anlass war die Berichterstattung über eine Serie von Brandanschlägen gegen Funkmasten, die vor rd. zwei Jahren stattfand und Mobilfunkgegner in Verdacht brachte. Die Staatsanwaltschaft aber verweigerte die Annahme der Strafanzeige. Warum, darüber gibt Jakob keine Auskunft. Da es nicht sein Geld ist, das er verplempert, sondern das des Vereins Gigaherz, klagte Jakob gegen den ablehnenden Entscheid der Staatsanwaltschaft. Das Zürcher Obergericht teilte nun die verschrobene Rechtsauffassung des Ex-Elektrikers nicht, es urteilte am 3. November 2022, die Staatsanwaltschaft hätte Jakobs Anzeige zurecht nicht angenommen.

Wie bei ihm üblich, behält Jakob das Urteil des Obergerichts Zürch für sich und zitiert daraus lediglich ihm genehme Passagen, um den Urteilsspruch abwegig erscheinen zu lassen. Da der liebe Gott den Gigaherz-Präsidenten jedoch mit mangelhaftem Textverständnis ausgestattet hat, wofür sich hier im Forum viele Belege finden lassen, ist Jakobs Beitrag über das Urteil ohne Kenntnis des Urteils so lecker wie ein Wurstbrot ohne Wurst. Immerhin nennt er das Aktenzeichen UE210243-O/u, das, wenn es zutrifft, die Suche nach dem Urteil erleichtert. Momentan ist das Urteil jedoch noch nicht öffentlich einsehbar, die Liste der jüngsten Entscheidungen reicht derzeit erst bis Oktober 2022.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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