Gebäudeenergiegesetz: Mobilfunkgegner blieben unerhört (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 09.07.2020, 01:10 (vor 1380 Tagen)

Diagnose-Funk bleibt glücklos. Am Entwurf des GEG (Stichwort: Funkzähler) störte den Stuttgarter Verein auf unverständliche Weise der Begriff "Interoperabilität" so heftig, dass er deshalb Bundestagsabgeordnete öffentlich bedrängte. Vergeblich, am 18. Juni 2020 wurde das Gesetz wie vorgelegt verabschiedet, ohne dass die wirren Einwände des Vereins Erwähnung fanden. Diagnose-Funk hat die Enttäuschung darüber die Sprache verschlagen, der sonst so redselige Verein berichtet über seine Pleite bis heute nicht. Doch es blieb ein kleiner Hoffnungsschimmer: Der Bundesrat sollte nun richten, was der Bundestag versäumte.

Am 24. Juni träumte der "Elektrosensiblen"-Verein Weiße Zone Rhön:

Entgegen zahlreicher Einwände hat der Bundestag das GEG-Gesetz beschlossen - Die digitalen Zähler wurden nicht thematisiert.

Am 3. Juli muss das im Bundestag "durchgewunkene" GEG-Gesetz noch den Bundesrat passieren.
Dort hätten Die GRÜNEN, durch ihre Beteiligung an diversen Landesregierungen, die Möglichkeit, dieses Gesetz noch zu Fall zu bringen (Mann darf ja mal träumen).

Doch auch dieser Strohhalm ging unter: Am 3. Juli stimmt der Bundesrat dem GEG zu und abermals kamen die verschroben Argumente der Strahlenphobiker erst gar nicht zur Sprache.

Das ist jetzt sechs Tage her und auch die hessischen "Elektrosensiblen" sehen sich bislang außerstande, ihr Scheitern auf ihrer Website einzugestehen.

Dabei haben die Väter des GEG die Kuh noch immer nicht ganz vom Eis, denn noch kann das Gesetz in letzter Instanz am Bundespräsidenten scheitern. Bislang ließ Diagnose-Funk indes nichts verlauten, Jörn Gutbier und Peter Hensinger hätten sich auf den Weg ins Schloss Bellevue gemacht, um den Bundespräsidenten über ihre Risikoeinschätzung bezüglich Funk persönlich aufzuklären. Ebenso wenig berichten die Medien über zwei, zehn oder abertausende Mobilfunkgegner, die vor dem Schloss protestieren. Nein, es sieht alles danach aus, die lauten Sprachrohre der Mobilfunkgegner leiden an spontaner Stimmbandlähmung.

Das ist auch gut so, denn seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 haben alle Bundespräsidenten zusammen noch nicht einmal ein Dutzend Gesetze abgelehnt. Da hätten Jörn und Peter mit Engelszungen auf Frank-Walter einreden können, es hätte nichts genutzt, denn ein Bundespräsident darf ein Gesetz nur dann ablehnen, verstößt es seiner Überzeugung nach "zweifelsfrei und offenkundig" gegen die Verfassung. Dies ist zweifelsfrei und offenkundig nicht der Fall. Auch wenn dies ein Ex-Verwaltungsrichter, ein evangelischer Theologe, wenige "Elektrosensible" und eine handvoll organisierte Mobilfunkgegner absolut nicht einsehen wollen.

Fazit: Wieder einmal ist ein aussichtsloses Unterfangen organisierter Mobilfunkgegner planmäßig gescheitert. Den Schmerz darüber erträglicher zu gestalten, wurde der Weg zum Ziel (Niederlage) opulent dokumentiert, um sich wenigstens gegenüber den eigenen Anhängern als tatkräftiger David präsentieren zu können, der mutig und unermüdlich gegen wechselnde aber stets mächtige Goliats antritt, – nur um von diesen in der ersten Runde mit dem ersten Schlag aus dem Ring gehauen zu werden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Schweigen, Diagnose:Funk, Smart-Meter, Funkwasserzähler

Gebäudeenergiegesetz: "Elektrosensible" protestierten scharf

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 16.07.2020, 22:45 (vor 1372 Tagen) @ H. Lamarr

Am 24. Juni träumte der "Elektrosensiblen"-Verein Weiße Zone Rhön:

Entgegen zahlreicher Einwände hat der Bundestag das GEG-Gesetz beschlossen - Die digitalen Zähler wurden nicht thematisiert.

Auch der Verein für Elektrosensible, München, legte sich vergeblich ins Zeug. Am 1. März 2020 versuchte der Verein mit einer sogenannten Pressemitteilung die Öffentlichkeit zu mobilisieren, doch die Presse sah unisono darüber hinweg. Allein dem BUND in Konstanz ist es zu verdanken, dass das Papier überhaupt zu verlinken ist. Wer wissen möchte, warum erst die Presse und dann das Parlament den "Elektrosensiblen" die kalte Schulter zeigte, findet die Antwort in folgendem Auszug aus der sogenannten Pressemitteilung, der einen eklatanten Mangel an Fingerspitzengefühl erkennen lässt:

[...] Namentlich viele elektrosensible Menschen sind verzweifelt, weil dieses Gesetz sie womöglich in die Obdachlosigkeit abdrängt. Und für diejenigen, die ihre Wohnungen aufwändig abgeschirmt haben, tut sich eine inhumane, oft geradezu als Folter empfundene Strahlen-Zumutung auf, weil die Schirmung die unerwünschte gepulste Strahlung – vielleicht im Standby – von innen reflektieren würde.

Wir fragen: Wie kann es sein, dass trotz der Krebswarnung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2011 hinsichtlich der möglichen Gesundheitsschädigung durch Mobilfunkstrahlung und zahlloser Ärzte-Appelle der Staat diese umstrittene Technologie gegen den Willen vieler Bürgerinnen und Bürger in Privatwohnungen zwingen will?

Deshalb protestieren wir scharf gegen die bewusste Ignoranz biologischer und allenfalls sekundär psychischer, also gesundheitlicher Auswirkungen des Mobilfunks. Es geht hier um die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten, die auch das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung umfassen. Wir fordern ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht für Mieter und Eigentümer und ein Recht auf analoge Zähler. [...]

Wie vernagelt die Münchener "Elektrosensiblen" sind, zeigt die in dem Textfragment gestellte Suggestivfrage, die ich mir erlaube zu beantworten. Derweil die Verfasser in ihrer Frage die Mobilfunktechnologie fälschlich mit der von Funkzählern gleichsetzen, beziehe ich mich in meiner Antwort auf den emissionstechnisch weitaus bdeutsameren Mobilfunk.

Zunächst ist festzuhalten, dass "der Staat" von den Mobilfunknetzbetreibern aus der Versteigerung der 5G-Lizenzen rd. 6 Mrd. Euro eingenommen hat, was auf Gigantomanie versessene Dimensionskünstler der Anti-Mobilfunk-Szene wohl mit 6000 Mio. Euro oder 600'000 Mio. Cent dramatisieren würden. Das Geld wurde an die Bundeskasse überwiesen, damit dürfen die Netzbetreiber die ersteigerten Lizenzen gemäß den Lizenzbedingungen auch nutzen. Darauf hätten die "Elektrosensiblen" mMn auch selber kommen können.

Die WHO hat 2011 auch keine Krebswarnung ausgesprochen, sondern elektromagnetische Felder von körpernah betriebenen Emissionsquellen mit der schwächsten (2B, "möglicherweise krebserregend") der ihr zur Verfügung stehenden Eingruppierungen des Krebsverdachts belegt.

Für die "Elektrosensiblen" scheinen Ärzte noch immer Halbgötter in Weiß zu sein. Nicht so für einen Wissenschaftler, der über das Know-how von Ärzten über Elektrosmog schrieb:

Es ist eher einzigartig, dass es einen derartig weit verbreiteten Widerspruch zwischen den Meinungen von Ärzten und der anerkannten nationalen und internationalen Risikobewertung gibt. Angesichts der Häufigkeit der Begegnung mit dieser Thematik zeigen die Ergebnisse einen dringenden Handlungsbedarf auf.

Womit wir auch die zahnlosen Ärzte-Appelle als belanglose Meinungsbekundungen zu den Akten legen können.

Richtig bleibt allein, die Mobilfunktechnologie (zurzeit besonders 5G) ist umstritten. Bei allen, die keine Ahnung von 5G haben. So umstritten wie etwa in den 1970-er Jahren der Sicherheitsgurt in Autos oder heutzutage üppiges Sonnenbaden unter UV-Lampen von Solarstudios. Auf der einen Seite stehen fachlich überforderte Laien, auf der anderen Seite stehen anerkannte Experten, die eindringlich auf die Vorteile der Gurte hinwiesen, vor häufigen Besuchen in Solarstudios warnen und ebenso eindringlich bekunden, von einer neuartigen Gefährdungslage durch 5G könne bei den jüngst versteigerten 5G-Frequenzen keine Rede sein. Das Theater um 5G erinnert stark an die Anfeindungen, die der Blitzableiter im 18. Jahrhundert über sich ergehen lassen musste. Damals war die Kirche maßgeblich am Widerstand gegen die "Ketzerstangen" beteiligt, heute ist es ein bunt zusammengewürfeltes Bündnis aus Wutbürgern, Spinnern, Geschäftemachern, Pseudowissenschaftlern, Staatsfeinden und Profilneurotikern, die sich mit bemerkenswerter Inbrunst an 5G abarbeiten.

Statt sich seit 30 Jahren erfolglos um politisch ungelegte Eier zu kümmern, sollten die "Elektrosensiblen" das alberne und leicht zu durchschauende Spielchen mit der Ablenkung endlich aufgeben und sich einzig und allein darum bemühen, ihr existenzielle Kernfrage zu lösen – bevor es andere tun: Ist "Elektrosensibilität" die unerwünschte seltene Eigenschaft eines Menschenkörpers oder ist sie eine seltene Erkrankung der Psyche von Betroffenen? Die Wissenschaft tendiert zuletzt klar in Richtung Psyche. "Elektrosensible" ignorieren diese Entwicklung sträflich, sie ziehen es vor, wegen der völlig belanglosen Funkimmission von Funkzählern "scharf zu protestieren" und andere Scheingefechte zu führen, die bislang ausnahmslos verloren gingen.

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Gebäudeenergiegesetz: in Gottes Namen gescheitert

H. Lamarr @, München, Sonntag, 19.07.2020, 00:02 (vor 1370 Tagen) @ H. Lamarr

Werner Thiede ist Theologe, evangelischer Pfarrer im Ruhestand, schreibt für sein Leben gern und ist seit 2007 in der Anti-Mobilfunk-Szene eine feste Größe. Auch Thiede fühlte sich im Februar 2020 berufen, seine Stimme gegen den Entwurf des GEG zu erheben, dazu diverse fabelhafte Einwände aus der Szene vorzutragen und selbstgewiss zu fordern: "Der anvi­sierte Smartmeter-Wahn­ darf folglich keinesfalls in der bislang diskutierten Form Gesetz werden."

Dass das Gesetz dann aber doch in der diskutierten Form von beiden Kammern des Deutschen Parlaments ohne Gezeter verabschiedet wurde, muss wohl daran liegen, dass Thiedes Einwände nicht von einem Leitmedium publiziert wurden, sondern in einem Blatt mit dem pompösen Titel "Bayerische Staatszeitung". Welches indes kaum jemand freiwillig liest (verbreitete Auflage: rd. 15'000), weil seine Existenz mutmaßlich nur darauf beruht, dass es den redaktionellen Mantel für amtliche Mitteilungen (Amtsblatt) der öffentlichen Verwaltung des Freistaats bildet. Jeder kennt die Variante von Mantelzeitungen, die als unentgeltliche "Wurstblätter" reichlich Printwerbung in unsere Briefkästen transportieren.

Wie es kommt, dass ausgerechnet die "Bayerische Staatszeitung" regelmäßig Verlautbarungen aus dem Unterbauch der Funkgegner gänzlich schmerzfrei druckt, darüber gibt dieses Posting Auskunft und auch jenes lässt einen tief durchatmen. Die verbreitete Auflage des Blattes sinkt seit Jahren, die Leser honorieren es augenscheinlich nicht, in EMF-Sachfragen von unqualifizierten selbsternannten Experten zugetextet zu werden.

Werner Thiede zaubert in seinem Beitrag mit Yvonne Hofstetter eine "IT-Expertin" aus dem Hut, deren Kassandraruf ob einer ordnungszersetzenden Kraft der digitalen Transformation dem Glaubensmann in die Karten spielt. Derartige Prophezeiungen saugt der Zitatsammler auf wie Bienen den Nektar. Der "Spiegel" und Wikipedia sehen Frau Hofstetter hingegen merklich differenzierter.

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Gebäudeenergiegesetz: in Gottes Namen gescheitert (II)

H. Lamarr @, München, Montag, 20.07.2020, 22:19 (vor 1368 Tagen) @ H. Lamarr

Wie es kommt, dass ausgerechnet die "Bayerische Staatszeitung" regelmäßig Verlautbarungen aus dem Unterbauch der Funkgegner gänzlich schmerzfrei druckt ...

Als Publizist beherrscht Werner Thiede die Kunst, einen Artikel mit wenig Aufwand inhaltlich ein bisschen umzustellen und umzuformulieren, aus einem Artikel werden so ratzfatz zwei. Und so finden sich Thiedes Einwände gegen das GEG, wie er sie der Bayerische Staatszeitung anvertraut hat, etwas umfrisiert auch im Baubiologie Magazin. Da sein Beitrag dort gänzlich zeitlos ist, weil ohne Datum veröffentlicht, lässt sich nicht eindeutig ausmachen, welche der beiden Publikationen das Vergnügen der Erstveröffentlichung hatte. Da aber der älteste Kommentar in dem Baubiologenblatt vom 3. Juni 2020 ist, lässt sich mit einiger Sicherheit sagen, die Baubiologen waren für Thiede zweite Wahl.

Wie der publizierende Theologe seinen Originalartikel leicht frisierte, zeigt folgender Vergleich einer kurzen Textpassage aus beiden Publikationen:

Bayerische Staatszeitung: [...] Dabei warnt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durchaus: „Personen in der Nähe von drahtlos kommunizierenden Smart Metern sind den elektromagnetischen Feldern der Geräte ausgesetzt und absorbieren einen Teil der ausgesendeten Strahlungsleistung.“ Beruhigend wird aber ergänzt, die funkenden Zähler seien ja in der Regel im Keller installiert, so dass ein großer Abstand zwischen Sender und Personen bestehe: „Mit dem Abstand zum Sender nehmen die Feldstärken schnell ab.“ [...]

Baubiologie Magazin:[...] Tatsächlich warnt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): „Personen in der Nähe von drahtlos kommunizierenden SmartMetern sind den elektromagnetischen Feldern der Geräte ausge­setzt und absorbieren einen Teil der ausgesendeten Strahlungsleistung.“ Besänftigend heißt es aber weiter, die funkenden Zähler seien ja in der Regel unten im Keller installiert, so dass ein großer Abstand zwischen Sender und Personen bestehen bleibe: „Mit dem Abstand zum Sender nehmen die Feldstärken schnell ab.“ [...]

Die subtile Desinformation Thiedes steckt hier wie dort in seiner Behauptung, das BfS warne. Eine Warnung geht aus dem von Thiede zitierten Textfragment, das er sich von der Website des BfS geangelt hat, jedoch in keiner Weise hervor, das BfS trifft lediglich die physikalisch bedingte triviale Feststellung, ein Mensch aborbiert einen Teil der Energie des Funkfeldes, in dem er sich aufhält. Nur fachliche Laien wie ein Theologe können in dieser Feststellung eine Warnung erkennen. Diese verzerrte Sichtweise erklärt auch die irreführende Vokabel "beruhigend/besänftigend" mit der unser Elektrosmog-Angstmacher seine Ausführungen fortsetzt.

Das heute abgerufene Orginal des BfS-Zitats zeigt einen weiteren Denkfehler des Theologen, denn während er von simplen Funkzählern für Wärme oder Wasser redet, bezieht sich das BfS-Zitat, das er sich geangelt hat, auf Smart Meter. Offensichtlich glaubt Thiede, auch ein Funkzähler für Wärme oder Wasser sei ein Smart Meter. Doch das ist ein Irrtum. Smart Meter sind "intelligente" Stromzähler, die künftig im Datenaustausch mit "intelligenten" Stromnetzen neue Tarifmodelle ermöglichen werden. Dazu gehört es, dass Smart Meter die Verbrauchsdaten zeitnah an den Versorger melden, wobei die Meldestrecke situationsabhängig Kabel, Power-Line-Communication (PLC) oder Mobilfunk sein kann.

Funkzähler für Wärme oder Wasser haben mit Smart Metern nichts zu tun, sie speichern und funken Verbrauchsdaten entweder direkt an einen autorisierten Ableser oder an einen Datenkonzentrator außerhalb der Wohnung, an dem dann auch die Jahresablesung stattfindet. Funkzähler für Wärme oder Wasser müssen nicht "intelligent" sein, ihr wichtigster Sinn und Zweck ist es, die umständliche für alle Beteiligte zeitraubende Ablesung der Verbrauchswerte innerhalb von Wohnungen/Häusern obsolet zu machen.

Was Thiede verschweigt: Funkzähler für Wärme oder Wasser werden von einer kleinen Batterie etwa 10 Jahre bis 15 Jahre lang gespeist. Allein schon deshalb kann es nur zu einer schwachen Funkemissionen kommen. Wer sich ein Mobiltelefon, das zum Auftanken alle paar Tage ans Ladekabel muss, sorglos an den Kopf hält und zugleich Angst vor Funkzählern hat, handelt grob irrational.

So, hier nun endlich das Originalzitat von der BfS-Website:

Expositionen durch drahtlos kommunizierende Smart Meter gering
Personen in der Nähe von drahtlos kommunizierenden Smart Metern sind den elektromagnetischen Feldern der Geräte ausgesetzt und absorbieren einen Teil der ausgesendeten Strahlungsleistung. Es ist aber davon auszugehen, dass die resultierenden Expositionen gegenüber elektromagnetischen Feldern gering bleiben: Während die Sendeleistungen ähnlich sind, besteht beim Betrieb drahtloser Smart Meter anders als bei der Nutzung von persönlichen Kommunikationsgeräten wie Handy oder Smartphone üblicherweise ein großer Abstand zwischen dem Sender und den Personen.

Mit dem Abstand zum Sender nehmen die Feldstärken schnell ab. Weder Messgeräte noch Gateways sind üblicherweise in Räumen installiert, die für den längeren Aufenthalt von Personen bestimmt sind. Zudem kommunizieren Smart Meter untereinander oder mit dem Gateway nicht kontinuierlich, sondern in Intervallen mit Pausen. Funkverbindungen werden deshalb in der Regel nur kurzzeitig genutzt. Das gleiche gilt für die Verbindung zur Datenzentrale des Versorgungsunternehmens, wenn hierfür ein Mobilfunknetz genutzt wird.

Hintergrund
Was ist eigentlich ein Smart Meter?
Irrationale Angst vor Funk-Wasserzählern

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Desinformation, IBN, Verbandszeitschrift, Thiede, Smart Meter, Funk-Wasserzähler

Gebäudeenergiegesetz: Keine Zeit für schlechte Nachrichten

H. Lamarr @, München, Freitag, 07.08.2020, 21:46 (vor 1350 Tagen) @ H. Lamarr

Am 24. Juni träumte der "Elektrosensiblen"-Verein Weiße Zone Rhön:
[...]
Am 3. Juli muss das im Bundestag "durchgewunkene" GEG-Gesetz noch den Bundesrat passieren.
Dort hätten Die GRÜNEN, durch ihre Beteiligung an diversen Landesregierungen, die Möglichkeit, dieses Gesetz noch zu Fall zu bringen (Mann darf ja mal träumen).

Doch auch dieser Strohhalm ging unter: Am 3. Juli stimmt der Bundesrat dem GEG zu und abermals kamen die verschroben Argumente der Strahlenphobiker erst gar nicht zur Sprache.

Das ist jetzt sechs Tage her und auch die hessischen "Elektrosensiblen" sehen sich bislang außerstande, ihr Scheitern auf ihrer Website einzugestehen.

7. August 2020: In der Weißen Zone Rhön träumen sie noch immer störrisch vom Sieg ...

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Gebäudeenergiegesetz: darum Interoperabilität

Gast, Montag, 17.01.2022, 00:51 (vor 823 Tagen) @ H. Lamarr

Diagnose-Funk bleibt glücklos. Am Entwurf des GEG (Stichwort: Funkzähler) störte den Stuttgarter Verein auf unverständliche Weise der Begriff "Interoperabilität" so heftig, dass er deshalb Bundestagsabgeordnete öffentlich bedrängte. Vergeblich, am 18. Juni 2020 wurde das Gesetz wie vorgelegt verabschiedet, ohne dass die wirren Einwände des Vereins Erwähnung fanden.

Was es mit "Interoperabilität" auf sich hat, darüber berichtet gar nicht wirr haufe.de:

[...] Neu eingebaute fernablesbare Messgeräte oder entsprechend nachgerüstete Systeme müssen mit den Systemen anderer Anbieter interoperabel sein. Dies bedeutet, dass die verschiedenen Ausstattungen in der Lage sind, Daten beziehungsweise Informationen miteinander auszutauschen. Die Interoperabilität muss bei solchen Geräten gewährleistet sein, die frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle eingebaut werden.

Die Anforderung der Interoperabilität geht unter anderem auf eine Empfehlung des Bundeskartellamts zur Stärkung des Wettbewerbs im Bereich des Submeterings durch Vereinfachung eines Wechsels des Messdienstleisters zurück. Technische Vorgaben, um Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickeln. [...]

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