USA: "Elektrosensible" Lehrerin setzt Behindertenstatus durch (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 28.02.2021, 22:39 (vor 1145 Tagen)

Einer Meldung der Bürgerwelle Schweiz zufolge hat in Los Angeles die Lehrerin Laurie Brown vor Gericht durchgesetzt, dass ihr Arbeitgeber ihre "Elektrosensibilität" gegenüber W-Lan als Behinderung anerkennen muss. Einer der Richter befürchtet von dem Entscheid eine ungute Signalwirkung, hat zugleich aber einen Vorschlag, Trittbrettfahrer in die Schranken zu weisen.

Dem Urteil vom 18. Februar 2021 zufolge hat das mit drei Richtern besetzte Berufungsgericht einstimmig zugunsten der Lehrerin entschieden. Richter John Shepard Wiley schloss sich der Mehrheitsmeinung seiner beiden Kolleginnen an, äußerte jedoch starke Bedenken, dass das in den USA einzigartige Urteil als Präzedenzfall zu einer Prozesslawine führen könnte. Betreiber von W-Lan-Netzen müssten fürchten, dass sie von Personen, die behaupten, W-Lan-Immissionen machten sie krank, in kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden. Klagewillige und ihre Anwälte könnten auf so eine gute Gelegenheit nur gewartet haben. Und der wache Richter merkt weiter an: "Die Gerichte machen sich Sorgen über Pseudowissenschaft im Gerichtssaal. Eine Sorge ist, dass ein parteiischer Sachverständiger die Richter mit einer souveränen Haltung, einem einnehmenden Auftreten und einer Theorie, der es an respektabler wissenschaftlicher Unterstützung mangelt, verwirren kann." Was Wiley damit meint, kann man hier an einem konkreten Beispiel nachlesen.

Das Berufungsgericht hat den Fall erstaunlicherweise entschieden, ohne einen Gerichtssachverständigen hinzuzuziehen. Gemäß Wiley gibt es die Möglichkeit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen in Kalifornien schon seit Generationen. Nur wenige Richter hätten diese Option jedoch bislang gezogen, weil die Parteien sie nie vorschlagen. Das Letzte, was Prozessanwälte wollen, sei eine weitere Quelle der Unsicherheit im Prozessverlauf. Sachverständige würden von den Anwälten als "etwas Mächtiges und außerhalb ihrer Kontrolle" wahrgenommen. Im Fall einer W-Lan-Prozesslawine könnten die Gerichte die Bestellung von Sachverständigen nach Evidence Code §§730-732 jedoch zur Eindämmung von Missbrauch in Betracht ziehen. "Sobald ein Sachverständiger bestellt wird", sagte Richter Wiley, "kann es verblüffend sein, wie schnell sich dann ein Fall erledigt."

Mit Material von Metropolitan News-Enterprise

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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EHS, Präzedenzfall, Trittbrettfahrer, Behinderung, Pseudowissenschaft, USA, WLan, Kalifornien, Psychosoziale Belastung

Fall Brown: Wie Diagnose-Funk die Tatsachen verdreht

H. Lamarr @, München, Montag, 01.03.2021, 22:02 (vor 1144 Tagen) @ H. Lamarr

Einer Meldung der Bürgerwelle Schweiz zufolge hat in Los Angeles die Lehrerin Laurie Brown vor Gericht durchgesetzt, dass ihr Arbeitgeber ihre "Elektrosensibilität" gegenüber W-Lan als Behinderung anerkennen muss.

Diagnose-Funk hat die Meldung von der Website der Bürgerwelle (BW) Schweiz erbeutet und verwurstet diese nun auf der eigenen Website mit dem Orginaltitel und einem selbst erfundenen Untertitel (Bild):

Screenshot der Diagnose-Funk-Leitseite (Ausschnitt) am 1. März 2021.
[image]

Und wieder einmal wird das Bemühen des Vereins um Desinformation ersichtlich. Lag schon Peter Schlegel von der BW Schweiz mit seiner "Wi-Fi-Krankheit" weit neben der Spur, übertreffen ihn die Geisterfahrer aus Stuttgarter mit der Behauptung "Krankheitsursache: WLAN an der Schule".

Ein kurzer Blick in Wikipedia zum Stichwort "Behinderung" zeigt, wo es klemmt:

Als Behinderung bezeichnet man eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe bzw. Teilnahme einer Person. Verursacht wird diese durch die Wechselwirkung ungünstiger sozialer oder anderer Umweltfaktoren (Barrieren) und solcher Eigenschaften der Betroffenen, welche die Überwindung der Barrieren erschweren oder unmöglich machen.[1]

Behinderung wird also nicht als „Krankheit“ betrachtet [...]

Warum verdrehen die Desinformanten aus Esslingen (Schweiz) und Stuttgart trotzdem die Tatsachen?

Ehrliche Antworten werden wir von den Urhebern der alternativen Fakten wohl nicht bekommen, also interpretiere ich den Sachverhalt und stütze mich dabei auf Tatsachen.

Die Lehrerin Laurie Brown erstritt vor Gericht, dass ihre behauptete "Elektrosensibilität" gegenüber Wi-Fi (entspricht W-Lan im deutschsprachigen Raum) als Behinderung anerkannt wurde. Nicht mehr und nicht weniger. Im Urteilstext findet sich der Begriff Wi-Fi deshalb 23-mal. Von "Krankheit" (illness) geschweige denn von "Wi-Fi-Krankeit" (Wi-Fi illness) ist hingen im Urteilstext 0-mal die Rede. Ersetzt man illness gegen sickness gibt es zwei Treffer für microwave sickness, als Synonym für "Elektrosensibilität", gebraucht jedoch nicht vom Gericht, sondern von der Klägerin in zitierten Fragmenten ihrer ersten Beschwerde gegenüber der Schulverwaltung. Die Verdrehung geht damit unstreitig ganz allein auf das Konto der beiden Desinformanten in der Schweiz und Deutschland.

Jetzt wird es spekulativ. Als parteiische Mitspieler in der Mobilfunkdebatte sind Bürgerwelle Schweiz und Diagnose-Funk stets daran interessiert, ihre Sicht der Dinge anderen aufzudrängen. Im konkreten Fall die abseitige Sichtweise, W-Lan würde Menschen krank machen. Dummerweise gibt das Urteil aus den USA dies aber nicht her, denn das Gericht prüfte alles mögliche, etwa ob Brown Repressalien der Schulverwaltung ausgesetzt war oder diskriminiert wurde, einen Kausalzusammenhang zwischen der behaupteten "Elektrosensibilität" der Klägerin und dem W-Lan an der Schule aber prüfte es nicht. Ergo ist das Urteil kein "Beweis" dafür, Brown würde tatsächlich auf W-Lan mit Symptomen reagieren und schon gar nicht dafür, W-Lan würde andere Menschen krank machen. Damit ist das Urteil für Desinformanten nur wenig ergiebig.

Um dennoch ein bisschen Nektar saugen zu können, griffen BW Schweiz und Diagnose-Funk zu der List, im Titel ihrer Meldungen W-Lan als "Krankmacher" zu stigmatisieren, wohl wissend, dass der weitgehend sachliche Fließtext diese Verdrehung gar nicht stützt. Der Trick ist gerissenen Schreibern seit langem bekannt: Mit suggestiven Titelzeilen, die auch erstrangig in Erinnerung bleiben, werden unaufmerksame Leser so konditioniert, dass diese einen angebotenen Fließtext im Sinne der irreführenden Titelzeilen missverstehen und Botschaften darin erkennen, die dort gar nicht geschrieben stehen.

Wir dürfen uns also nicht wundern, wenn künftig die weniger hellen Kerzen auf der Torte der Mobilfunkgegner herum posaunen werden, ein altmodisches "Appelationsgericht" (:-)) in den USA habe bestätigt, W-Lan könne krank machen.

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Fall Brown: Die Legende von den Pariser Bibliotheken

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 04.03.2021, 23:39 (vor 1141 Tagen) @ H. Lamarr

Diagnose-Funk hat die Meldung von der Website der Bürgerwelle (BW) Schweiz erbeutet und verwurstet diese nun auf der eigenen Website mit dem Orginaltitel und einem selbst erfundenen Untertitel ...

Diagnose-Bürgerwelle verweisen in ihrer Meldung auf einen W-Lan-Bann in Pariser Bibliotheken:

2008 wurden WLAN-bedingte Beschwerdesymptome von Mitarbeitern in Pariser Bibliotheken bekannt. Die Gewerkschaften schalteten sich ein, und die neuen WLAN-Anlagen der Bibliotheken wurden ausser Betrieb genommen.

Soso ...

Das IZgMF-Forum weiß es besser.

Nicht "in Pariser Bibliotheken" wurde 2008 W-Lan außer Betrieb genommen, sondern nur in einer, nämlich der französischen Nationalbibliothek (BNF). "Beschwerdesymptome" der Belegschaft wurden seinerzeit nicht kolportiert. Zu entnehmen ist dies einer Meldung, die über die französischen Spinner von Next-up und Gigaherz-Evi den Weg ins IZgMF-Forum fand. Immerhin bei der Jahreszahl 2008 liegen Diagnose-Bürgerwelle richtig und, ja, einer anderen Quelle zufolge hatte tatsächlich eine übereifrige Gewerkschaft (FSU) die Vorsorgemaßnahme der Bibliotheksleitung provoziert.

Weiter kennt das IZgMF-Forum den Grund für das, was bei den deutsch-schweizerischen Mobilfunkgegnern schief gelaufen ist. Denn wenige Monate vor der BNF schalteten Ende 2007 in Paris vier andere Bibliotheken W-Lan ab und dieser Schritt wurde tatsächlich mit von der Belegschaft gemeldeten Gesundheitsbeschwerden begründet. Der Kulturbeauftragte der Stadt sagte seinerzeit, man müsse die Sorgen der Mitarbeiter ernst nehmen, egal ob die Klagen des Personals psychologische oder andere Gründe hätten.

Rückblickend lässt sich heute sagen: Die fünf Pariser Bibliotheken wurde 2007/2008 von einer kleinen Massenpsychose des Personals bzw. des Managements heimgesucht, mutmaßlich befeuert durch unqualifizierte Medienberichte über angebliche W-Lan-Risiken, welche von organisierten Mobilfunkgegnern mit großem Fleiß breit gestreut werden.

[image]Bild: Alle 28 Bibliotheken in Paris sind mit W-Lan ausgestattet.

Gemäß Wikipedia gibt es in Paris 28 Bibliotheken inkl. der Parlamentsbibliothek, den Museums-, Hochschul- und Fachbibliotheken sowie der BNF. Die Webseite Best library wifi in Paris listet nun ebenfalls 28 Bibliotheken, die ALLESAMT W-Lan bieten, die meisten gratis, der Rest gegen Bezahlung. Mit dabei ist die Nationalbibliothek BNF, sie bietet ihren Besuchern W-Lan (wieder) unentgeltlich an, spätestens seit 2017. Bereits 2012 stattete die BNF an zwei Standorten insgesamt 430 Leseplätze auch mit Kabel-Lan-Zugangspunkten für Internetrecherchen aus.

Diagnose-Bürgerwelle verbreiten den Schnee von 2007/2008 als wäre dieser auch 2021 noch Neuschnee. Warum? Weil sie mit allen Mitteln irrationale Ängste gegenüber W-Lan schüren wollen und belastbare Sachargumente fehlen. Da die Wissenschaft nach den Vorstellungen von Diagnose-Funk nicht lieferte, beauftragte der Verein kurzerhand gegen Honorar eine Gesinnungsgenossin im Ruhestand mit der Anfertigung einer "W-Lan-Review". Diese wurde 2018 in einer wissenschaftlich bedeutungslosen Verbandszeitschrift publiziert und postwendend vom Bundesamt für Strahlenschutz als "unwissenschaftlich" verworfen. Unter diesen kargen Umständen ist es nachvollziehbar, dass sich Diagnose-Bürgerwelle selbst an mehr als zehn Jahre alte Strohhalme wie die Legende von den Pariser Bibliotheken klammert.

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Legende, Paris, Kolportage, WLan, Bibliothek, Gewerkschaft

USA ist nicht Deutschland und Englisch nicht Deutsch

KlaKla, Dienstag, 02.03.2021, 06:37 (vor 1143 Tagen) @ H. Lamarr

Dem Urteil vom 18. Februar 2021 zufolge hat das mit drei Richtern besetzte Berufungsgericht einstimmig zugunsten der Lehrerin entschieden.

EINLEITUNG
Die Berufungsführerin Laurie Brown (Brown) ist seit 1989 Lehrerin im Los Angeles Unified School District (LAUSD). 2015 installierte LAUSD an der Schule, an der Brown unterrichtete, ein aktualisiertes Wi-Fi-System.

Sie bekam bald Kopfschmerzen und Übelkeit und glaubte, dass die elektromagnetische Frequenz des neuen drahtlosen Systems die Ursache war. Sie beantragte bei LAUSD verschiedene Unterkünfte, verklagte jedoch letztendlich, weil LAUSD sie aufgrund ihrer „elektromagnetischen Überempfindlichkeit“ diskriminiert habe, ihren Zustand nicht berücksichtigt und sich gegen sie gewehrt habe - unter Verstoß gegen das kalifornische Gesetz über faire Beschäftigung und Wohnen (FEHA) (Gov) .Code, 1§ 12900 ff.)

Brown legt Berufung gegen ein Entlassungsurteil ein, das ergangen ist, nachdem das Gericht LAUSDs Demurrer gegen ihre erste geänderte Beschwerde (FAC) ohne Änderungserlaubnis bestätigt hatte. Sie macht geltend, das Gericht habe den Demurrer zu Unrecht aufrechterhalten, weil sie ausreichende Tatsachen zur Stützung jeder ihrer Behauptungen angeführt habe. Sie macht weiter geltend, das Gericht habe sein Ermessen missbraucht, indem es ihr nicht die Erlaubnis zur Änderung des FAC gewährt habe. Wir kehren nur diesen Grund um. Andernfalls wird das Urteil bestätigt.

Mehr dazu hier ... oder hier ...

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Meine Meinungsäußerung

Nachts ist es kälter als draußen

H. Lamarr @, München, Dienstag, 02.03.2021, 09:01 (vor 1143 Tagen) @ KlaKla

Die Berufungsführerin Laurie Brown (Brown) ist seit 1989 Lehrerin im Los Angeles Unified School District (LAUSD). 2015 installierte LAUSD an der Schule, an der Brown unterrichtete, ein aktualisiertes Wi-Fi-System.
[...]

Werter Klaus!

Was quälst du uns mit einer unredigierten unverständlichen und teils komischen (Demurrer :-)) Automatenübersetzung? Das einzig Brauchbare ist dein Link auf die dubiose Verschwörungsmühle Epoch Times, die sich bereits für Laurie Brown interessierte, lange bevor die später siegreiche "Elektrosensible" Schlagzeilen machte. Mrs. Brown ist demnach kein armes Hascherl, das tapfer aber unbemerkt mit der Schulverwaltung gerungen hat, sondern sie war schon vor zwei Jahren mit ihrer Geschichte in der zwielichtigen Welt der alternativen Fakten präsent. Gegen ihren Willen wird dies kaum möglich gewesen sein.

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Laurie Brown als Beiwerk für intensive Werbung für D:F

KlaKla, Donnerstag, 25.03.2021, 07:53 (vor 1120 Tagen) @ H. Lamarr

Nun wird die Story von LAURIE BROWN (Los Angeles CountySuper. Ct. No. BC697060) über den Newsletter von Diagnose:Funk per e-mail großflächig verteilt. Es dient als Beiwerk, um das kommerzielle Zeug von Diagnose:Funk an den Mann/Frau zu bringen. Und um Stopfgänsen hübsch Verpacktes Material/Webinar aus der Eigenproduktion zu verfüttern. Alles für den Erhalt des privaten Lobbyverein Diagnose:Funk. Dieser Weg ist wichtiger den je, denn der Baubiologe Jörn Gutbier und H. Schmidt versagte mit ihren Argumenten bei den Grünen. Siehe, die Selbstdarsteller H. Schmidt und der Lobbyist J. Gutbier gehen in Wolfratshausen baden. Über die Niederlage wird selbstverständlich nicht berichtet von Diagnose:Funk. :wink:

Der BUND/BUND-Naturschutz sowie die Grünen scheinen verstanden zu haben, mit den Aktionen gegen Mobilfunk/5G verliert man die Jugend! Verstärkt rücken nun die Anthroposophen in die Öffentlichkeit.

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Meine Meinungsäußerung

Laurie Brown: Urteil mit verheerender Wirkung in old Germany

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 25.03.2021, 12:04 (vor 1120 Tagen) @ KlaKla

Nun wird die Story von LAURIE BROWN (Los Angeles CountySuper. Ct. No. BC697060) über den Newsletter von Diagnose:Funk per e-mail großflächig verteilt.

Das US-Urteil zugunsten der "elektrosensiblen" Lehrerin, die jetzt als Behinderte anerkannt ist, hat in Deutschland ganz erstaunliche Wirkung. Die Deutschen wollen es offenbar wissen und intensivieren mit Macht die "Verstrahlung" ihrer Lehranstalten. Möglicherweise sollen auf diese Weise "elektrosensible" Lehrkräfte zu einem Outing provoziert werden :-). Künftige Pisa-Tests werden zeigen, ob sich die Einbettung des Lehrkörpers und der Schüler in Funkfelder auf die Leistungen positiv, negativ oder gar nicht auswirkt.

So hat der Berliner Senat vor wenigen Tagen beschlossen, die 600 städtischen Schulen in der Hauptstadt mit 10'000 LTE-Routern auszustatten, je 5'000 von der Telekom und von Vodafone. Damit will der Senat die Schulen mit schnellen Internet-Zugängen (via Funk) versorgen, bis dafür später einmal Lichtwellenleiter zur Verfügung stehen. Die Meldung von Vodafone über den Deal liest sich so, als ob die Netzbetreiber die Router den Schulen spenden. Bei golem.de ist hingegen zu lesen, dass der Senat dafür 2,2 Mio. Euro locker macht.

Zuvor hatte im Dezember 2020 die Stadt München 50,8 Mio. Euro Beschaffungskosten für die Digitalisierung ihrer Schulen budgetiert. Das Geld fließt u.a. in 10'000 Laptops für die Lehrkräfte, in die Ausleuchtung von 50 Schulen mit fest installiertem W-Lan sowie in die Anschaffung von 2'000 LTE-Routern. Die Router können flexibel eingesetzt werden. Wird eine Einrichtung, die damit übergangsweise mit W-Lan versorgt wird, mit einer W-Lan-Festinstallation ausgestattet, können die LTE-Router an anderen Standorten zur übergangsweisen W-Lan-Versorgung oder Erweiterung eingesetzt werden.

Wo immer die "Aufklärungsarbeit" des Vereins Diagnose-Funk auch Wirkung zeigen mag, vielleicht in der einen oder anderen Waldorfschule, doch dort, wo die Post abgeht, unken die Unken aus Stuttgart vergeblich.

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Laurie Brown: De-Exposition wirkungslos

H. Lamarr @, München, Freitag, 25.03.2022, 00:22 (vor 756 Tagen) @ H. Lamarr

Einer Meldung der Bürgerwelle Schweiz zufolge hat in Los Angeles die Lehrerin Laurie Brown vor Gericht durchgesetzt, dass ihr Arbeitgeber ihre "Elektrosensibilität" gegenüber W-Lan als Behinderung anerkennen muss.

Mit belegfreien andekdotischen Fallschilderungen versuchen überzeugte Elektrosensible die Behauptung zu stützen, De-Exposition, also der Entzug von Funkeinwirkung, sei der Königsweg, um Betroffene innerhalb kürzester Zeit von ihren Beschwerden zu befreien. Die WHO sieht dies anders und rät in ihrem Factsheet 296, dem Drängen von "Elektrosensiblen" auf De-Exposition nicht zu folgen. Der Fall der Lehrerin Laurie Brown bestätigt die Auffassung der WHO.

Die US-Anwaltskanzlei Boutin Jones Inc rollte den Fall Brown im März 2021 noch einmal auf und berichtete in einer Abhandlung über Details, die bislang nicht zur Sprache kamen. Hier der für De-Exposition relevante Auszug:

[...] Nach Browns EHS-Diagnose stellte sie im Mai 2015 einen formellen Antrag auf Abhilfemaßnahmen durch ihren Arbeitgeber LAUSD (Los Angeles Unified School District), der sich daraufhin bereit erklärte, einige Maßnahmen zu ergreifen: Der Arbeitgeber schaltete die Wi-Fi-Zugangspunkte in Browns Klassenzimmer und einem angrenzenden Klassenzimmer ab und die Lehrerin konnte Prüfungen in einem festverdrahteten Computerlabor mit ausgeschaltetem Wi-Fi abhalten. Doch diese Bemühungen zeigten keine Wirkung. Im August 2015 schrieb Browns Arzt, eine "zunehmende EMF-Empfindlichkeit [EHS] würde Brown beeinträchtigen". In den nächsten Monaten traf LAUSD weitere Vorkehrungen, um ihre Exposition gegenüber Wi-Fi zu verringern, einschließlich der Abschaltung der Router in Browns Klassenzimmer und den angrenzenden Klassenzimmern, aber Brown litt weiterhin unter EHS-Symptomen.

Browns Arzt schrieb sie schließlich vom 3. September 2015 bis zunächst zum 16. November 2015 krank, später bis zum 14. Juni 2016, mit der Ansage an den Arbeitgeber, dass sie nach ihrer Rückkehr "mit minimaler Wi-Fi-Exposition" arbeiten könne. Browns Symptome besserten sich während ihrer Beurlaubung nicht. [...]

Im englischen Original sind die einzelnen Passagen mit Quellenhinweisen versehen, so dass anzunehmen ist, die drei Autoren haben sich keine unbelegten Behauptungen aus den Fingern gesaugt. Aber: Im Kontext der Krankschreibung bis 14. Juni 2016 konnte ich die Darstellung der Autoren, Browns Symptome hätten sich während ihrer Beurlaubung nicht gebessert, im Urteil nicht finden, möglicherweise steht dies an anderer Stelle. Das muss ich noch prüfen. Da das Urteil aber 27 Seiten umfasst, dauert das noch ein Weilchen.

Die lange Abwesenheit Browns von ihrer Schule ist allein noch kein Beleg für Deexposition, sie könnte auch zuhause befeldet worden sein. Dagegen spricht, dass a) die Lehrerin vor ihrer Krankschreibung nur in der Schule Symptome entwickelte, b) meinen Beobachtungen nach jeder überzeugte "Elektrosensible" sich mindestens einen Elektrosmog-Detektor besorgt, um Exposition messtechnisch erfassen und gezielt feldarme Zonen aufsuchen zu können und c) bereits die vollzogene De-Exposition in der Schule keine Wirkung zeigte.

Gemäß dieser Seite ist Laurie Brown nicht mehr Lehrerin an der Millikan Middle School. Eine Recherche über ihren Verbleib nach dem Urteil führte soeben zu null Resultat. Sie ist wie vom Erdboden verschwunden. Dies deutet darauf hin, dass die Lehrerin und ihr Arbeitgeber sich einvernehmlich auf eine Abfindung geeinigt und getrennt haben. Spekulation: Möglicherweise war dies das Ziel, das Brown mit ihrer Klage anstrebte.

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EHS-Geschichte, Anekdote, Idiopathie, Factsheet 296, De-Exposition, Abwesenheit

Wenn die Seele leidet, leidet auch der Körper

KlaKla, Freitag, 25.03.2022, 08:31 (vor 755 Tagen) @ H. Lamarr

Im englischen Original sind die einzelnen Passagen mit Quellenhinweisen versehen, so dass anzunehmen ist, die drei Autoren haben sich keine unbelegten Behauptungen aus den Fingern gesaugt. Aber: Im Kontext der Krankschreibung bis 14. Juni 2016 konnte ich die Darstellung der Autoren, Browns Symptome hätten sich während ihrer Beurlaubung nicht gebessert, im Urteil nicht finden, möglicherweise steht dies an anderer Stelle…

Und, was sagt uns das, die Funkbelastung ist nicht die Ursache! Vielmehr handelt es sich um eine somatoforme Störung. Sie ist kein Zeichen von persönlicher Schwäche, sondern ein Hilferuf der Seele.

Gefühle wie Ärger, Trauer oder Depressionen belasten den Körper und können, wenn sie über längere Zeit andauern, zu psychosomatischen Erkrankungen führen. Chronische Anspannung und Angst, chronischer Stress, Hilflosigkeits- und Einsamkeitsgefühle führen zu einer Schwächung unserer körpereigenen Abwehrkräfte und Selbstheilungskräfte.

Selbsthilfegruppen“, Zusammenschlüsse von "Bürgerinitiativen", Buchautoren, Alarm schlagende Mediziner, Pseudo-Experten, Interessen gelenkte Organisationen, Vereine die mit den Geschäftemachern kooperieren, sie alle verstärken somatoforme Störungen. Der Weg ist ihr Ziel, nicht die Heilung.

Der erste Schritt wäre Finger weg von diesen negativen Einflüssen und auf gar keinen Fall einen Therapeuten aus der Echokammer.

... Eine Recherche über ihren Verbleib nach dem Urteil führte soeben zu null Resultat. Sie ist wie vom Erdboden verschwunden.

:ok:


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Meine Meinungsäußerung

De-Exposition wirkungslos: Symptome hielten mysteriöserweise an

H. Lamarr @, München, Freitag, 25.03.2022, 13:47 (vor 755 Tagen) @ H. Lamarr

Im englischen Original sind die einzelnen Passagen mit Quellenhinweisen versehen, so dass anzunehmen ist, die drei Autoren haben sich keine unbelegten Behauptungen aus den Fingern gesaugt. Aber: Im Kontext der Krankschreibung bis 14. Juni 2016 konnte ich die Darstellung der Autoren, Browns Symptome hätten sich während ihrer Beurlaubung nicht gebessert, im Urteil nicht finden, möglicherweise steht dies an anderer Stelle. Das muss ich noch prüfen. Da das Urteil aber 27 Seiten umfasst, dauert das noch ein Weilchen.

Ja, die fragliche Passage steht sinngemäß in dem Urteil. Frei übersetzt lautet sie:

LAUSD [beklagter privater Schulträger] stellte fest, dass Browns Symptome auf mysteriöse Weise anhielten, "obwohl sie nicht auf dem Millikan-Campus war und eine längere genehmigte Dienstfreistellung hatte".

Woher der Schulträger diese Information hat, z.B. ob es eine Selbstauskunft Browns ist, darauf wird im Urteil nicht weiter eingegangen.

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De-Exposition

Eva Weber: De-Exposition wirkungslos

H. Lamarr @, München, Samstag, 26.03.2022, 22:21 (vor 754 Tagen) @ H. Lamarr

[...] Nach Browns EHS-Diagnose stellte sie im Mai 2015 einen formellen Antrag auf Abhilfemaßnahmen durch ihren Arbeitgeber LAUSD (Los Angeles Unified School District), der sich daraufhin bereit erklärte, einige Maßnahmen zu ergreifen: Der Arbeitgeber schaltete die Wi-Fi-Zugangspunkte in Browns Klassenzimmer und einem angrenzenden Klassenzimmer ab und die Lehrerin konnte Prüfungen in einem festverdrahteten Computerlabor mit ausgeschaltetem Wi-Fi abhalten. Doch diese Bemühungen zeigten keine Wirkung. Im August 2015 schrieb Browns Arzt, eine "zunehmende EMF-Empfindlichkeit [EHS] würde Brown beeinträchtigen". In den nächsten Monaten traf LAUSD weitere Vorkehrungen, um ihre Exposition gegenüber Wi-Fi zu verringern, einschließlich der Abschaltung der Router in Browns Klassenzimmer und den angrenzenden Klassenzimmern, aber Brown litt weiterhin unter EHS-Symptomen.

Browns Arzt schrieb sie schließlich vom 3. September 2015 bis zunächst zum 16. November 2015 krank, später bis zum 14. Juni 2016, mit der Ansage an den Arbeitgeber, dass sie nach ihrer Rückkehr "mit minimaler Wi-Fi-Exposition" arbeiten könne. Browns Symptome besserten sich während ihrer Beurlaubung nicht. [...]

Laurie Brown ist nicht die einzige "Elektrosensible", der Deexposition nicht hilft. Verbrieft ist der Fall der überzeugten Elektrosensiblen Eva Weber aus München, die eigenen Angaben zufolge seit Ende 2004 unter HF-"Elektrosensibilität" leidet. Frau Weber betrieb anfangs Deexposition mit einer Schirmmütze (innen mit Alufolie ausgekleidet) und schirmender Unterwäsche. Schon bald griff sie auf Rettungsdecken aus Metallfolie zurück. Anfangs, z.B. 2009, genügte ihr noch eine solche Folie. Im Laufe der Zeit wurden es mehr und im Dezember 2020 beklagte sie, dass selbst fünf Rettungsdecken keine Wirkung mehr bei ihr hätten. Doch wer sich in seinen eigenen vier Wänden in fünf Rettungsdecken einwickelt ist definitiv de-exponiert, wie man hier nachlesen kann. In ihrem Haus weiß Weber sich von einem 110 Meter entfernten Funkmasten bestrahlt.

Andererseits berichtet die alte Dame hin und wieder von Erholungsphasen, sobald sie sich unbefeldet glaubt. Beispielsweise wenn sie ihr Haus verlässt und sich von dem Funkmasten fortbewegt oder wenn Sie zuhause mit Hilfe eines Elektrosmog-Detektors feststellt, dass "ihr" Funkmast wegen Wartungsarbeiten abgeschaltet ist. Offensichtlich ist Weber auf "ihren" Funkmasten fixiert. Weiß sie sich in seinem Strahlungsfeld, nützt ihr sogar die äußerst wirksame De-Exposition mit fünf Rettungsdecken nichts. Hingegen wirkt die wesentlich schwächere De-Exposition, sobald sie sich dem vermeintlich gefahrenbringenden Strahlungsfeld des ihr vertrauten Funkmasten durch Flucht (Distanz) entziehen kann.

Der offensichtliche Widerspruch belegt mMn zweifelsfrei, dass EMF nicht die Ursache von Webers Symptomen sein kann. Für überzeugte Elektrosensible ist De-Exposition nur eine Scheinlösung, die situationsbezogen subjektiv mal hilft, mal nicht. Eine kognitive Verhaltenstherapie wäre die bessere Lösung, die aber verspricht nur dann Erfolg, wenn Betroffene noch Restzweifel an ihrer "Elektrosensibilität" haben. Da Frau Weber restlos von ihrer Feldwahrnehmungsfähigkeit überzeugt ist, stehen die Chancen auf einen Therapieerfolg denkbar schlecht. Verloren ist sie dennoch nicht, sie kann von dem sekundären Krankheitsgewinn zehren, den ihr ihre "Elektrosensibilität regelmäßig beschert. Deshalb konnte sie auch schmerzfrei Angebote boykottieren, ihre gefühlte "Elektrosensibilität" mit einem einfachen Provokationstest zu objektivieren.

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Provokationstest, Krankheitsgewinn, Obermenzing, Rettungsdecke, Therapie, De-Exposition

De-Exposition wirkungslos

KlaKla, Sonntag, 27.03.2022, 10:29 (vor 753 Tagen) @ H. Lamarr

Das mit der De-Exposition ist eine kühne Behauptung, welche viele Jahre überdauert. Immer wieder behaupten selbstdiagnostizierten EHS, Selbstdarsteller und Profiteure eine Deexposition helfe.

2006 Dr. med. Cornelia Waldmann-Selsam
Dr. Waldmann-Selsam berichtete abschließend „von Betroffenen, deren Hochfrequenzbelastung überwiegend von einer in der Wohnung befindlichen DECT-Anlage hervorgerufen wurde“. Bei Patienten, die die Anlage abgeschaltet hatten, habe man die Symptomenabfrage nach mehrmonatiger De-Exposition wiederholt. Eine graphische Darstellung zeige eine deutliche Abnahme (bis zu 70 %) vieler Beschwerden.

2009 Angstmacher unter Deutschlands Hypochondern Nummer 1 ist das Handy

Derartige Geschichten beflügeln die Geschäfte der Profiteure, sie haben die Lösung, Abschirmung, Abschirmstoffe, Abschirmkleidung, Messungen, Heilsteine, Harmonisierer etc. Die "Verbraucherschutzorganisation" Diagnose-Funk fährt auf diesem Trittbrett mit. Der Autodidakt von D-F publiziert in drittklassigen Medien, die aber von Heilpraktiker, Homöopathen, etc. gelesen wird.

2017 Peter Hensinger, Paracelsus Magazin
... Diese Schädigungskaskade ist inzwischen gesichertes Wissen und muss vor allem in die Diagnose vieler unspezifischer Symptome mit unklarer Ursache einbezogen werden. Ärzte berichten, dass eine De-Exposition, z.B. die Entfernung des DECT-Telefons und von WLAN aus der Wohnung, oft ein wichtiger Schritt zur Heilung ist.

Dr. med. Waldmann-Selsam leistet tatkräftig Unterstützung 2019 in Umwelt-Medizin-Gesellschaft. Und bringt die Fallgeschichte der geschieden, kinderlosen Suzanne S. (geb. 1958) erneut ins Spiel.

07.2021 wiederholt eine ganze Truppe von Mediziner, Hanna Tlach, Stephanie Orth-Kern, Peter Czehowsky, Wolfgang Baur, Beatrice Hartmann, Monika Krout, Johannes Naumann, Thomas Thraen was lange bekannt, aber Wirkungslos ist.

... Dazu gehört zunächst die von der EUROPAEM vorgeschlagene Diagnostik und die vorsorgliche Deexposition als Teil einer umweltmedizinische Ursachentherapie (s. MUTTER 2009, THEUERKAUF 2019), die sowohl im Leistungskatalog der Krankenkassen als auch in der Ausbildung an den Universitäten einen höheren Stellenwert bekommen muss.

Und damit die mutmaßlichen EHS nicht vergessen, was ihnen hilft, wiederholt Diagnose-Funk 2021 noch mal was die Geschäfte der Baubiologen, Therapeuten und sonstigen Geschäftemacher dient.

04.2021 Diagnose-EHS
Ein wichtiges Kriterium ist, dass die Symptomatik bei De-Exposition abnimmt, wobei es auch hier zu deutlichen Verzögerungen kommen kann. Es kann Wochen, gar Monate dauern, bis der Körper in der De-Exposition zu regenerieren beginnt.

06.2021 Diagnose-EHS
De-Exposition ist Voraussetzung für die Genesung und die nachhaltige Wirkung von Behandlung.

Am Ende alles nur ein Geschäftsmodell welches aufgeht, wenn man den Profiteuren im Tarnanzug glaubt. Die unterschiedlichen Ankündigungen von EHS die ihre Wohnung/Haus verlassen müssen oder im Wald schlafen, skurrile Anekdote für die Boulevardpresse oder Alternativmedien.

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Meine Meinungsäußerung

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Eva Weber: Doyenne mit dunklen Seiten

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 13.04.2022, 22:18 (vor 736 Tagen) @ H. Lamarr

Laurie Brown ist nicht die einzige "Elektrosensible", der De-Exposition nicht hilft. Verbrieft ist der Fall der überzeugten Elektrosensiblen Eva Weber aus München, die eigenen Angaben zufolge seit Ende 2004 unter HF-"Elektrosensibilität" leidet. [...]

Frau Weber erkennt in meinem Posting eine Verunglimpfunk vom Feinsten und wie im Gigaherz-Forum üblich, tauchen aus dem Nichts ein paar einfältige anonyme Beipflichter auf. So weit, so gut.

Weber gibt sich gerne als die schreibgewandte Doyenne der überzeugten "Elektrosensiblen" und vermeidet in aller Regel Beschimpfungen wie ihre Beipflichter. Bösartig ist aber auch sie, freilich auf subtile Weise. Die alte Dame respektiert mein Pseudonym nicht. Regelmäßig glaubt sie mir eins auswischen zu können, indem sie sich als "Enttarnerin" betätigt und meine Pseudonyme mit meinem Klarnamen verknüpft. Sieht sie sich von mir "verunglimpft", ist dies reflexartig ihre Rache. In ihrer aktuellen Replik sieht das dann so aus:

Wieder mal ausführlich namentlich genannt im IZgMF von H.Lamarr, ehedem Spatenpauli und seiner besseren Hälfte, den großen Kümmerern. Die beiden Schalls aus dem Norden von München sind unermüdlich zugange, [...]

Nach einer Spekulation über meine Motive behauptet Weber zum x-ten Mal, ich hätte sie mit dem Massenmörder Breivik verglichen. Dann setzt sie einen falschen Link, der zum Startposting dieses Strangs führt (hat mir ihr nichts zu tun) anstatt zum oben zitierten Post, und schlussendlich äußert sie ihre Bedenken über einen Vorschlag von mir, wie sie und ich ihre gefühlte "Elektrosensibilität" gemeinsam mit einem einfachen Versuch in nur zwei Stunden hätten objektivieren können. Weder den Breivik-Vorwurf noch den einfachen Versuch verlinkt sie, so dass Außenstehende ihre Vorwürfe nicht prüfen können. Deshalb hole ich das jetzt nach:

BreivikBühnenarbeiter: Eva W. und Anders B.

Wie für verständige Menschen unschwer zu erkennen ist, ist der Name von Frau Weber in diesem Posting anonymisiert und der "Vergleich" bezieht sich nicht auf die Tat Breiviks, sondern auf seinen Versuch, sich vor Gericht in Szene zu setzen.

VersuchBlinde-Kuh-Test: Noch ein EHS-Test für Frau Weber!

Ich habe mir den Teilstrang dort noch einmal komplett durchgelesen und stelle fest, dass ich mir nicht das Geringste vorzuwerfen habe. Frau Weber war zum fraglichen Zeitpunkt Teilnehmerin des IZgMF-Forums, Substanzielles zum mMn äußerst fairen Testdesign hatte sie seinerzeit nicht vorzubringen. Jetzt, elf Jahre später, bringt Frau Weber in ihrer Replik erstmals drei Argumente, warum sie sich dem Test verweigert hat. Neu ist dabei ihre spaßige Befürchtung, ich hätte sie anlässlich des Versuchs in einem nahe gelegenen "reißenden Fluss" (die Würm) ertränken können. Sollte ich dies vorgehabt haben, wäre es misslungen. Denn im Hochsommer führt die Würm an Webers Wohnort für so einen Anschlag viel zu wenig Wasser, mit Gummistiefeln ließe sie sich mutmaßlich trockenen Fußes durchqueren. Das liegt an Schloss Nymphenburg. Denn dessen Wasserspiele werden mit zuvor von der Würm abgezweigtem Wasser gespeist.

Frau Weber weiß mMn sehr gut, dass sie den einfachen Versuch ohne einen ihrer EMF-Detektoren nicht erfolgreich absolvieren kann, deshalb kein freudiges Zupacken, sondern unglaubwürdige Ausflüchte. Nicht einmal auf mein entgegenkommendes Angebot ist sie eingegangen, den Versuch an ihre Vorstellungen anzupassen. Das spricht Bände und passt nahtlos zu der bis heute geltenden wissenschaftlichen Erkenntnis, dass weltweit kein einziger "Elektrosensibler" seine behauptete sinnliche Feldwahrnehmung schwacher EMF-Immission jemals unter strenger wissenschaftlicher Aufsicht zeigen konnte. Gefälligkeitsatteste irgendwelcher Medizner sind kein valider Ersatz, zumal Frau Weber bislang nicht einmal so ein Papierchen als Beleg vorgezeigt hat. Sie weiß, es ist wertlos wenn's drauf ankommt und taugt nur zur Profilierung gegenüber Gleichgesinnten in den Echokammern und Filterblasen der Szene.

Auf Webers Beipflichter gehe ich nicht ein, da diese zur Sache nichts Verwertbares beizutragen haben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Evas Motivation verstehen

KlaKla, Freitag, 15.04.2022, 10:38 (vor 734 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Freitag, 15.04.2022, 11:11

Man muss schon das gesamt Bild betrachten, welches Eva abgibt. Wie bei den Hensingers ist der Sendemast in ihrer Nachbarschaft ihr Eintritt in die Echokammer. Um sie zu verstehen, ist es hilfreich ein paar Schritte neben dem Trampelpfad zu gehen. Was hat ihr Verhalten mit Täuschung zu tun, was ist Täuschung?

Täuschung basiert auf einer irrtümlichen Annahme bzw. einer Fehlvorstellung im Gehirn, die nicht der Wahrheit bzw. der Wirklichkeit entspricht.

Ihrer Wahrnehmung nach ist sie seit 2006 all ihrer Menschenrechte beraubt weil sie annimmt, dass ihr Haus und ihr Garten sich im Hauptstrahl einer Funkanlage befindet. Sie schrieb einen Brief an W. König (BfS), veröffentlichte diesen bei Elektrosmognews. Von Anfang an benutzt sie Mittel und Wege um sich in den Vordergrund zu stellen, ihre Besorgnis, ihre Angst, ihr Appell an Mitgefühl.

Frühe irrtümliche Annahme
Eva behaupte 2006: Im Hauptstrahl eines Handymastes (110 Meter) bin ich jedoch aller Menschenrechte beraubt. Mein Haus ist, bis auf einen mit Abwehrstore verhängten Raum, für mich nicht mehr nutzbar …

2015 wird durch eine Recherche zum Posting „Tanne im Hauptstrahl: Eine Story und ihr Hintergrund“ klar, weder ihr Haus noch ihr Garten liegen im Hauptstrahl!

Eine Täuschung wird durch eigene Sinneswahrnehmungen bzw. eigenes Denken erzeugt, kann aber auch durch externe Einflüsse hervorgerufen werden, die auf die Wahrnehmung und das Denken einwirken bzw. dieses beeinflussen.

2006 ist sie überzeugt, dass sie aufgrund der Strahlung aus ihrem Haus ausziehen muss. Phobisch ihr Schlusssatz: „Ein Gnadenschuss wäre eine schnelle und menschliche Lösung“. 2012 gab sie eine Erklärung ab, warum sie nicht auszog. In sechs Jahren kann man viel dazulernen und seine Strategie anpassen. ;-)

2005 debattieren wir über Provokationstest
2006 über Individualtest
2007 Studienboykott durch EHS
2008 Mainzer-Studie
2008 stößt Lamar auf den Krankheitsgewinn
2009 Wenn selbst Mini-ES-Tests scheitern ...
2009 Ein Elektrosensiblen-Schnelltest für Eva
2009 Die Kaul-Studie
2010 Gibt Eva bekannt, das sie sich 2007 dem BMU/BfS als Probandin zur Verfügung stellt
2010 Blinde-Kuh-Test: Noch ein EHS-Test für Frau Weber!
2014 Neuer Schnelltest für Eva, mit Belohnung im Erfolgsfall
2014 Witthöft-Studie: Das tatsächliche Nocebo-Resultat

Eva weiss selbst am besten, wie sie bei einem EHS-Test abschneiden würde. Behauptungen sind schnell aufgestellt. Sie will ihren Krankheitsgewinn behalten und ihre Meinung öffentlich vertreten. Es ist zu ihrer Lebensaufgabe geworden zu warnen, wie die Hensingers, nur sie erwirtschaftet damit keinen kommerziellen Profit.

2017 gibt sie zu, dass die Werte in ihrem Haus gering sind aber im Garten hat sie schon mal 2000µW/m² gemessen. Mehrere Aludecken schützen sie nicht mehr und auch der Abschirmhoodie versagt seinen Dienst. Dagegen funktioniert ihr HF-Detektor immer noch gut. Als „schwerst Betroffene“ nimmt sie es auf sich, zu reisen um an Demos und/oder Mobilfunk-Veranstaltungen teilzunehmen. Niemand verlangt das von ihr, sie ist keine Vertreterin einer Organisation. Sie tut es aus freien Stücken. Unbeirrt füttert sie mit ihren Überlegungen die Echokammer in der Schweiz.

Einseitige bzw. falsche Beobachtung aus der Echokammer können ebenso zur Täuschung führen wie z.B. bestimmte oder falsche Erwartungen und Motive. Täuschungen können bewusst und gezielt von außen durch Desinformation erfolgen.

Mit jedem neuen Funkdienst geht es von vorne los

2013 Chronik: Wie Eva W. in 150 Tagen LTE-sensibel wurde
2014 Störung der Kofferradios und ARD durch UMTS und LTE
2017 LTE900 steigert Produktivität von EHS um mehr als 20 Prozent
2018 will sie auch LTE900 reagieren

Ihr "Leiden" und ihr Mitteilungsdrang wird erst ein Ende haben, wenn sie ins Gras beist. Lass ihr den Spaß.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Wahrnehmung, Geltungsdrang, Chronik, Inszenierung, Drama, Wahrnehmungsverzerrung, Selbsttäuschung, Krankheitsgewinn, Obermenzing, Rettungsdecke, Auszug, Wahrheit, Widersprüchlich, Echokammer, Infektionsrisiko, Molière

Eva Weber: links blinken und rechts abbiegen

H. Lamarr @, München, Samstag, 16.04.2022, 12:23 (vor 733 Tagen) @ H. Lamarr

Frau Weber erkennt in meinem Posting eine Verunglimpfunk vom Feinsten und wie im Gigaherz-Forum üblich, tauchen aus dem Nichts ein paar einfältige anonyme Beipflichter auf. So weit, so gut.

Frau Weber setzt die forenübergreifende Diskussion mit zwei langen Postings fort. Zumindest hat es diesen Anschein. Tatsächlich aber ist es nicht so, sie wechselt abrupt das Thema und rechtfertigt sich unvermittelt für etwas ganz anderes. Ihren Ausführungen mag man nun glauben oder nicht, ich sehe darin nur eine Ablenkung vom eigentlichen für Weber wenig schmeichelhaften Thema. Es geht zwar wieder um eine alte Diskussion im IZgMF-Forum, die Mühe auch nur einen einzigen sachbezogenen Link zu setzen, macht sie sich jedoch nicht. Da spiele ich nicht mehr mit. Denn so hat keiner die Chance, den Wahrheitsgehalt von Webers Erzählungen schnell zu prüfen. Und ich denke nicht daran, Frau Weber die Arbeit abermals abzunehmen. Da die alte Dame unter starken Wahrnehmungsverzerrungen leidet behaupte ich deshalb jetzt ins Blaue hinein, ihre netten Geschichten werden einer Prüfung erfahrungsgemäß nicht standhalten.

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Laurie Brown: Vorgeschichte

H. Lamarr @, München, Sonntag, 27.03.2022, 13:04 (vor 753 Tagen) @ H. Lamarr

Das Berufungsgericht hat den Fall erstaunlicherweise entschieden, ohne einen Gerichtssachverständigen hinzuzuziehen.

So ganz trifft dies nicht zu. Denn die US-amerkanische Baubiologin Cindy Cage (Stichwort: Bio-Initiative-Report) wird im Urteil kurz erwähnt. Sie äußerte sich zugunsten der Klägerin Laurie Brown, indem sie erklärte, sie könne der Bewertung einer mit dem Schul-Wi-Fi befassten Firma (URS Corp.) über die Risikolosigkeit der zu erwartenden EMF-Immission nicht beipflichten. Der private Schulträger LAUSD, Arbeitgeber von Brown, hatte URS 2012 als Berater für die Modernisierung des Schul-Wi-Fis hinzugezogen, Sage äußerte sich seinerzeit im Zuge einer von LAUSD organisierten öffentlichen Anhörung über diese Modernisierungspläne.

Im Jahr 2015 begann Brown, an der Millikan-Schule zu unterrichten. Später, im April 2015 ließ LAUSD das neue Wi-Fi in der Schule installieren und am 23. April in Betrieb nehmen. Brown litt daraufhin, sobald sie sich zwei bis drei Stunden befeldet sah, unter chronischen Beschwerden (Kopfschmerzen, Übelkeit, Juckreiz, Brennen auf der Haut, Ohrenprobleme, Kurzatmigkeit, Entzündungen, Herzklopfen, Atembeschwerden, nebliger Kopf und Müdigkeit), die ihrer Meinung nach durch das neue Wi-Fi-System verursacht wurden. Nachdem beiderseitige Bemühungen um eine gütliche Einigung scheiterten, reichte Brown am am 7. März 2018 Zivilklage gegen LAUSD in erster Instanz ein.

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Laurie Brown: 800 Arbeitsstunden Verdienstausfall erstritten

H. Lamarr @, München, Freitag, 15.04.2022, 13:30 (vor 734 Tagen) @ H. Lamarr

Im Jahr 2015 begann Brown, an der Millikan-Schule zu unterrichten. Später, im April 2015 ließ LAUSD das neue Wi-Fi in der Schule installieren und am 23. April in Betrieb nehmen. Brown litt daraufhin, sobald sie sich zwei bis drei Stunden befeldet sah, unter chronischen Beschwerden (Kopfschmerzen, Übelkeit, Juckreiz, Brennen auf der Haut, Ohrenprobleme, Kurzatmigkeit, Entzündungen, Herzklopfen, Atembeschwerden, nebliger Kopf und Müdigkeit), die ihrer Meinung nach durch das neue Wi-Fi-System verursacht wurden. Nachdem beiderseitige Bemühungen um eine gütliche Einigung scheiterten, reichte Brown am am 7. März 2018 Zivilklage gegen LAUSD in erster Instanz ein.

Laurie Brown verlor in erster Instanz glatt und legte Berufung gegen das Urteil ein. In der Berufungsverhandlung brachte sie erneut ihre fünf Klagegründe gegen LAUSD vor:

1) Diskriminierung aufgrund einer körperlichen Behinderung
2) Unterlassung von Abhilfemaßnahmen
3) Unterlassung der Teilnahme am interaktiven Prozess
4) Benachteiligung
5) Unterlassung der Verhinderung von Diskriminierung und Benachteiligung

Brown behauptete, so steht es im Urteil des Berufungsgerichts, sie könne nicht zur Arbeit zurückkehren, "ohne von lähmenden Schmerzen heimgesucht zu werden". Sie war "gezwungen, ihren Arbeitsplatz wegen Arbeitsunfähigkeit zu verlassen, wodurch ihr etwa 800 Stunden an bezahlter Arbeitszeit und Krankheitsurlaub entgingen." Infolgedessen erlitt sie "einen wirtschaftlichen Verdienstausfall, da sie nicht ihr volles Einkommen erhielt".

Aus meiner Sicht haben wir mit dem Verdienstausfall des Pudels Kern gefunden, warum Mrs. Brown in Berufung ging. Aufgrund des Urteils dürfte LAUSD gezwungen gewesen sein, Brown den Verdienstausfall zu erstatten. Das Urteil in erster Instanz hatte LAUSD davon noch entbunden. Dieser Sachverhalt erklärt auch, warum Brown, jetzt zufriedengestellt, nach dem Berufungsurteil spurlos von der Bildfläche verschwand.

Was in den Berichten über den Ausgang der Berufungsverhandlung kaum zur Sprache kommt: Das Gericht anerkannte von Browns fünf Klagegründen nur einen, nämlich Nr. 2 (Unterlassung von Abhilfemaßnahmen). In diesem Punkt kamen die Richter zu dem Schluss, Brown habe den Grund für ihre Klage hinreichend dargelegt. Das erstinstanzliche Urteil zulasten Browns wurde daher allein in diesem einen Punkt aufgehoben, in den übrigen vier Klagegründen wurde es bestätigt.

Schaut man sich unter diesem Blickwinkel an, was Bürgerwelle Schweiz und Diagnose-Funk über den Fall der "elektrosensiblen" Lehrerin geschrieben haben, wird die geschickte Ablenkung von den tatsächlichen Hintergründen offensichtlich.

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