5G-Vollzugshilfe: Isabelle bombardiert Bundesrat mit Fragen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 03.04.2021, 22:43 (vor 1090 Tagen)

Die Schweizer Nationalrätin Isabelle Pasquier-Eichenberger (Grüne Fraktion) hat anlässlich der eingeräumten Sonderstellung adaptiver Antennen in der Schweiz am 10. März 2021 im Nationalrat zwei Interpellationen (Auskunftsverlangen) mit zahlreichen Fragen an den Bundesrat (Schweizer Regierung) gestellt. Auch wenn manche davon unqualifiziert sein mögen, so trifft der Fragenkatalog insgesamt mMn für die Mobilfunkdebatte in der Schweiz durchaus relevante Aspekte. Beide Interpellation werden von fünf weiteren Nationalräten mitgetragen. Derzeit liegen die Antworten des Bundesrates noch nicht vor. Unverschämterweise habe ich mir deshalb erlaubt, einige Fragen aus meiner Sicht zu kommentieren.

Interpellation 21.3117
Adaptive Antennen: Wer ist beim Qualitätssicherungssystem wirklich für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich?

Nun da die Schweiz weitgehend mit 5G abgedeckt ist, hat der Bund vor Kurzem seine Vollzugshilfe veröffentlicht. Dieses Dokument präzisiert, wie die adaptiven Antennen überprüft werden, und verweist dabei auf ein Qualitätssicherungssystem (QS-System), das von den Mobilfunkbetreibern verwendet wird. Die Vollzugshilfe nimmt Bezug auf ein Rundschreiben aus dem Jahr 2006, das vorsieht, dass die Einhaltung der Grenzwerte von den Mobilfunkbetreibern gewährleistet und festgehalten werden muss.

► Hat der Bundesrat betreffend das QS-System Bilanz gezogen, bevor es für die neue Situation mit den adaptiven Antennen entwickelt wurde?

► Ist er der Ansicht, dass der Schutz der Bevölkerung gewährleistet werden kann, wenn die Einhaltung der Grenzwerte den Mobilfunkbetreibern anvertraut wird?

► Reicht das angesichts der Besorgnis eines Teils der Bevölkerung und der zahlreichen kantonalen Moratorien für den Ausbau von adaptiven Antennen aus, um das Vertrauen wiederherzustellen?

► Welche unabhängige, externe Prüfstelle ist für die Aufsicht über die Einhaltung des QS-Systems zuständig? Das Rundschreiben sieht keine Sanktionen vor; wie ist da der derzeitige Stand? Es erwähnt periodische Audits: Wie häufig werden diese durchgeführt?

► Die Vollzugshilfe listet zusätzliche Parameter auf, mit denen das QS-System ergänzt werden muss. Diese Parameter sind wichtig, da es um die Einhaltung der Grenzwerte geht. Kann der Bundesrat sicherstellen [Nein, Isabelle, sicherstellen tut nur die Polizei, du meinst gewährleisten; Anm. Postingautor], dass dieses QS-System vor der Einführung dieser neuen Methode zur Berechnung der Strahlung bereitsteht?

► Welche Anforderungen werden an die Mobilfunkbetreiber gestellt? Welche Fristen gelten? Wird es ein einheitliches System geben oder kann jeder Mobilfunkbetreiber sein eigenes Modell entwickeln?

► Die Vollzugshilfe definiert die Berechnungsparameter, die von den Mobilfunkbetreibern angewandt werden müssen. Wird es für die Kantone nicht schwieriger sein, die Kontrollen auszuführen? Kann der Bund gewährleisten, dass den Kantonen die Ressourcen und Fachkompetenzen zur Verfügung stehen, die sie für diese Kontrollen benötigen?

► Wird der Bund diese Systeme kontrollieren, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der Vollzugshilfe entsprechen und dauerhaft funktionieren? Sind unabhängige Audits geplant? Falls ja, wie häufig? Welche Sanktionen sind für den Fall der Nichteinhaltung vorgesehen?

► In welcher Form und in welcher Häufigkeit werden die Qualitätssicherungsberichte an die Kantone weitergeleitet?

► Ist eine Berichterstattung zur Information der Bevölkerung geplant? Falls ja, wer ist dafür verantwortlich?

Interpellation 21.3118
[Titel wird nachgereicht]

Am 23. Februar 2021, zwei Jahre nach der Vergabe neuer Mobilfunkfrequenzen und der Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), veröffentlichte der Bund die Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen. Diese legt fest, wie die Sendeleistung der adaptiven Antennen beurteilt wird, und führt mehrere neue Elemente ein. Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

► Kann man sagen, dass die von den adaptiven Antennen erzeugten Wellen, deren Richtungen räumlich und zeitlich dynamisch sind, nicht direkt messbar sind, sondern nur durch eine Berechnungsmethode, die einen Beurteilungswert ergibt, beurteilt werden können? [Was wäre daran so schlimm? Bei den bisherigen Funksystemen musste ein Messwert doch auch schon auf maximale Anlagenauslastung hochgerechnet werden; Anm. Postingautor]

► Die Vollzugshilfe führt einen Korrekturfaktor ein, sodass die effektive Sendeleistung die bewilligte Sendeleistung überschreitet. Wie plant der Bundesrat zu gewährleisten, dass dies nicht zu einer Aufweichung der bewilligten Grenzwerte führt?

► Die Vollzugshilfe sieht vor, dass die Einhaltung des Anlagegrenzwerts über sechs Minuten gemittelt festgestellt wird. Dies kann zu nicht überwachten Schwankungen oder Überschreitungen der bewilligten Sendeleistung führen [Nein, Isabelle, da irrst du dich; Anm. Postingautor]. Kann der Bundesrat sicherstellen, dass der Anlagegrenzwert zu keinem Zeitpunkt überschritten wird? Wie sieht es mit Spitzenwerten aus? Auf welcher Grundlage wurde die Dauer dieses Intervalls festgelegt?

► Kann der Bundesrat angeben, ob die Kantone in der Lage sind, die tatsächliche Exposition der Bevölkerung zu messen, insbesondere in städtischen Gebieten, die mehr Antennen und verbundene Geräte aufweisen und dichter bebaut sind? [Wenn die Franzosen das können, warum sollten es die Schweizer nicht können, das EMF-Monitoring ist doch beschlossene Sache? Anm. Postingautor]

► Laut dem Newsletter Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS), der bald veröffentlicht wird, hat der Zusammenhang von oxidativem Stress und der Exposition mit Magnet- und elektromagnetischen Feldern sogar bei niedriger Dosis gesundheitliche Auswirkungen. Inwiefern wurde diese neue Risikobeurteilung insbesondere bei der Festlegung der Korrekturfaktoren berücksichtigt? [Eine Mücke, Isabelle, macht noch keinen Sommer, guckst du hier; Anm. Postingautor]

► Hat der Bundesrat vor dem Hintergrund, dass fünf Prozent der Bevölkerung unter Elektrosensibilität leiden, vorgesehen, die tatsächliche individuelle Exposition zu messen, um sicherzustellen, dass die gewählte Berechnungsmethode die Gesundheit der Bevölkerung im Allgemeinen und insbesondere der elektrosensiblen Personen nicht beeinträchtigt? [Mensch, Isabelle, denk' doch mal nach! Das BIP der Schweiz würde mutmaßlich nicht ausreichen, die "tatsächliche individuelle Exposition" aller Schweizer*Innen pausenlos zu erfassen, lasse es doch bei typischen Expositionsszenarien bewenden. Und schau' noch mal nach: Die fünf Prozent sind nicht "elektrosensibel", sie mutmaßen nur selber, dass sie es sind; Anm. Postingautor]

► Sieht der Bundesrat eine Evaluation vor, um sicherzustellen, dass die Faktoren korrekt festgelegt wurden? Falls ja, bis wann? Wer wird daran beteiligt sein?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

5G-Vollzugshilfe: Auch EVP-Nationalrat stellt Bundesrat Fragen

H. Lamarr @, München, Dienstag, 20.04.2021, 20:56 (vor 1073 Tagen) @ H. Lamarr

Die 5G-Vollzugshilfe nahm auch der EVP-Nationalrat Benjamin Roduit zum Anlass, am 18. März 2021 einen Fragenkatalog an die Schweizer Regierung zu stellen, in dem es jedoch keineswegs nur um die neue Vollzugshilfe geht, sondern um Mobilfunk-Funkmasten in der Schweiz schlechthin. Der Sinn von Roduits Transparenzinitiative erschließt sich allerdings nicht bei jeder seiner Fragen (z.B. bei Frage 4), denn so schön Transparenz auch sein mag, wenn jemand mit angebotenen Informationen mangels Wissen nichts anzufangen weiß oder diese gar falsch versteht, ist Transparenz nur ein teurer Luxus, wie bei den mMn schön anzuschauenden (noch) aber belanglosen Immissionsgraphen in Frankreich.

Roduits Anfrage hat die Geschäftsnummer 21.1020 und lautet:

Am 23. Februar 2021 wurden neue Vollzugshilfen zum Mobilfunk publiziert; in ihnen werden Rahmenbedingungen für den Betrieb adaptiver Antennen, die sich von früheren Antennengenerationen unterscheiden, festgehalten.

Die Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung" hat verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, um die Transparenz dieser Technologie zu erhöhen und auf Sorgen aus der Bevölkerung einzugehen.

1. Wie sieht der Zeitplan zur Anwendung dieser Vollzugshilfen aus? Ab welchem Datum werden Antennen, die über einen Reduktionsfaktor verfügen und deren elektrische Feldstärke an Orten mit empfindlicher Nutzung über eine Zeitspanne von sechs Minuten gemittelt wird, in Betrieb?

2. Die Übersichtskarte des BAKOM zu den Standorten von Sendeanlagen gibt nur sehr wenig Auskunft; die Angaben zur Sendeleistung sind angesichts der Sendeleistung gegenwärtiger Antennen obsolet. Als höchste Stufe wird "im Bereich oberhalb 1000 Watt ERP", während heute Antennen installiert werden, deren Sendeleistung das Vierzigfache dieses Werts beträgt. Die französische Regierung der Bevölkerung eine Internetsite mit vollständigen und detaillierten Informationen zur Verfügung. Kann das BAKOM diesem Beispiel folgen, noch besser die tatsächliche Sendeleistung (ERP) angeben und allenfalls die verwendete Technologie (adaptive Antennen in Betrieb, die über einen Reduktionsfaktor verfügen)? Es liegt im öffentlichen Interesse, zu wissen, wo Antennen stehen, die zeitweilig die vorsorglichen Grenzwerte überschreiten können.

3. Ein Teil der Kontrolle der Antennen erfolgt im Rahmen des Qualitätssicherungssystems. Gibt es in Zeiten von Big Data und Open Data rechtliche Gründe, dieses System den Bürgerinnen und Bürgern nicht zugänglich zu machen?

4. Das mit der Motion 09.3488 von Gilli im Jahr 2009 geforderte Monitoring hat endlich begonnen, und ein erster Bericht wird für 2022 erwartet. Könnte dieses Monitoring nicht durch transparentere Instrumente ergänzt werden, wie dies in Frankreich der Fall ist, indem Messgeräten in der Nähe von 5G-Sendemasten aufgestellt und die Ergebnisse auf einer öffentlich zugänglichen Karte veröffentlicht werden; dort könnten auch die Höchstwerte und die über eine Zeitspanne von sechs Minuten gemittelten Werte der Sendeleistung publiziert werden?

5. 5G funktioniert mit Frequenzen, die einen Datendurchsatz zulassen, der sich mit den bisherigen Raten nicht vergleichen lässt. Könnten regelmässig Karten veröffentlicht werden, aus denen die verschiedenen Raten ersichtlich sind, sodass die Konsumentinnen und Konsumenten sehen, welcher Datendurchsatz in ihrer Umgebung möglich ist?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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5G-Vollzugshilfe: Auch EVP-Nationalrat stellt Bundesrat Fragen

e=mc2, Dienstag, 20.04.2021, 21:53 (vor 1073 Tagen) @ H. Lamarr

Ich finde die Forderung nach mehr Transparenz legitim. Frankreich ist diesbezüglich wirklich ein Vorbild. Heute die Veröffentlichung des 5G Berichts mit öffentlicher Konsultation.

Gäbe es mehr Messstudien wie diese, würde die ganzen Diskussionen um adaptive Antenne wahrscheinlich bald im Sand verlaufen. Auch würde die Bevölkerung mit der Zeit realisieren, dass für moderne Mobilfunktechnologie und insbesondere 5G gilt, ohne Datenverkehr, (praktisch) keine Strahlung. Das weicht dann auch irgendwann die antennenzentrierte Mobilfunkdiskussion auf.
Irgend in so einem Forum habe ich mal gelesen, nicht die Masten sind das Problem, sondern die Handys! :wink:

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5G: Frankreich sieht momentan keine neuen Gesundheitsrisiken

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 21.04.2021, 00:48 (vor 1073 Tagen) @ e=mc2

Ich finde die Forderung nach mehr Transparenz legitim. Frankreich ist diesbezüglich wirklich ein Vorbild. Heute die Veröffentlichung des 5G Berichts mit öffentlicher Konsultation.

Hier die nur oberflächlich redigierte Automaten-Übersetzung des Berichts von Anses (französische Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz):

5G: keine neuen Gesundheitsrisiken auf Basis verfügbarer Daten

Technologische Entwicklungen und die Vervielfachung digitaler Anwendungen verändern die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern im Bereich der Hochfrequenzen. Mit der Einführung von 5G werden neue Frequenzbänder genutzt (3,5-GHz-Band) oder werden bald genutzt (26-GHz-Band). In Übereinstimmung mit ihrer Expertise zu Hochfrequenzen und Gesundheit und basierend auf den bisher verfügbaren wissenschaftlichen Daten ist Anses der Ansicht, dass der Einsatz von 5G im 3,5-GHz-Frequenzband wahrscheinlich keine neuen Gesundheitsrisiken mit sich bringt. Für das Frequenzband 26 GHz reichen die Daten derzeit nicht aus, um auf gesundheitliche Auswirkungen zu schließen. Da das Wissen über die Zusammenhänge zwischen Exposition und gesundheitlichen Auswirkungen vertieft werden muss, betont die Anses die Notwendigkeit, die Forschung fortzusetzen und Veränderungen in der Exposition der Bevölkerung zu beobachten, wenn die Anzahl der Antennen und die Nutzung der Netze zunimmt. Die Agentur leitet am 20. April 2021 eine öffentliche Konsultation ein, um mögliche Kommentare aus der wissenschaftlichen Gemeinschaft und von interessierten Interessengruppen zu sammeln.

5G: neue 3,5-GHz- und 26-GHz-Bänder, um höhere Datenraten und die Kommunikation zwischen mehr verbundenen Objekten zu ermöglichen

Der Hauptunterschied zwischen 5G und früheren Generationen von Mobilfunknetzen ist die viel größere Datenmenge, die ohne Netzüberlastung ausgetauscht werden kann. Diese neue Technologie zielt darauf ab, die Entwicklung innovativer Dienste und neuer Nutzungsmöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen in einer Vielzahl von Bereichen zu fördern: virtuelle Realität, Transport, Nahverkehr, Industrie, Telemedizin und Online-Bildung.

Neben der Nutzung der bereits von anderen Mobilfunktechnologien verwendeten Frequenzbänder nutzt 5G nun auch das 3,5-GHz-Band für die Abdeckung großer geografischer Gebiete, das den vier Mobilfunkbetreibern Ende 2020 zugewiesen wurde. Das 26-GHz-Band wird in den nächsten Jahren vor allem für die Kommunikation zwischen vernetzten Objekten hinzukommen.

Bereitstellung von 5G im Frequenzband 700 MHz-2,1 GHz, das von früheren Anses-Bewertungen weitgehend abgedeckt wurde

Bislang haben die Betreiber 5G hauptsächlich im 700-MHz- bis 2,1-GHz-Band bereitgestellt. Dieses Band umfasst Frequenzen, die seit mehreren Jahren von den aktuellen Generationen der mobilen Kommunikation, 2G, 3G und 4G, genutzt werden.

Frühere Arbeiten von Anses zu den Auswirkungen der Exposition gegenüber elektromagnetischen Wellen im Hochfrequenzbereich zeigen, dass es derzeit keine Hinweise auf gesundheitliche Auswirkungen der Exposition gegenüber Quellen elektromagnetischer Felder gibt, die den aktuellen digitalen Anwendungen zuzuordnen sind. Die Erforschung und Bewertung möglicher Auswirkungen, wie die Entstehung von Krebs, die Beeinträchtigung der Gehirnfunktion oder der Fruchtbarkeit, wird jedoch weiterhin durchgeführt.

Was die Expositionswerte angeht, so zeigen Studien, die international und von der französischen Funknetzagentur (ANFR) durchgeführt wurden, dass sie sich nur wenig zu den Antennen unterscheiden, die 3G-, 4G- oder 5G-Signale aussenden.

Einsatz von 5G im 3,5-GHz-Band: neue Gesundheitsrisiken unwahrscheinlich

Das 5G-Mobilfunknetz im Frequenzband um 3,5 GHz wurde kürzlich in Frankreich kommerziell eröffnet. Die daraus resultierende Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern ist derzeit nicht repräsentativ für das, was sie in Zukunft sein wird.

Aufgrund des Mangels an wissenschaftlichen Daten über mögliche Wirkungen bei dieser Frequenz hat Anses zusätzliche Untersuchungen durchgeführt, um festzustellen, ob die Exposition gegenüber verschiedenen Frequenzen elektromagnetischer Strahlung unterschiedliche biologische Wirkungen verursacht oder deren Intensität moduliert. Eine rigorose Extrapolation der Ergebnisse wissenschaftlicher Studien, die bei verschiedenen Frequenzen durchgeführt wurden, um Rückschlüsse auf mögliche Auswirkungen im Frequenzbereich um 3,5 GHz zu ziehen, wurde von den Experten als nicht durchführbar angesehen.

Darüber hinaus lassen die verfügbaren Daten zur Exposition, insbesondere im Ausland und in den von ANFR durchgeführten Studien, nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auf eine signifikante Erhöhung der Exposition für die Bevölkerung schließen.

In Anbetracht dieser Sachverhalte hält es die Agentur für unwahrscheinlich, dass der Einsatz von 5G im Frequenzband um 3,5 GHz derzeit neue Gesundheitsrisiken mit sich bringt.

Exposition im Frequenzband um 26 GHz: Expositionen, die Hautschichten betreffen und wahrscheinlich gering sind, aber unzureichende Daten vorliegen, um ein Gesundheitsrisiko bewerten zu können

Da sich der Einsatz von 5G-Anwendungen im Frequenzband um 26 GHz noch in der Planungsphase befindet, sind derzeit keine Expositionsdaten verfügbar.

Anses betrachtete ein erweitertes Frequenzband, von 18 bis 100 GHz, für das die Eindringtiefe der Wellen ähnlich ist, um die in der verfügbaren wissenschaftlichen Literatur beschriebenen möglichen gesundheitlichen Auswirkungen zu untersuchen. In dieser Literatur wurden hauptsächlich die Auswirkungen auf die Haut, das Auge, die Membranen, das zentrale Nervensystem und Zellen aus verschiedenen menschlichen oder tierischen Geweben (Haut, Neuronen, Hornhaut usw.) untersucht.

Anses versuchte, die wahrscheinliche Exposition im 26-GHz-Band abzuschätzen: Sie unterscheidet sich von anderen Frequenzbändern durch eine viel geringere Eindringtiefe der Wellen in den Körper, in der Größenordnung von einem Millimeter, wodurch oberflächliche Schichten der Haut oder des Auges exponiert werden. Die verfügbaren Simulationen lassen auf eine geringe Belastung schließen.

Zurzeit gibt es jedoch nicht genügend Daten, um zu entscheiden, ob es gesundheitliche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern im 26-GHz-Band gibt oder nicht.

Die Notwendigkeit, weiterhin neue Daten und Erkenntnisse zu produzieren

Da das Wissen über die Zusammenhänge zwischen Exposition und gesundheitlichen Auswirkungen verstärkt werden muss, betont die Anses die Notwendigkeit, die Forschung fortzusetzen. In der Tat empfehlen die Experten der Agentur, Expositionen zu charakterisieren und das Wissen über die Zusammenhänge zwischen Exposition und biologischen oder gesundheitlichen Auswirkungen für neue Frequenzen zu vertiefen, einschließlich experimenteller Studien. Die Arbeit an 5G hat dazu geführt, dass die Notwendigkeit erkannt wurde, neue Aufmerksamkeitspunkte zu berücksichtigen (z. B. Signalunterbrechung oder Exposition von Oberflächenschichten für das 26-GHz-Band). Es wird auch besonders wichtig sein, die Entwicklung der Belastung zu überwachen, wenn die Antennenflotte wächst und die Netznutzung zunimmt. Im Lichte der Ergebnisse der Studien oder Forschungsarbeiten kann die Anses ihre Meinung ändern oder neue Gutachten veranlassen.

Öffentliche Konsultation über die Arbeit der Agentur bis zum 1. Juni 2021

Angesichts des gesellschaftlichen Interesses an diesem Thema und des möglichen raschen Auftauchens neuer Daten im Zusammenhang mit der aktuellen Einführung von 5G leitet die Agentur am 20. April 2021 eine öffentliche Konsultation ein, um etwaige Kommentare aus der wissenschaftlichen Gemeinschaft und von interessierten Akteuren zu sammeln. Ein vollständiger Bericht und eine etwaige Stellungnahme werden nach Berücksichtigung der während dieser Konsultation, die heute für einen Zeitraum von 6 Wochen beginnt, eingegangenen Kommentare veröffentlicht.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

5G-Vollzugshilfe: Bundesrat beantwortet Fragen (I)

H. Lamarr @, München, Freitag, 08.04.2022, 23:23 (vor 720 Tagen) @ H. Lamarr

Interpellation 21.3117
Adaptive Antennen: Wer ist beim Qualitätssicherungssystem wirklich für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich?

Antworten des Bundesrates vom 26.05.2021

► Hat der Bundesrat betreffend das QS-System Bilanz gezogen, bevor es für die neue Situation mit den adaptiven Antennen entwickelt wurde?

Das Bundesgericht hat mehrfach entschieden, dass das vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) vorgeschlagene Qualitätssicherungssystem (QS-System) für Mobilfunkanlagen den Anforderungen an eine wirksame Kontrolle der Emissionsbegrenzungen genüge. Für adaptive Antennen müssen die QS-Systeme mit zusätzlichen Parametern erweitert werden. Diese Anpassung wird vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) mit dem BAFU und dem Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) validiert werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass dies bis Sommer 2021 erfolgt sein wird.

► Ist er der Ansicht, dass der Schutz der Bevölkerung gewährleistet werden kann, wenn die Einhaltung der Grenzwerte den Mobilfunkbetreibern anvertraut wird?

Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, ihre Anlage rechtskonform zu betreiben und insbesondere die Grenzwerte einzuhalten. Die Vollzugsbehörden kontrollieren die Einhaltung der Grenzwerte bei der Bewilligung und im Betrieb. Bei den QS-Systemen handelt es sich um einen zusätzlichen Kontrollmechanismus für diejenigen Parameter, die einen Einfluss auf die Strahlung in der Umgebung einer Anlage haben und während des Betriebs verstellt werden können, wie z. B. die Sendeleistung.

► Reicht das angesichts der Besorgnis eines Teils der Bevölkerung und der zahlreichen kantonalen Moratorien für den Ausbau von adaptiven Antennen aus, um das Vertrauen wiederherzustellen?

Die Kantone haben mit der vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Februar 2021 veröffentlichten Vollzugshilfe eine konkrete Anleitung für den Vollzug bei adaptiven Antennen. Zudem hat der Bundesrat bereits am 22. April 2020 im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung des Mobilfunks verschiedene begleitende Massnahmen beschlossen. Priorität haben die Weiterentwicklung des Monitorings der Strahlenbelastung, die Schaffung einer neuen umweltmedizinischen Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung sowie die Förderung der Forschung zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk und Strahlung. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Massnahmen zielführend sind.

► Welche unabhängige, externe Prüfstelle ist für die Aufsicht über die Einhaltung des QS-Systems zuständig? Das Rundschreiben sieht keine Sanktionen vor; wie ist da der derzeitige Stand? Es erwähnt periodische Audits: Wie häufig werden diese durchgeführt?

Das ordnungsgemässe Funktionieren der QS-Systeme unterliegt der Aufsicht des BAFU. Im Auftrag des BAFU und in Zusammenarbeit mit den Kantonen wird mittels Stichprobenkontrollen überprüft, ob die Mobilfunkanbieter ihre Sendeanlagen bewilligungskonform betreiben und ob sie das vom BAFU empfohlene QS-System in der Praxis konsequent anwenden. Ausserdem müssen die QS-Systeme von einer unabhängigen externen Prüfstelle zertifiziert werden. Die entsprechenden Zertifikate sind auf der Internetseite des BAFU einsehbar und gelten in der Regel für 3 Jahre. Während dieser Zeitspanne finden jährlich Überwachungsaudits statt. Ausserdem gewähren die Netzbetreiber den Vollzugsbehörden uneingeschränkte Einsicht in ihre QS-Systeme.

Stellen Vollzugsbehörden fest, dass ein QS-System nicht ordnungsgemäss funktioniert, ordnen sie gegenüber der Betreiberin die notwendigen Massnahmen an. Die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Emissionsbegrenzungen kann mit Busse bestraft werden.

► Die Vollzugshilfe listet zusätzliche Parameter auf, mit denen das QS-System ergänzt werden muss. Diese Parameter sind wichtig, da es um die Einhaltung der Grenzwerte geht. Kann der Bundesrat sicherstellen [Nein, Isabelle, sicherstellen tut nur die Polizei, du meinst gewährleisten; Anm. Postingautor], dass dieses QS-System vor der Einführung dieser neuen Methode zur Berechnung der Strahlung bereitsteht?

Die Vollzugshilfe gibt vor, dass der Korrekturfaktor für adaptive Antennen erst dann angewendet werden darf, wenn die betroffenen Antennen mit einem validierten System zur automatischen Leistungsbegrenzung ausgerüstet sind und diese neuen Elemente in den QS-Systemen der Anbieter korrekt abgebildet werden. Dies wird von einer unabhängigen, externen Prüfstelle auditiert.

► Welche Anforderungen werden an die Mobilfunkbetreiber gestellt? Welche Fristen gelten? Wird es ein einheitliches System geben oder kann jeder Mobilfunkbetreiber sein eigenes Modell entwickeln?

Das BAFU hat in seinen Vollzugshilfen festgelegt, welche Daten in den QS-Systemen enthalten sein müssen. Jeder Netzbetreiber betreibt sein eigenes QS-System. Er implementiert eine oder mehrere Datenbanken. Darin werden für jede Sendeanlage sämtliche Hardware-Komponenten und Geräteeinstellungen, welche die Sendeleistung oder die Senderichtungen beeinflussen, erfasst und laufend aktualisiert. Diese Datensammlung bildet gleichzeitig die Grundlage für die zweiwöchentliche Übermittlung der Antennendaten durch die Netzbetreiber an das BAKOM.

► Die Vollzugshilfe definiert die Berechnungsparameter, die von den Mobilfunkbetreibern angewandt werden müssen. Wird es für die Kantone nicht schwieriger sein, die Kontrollen auszuführen? Kann der Bund gewährleisten, dass den Kantonen die Ressourcen und Fachkompetenzen zur Verfügung stehen, die sie für diese Kontrollen benötigen?

Die Erarbeitung dieses Nachtrags zur Vollzugshilfe Mobilfunk wurde von einer Gruppe aus Fachleuten begleitet. In dieser "Begleitgruppe Vollzugshilfe Mobilfunk" waren unter anderem auch die Vollzugsbehörden vertreten. In der Konsultation zur Vollzugshilfe haben sich die Kantone nicht zu allfällig fehlenden Ressourcen geäussert.

► Wird der Bund diese Systeme kontrollieren, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der Vollzugshilfe entsprechen und dauerhaft funktionieren? Sind unabhängige Audits geplant? Falls ja, wie häufig? Welche Sanktionen sind für den Fall der Nichteinhaltung vorgesehen?

Antwort: siehe oben "Das ordnungsgemässe Funktionieren der QS-Systeme unterliegt ..."

► In welcher Form und in welcher Häufigkeit werden die Qualitätssicherungsberichte an die Kantone weitergeleitet?

Die NIS-Fachstellen werden zweimonatlich schriftlich über alle Abweichungen und deren Behebung informiert. Gewisse Betriebsparameter und Bewilligungsdaten (gemäss Standortdatenblatt) aller Anlagen sind zusätzlich jederzeit in einer Datenbank beim BAKOM von den Behörden einsehbar.

► Ist eine Berichterstattung zur Information der Bevölkerung geplant? Falls ja, wer ist dafür verantwortlich?

Die Berichte zu den im Auftrag des BAFU durchgeführten Stichprobenkontrollen sowie die Zertifizierungen sind auf der Internetseite des BAFU zugänglich. Ausserdem fliessen die Ergebnisse der Kontrollen auch in Stellungnahmen ans Bundesgericht ein.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

5G-Vollzugshilfe: Bundesrat beantwortet Fragen (II)

H. Lamarr @, München, Freitag, 08.04.2022, 23:24 (vor 720 Tagen) @ H. Lamarr

Interpellation 21.3118
[Adaptive Antennen. Kann der Bundesrat die Einhaltung des Vorsorgeprinzips gewährleisten?]

Antworten des Bundesrates vom 12.05.2021

► Kann man sagen, dass die von den adaptiven Antennen erzeugten Wellen, deren Richtungen räumlich und zeitlich dynamisch sind, nicht direkt messbar sind, sondern nur durch eine Berechnungsmethode, die einen Beurteilungswert ergibt, beurteilt werden können?

Das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) hat am 18. Februar 2020 in einem Bericht eine Messmethode für 5G und adaptive Antennen veröffentlicht. Der Bericht zeigt auch auf, wie die Messung auf den Wert hochgerechnet werden kann, der für die Beurteilung der Anlage massgebend ist. Die Strahlung adaptiver Antennen ist also messbar.

► Die Vollzugshilfe führt einen Korrekturfaktor ein, sodass die effektive Sendeleistung die bewilligte Sendeleistung überschreitet. Wie plant der Bundesrat zu gewährleisten, dass dies nicht zu einer Aufweichung der bewilligten Grenzwerte führt?

Adaptive Antennen können die Strahlung dorthin fokussieren, wo sich die verbundenen Mobiltelefone befinden. Gleichzeitig wird die Strahlung in andere Richtungen reduziert. Deshalb liegt die Strahlenbelastung in der Umgebung adaptiver Antennen im Durchschnitt tiefer als bei konventionellen Antennen. Bei adaptiven Antennen darf deshalb ein Korrekturfaktor auf die maximale Sendeleistung angewendet werden. Der Faktor soll sicherstellen, dass adaptive Antennen nicht strenger beurteilt werden als konventionelle. Er erlaubt adaptiven Antennen, über kurze Zeit mehr als die für die Berechnung verwendete Sendeleistung zu strahlen. Damit dies nur während einer kurzen Zeit möglich ist, müssen adaptive Antennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgestattet werden.

► Die Vollzugshilfe sieht vor, dass die Einhaltung des Anlagegrenzwerts über sechs Minuten gemittelt festgestellt wird. Dies kann zu nicht überwachten Schwankungen oder Überschreitungen der bewilligten Sendeleistung führen [Nein, Isabelle, da irrst du dich; Anm. Postingautor]. Kann der Bundesrat sicherstellen, dass der Anlagegrenzwert zu keinem Zeitpunkt überschritten wird? Wie sieht es mit Spitzenwerten aus? Auf welcher Grundlage wurde die Dauer dieses Intervalls festgelegt?

Die automatische Leistungsbegrenzung sorgt dafür, dass die für die Berechnung massgebende Sendeleistung gemittelt über eine Zeitspanne von 6 Minuten nie überschritten wird. Eine Mittelung über 6 Minuten wird international und auch in der Schweiz bereits bei den Grenzwerten angewandt, die für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zentral sind (Immissionsgrenzwerte).

► Kann der Bundesrat angeben, ob die Kantone in der Lage sind, die tatsächliche Exposition der Bevölkerung zu messen, insbesondere in städtischen Gebieten, die mehr Antennen und verbundene Geräte aufweisen und dichter bebaut sind?

Die Kantone sind in der Lage, die Exposition der Bevölkerung durch Mobilfunkanlagen zu überprüfen. Für die Exposition durch Mobilfunkantennen ist in den meisten Fällen nur eine Anlage in der Nähe relevant. Das BAFU baut zudem derzeit ein Monitoring auf, das die Exposition der Bevölkerung in der Schweiz durch nichtionisierende Strahlung NIS erfassen wird. Dies umfasst sowohl Infrastrukturanlagen in der Umwelt als auch Geräte im Wohnumfeld.

► Laut dem Newsletter Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS), der bald veröffentlicht wird, hat der Zusammenhang von oxidativem Stress und der Exposition mit Magnet- und elektromagnetischen Feldern sogar bei niedriger Dosis gesundheitliche Auswirkungen. Inwiefern wurde diese neue Risikobeurteilung insbesondere bei der Festlegung der Korrekturfaktoren berücksichtigt?

Die Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS) stellt fest, dass oxidativer Stress in Tier- und Zellstudien auch unterhalb der international empfohlenen Grenzwerte (Immissionsgrenzwerte) auftreten kann. Ob damit auch negative Gesundheitsfolgen für den Menschen verbunden sind, bleibt gemäss BERENIS unklar. Deshalb betont BERENIS die Wichtigkeit der vorsorglichen Emissionsbegrenzung (Anlagegrenzwerte), wie sie in der Schweiz vorgeschrieben ist. 6) Neben dem in der Antwort auf Frage 4 erwähnten Monitoring für NIS wird der Bund eine umweltmedizinische Beratungsstelle für NIS schaffen. An diese sollen sich elektrosensibele Personen wenden können.

► Hat der Bundesrat vor dem Hintergrund, dass fünf Prozent der Bevölkerung unter Elektrosensibilität leiden, vorgesehen, die tatsächliche individuelle Exposition zu messen, um sicherzustellen, dass die gewählte Berechnungsmethode die Gesundheit der Bevölkerung im Allgemeinen und insbesondere der elektrosensiblen Personen nicht beeinträchtigt?

Neben dem in der Antwort auf Frage 4 erwähnten Monitoring für NIS wird der Bund eine umweltmedizinische Beratungsstelle für NIS schaffen. An diese sollen sich elektrosensible Personen wenden können.

► Sieht der Bundesrat eine Evaluation vor, um sicherzustellen, dass die Faktoren korrekt festgelegt wurden? Falls ja, bis wann? Wer wird daran beteiligt sein?

Die Korrekturfaktoren basieren auf wissenschaftlichen Studien und Messungen. Die beiden neuen Elemente im Vollzug - der Korrekturfaktor und die automatische Leistungsbegrenzung - sollen in der Anfangsphase mit empirischen Studien unter Leitung des Bundes begleitet werden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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