Gigaherz-Forum: Schwachsinn to go (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 11.01.2022, 16:40 (vor 808 Tagen)

Das Gigaherz-Forum balanciert seit vielen Jahren wacklig am Rand zu abgrundtiefen Schwachsinn. Heute hat Teilnehmer "Schilte6i" die Distanz zum Rand noch einmal merklich verkürzt mit seinem Eintrag:

Die Physikerin Dr. Katherine Horton glaubt, dass 5G nicht nur gesundheitsschädlich ist, sondern auch eine High-Tech-Massenvernichtungswaffe, mit der unerwünschte Dissidenten spurlos getötet werden können.

Gerichtete Energiewaffen sind das ultimative Instrument einer tyrannischen Regierung um die Bevölkerung zu kontrollieren

Mit dieser Technologie können staatliche Akteure aus dem Verborgenen alle unsere Bewegungen verfolgen, Dissidenten ansprechen und sogar jeden, den sie wollen, außer Gefecht setzen, ohne eine Spur von Beweisen zurückzulassen.

Weiterlesen: https://dieunbestechlichen.com/2020/07/ ... ist-video/

Kommentar: Nein, ich denke nicht daran, mich mit dem Schwachfug ernsthaft zu beschäftigen, mir genügt vollauf, welche Spuren Katherine Horton im www hinterlassen hat. Darin, dass die Moderatorin des Gigaherz-Forums den dummen Post von "Schilte6i" duldet, erkenne ich eine zunehmende Radikalisierung/Verblödung der Schweizer Alpenfestung gegen Elektrosmog. Objektiv betrachtet ist diese Entwicklung zu begrüßen, beschleunigen Giftgaben wie diese doch den unübersehbaren Niedergang des Forums.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Gigaherz-Forum: Schwachsinn to go

Gustav, Mittwoch, 12.01.2022, 16:09 (vor 807 Tagen) @ H. Lamarr

Im neusten Beitrag widerspricht sich Jakob mal wieder selbst:

Das mit der überaus kurzen Frist für Ausstandsbegehren, konnten wir von Gigaherz als juristische Laien ja gar nicht wissen und gilt infolgedessen unseres Erachtens als überspitzter Formalismus.

Wie es gerade passt. Ich zitiere mal einige Aussagen von Gigaherz:

  • Wir [...] helfen bei Baueinsprachen gegen Sendeantennen,
  • Wir stehen in ständigem Kontakt mit Fachleuten und Forschern aus aller Welt.
  • Unsere landesweit über 700 geführten Gerichtsfällen gegen Antennenneubauten hatten etliche gerichtliche Grundsatzurteile zur Folge.
  • Für rund 35km neue Höchstspannungsleitungen haben wir wegweisende Gerichtsurteile erstritten
  • Jährlich verfassen wir rund 70 schriftliche Stellungnahmen zu Einspracheverfahren
  • Jedes Jahr halten unsere Fachmitarbeiter rund 10 Vorträge und Seminare
  • ... wurde dem Verein die Beschwerdeberechtigung in Umweltschutzfragen in kantonalen Angelegenheiten [...] zugesprochen.
  • Anleitung für Einsprachen gegen Baugesuche von Mobilfunkantennen

Ich würde mal sagen, gar nicht so schlecht für "juristische Laien"
:yes:

Gigaherz-Jakob vor Gericht

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 12.01.2022, 19:26 (vor 807 Tagen) @ Gustav

  • Unsere landesweit über 700 geführten Gerichtsfällen gegen Antennenneubauten hatten etliche gerichtliche Grundsatzurteile zur Folge.

Ich würde mal sagen, gar nicht so schlecht für "juristische Laien"

Ja, aber ... Ich habe mir mal ein paar dieser "Grundsatzurteile" angesehen, weil ich in Jakobs Kontext dachte, er hätte diese Streitfälle gewonnen. Hat er aber nicht.

Mag sein, dass das eine oder andere Urteil tatsächlich zu seinen Gunsten fiel, die Fälle, die ich mir angesehen habe, sind jedoch ausnahmslos zu seinen Lasten gegangen. Aktenzeichen als Belege habe ich momentan nicht zur Hand. Geklagt hatten nicht GHz, sondern gutgläubige Bürger, die sich tollkühn auf Jakobs "alternative Rechtsauffassung" verlassen haben und dafür nach allen Regeln der Kunst abgewatscht wurden, von den auferlegten Kosten ganz zu schweigen.

Es ist ganz einfach: Man erkennt in den Urteilsbegründungen der Gerichte sofort die typische Jakob-Argumentation der Beschwerdeführer. Das schöne daran ist: Man muss nicht selber nach den Haken und Ösen suchen, das erledigen die Gerichte wirklich vorbildlich. Schweizer Richter sind keineswegs die EMF-Dummies, wie Jakob sie hinstellt, denn sie holen in technischen Fachfragen kompetenten Rat ein. Geschätzt mindestens 90 Prozent aller Jakob-Argumente ließen sich so allein durch Lektüre von Gerichtsurteilen widerlegen, ohne dass man selbst mehr Eigenleistung einbringen muss als Zeit. Eigentlich eine selten komfortable Situation für Gigaherz-Gegner.

Doch wozu? Jakob ist unbelehrbar und seine Anhänger dürfen von mir aus gerne die Erfahrung machen, vor Gericht zu unterliegen und ein paar tausend Franken Gerichtskosten berappen zu dürfen. Der Griff in den Geldbeutel dürfte bedeutend heilsamer sein als fromme Worte.

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Die kleinen Strolche: Gigaherz-Jakob, der Zitatverfälscher

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 13.01.2022, 23:10 (vor 806 Tagen) @ Gustav

Im neusten Beitrag widerspricht sich Jakob mal wieder selbst [...]

Und nebenbei schiebt er seinem Publikum eine raffinierte Zitatverfälschung zulasten der Mobilfunkbetreiber unter. Die kleine Gaunerei steckt in der folgenden Passage aus Jakobs Text:

[...] Sehr lustig am Bundesgerichtsurteil ist die Behauptung, dass Gigaherz.ch im Übrigen das Ausstandsbegehren gar nicht begründet hätte, um dann im nächsten Abschnitt unsere Begründung wortwörtlich zitiert. Was gilt jetzt? Begründet oder unbegründet?

Zitat aus dem Urteil: Der Beschwerdeführer kritisiert zwar die Unsitte, dass Vertreter von kantonalen Immissionsschutzfachstellen als Referenten an 5G-Propagandaveranstaltungen der Mobilfunkbetreiber, sogenannten «Turnhallen-Partys» teilnähmen und dabei den technischen und medizinischen Unsinn, den die Mobilfunkbetreiber jeweils verkünden, noch bestätigen würden. Sie könnten demnach nicht als unbefangene Sachverständige an Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen mitwirken. Ende Zitat. [...]

Und, besagte Stelle gefunden?

Man muss allerdings schon genau hinlesen, um sie zu finden.

Jakob behauptet, das Urteil hätte die Begründung seiner Beschwerde wortwörtlich übernommen. Dann zitiert er die besagte Textpassage, von einer wortwörtlichen Übernahme seiner Beschwerdebegründung kann jedoch keine Rede sein, denn das Gericht verzichtet auf die wortwörtliche Wiedergabe in Zitatform, es schildert stattdessen Jakobs Begründung in indirekter Rede. So weit, so gut. Doch mittendrin steht das Satzfragment:

[...] teilnähmen und dabei den technischen und medizinischen Unsinn, den die Mobilfunkbetreiber jeweils verkünden, noch bestätigen würden. [...]

Hier wechselt das Gericht mit dem Wort "verkünden" plötzlich in die direkte Rede. Und damit liest sich diese Passage so, als ob das Bundesgericht Jakob beipflichtet, Mobilfunkbetreiber würden technischen und medizinischen Unsinn verkünden.

Hält das Bundesgericht die Mobilfunkbetreiber tatsächlich für Dummschwätzer?

Ein Blick in den Original-Urteilstext zeigt, nein, das Bundesgericht schließt sich der Wertung von Hans-U. Jakob nicht an, denn es bleibt korrekt in der indirekten Rede. Im Original lautet die kritische Textpassage deshalb:

[...] teilnähmen und dabei den technischen und medizinischen Unsinn, den die Mobilfunkanbieter jeweils verkündeten, noch bestätigen würden. [...]

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, warum die beiden entscheidenden Buchstaben in Jakobs Zitat fehlen:

► Jakob hat sie absichtlich entfernt, um seine Anhänger Glauben zu machen, das Schweizer Bundesgericht teile seine Geringschätzung fachlicher Kompetenzen der Mobilfunkbetreiber. Das halte ich jedoch für unwahrscheinlich, dem Gigaherz-Präsidenten fehlen mMn die dazu erforderlichen kognitiven Fähigkeiten.

► Jakob hat den Originaltext des Urteils nicht mit Copy-Paste in seinen Beitrag übernommen, sondern umständlich abgetippt. Warum auch immer. Dabei ist ihm unabsichtlich der orthografische Fehler passiert. Vielleicht auch deshalb, weil der Wunsch der Vater seines Gedanken war. Diese Variante halte ich für wahrscheinlich.

Die Botschaft dieses Postings ist also nicht die, Gigaherz-Jakob sei ein gerissener Zitatverfälscher, sondern nur die, dass man Jakob auch dann nicht über den Weg trauen darf, wenn er vorgibt, eine Äußerung wortwörtlich zu zitieren.

Seine "alternative Rechtsauffassung" vor dem Bundesgericht hat Jakob 1000 CHF Gerichtskosten eingebracht, beim Bernischen Verwaltungsgericht (Vorinstanz) kam er noch mit 500 CHF davon. Das sollte schon Strafe genug sein, wobei allerdings anzunehmen ist, dass er das Geld aus der Gigaherz-Vereinskasse entnimmt und nicht daran denkt, selbst dafür aufzukommen. Derartige "außergewöhnliche Belastungen" der Vereinskasse infolge mehrfacher gerichtlicher Eskapaden des Präsidenten könnten mMn ein guter Grund für die Tatsache sein, warum Gigaherz seinen berühmt-berüchtigten Kongress seit 2014 unbegründet auf Eis gelegt hat.

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Tags:
Klage, Jakob, Querulant, Zitatverfälschung, Wahrheitsillusion, Rechtsauffassung

Schwachsinn to go: Next-up seit November 2020 platt

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 12.01.2022, 18:13 (vor 807 Tagen) @ H. Lamarr

Das Gigaherz-Forum balanciert seit vielen Jahren wacklig am Rand zu abgrundtiefen Schwachsinn. Heute hat Teilnehmer "Schilte6i" die Distanz zum Rand noch einmal merklich verkürzt ...

Etwas später schob "Schilte6i" entschuldigend nach:

Nur eine phantastische Verschwörungstheorie? Die Frage habe ich mir auch gestellt.
Dazu passt der folgende Corona-Witz:

Was ist der Unterschied zwischen Verschwörungstheorie und Realität?
?
?
?
6 Monate!

Netter Versuch. Soll bezogen auf die Mobilfunkdebatte heißen: Wartet, wartet nur ein Weilchen, dann werden sich die düsteren Prophezeiungen der Mobilfunkgegner schon noch erfüllen.

Aber: Diese Vertröstung wurde mir schon zuteil, als ich 2002 in den Sog der Mobilfunkdebatte geriet. Nun warte ich also geschlagene 20 Jahre, passiert aber ist nix. Und jetzt will "Schilte6i" aufs neue vertrösten.

Nach demselben Muster wurden die von Mobilfunkgegnern kolportierten Latenzzeiten für Hirntumoren zunehmend länger, nachdem sich z.B. zehn Jahre nach Einführung des Digitalfunks die erhoffte explosionsartige Zunahme von Hirntumorfällen weltweit partout nicht einstellen wollte.

Den Vogel aber schoss am 4. Juli 2008 der französische Anti-Mobilfunk-Verein Next-up ab. In einer dramatischen Videobotschaft, die heute leider nicht mehr existiert, kündigte der Verein ganz im Sinne von "Schilte6i" an:

Bald wird die Realität ans Licht kommen und sie wird sehr unangenehm sein.

Diese Prognose ist heute länger als 13 Jahre her und noch immer warten Mobilfunkgegner in aller Welt auf den großen Knall, statt auf gelegentliche Knallerbsen, die von ihnen gequält zu Kanonenschlägen uminterpretiert werden müssen.

Vielleicht meinte Next-up sein "bald" aber in erdgeschichtlichen Dimensionen, da sind 13 Jahre allerdings nichts. Oder ich habe die Anti-Mobilfunk-Franzosen falsch verstanden und sie sahen in Wahrheit ihren eigenen sehr unangenehmen Untergang voraus. Den konnte ich heute bei einem Besuch der Next-up-Website bestaunen, die ich seit gefühlt zehn Jahren nicht mehr besucht hatte: Auf der Leitseite ist jetzt (übersetzt) zu lesen:

Next-up Organisation
Einstellung der Aktivitäten
gemäß Satzung
zum 27 11 2020

Mausetot ist Next-up indes nicht. Von der einst extrem wirren und von zahllosen Beiträgen und Videos übersäten Site ist heute aber nur noch als Mahnmal eine bescheidene Resterampe übrig, die sich auf die brüchigen Belange von "Elektrosensiblen" beschränkt.

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Schwachsinn to go: Noch'n Vertröster

H. Lamarr @, München, Freitag, 14.01.2022, 00:39 (vor 806 Tagen) @ H. Lamarr

Bald wird die Realität ans Licht kommen und sie wird sehr unangenehm sein.

Diese Prognose ist heute länger als 13 Jahre her und noch immer warten Mobilfunkgegner in aller Welt auf den großen Knall, statt auf gelegentliche Knallerbsen, die von ihnen gequält zu Kanonenschlägen uminterpretiert werden müssen.

Prognose des Querulators von Gigaherz:

Die Asbest-Geschädigten haben auch 50 Jahre benötigt, um zu ihrem Recht zu kommen und ihr vom Elektrosmog, habt immerhin auch schon 30 Jahre. Lange kann es gar nicht mehr dauern!

Jakobs Denkfehler: Die Risiken von Asbest wurden bereits im Nazi-Deutschland der 1930er-Jahre wissenschaftlich erkannt und erste Schutzmaßnahmen für Asbestarbeiter ergriffen (Quelle). Elektrosmog-Betroffene ("Elektrosensible") konnten hingegen bis heute ihre Betroffenheit nur in wenigen Einzelfällen vor Gericht glaubhaft machen, nicht aber gegenüber der evidenzbasierten Wissenschaft. Die Prognose des Gigaherz-Präsidenten entbehrt daher jeglicher belastbaren Grundlage, sie hat den Wert einer hoffnungslosen Durchhalteparole.

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