Handy Störsender auf Großveranstaltungen (Allgemein)
Die Bundesregierung möchte in ihrem Gesetzentwurf für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Handy-Störsendern auch auf Großveranstaltungen ausweiten. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es wichtig, den Sicherheitsbehörden Mobilfunkblocker als Mittel an die Hand zu geben, die bislang in erster Linie ausschließlich in Justizvollzugsanstalten legitimiert werden sollten.
Die Nutzung von Mobiltelefonen ist in Gefängnissen beispielsweise schon längst verboten. Trotzdem tauchen immer wieder Fälle auf, bei denen Häftlinge mit Hilfe von eingeschmuggelten Handys Ausbrüche koordinieren oder ihre kriminellen Geschäfte außerhalb der Mauern weiterführen. Die Mobiltelefone würden immer kleiner und passten beispielsweise auch in Körperöffnungen. Dort seien sie kaum zu entdecken, da die Kontrollmöglichkeiten bei Besuchern beschränkt seien. Bisher setzten die Behörden zum Aufspüren der illegalen Gespräche spezielle Handysuchgeräte ein, sogenannte "Mobi-Finder". Sie haben jedoch den Nachteil, dass sie nur dann anschlagen, wenn mit dem gesuchten Handy gerade telefoniert wird. Auch der Versand einer SMS wird nicht angezeigt. Störsender sollen nach Wunsch der Justizministerien dem Knast-Geplauder endgültig einen Riegel vorschieben. Ein Verfahren, das die Bundesregierung gerne auch auf die Stadien der Fußball-WM ausweiten würde.
Doch Kritiker bemängeln, dass Störsender bei so großen Einsatzgebieten wie Fußballarenen eine vergleichsweise hohe Sendeleistung erforden würden. Dadurch wird nicht nur an den beabsichtigten Orten der Funkverkehr gestört, sondern auch die gesamte Funkversorgung der Umgebung. Der Branchenverband Bitkom glaubt, der Einsatz von Störsendern sei rechtlich und technisch nicht realisierbar. Er gibt weiterhin zu bedenken, dass die Auswirkungen dieser Sender auf die gesamte Netzstabilität und -qualität auch in weit entfernter Funkzellen noch völlig ungeklärt ist.
Weiterhin ist die Frage unbeantwortet, zu welchem Zweck bei Großveranstaltungen der Handy-Empfang überhaupt gestört werden sollte. Sind doch während Fußballspielen oder Volksfesten gewalttätige Ausschreitungen weitestgehend unbekannt. Interessant ist in diesem Zusammenhang das FIFA-Verbot, innerhalb der Stadien "Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht ins Stadion mitgebracht werden". Da die Anfrage auf Nutzungserlaubnis eines MMS-Handys mit Sicherheit unbeantwortet in der Buchhaltung der FIFA verschwindet und bei weitem nicht jedes Gerät bei Kontrollen gefunden werden kann, dürften Störsender das einzig anwendbare Instrument sein, um Multimedia-Content im Stadion einzufrieren.
Quelle: areamobile von SA
veröffentlicht am 26.05.06
Kommentar: Man kann vielleicht auch davon ausgehen, dass gerade bei den WM-Spielen gezielt Jagt auf Ausländer gemacht wird. Dies ist dann mit Hilfe eines Handy leicht zu organisieren. Kranke Schüler nutzen die Technik dahingehend. Der Hass kommt per Handy. Wie soll der Gast bei Freunden anders geschützt werden?
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