Stadt soll Mobilfunk-Antennen regelmässig kontrollieren lassen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 26.06.2018, 10:09 (vor 2102 Tagen)

Auszug aus limmattalerzeitung.ch. Es geht um eine Schnapsidee für die Stadt Schlieren (Schweiz):

«Nirgends werden die Mobilfunk-Anbieter kontrolliert, die Anwohner fühlen sich schlichtweg ausgeliefert», sagt Beat Steiger. Der Schlierener spricht von den undurchsichtigen Methoden, wie Funk-Antennen geplant, erstellt und schliesslich gebaut werden.
[...]
Mit einer Einzelinitiative, die er kürzlich einreichte, will Steiger dies nun ändern.
[...]
In seinem Vorstoss schlägt er vor, dass die Stadt Schlieren eine unabhängige Institution mit einer umfassenden systematischen Kontrolle von Funkanlagen beauftragt. Diese Kontrollen sollen bei Antennen an sogenannten Orten mit empfindlicher Nutzung – auch Omen genannt – durchgeführt werden. Dabei handelt es sich etwa um Wohngebiete, Schulanlagen sowie Spiel- und Pausenplätze und Spitäler. Am jeweils höchstbelasteten Punkt müsste mindestens einmal jährlich eine Kontrolle durchgeführt werden. Dafür aufkommen soll jedoch nicht der Steuerzahler. «Sämtliche mit den Kontrollen zusammenhängenden Kosten sollen denjenigen Grundeigentümern auferlegt werden, auf deren Grundstück eine Funkanlage betrieben wird», so Steiger.
[...]
Wird die Einzelinitiative von der Stadt für gültig erklärt, braucht sie die Unterstützung von mindestens zwölf Stadtparlamentariern, damit das Stimmvolk darüber befinden kann. [...]

Kommentar: Die NIS-Schwachstelle des Vereins Gigaherz.ch, ein freundlicher Baubiologe von nebenan oder der Geistheiler von gegenüber würden sich bestimmt gerne als "unabhängige Institution" für diese nette Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zur Verfügung stellen :-).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Schweiz, Kontrolle, Anlagengrenzwert, Schlieren

Initiative Schlieren: Swisscom soll Mobilfunker kontrollieren

H. Lamarr @, München, Montag, 16.07.2018, 13:14 (vor 2082 Tagen) @ H. Lamarr

Die NIS-Schwachstelle des Vereins Gigaherz.ch, ein freundlicher Baubiologe von nebenan oder der Geistheiler von gegenüber würden sich bestimmt gerne als "unabhängige Institution" für diese nette Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zur Verfügung stellen :-).

Nein, Antragsteller Beat Steiger hat sich mehr Mühe gegeben als gedacht, er schlägt in seiner adrett gestalteten und (vermeintlich) gut durchdachten Einzelinitiative (Originaltext) kompetente Kontrolleure vor. Er schreibt:

Die Gemeinde Schlieren beauftragt eine unabhängige und von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS zugelassene Institution mit der umfassenden und systematischen Kontrolle der Funkanlagen.

Da er keine zugelassene Institution ist, scheidet Gigaherz-Präsident Jakob als Kontrolleur schon einmal aus. Doch wer ist nun von SAS zur Kontrolle der Einhaltung der NIS-Verordnung zugelassen? Dies lässt sich bei der SAS feststellen. Und man darf überrascht feststellen, dass nur neun Institutionen in der Schweiz amtlich berechtigt sind, die Einhaltung der NISV zu prüfen. Dass eine dieser Institutionen die Swisscom selbst ist, also einer der eidgenössischen Mobilfunknetzbetreiber, hat Beat Steiger vermutlich übersehen, denn allein schon dieser Umstand entzieht seine Initiative die Grundlage. Steiger sucht schließlich nach Mittel und Wegen, den Netzbetreibern von unabhängiger Seite auf die Finger schauen zu lassen. So aber lässt seine Forderung jetzt zu, dass Swisscom sich selbst auf die Finger schaut.

Der grundsätzliche Denkfehler in Steigers Initiative ist jedoch ein ganz anderer. Denn der Initiant verlangt die Kontrolle der sogenannten Anlagegrenzwerte, die in der Schweiz für Orte mit empfindlicher Nutzung gelten und 10-mal tiefer sind (bezogen auf die elektrische Feldstärke) als die in der Schweiz ansonsten gültigen Immissionsgrenzwerte. Doch diese Anlagegrenzwerte sind keine Gefährdungsgrenzwerte, sondern reine Vorsorgewerte. Dies wiederum bedeutet: Eine Überschreitung dieser Vorsorgewerte (in gewissen Grenzen) bedeutet keine Gefährdung für Mensch und Tier, die im Umfeld einer Sendeanlage leben, welche eine solche Überschreitung aufweist (mehr dazu <hier>). Eine derart aufwendige Kontrolle, wie sie Steiger vorschlägt, ist das Schießen mit Kanonen auf Spatzen und daher unnötig.

Doch es gibt noch mehr an der Initiative zu beanstanden. Beat Steiger begründet sie u.a. damit, Kontrollen von Sendeanlagen hätten in der Vergangenheit Abweichungen von der Baubewilligung ergeben. Das hört sich schlimm an. Er verschweigt jedoch, dass diese Abweichungen von marginaler Natur waren und keine Gefährung der Bevölkerung mit sich brachten.

Die Initiative Steigers liest sich auf den ersten Blick richtig gut, anders als das sonst übliche dramatische Geschwalle von Mobilfunkgegnern ist sie sachlich und unaufgeregt formuliert und damit für die Szene untypisch. Erst bei genauerer Betrachtung zeigt sich, wie tendenziös die Begründungen Steigers sind. Ein willkürlich herausgegriffenes Beispiel soll dies verdeutlichen. Steiger behauptet:

Das Bundesgericht und in der Folge auch der Hauseigentümerverband haben längst anerkannt, dass die sichtbare Antenne negativen Einfluss auf den Wert der umliegenden Wohnliegenschaften hat (BGE 138 II 173 S. 188, 7.4.3).

Schaut man sich hingegen das zitierte Urteil an, wird deutlich, der Initiant pickt heraus, was ihm gefällt und lässt für ihn weniger Vorteilhaftes weg. Ungekürzt liest sich die Passage 7.4.3 des Urteils vom März 2012 der vielen Konjunktive wegen keineswegs so bestimmt, wie Steiger dies glauben machen möchte:

7.4.3 Weiter geht es der Gemeinde um die Wahrung von Charakter und Qualität der Wohnzonen durch den Schutz vor ideellen Immissionen von Mobilfunkantennen.
Grundsätzlich darf bei der Ortsplanung berücksichtigt werden, dass bestimmte Nutzungen oder Anlagen in der Bevölkerung (oder Teilen davon) unangenehme psychische Eindrücke erwecken und dazu führen, dass die Umgebung als unsicher, unästhetisch oder sonst wie unerfreulich empfunden wird (BGE 136 I 395 E. 4.3.2 und 4.3.3 S. 401 mit Hinweisen). Dass der Anblick von Mobilfunkanlagen - zu Recht oder zu Unrecht - bei Anwohnern als Bedrohung bzw. als Beeinträchtigung der Wohnqualität empfunden wird, lässt sich zahlreichen Einsprachen und Beschwerdeschriften entnehmen und durfte daher vom Verwaltungsgericht als gerichtsnotorisch betrachtet werden. Insofern kann die Errichtung solcher Anlagen in einer Wohnzone die Attraktivität des Gebiets zum Wohnen beeinträchtigen und sich u.U. mindernd auf Kaufpreise oder Mietzinse für Liegenschaften auswirken (BGE 133 II 321 E. 4.3.4 S. 328). Die Begrenzung von Mobilfunkantennen in Wohngebieten erscheint daher grundsätzlich als geeignetes Mittel, Charakter und Attraktivität der Wohnzonen zu wahren.
Allerdings ist den Beschwerdeführerinnen [Mobilfunknetzbetreiber; Anm. Spatenpauli] einzuräumen, dass subjektive Ängste und Gefühle des Unbehagens keine tragfähige Grundlage für weitgehende Einschränkungen oder gar ein Verbot von im allgemeinen Interesse liegenden Infrastrukturanlagen bilden. Dagegen kann es sich rechtfertigen, in Zonen, die in erster Linie für das gesunde und ruhige Wohnen bestimmt sind, die Errichtung von Betrieben und Anlagen, die ideelle Immissionen verursachen können, von einem funktionalen Zusammenhang zur jeweiligen Zone abhängig zu machen (BERNHARD WALDMANN, Der Schutz vor ideellen Immissionen in Wohngebieten - eine kritische Würdigung, Baurecht 1995 S. 162; so auch WITTWER, a.a.O., S. 110 f.).

Aus meiner Sicht hat sich Beat Steiger mit seiner Einzelinitiative viel Mühe gegeben, er formuliert geschickt und überzeugend und erweckt den Eindruck, als wären seine Argumente belastbar. Doch das sind sie nicht. Ob es dem Initianten dennoch gelingt, die Stadtparlamentarier einzuwickeln und auf seine Seite zu ziehen, wird sich zeigen, denn noch hat Schlieren nicht über Steigers Initiative entschieden. Tut sie es, sollte sich der Beschluss <hier> finden lassen.

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Vorsorgewert, Wertverlust, Notlage, Steuerverschwendung, Anlagengrenzwert, Urteil, NIS, Hauseigentümerverband, Akkreditiert, Gefährdungsgrenzwert

Schlieren unterstützt Initiative "Kontrolle von Funkanlagen"

H. Lamarr @, München, Dienstag, 25.09.2018, 18:51 (vor 2011 Tagen) @ H. Lamarr

Aus meiner Sicht hat sich Beat Steiger mit seiner Einzelinitiative viel Mühe gegeben, er formuliert geschickt und überzeugend und erweckt den Eindruck, als wären seine Argumente belastbar. Doch das sind sie nicht. Ob es dem Initianten dennoch gelingt, die Stadtparlamentarier einzuwickeln und auf seine Seite zu ziehen, wird sich zeigen, denn noch hat Schlieren nicht über Steigers Initiative entschieden. Tut sie es, sollte sich der Beschluss <hier> finden lassen.

Am 17. September 2018 beschloss das Gemeindeparlament von Schlieren mit 30 zu 0 Stimmen, die Einzelinitiative von Beat Steiger betreffend "Kontrolle von Funkanlagen" vorläufig zu unterstützen und an den Stadtrat zu Bericht und Antrag zu überweisen.

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Schlieren unterstützt Initiative "Kontrolle von Funkanlagen"

Gast, Freitag, 28.09.2018, 07:19 (vor 2008 Tagen) @ H. Lamarr

Überdeutlich sprach sich das Parlament für die Initiative von Beat Steiger aus.
Ein Gespräch über Erfolg und seinen glanzvollen Sieg.

Gleich zwei neue Antennen befanden sich im Schlieremer Zelgli-Quartier in Planung, als Beat Steiger entschied, aktiv zu werden. Erst habe er nicht gewusst wie. Nach intensiver Recherche reichte er bei der Stadt eine Einzelinitiative ein. Darin fordert er, dass die Strahlenemission von Antennen in empfindlichen Gebieten – nahe von Schulen und Wohnungen etwa – von einer unabhängigen Stelle kontrolliert werden soll.

In einem öffentlich einsehbaren Register könnten diese Werte dann publiziert werden. Dafür aufkommen soll nicht der Steuerzahler, sondern die Landbesitzer, die den Mobilfunkunternehmen das Land für die Antenne vermieten. Vergangene Woche überwies das Schlieremer Parlament die Vorlage mit 30 zu 0 Stimmen an den Stadtrat – ein glanzvoller Sieg für Steiger. Weiter ...

© Copyright Limmattaler Zeitung

Warum die Initiative von Beat Steiger mMn scheitern muss

H. Lamarr @, München, Freitag, 28.09.2018, 14:36 (vor 2008 Tagen) @ Gast

Überdeutlich sprach sich das Parlament für die Initiative von Beat Steiger aus.

Stimmt, 30 zu 0 Stimmen sind ein besorgniserregendes Signal, denn aus meiner Sicht sprechen (mindestens) drei gute Gründe gegen die Initiative von Herrn Steiger. Das Gemeindeparlament von Schlieren ist ein schönes Beispiel für die Weisheit: Wer nichts weiß, muss alles glauben. Verdienst von Steiger ist es, dass er seinen Vorschlag ausgesprochen überzeugend vorgetragen hat. Doch das können auch die Verkaufskanonen, die auf Wochenmärkten Hausfrauen vermeintliche Wundermittel für die Küche anpreisen. Ich habe mir daher erlaubt, in der Limmattaler Zeitung, die Herrn Steiger in einem wohlgesonnenen Interview leider keinerlei kritische Fragen stellte, einen skeptischen Kommentar zu hinterlassen. Da ich nicht sicher bin, ob dieser freigeschaltet wird, gebe ich ihn auch hier zur Kenntnis:

Ich gratuliere Herrn Steiger, er hat das Gemeindeparlament mit seiner schön formulierten Idee nach allen Regeln der Kunst eingewickelt. Dabei ist die Initiative, die vom Gemeindeparlament übrigens nur "vorläufig" unterstützt wird, aus Sicht des IZgMF lediglich ein bürokratischer Akt ohne Wirkung. Warum? Weil die Anlagegrenzwerte, deren Einhaltung Herr Steiger regelmässig kontrolliert sehen will, lediglich VORSORGEWERTE sind. Sie liegen 10-mal tiefer als die in Europa üblichen Immissionsgrenzwerte. Und das heisst? Selbst wenn es im Fehlerfall theoretisch einmal befristet zu einer deutlichen Überschreitung der Vorsorgewerte kommen sollte, ist damit KEINE Gefährdung der Bevölkerung verbunden! Diese gäbe es erst bei einer erheblichen Überschreitung der Immissionsgrenzwerte. Wen dennoch weiter irrationale Ängste vor zuviel Elektrosmog plagen: Kein Problem, dann aber bitte sozialverträglich auf EIGENE Kosten Messungen zur Beruhigung der EIGENEN Nerven veranlassen.

Und warum ausgerechnet Schlieren, nicht aber Bern, Zürch oder Basel? Dafür gibt es keinen guten Grund. Deshalb hat der Bundesrat seit 2015 ein schweizweites EMF-Monitoringkonzept fix & fertig in den Schubladen, es müsste nur realisiert werden. Dieser Spass aber kostet auf zehn Jahre gerechnet rund 7 Mio. CHF. Geld das besser in sinnvolle Projekte investiert werden sollte. In Deutschland haben wir seit langem ein EMF-Monitoring. Doch dieses ist absolut unspektakulär, es zeigt lediglich, dass die Immissionsgrenzwerte, wo immer auch gemessen wurde, im Promille- oder 1-stelligen Prozentbereich ausgeschöpft werden. Mit 5G werden diese Werte voraussichtlich nicht steigen, sondern fallen (Stichwort: Netzverdichtung).

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EMF-Monitoring in Bayern 2011/2012

H. Lamarr @, München, Montag, 01.10.2018, 22:43 (vor 2005 Tagen) @ H. Lamarr

In Deutschland haben wir seit langem ein EMF-Monitoring.

Guckst du z.B. hier: EMF-Monitoring in Bayern 2011/2012

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Initiative von Beat Steiger ist gescheitert

KlaKla, Mittwoch, 25.03.2020, 15:37 (vor 1464 Tagen) @ H. Lamarr

Nach 18 Monaten erklärt Stadtrat Mobilfunk-Initiative für ungültig

Die Strahlenemission von Mobilfunkantennen in Schlieren wird künftig nicht von der Stadt kontrolliert. Eine Initiative, die genau dies verlangte, wurde vom Stadtrat kürzlich für ungültig erklärt. Dabei begann alles vielversprechend. Beat Steiger reichte die Einzelinitiative vor anderthalb Jahren bei der Stadt ein und erhielt vom Gemeindeparlament Rückendeckung. Mit 30 zu 0 Stimmen unterstützte das Gremium die Vorlage vorläufig, die somit an den Stadtrat überwiesen wurde.

Wie aus dem Beschluss hervorgeht, liegt der Grund für die Ungültigkeitserklärung darin, dass die kantonale Bauverordnung, die den Schutz vor nichtionisierenden Strahlung gewährleisten soll, vergangenen Oktober gerändert wurde. Dies weil die Zuständigkeiten betreffend Messungen nicht klar gewesen seien und präzisiert hätten werden müssen, so der Stadtrat. Neu ist das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) nicht nur für die fachliche Beratung der Gemeinden bezüglich Strahlung, sondern auch für die Kontrolle der Betriebsdaten der Sendeanlagen verantwortlich, schreibt der Stadtrat. Mehr dazu hier ...

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Meine Meinungsäußerung

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Game over

Schlieren: Beschluss des Stadtrats vom 11. März 2020

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 25.03.2020, 21:12 (vor 1464 Tagen) @ KlaKla

Nach 18 Monaten erklärt Stadtrat Mobilfunk-Initiative für ungültig]

Der Stadtrat von Schlieren hat es sich nicht leicht gemacht. Seinen Beschluss vom 11. März 2020, die Initiative von Steiger für ungültig zu erklären, begründet er ausführlich auf fünf Seiten.

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Swisscom darf Mobilfunker nicht kontrollieren

H. Lamarr @, München, Dienstag, 25.09.2018, 19:05 (vor 2011 Tagen) @ H. Lamarr

Die Gemeinde Schlieren beauftragt eine unabhängige und von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS zugelassene Institution mit der umfassenden und systematischen Kontrolle der Funkanlagen.

[...] So aber lässt seine Forderung jetzt zu, dass Swisscom sich selbst auf die Finger schaut.

Nein, das stimmt nicht. Swisscom ist zwar bei der SAS gelistet, als Netzbetreiber aber befangen. Da Steiger zusätzlich einen "unabhängigen" Kontrolleur fordert, ist Swisscom als Kontrolleur aus dem Rennen.

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