Stopfgänse: 5G-Gegner unterliegen am Verwaltungsgericht Bern (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 09.02.2021, 00:20 (vor 1144 Tagen)

Am 7. Februar 2021 veröffentlicht die Jungfrau Zeitung unter dem Titel Dreiste Mobilfunkbetreiber einen Leserbrief von Walter Seiler aus Unterseen (Kanton Bern, Schweiz). Der Leserbrief zeigt, sein Verfasser ist das, was der IZgMF-Forumteilnehmer "KlaKla" treffend eine "Stopfgans" nennt. Denn Seiler bringt in seiner wütenden Meinungsbekundung all die alternativen Fakten, die von den üblichen Verdächtigen der Schweizer Anti-Mobilfunk-Szene in ihre Anhänger hinein gepresst werden.

[image]Seiler reihte sich 2019 in die Schar der Stopfgänse ein als er erfuhr, dass in seinem Wohnort zwei 5G-Sendemasten an der Beatenbergstrasse errichtet werden sollten. Der Mann hat zwar ein Mobiltelefon, 5G-Sendemasten aber lehnt er ab. Mit Scheinfakten gestopft vom Zürcher Verein "Schutz vor Strahlung" machte der Unterseener sich auf zu protestieren und den Leidensweg der Stopfgänse zu beschreiten. Zwei Pleiten erklären die Wut in seinem Leserbrief. Zuerst wies das Regierungstatthalteramt seine Beschwerde ab, dann die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion. Doch Seiler schluckte brav weiter und reichte 2020 Beschwerde beim Verwaltungsgericht Bern ein. Und selbstverständlich sozialisierte er sein privates Problem mit Hilfe der Medien, die an den Leiden von Anti-Mobilfunk-Stopfgänsen stets regen Anteil nehmen. Ein Leser (Andy Marin) kommentierte einen Medienbericht über Seiler einfühlsam und schrieb im März 2020:

Mich stört nicht, dass die 5G-Gegner vor Gericht ziehen, das ist ihr Recht und die Verzögerung ist der Preis des Rechtsstaates. Mich stört die Verbissenheit, die nur einen Entscheid als "richtig" akzeptiert und sonst sofort Argumente vorlegt, warum die Entscheidenden unkompetent, voreingenommen, von den falschen Leuten bezahlt etc sind. Und bedenklich finde ich, dass alle Natur-/Ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnis einfach negiert werden. Mir fehlt die Einsicht, wie und woher diese Kreise ihre geradezu missionarisch-religiöse Sicherheit beziehen, dass ihr Standpunkt der richtige sein muss ...

Zum ersten Mal muss sich jetzt im Kanton Bern ein Gericht mit dem neuen 5G-Mobilfunkstandard auseinandersetzen, – glaubte seinerzeit der Beschwerdeführer. Ein Irrtum. Denn zuvor schon regte sich 2018 in Steffisburg, ebenfalls im Kanton Bern gelegen, Widerstand gegen ein 5G-Bauvorhaben der Swisscom, der noch vor Seilers Beschwerde am Verwaltungsgericht Bern verhandelt und am 6. Januar 2021 entschieden wurde. Die Steffisburger Stopfgänse wurden mutmaßlich vom selben Mäster gestopft, denn ihre Argumente wirken ebenso stereotyp wie die des Unterseeners. Und das ist ein schlechtes Omen für Seilers Wutpegel, weil die Steffisburger (nicht Hamburger) unterlagen und nun neben dieser Pleite auch noch 4000 CHF Verfahrenskosten verkraften müssen. Unwahrscheinlich, dass der Mäster aus Zürch seinen Stopfgänsen beim Berappen dieser Kosten beisteht. Eher schon ein Rechtsschutz.

Das Urteil 100.2020.27U des Verwaltungsgerichts Bern, das für die ausgewachsenen Stopfgänse aus Steffisburg zum Fallbeil wurde, ist heranwachsenden Stopfgänsen zur Lektüre empfohlen, damit sie den einschlägig bekannten Mästern aus z.B. Zürich, Basel oder Schwarzenburg und deren Scheinargumenten nicht ganz so willfährig auf den Leim gehen.

Quellen
Der Kampf gegen die 5G-Antennen geht weiter
Antennengegner ziehen vor das Verwaltungsgericht

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Game over, Verwaltungsgericht, Schweiz, Aktenzeichen, Beratungsresistent, Stopfgänse, Jungfrauenzeitung

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