Baurekursgericht Zürich watscht Gigaherz-Jakob ab (Technik)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 09.08.2020, 19:48 (vor 1348 Tagen)

Der Präsident des Vereins Gigaherz ist deshalb eine so beliebte Zielscheibe für Spott, weil er – selbst mit bestem Willen daneben zu schießen –, nicht zu verfehlen ist. In seiner jüngsten Steilvorlage glaubt der Ex-Elektriker aus Schwarzenburg allen Ernstes, das Zürcher Baurekursgericht hätte ein sensationelles Geständnis abgelegt, indem es mit einem Urteil vom Juli 2020 eine seiner Behauptungen für richtig erklärte. Das ist natürlich völliger Blödsinn.

Die Jubelmeldung des Gigaherz-Präsidenten gibt es auf seiner Website zu lesen. Da sie wie üblich wirr und ausschweifend ist, ist auch die Widerlegung ein leider etwas umständliches Unterfangen. Ich versuche es so kurz wie möglich zu halten.

Seit eh und je behauptet Jakob als einziger Mensch auf der Welt, von ein paar seiner verstörten Anhänger abgesehen, die Schweizer Vorsorgewerte, auch unter dem Synonym Anlagegrenzwerte bekannt (4 V/m bis 6 V/m) wären eine üble Mogelpackung ohne Schutzwirkung. Er begründet dies stets damit, auch die hohen Immissionswerte (max. 61 V/m) anderer Länder würden dort, wo sich Menschen dauerhaft aufhalten könnten, auf ähnlich niedrige Werte fallen wie die Schweizer Anlagegrenzwerte. Maßgebend dafür sei a) die Schwächung der Funkwellen durch die Bausubstanz von Häusern und b) die Richtungsabschwächung, die technisch bedingt abseits der Hauptstrahlrichtung einer jeden Antenne auftritt. Wegen dieser beiden Faktoren würden selbst hohe Feldstärken eines Mobilfunksenders "von ganz allein" und ohne die Einführung von Vorsorgewerten auf erheblich niedrigere Werte fallen. Dies predigt Jakob seit etwa 17 Jahren unbeirrt gegen die Schweizer Vorsorgewerte, obwohl ihm das Schweizer Bundesgericht bereits 2004 einen kapitalen Denkfehler nachgewiesen hat –, um den es jetzt und hier jedoch nicht geht.

Dass die Leistungsdichte von Funkwellen dem Abstandsgesetz 1/r² folgt ist unbestritten, die Grundlage für diese Erkenntnis legte jedoch nicht Jakob, sondern bereits 1785 der französische Physiker Charles Augustin de Coulomb. Gleichwohl sieht sich Jakob als der Erleuchtete, der als erster Mensch die Schweizer Vorsorgewerte als Mogelpackung entlarvte. Und deshalb kokettiert der Grenzwertschwindler frei nach der Devise "Angriff ist die beste Verteidigung":

Was musste sich doch der Präsident von Gigaherz wegen der Aufdeckung dieses Schwindels alles anhören. Im Internet versuchte man ihn mit übelsten Schimpfworten mundtot machen. Vom pensionierten Dorfelektriker bis hin zum dementen Dattergreis oder Sektenbruder und Rechtsextremist musste er sich anhören. Sogar Pillen gegen Alzheimer wurden ihm wärmstens empfohlen. Bis hin zur angedrohten Gefährdungsmeldung an die KESB.

Hallo Leser, noch bei der Stange? Gut, dann kommen wir jetzt endlich zur Sache, nämlich zu Jakobs vermeintlicher Siegesmeldung, die im Kern lautet:

Und jetzt kommt Unterstützung von völlig unerwarteter Seite. Nämlich ausgerechnet vom Baurekursgericht des Kantons Zürich, welches in über 100 Urteilen noch nie eine Beschwerde gegen den Bau von Mobilfunkmasten gutgeheissen hat und in Kreisen der Mobilfunk-Skeptiker als durch und durch korrupt betrachtet wird.

Steht doch da in den Urteilen Nr. 0109/2020 und 0110/2020 in Kapitel 9.3
Zitat: Im Falle, dass einzig Immissionsgrenzwerte einzuhalten sind, (von 40-60V/m, Red) kann es zwar durchaus vorkommen, dass bei einem Standort auf Grund dessen Distanz und Lage zur Antenne und der sich daraus ergebenden Richtungsabschwächung ein mit den Schweizerischen Anlagegrenzwerten vergleichbarer Wert (von 4-6V/m, Red) resultiert. Allerdings kann dieses – im Gegensatz zu einer Regelung mit zusätzlichen Anlage-Grenzwerten wie in der Schweiz – nicht garantiert werden. Ende Zitat.

Das muss man sich mal auf der Zunge vergehen lassen. Da kommt erstmals nach 20Jahren ein Schweizer Gerichtshof zum Schluss, der Gigaherz-Jakob hat also doch recht, bloss garantieren kann man das (noch) nicht.
Doch, doch garantieren lässt sich das sehr gut. Erstens durch Berechnung, so man dazu fähig ist und zweitens durch Nachmessen mittels guter Messgeräte, so man solche hat.

Es ist geradezu grotesk, wie der Gigaherz-Präsident den zitierten Text des Gerichts falsch versteht und zu seinen Gunsten ins Gegenteil uminterpretiert, denn in Wahrheit watscht auch das Baurekursgericht Jakob nicht weniger ab als 2004 das Bundesgericht. Überzeugen Sie sich selbst! Im Urteil 109/2020 vom 16. Juli 2020 lautet die von Jakob zitierte Textpassage im Kontext:

[...] dass der Verordnungsgeber erkannt habe, dass mit der blossen Übernahme der ICNIRP-Grenzwerte mit Blick auf mögliche nicht-thermische Wirkungen der Schutz vor nichtionisierender Strahlung lückenhaft wäre. Er habe daher zusätzlich vorsorgliche Emissionsbegrenzungen angeordnet (Art. 4 NISV), die das Risiko schädlicher Wirkungen, die zum Teil erst vermutet würden und noch nicht absehbar seien, möglichst gering halten sollen. Für verschiedene Kategorien von Anlagen bestimme sich die vorsorgliche Emissionsbegrenzung auf Grund besonderer Anlagegrenzwerte (Art. 4 Abs. 1 NISV), bei den übrigen Anlagen seien die Emissionen so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sei (Art. 4 Abs. 2 NISV). Mit diesen zusätzlichen Emissionsbegrenzungen trage die neue Verordnung dem Vorsorgeprinzip Rechnung (Art. 1 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 2 USG) und konkretisiere die im Sinne der Vorsorge erforderlichen Massnahmen. Entgegen den rekurrentischen Vorbringen ist es aufgrund der zusätzlichen Festlegung von Anlagegrenzwerten tatsächlich so, dass hierzulande strengere Anforderungen hinsichtlich der Emissionsbegrenzung gelten als in Ländern, in welchen einzig Immissionsgrenzwerte festgelegt wurden. Dies deshalb, weil mit der Festlegung von Anlagegrenzwerten diese in jedem Fall einzuhalten sind. Im Falle, dass einzig Immissionsgrenzwerte einzuhalten sind, kann es zwar durchaus vorkommen, dass bei einem Standort aufgrund dessen Distanz und Lage zur Antenne und der sich daraus ergebenden Richtungsabschwächung ein mit den schweizerischen Anlagegrenzwerten vergleichbarer Wert resultiert. Allerdings kann dies – im Gegensatz zu einer Regelung mit zusätzlichen Anlagegrenzwerten wie in der Schweiz – nicht garantiert werden. [...]

Jeder verständige Mensch kann diesem Text des Gerichts entnehmen, dass Gigaherz-Jakob nicht (mehr) imstande ist, den Inhalt richtig zu rezipieren. So stellt das Gericht zweifelsfrei fest ...

► die Anlagegrenzwerte der Schweiz setzen strengere Anforderungen hinsichtlich der Emissionsbegrenzung als in anderen Ländern.
► die Schwächung von Funkwellen kann auch im Ausland aufgrund von Distanz und Lage eines Messorts zur Antenne und der sich daraus ergebenden Richtungsabschwächung zu einem den schweizerischen Anlagegrenzwerten vergleichbaren Wert führen, der im Ausland jedoch nicht garantiert werden könne. Anmerkung Postingautor: Die Unverbindlichkeit niedriger Immissionswerte im Ausland ist trivial, da ein Mobilfunknetzbetreiber die Konfiguration eines Standorts jederzeit in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde in Richtung höherer Immissionen ändern kann, solange die Gesamtimmission für Anwohner unterhalb der Immissionsgrenzwerte (max. 61 V/m) bleibt.
► in der Schweiz garantieren die Anlagegrenzwerte, dass die Immission an einem Omen nicht über maximal 6 V/m steigt.
► die im Urteil behandelten Beschwerden wurden vom Gericht samt und sonders abgewiesen, auch wenn Jakob versucht, den gegenteiligen Eindruck zu erwecken. Aus gutem Grund setzt er deshalb keinen Link auf das Urteil, um seinen Lesern die Prüfung seiner Faktenverdrehungen zu erschweren.

Von Jakobs vermeintlicher Siegesmeldung bleibt somit nur ein Häufchen rauchender Asche übrig, nichts von dem, was er in das Urteil hinein interpretiert, trifft für die Schweiz zu. Mutmaßlich verhindert das unterentwickelte Textverständnis des Gigaherz-Präsidenten, dass er erkennen konnte, die Ausführungen des Gerichts, an denen er sich berauscht, gelten nicht für die Schweiz, sondern für andere Staaten wie Deutschland, die keine Anlagegrenzwerte kennen.

w.z.b.w.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Baurekursgericht Zürich watscht Gigaherz-Jakob ab

Gustav, Sonntag, 09.08.2020, 22:51 (vor 1348 Tagen) @ H. Lamarr

Fast ein wenig überrascht hat mich diese Aussage von Jakob:

... vom Baurekursgericht des Kantons Zürich, welches in über 100 Urteilen noch nie eine Beschwerde gegen den Bau von Mobilfunkmasten gutgeheissen hat

Das die Mobilfunkkritiker mit ihren Einsprachen derart erfolglos sind, hätte ich jetzt echt nicht erwartet.

Die Anti-Mobilfunk Vereine machen nach eigenen Angaben hunderte oder gar tausende von Einsprachen. Muss dass nicht frustrierend sein wenn sie nie auch nur einen Prozess gewinnen?

1450 Einsprachen gegen 5G-Funkmasten: na und?!

H. Lamarr @, München, Montag, 10.08.2020, 13:48 (vor 1348 Tagen) @ Gustav

Fast ein wenig überrascht hat mich diese Aussage von Jakob:

... vom Baurekursgericht des Kantons Zürich, welches in über 100 Urteilen noch nie eine Beschwerde gegen den Bau von Mobilfunkmasten gutgeheissen hat

Das die Mobilfunkkritiker mit ihren Einsprachen derart erfolglos sind, hätte ich jetzt echt nicht erwartet.

Die Anti-Mobilfunk Vereine machen nach eigenen Angaben hunderte oder gar tausende von Einsprachen. Muss dass nicht frustrierend sein wenn sie nie auch nur einen Prozess gewinnen?

Gut beobachtet. Der Zürcher Verein "Schutz vor Strahlung" kokettierte vor kurzem damit, gegen 5G-Standorte in der Schweiz gäbe es mittlerweile 1450 Einsprachen. Da der Verein seine Behauptung nicht belegt, kaufe ich sie ihm sowieso nicht ab, doch ihr Hinweis zeigt nun, selbst wenn die Zahl stimmt, wird sich diese mutmaßlich nicht nennenswert auf die Netzverdichtung auswirken, sondern nur ein Vermögen kosten und Ämter, Behörden und Gerichte der Schweiz mit ABM beglücken.

Aus meiner Sicht grenzt es ohnehin an Idiotie der Anti-Mobilfunk-Szene, sich einerseits erfolgreich gegen eine moderate Lockerung der Anlagegrenzwerte zu stemmen was in logischer Konsequenz die Netzbetreiber zur Netzverdichtung zwingt, die nun ihrerseits anscheinend wie verrückt bekämpft wird. Dass derartiger Irrwitz nicht neu ist, sondern inzwischen vergessene peinliche Vorbilder in der Vergangenheit hat, etwa der Kampf gegen Blitzableiter und die Gurtpflicht in Autos, dafür sammle ich <hier> Belege.

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Erfolge von Mobilfunkgegnern: Träume und Schäume

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 29.10.2020, 17:00 (vor 1267 Tagen) @ Gustav

Fast ein wenig überrascht hat mich diese Aussage von Jakob:

... vom Baurekursgericht des Kantons Zürich, welches in über 100 Urteilen noch nie eine Beschwerde gegen den Bau von Mobilfunkmasten gutgeheissen hat

Das die Mobilfunkkritiker mit ihren Einsprachen derart erfolglos sind, hätte ich jetzt echt nicht erwartet.

Erfolgsmeldungen von Mobilfunkgegnern stellen sich bei genauerer Betrachtung auffallend häufig als Wunschdenken oder gezielte Desinformation heraus. Auch mit der Ablehnung eines Baugesuchs durch Gemeinderäte lässt sich wunderbar Desinformation über Erfolge verbreiten. Der Trick ist ebenso simpel wie häufig: Der Erfolg wird lärmend gefeiert, damit möglichst jeder es mitkriegt. Wird der Erfolg später kassiert herrscht betretenes Schweigen, damit die Pleite möglichst niemand mitkriegt. Eine Rückschau im www auf die Erfolgsbilanz organisierter Mobilfunkgegner liefert deshalb immer ein verzerrtes Ergebnis.

Im Juli 2020 schrieb das Zofinger Tagblatt:

[...] In Gipf-Oberfrick und Eiken lehnten die Gemeinderäte selber jeweils ein Baugesuch für Mobilfunkanlagen ab. Allerdings: Nachdem die Mobilfunkanbieter beim Kanton Beschwerde eingereicht hatten, mussten sie die Bewilligungen trotzdem erteilen. Die Anlage in Gipf-Oberfrick ist inzwischen in Betrieb, wenn auch (noch) ohne 5G-Frequenzen. Die Anlage in Eiken geht in diesen Tagen in Betrieb. Auch Einwendungen aus der Bevölkerung scheinen so kaum einen Einfluss zu haben. «Die alleinige Tatsache, dass Einsprachen vorhanden sind – unabhängig von der Anzahl – bewegt uns nicht dazu, auf eine Mobilfunkanlage oder eine Umrüstung zu verzichten», heisst es dazu etwa bei Salt. [...]

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Game over, Baugesuch

Wie Anti-Mobilfunk-Hetzer finanzielle Risiken abwälzen

H. Lamarr @, München, Montag, 10.08.2020, 15:41 (vor 1348 Tagen) @ H. Lamarr

Anti-Mobilfunk-Vereine hetzen Wutbürger auf und verleiten sie dazu, mit fadenscheinigen Argumenten Einsprüche gegen 5G-Standorte gerichtlich durchzusetzen. Die Vereine wälzen so beträchtliche finanzielle Risiken von bis zu 100'000 CHF auf ihre Anhänger ab, ohne dafür eine substanzielle Gegenleistung zu erbringen.

Es ist geradezu grotesk, wie der Gigaherz-Präsident den zitierten Text des Gerichts falsch versteht und zu seinen Gunsten ins Gegenteil uminterpretiert, denn in Wahrheit watscht auch das Baurekursgericht Jakob nicht weniger ab als 2004 das Bundesgericht. Überzeugen Sie sich selbst! Im Urteil 109/2020 vom 16. Juli 2020 ...

Die verlinkte Entscheidung des Baurekursgerichts ist sehr aufschlussreich, da dort die Einwände der Beschwerdeführer (Rekurrierenden ) der Reihe nach aufgezählt und systematisch widerlegt werden. Auf diese Weise wird nachdrücklich deutlich, wie die Desinformation, die Schweizer Anti-Mobilfunk-Vereine verbreiten, in die Bevölkerung sickert, dort von verunsicherten Bürgern aufgegriffen wird, um gegen Baugesuche Einsprüche zu erheben, und letztendlich von Gerichten nach allen Regeln der Kunst zerpflückt, widerlegt und abgewiesen wird!

Tipp: Wer Mobilfunkgegner und ihre Desinformation sachlich widerlegen möchte, muss keinen intellektuellen Kopfstand vollbringen und sich nicht mühsam in die teils komplexe Thematik einarbeiten. Diese Arbeit nehmen einem die Gerichte ab. Es genügt, die Entscheidungen zu lesen und die dort gratis gebotenen Widerlegungen einfach zu übernehmen. Nicht nur für Journalisten sind diese Entscheidungen eine höchst ergiebige Fundgrube, um sich gegen gebetsmühlenartig kolportierte substanzarme Szeneparolen mit belastbaren Gegenargumenten zu versorgen. Auch Politikern kann diese Lektüre nur wärmstens empfohlen werden, denn die Gerichte bieten ganz ohne Polemik sachliche, kompakte und vor allem fachlich abgesicherte Informationen.

Der folgende Auszug aus dem Urteil 109/2020 des Zürcher Baurekursgerichts macht an einem Beispiel deutlich, wie schwach die Argumentation der Einsprecher ist. Dies erklärt schlüssig, warum selbst berichtete 1450 Einsprachen gegen 5G-Standorte die Netzbetreiber kalt lassen können. Die Einsprüche mögen ein Vermögen an Geld und Zeit kosten, 5G dauerhaft aufhalten werden sie nicht. Damit ist auch die mit den 1450 Einsprüchen begründete Behauptung des Vereins Schutz vor Strahlung, der Wind drehe sich, nichts als ein Windei und gezielt gestreute Desinformation. Der Verein hetzt Schweizer dazu auf, gegen Antennen-Baugesuche Einsprüche zu erheben, verschweigt aber, dass dies den Einsprechern teuer zu stehen kommen kann. So trifft es im Falle des hier behandelten Urteils die Einsprecher hart, sie werden als Unterlegene mit 7500 CHF Gerichtsgebühr zur Kasse gebeten und können noch von Glück reden, denn es hätten auch bis zu 50'000 CHF sein können, in aufwendigen Fällen auch 100'000 CHF. So gesehen ist das Treiben der Hetzer äußerst infam, denn sie schicken andere mit Scheinargumenten ins Feuer ohne selbst finanziell ein Risiko einzugehen. Dies sollte sich einmal herumsprechen.

Und hier nun der angesprochene Auszug aus dem Urteil 102/2020:

[...] Die Rekurrierenden machen geltend, dass sich hochfrequente Strahlung negativ auf den menschlichen und tierischen Körper auswirke, weil sich das Körpergewebe infolge der Absorption der Strahlung erwärme. Je kleiner ein Körper, umso weiter dringe die Strahlung in ihn ein und umso mehr Massenanteil werde erhitzt. Dadurch steige die Temperatur dieses Körpers laufend an, was zu Verbrennungen und innerlichen, dauerhaften Schädigungen führen könne. Nicht nur für Menschen, sondern auch für Tiere, insbesondere Hautflügler und Käfer sowie (Wild-) Bienen und andere Insektenarten bestünden somit relevante Gesundheitsgefahren in der Umgebung von 5G-Antennen. Überdies lägen aus der Forschung weitere Beobachtungen vor, wonach die nichtionisierende Strahlung von Mobilfunk-Antennenanlagen noch weitere biologische Effekte zur Folge habe. Die Signalformen der neuen 5G-Antennen, insbesondere die Höhe der Spitzen der gepulsten Strahlung bei der Übertragung von Datenpaketen, seien nicht bekannt. Bei Messungen sei festgestellt worden, dass die Feldstärken extreme Schwankungen aufwiesen. Der Vorsorgegrundsatz werde nur innerhalb der Anlagegrenzwerte erfüllt. Würden bei adaptiven Antennen nur mittlere Sendeleistungen angegeben, werde über die Überschreitung der Anlagegrenzwerte hinweggetäuscht. Es sei nicht gewährleistet, dass 5G-Mobilfunk-Antennenanlagen keine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung darstellten. Bereits mit der 4G-Technologie bestehe eine Gefährdung der Gesundheit durch die Strahlenbelastung. Dies gelte umso mehr für die neuen 5G-Antennen, da die Einhaltung der Grenzwerte nicht gewährleistet werden könne. Deshalb sei es durchaus möglich, dass adaptive Antennen schwere Gesundheitsschäden hervorrufen könnten. Besonders empfindliche Menschen, etwa solche mit Herzschrittmachern, könnten in Lebensgefahr geraten, wenn die Grenzwerte auch nur kurzzeitig, aber massiv überschritten würden. Die NSIV soll das Vorsorgeprinzip gewährleisten. Aufgrund der fehlenden Vollzugsempfehlung sei die Vorsorge nicht mehr gewährleistet. Mit der Möglichkeit, lediglich die mittlere Leistung ‒ statt der Spitzenleistung – anzugeben, werde gegen das Vorsorgeprinzip verstossen. Es sei bisher nicht untersucht worden, wie sich die neue Technologie mit den Millimeterwellen auf die Gesundheit von Menschen auswirken werde. Als unbedenklich könne sie jedenfalls nicht eingestuft werden. Für die Belastung durch ortsfeste Sendeanlagen fehlten aussagekräftige Langzeituntersuchungen. Es sei etwa auch unklar, wann der Übersichtsbericht der WHO zu den Gesundheitsauswirkungen von hochfrequenter und nichtionisierender Strahlung fertig gestellt werde. Zudem lägen keine Untersuchungen über die Folgen des Pulsierens hochfrequenter Strahlung für den Körper vor. Es werde zwar durch das BAFU festgehalten, dass hochfrequente Strahlung durch die WHO gestützt auf Befunde bei der Nutzung von Mobiltelefonen als möglicherweise krebserregend klassiert würden. Durch die Strahlenbelastung entstehe oxidativer Zellstress. Die Auswirkungen seien gravierend und bei jedem Menschen anders, weshalb der wissenschaftliche präzise Nachweis noch fehle. Tatsache sei aber, dass bereits heute eine Evidenz bestehe und dass mit der Einführung von 5G die Auswirkungen zunehmen würden. Zu den gesundheitlichen Auswirkungen sei noch vieles unklar. Auch der vorliegende Bericht Mobilfunk und Strahlung orte ein grosses Defizit an klaren Untersuchungsergebnissen. Der Bericht bestätige die Wichtigkeit des im Umweltgesetz verankerten Vorsorgeprinzips und führe weiter aus, dass Mobilfunkstrahlung noch immer als möglicherweise krebserregend deklariert sei. Das beratende Expertengremium der internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) habe im April 2019 eine dringende Neubewertung des Krebsrisikos aufgrund neuer, besorgniserregender Studien vorgeschlagen. Entscheidend sei nun aber, dass in vorliegendem konkreten Baugesuch weder die kommunale noch die kantonale Bewilligungsbehörde technisch und wissenschaftlich in der Lage seien, das Baugesuch auf seine Auswirkungen auf die Umwelt gemäss dem USG bzw. hinsichtlich des Vorsorgeprinzips zu prüfen. Mehrere Kantone hätten bereits ein Moratorium für den Bau neuer Anlagen erlassen. Einige Schweizer Gemeinden sowie der Kanton Zug hätten beschlossen, Baubewilligungsverfahren für 5G-Antennen zu sistieren. Gewisse Gemeinden hätten Baugesuche für 5G-Antennen abgewiesen.

Das Gericht entgegnete auf die obigen pauschalen Ausführungen der Beschwerdeführer nur kurz, da an anderen Stellen des 24 Seiten umfassenden Urteils bereits auf konkrete Einwände ausführlicher eingegangen wurde:

Wie bereits dargelegt kann auch bei (adaptiven) 5G-Antennen die Einhaltung der Grenzwerte entgegen den von den Rekurrierenden auch unter dem Titel Gesundheitsschutz erhobenen Einwänden gewährleistet werden. Der Rüge, dass deshalb schwere Gesundheitsschäden drohten, weil bei adaptiven Antennen über die Überschreitung der Anlagegrenzwerte hinweggetäuscht werde oder bei 5G-Antennen die Einhaltung der Grenzwerte nicht gewährleistet werden könne, ist damit die Grundlage entzogen. [...]

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Empfehlung, Hetze, Urteil, Kolportage, Gericht, Baugesuch

Wie Anti-Mobilfunk-Hetzer finanzielle Risiken abwälzen

H. Lamarr @, München, Montag, 10.08.2020, 18:10 (vor 1347 Tagen) @ H. Lamarr

Anti-Mobilfunk-Vereine hetzen Wutbürger auf und verleiten sie dazu, mit fadenscheinigen Argumenten Einsprüche gegen 5G-Standorte gerichtlich durchzusetzen. Die Vereine wälzen so beträchtliche finanzielle Risiken von bis zu 100'000 CHF auf ihre Anhänger ab, ohne dafür eine substanzielle Gegenleistung zu erbringen.

Und wer sind nun diese gewissenlosen Vereine, die andere mit Wasserpistolen ins Gefecht schicken und ihren Opfern hohe finanzielle Risiken aufhalsen?

Gigaherz-Präsident Jakob gibt mit stolz geschwellter Brust Auskunft:

Dass der rasante Stop des Ausbaus mit 5G-Antennen vor allem auf die teilweise hunderten von Baueinsprachen zurückzuführen ist, die ausnahmslos auf jede Baupublikation für einen Neu- oder Ausbau mit 5G-Antennen erfolgen, behält Mister Mettler ebenso für sich.
[...]
Der dienstälteste und die jüngste der «Querulantinnen und Querulanten», welche diese Einsprachflut konzipiert und organisiert haben, Rebekka Meier vom Verein Schutz vor Strahlung und Hansueli Jakob vom Verein Gigaherz.ch möchten Sie deshalb auch zu einem Einzelgespräch einladen und Ihnen die andere Hälfte der Wahrheit auch noch gerne erläutern.

Jakob (Ex-Elektriker) und Meier (Uhrmacherin) sind für mich verblendete gewissenlose Täter, keine Helden. Doch wahrscheinlich werden beide nie zur Rechenschaft gezogen werden für den Schaden, den sie Einsprechern und dem Wirtschaftsstandort Schweiz zufügen.

Hintergrund
5G in der Schweiz: Die Kostenverursacher

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Bemerkt Jakob seine eigenen Widersprüche?

Gustav, Montag, 10.08.2020, 23:00 (vor 1347 Tagen) @ H. Lamarr

Das muss man sich echt auf der Zunge zergehen lassen!

Zum einen schreibt Jakob:

Dass der rasante Stop des Ausbaus mit 5G-Antennen vor allem auf die teilweise hunderten von Baueinsprachen zurückzuführen ist, die ausnahmslos auf jede Baupublikation für einen Neu- oder Ausbau mit 5G-Antennen erfolgen

und keine drei Wochen später:

vom Baurekursgericht des Kantons Zürich, welches in über 100 Urteilen noch nie eine Beschwerde gegen den Bau von Mobilfunkmasten gutgeheissen hat

Also was denn nun?

Bemerkt Jakob seine eigenen Widersprüche?

H. Lamarr @, München, Dienstag, 11.08.2020, 00:07 (vor 1347 Tagen) @ Gustav

Zum einen schreibt Jakob:

Dass der rasante Stop des Ausbaus mit 5G-Antennen vor allem auf die teilweise hunderten von Baueinsprachen zurückzuführen ist, die ausnahmslos auf jede Baupublikation für einen Neu- oder Ausbau mit 5G-Antennen erfolgen

und keine drei Wochen später:

vom Baurekursgericht des Kantons Zürich, welches in über 100 Urteilen noch nie eine Beschwerde gegen den Bau von Mobilfunkmasten gutgeheissen hat

Also was denn nun?

Jakob hat mMn von seinem Schöpfer kognitive Fähigkeiten spendiert bekommen, die ihn vor jeder Form von Einsicht schützen. Widersprüche ziehen sich so wie ein roter Faden durch sein Wirken.

Noch eine Kostprobe:

Seit 17 Jahren geißelt er inbrünstig die Schweizer Anlagegrenzwerte als wirkungslose Mogelpackung. Das hindert ihn jedoch nicht, sich wie verrückt gegen eine moderate Lockerung der Anlagegrenzwerte stark zu machen.

Und noch eine Kostprobe:

Um 5G in der Schweiz wirtschaftlich vernünftig einzuführen, hätten die Netzbetreiber für reichweitestarke Makrozellen eine Lockerung der Anlagegrenzwerte benötigt. Dies wurde ihnen u.a. wegen Jakobs Getöse politisch verwehrt. Notgedrungen bleibt den Netzbetreibern alternativ jetzt nur die Netzverdichtung mit zusätzlichen Standorten. Doch auch da pfuscht Jakob ihnen ins Handwerk.

Der Mann kann nur eines gut: dagegen sein, egal was es ist. Irgendein konstruktiver Vorschlag von ihm ist mir in 18 Jahren nicht in Erinnerung geblieben. Er lastet auf dem Land wie ein Dämon. Wenn er einmal abtreten sollte, wird sich wahrscheinlich der Erdboden der Schweiz vor Erleichterung ein paar Zentimeter heben :-).

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