SSK-Jahresbericht 2019: Stellungnahme zu 5G-Risiken angekündigt (Forschung)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 19.02.2020, 02:14 (vor 1499 Tagen)

Mit 5G kommt auch bei der SSK wieder mehr Bewegung in den Schutz vor nichtionisierende Strahlen. So kündigt der Jahresbericht 2019 der deutschen Strahlenschutzkommission für 2020 eine erste Stellungnahme an, die eine Gesamtbeurteilung der Wirkung von 5G (Trägerfrequenzen bis 6 GHz) auf Menschen gibt. Eine zweite Stellungnahme für Trägerfrequenzen über 6 GHz soll später folgen.

Die Mobilfunknetze befinden sich durch den bevorstehenden Aufbau von Netzen der 5. Mobilfunkgeneration (nach dem sog. 5G-Standard) in einem grundlegenden Umbau, der sich auch auf die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF) auswirken kann. Hierbei werden in den nächsten Jahren technische Innovationen wie der Einsatz von Sendeanlagen geringerer Sendeleistung (sog. Kleinzellen), die näher als bisher an öffentlich zugängliche Orte heranrücken, die Verwendung von smarten Antennensystemen, die ihre Strahlungskeulen automatisch ausformen (sog. Beamforming) und nachführen (sog. Beamsweeping) sowie die Nutzung von Frequenzbändern deutlich oberhalb der bisher für Mobilfunk bereitgestellten Frequenzen (bis hin zu Millimeterwellen) eine Rolle spielen.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode sowie in mehreren strategischen Plandokumenten darauf festgelegt, den vorbeugenden Gesundheits-schutz als wesentlichen Themenbereich bei der zurzeit stattfindenden Entwicklung zu verfolgen. Das BMU hat die SSK daher am 05. April 2019 um eine Stellungnahme zur Einführung des Mobilfunks nach dem 5G-Standard in Deutschland unter Berücksichtigung der o. g. technischen Innovationen gebeten.

Dabei soll u. a. eine Gesamtbeurteilung der Wirkung auf den Menschen, insbesondere auch im Vergleich zu den derzeitigen Mobilfunknetzen stattfinden. Außerdem soll die SSK Hinweise geben und Empfehlungen aussprechen, die bei der Einführung der neuen Mobilfunkgeneration beachtet werden sollten, insbesondere hinsichtlich der Minimierung der Exposition der Bevölkerung sowie des mit der Einführung einhergehenden Forschungsbedarfs.

Eine Arbeitsgruppe des Ausschusses „Nichtionisierende Strahlen“ nahm ihre Beratungen im Juni 2019 auf und wird sich 2020 in einer ersten Stellungnahme mit den zunächst in der Einführung befindlichen Frequenzbändern unterhalb von 6 GHz befassen. Die höheren zur Nutzung vorgesehenen Frequenzbänder oberhalb von 6 GHz werden darauffolgend beraten und in einer weiteren Stellungnahme beurteilt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
SSK, Kleinzellen, Bundesregierung, Koalitionsvertrag, Beamforming, Millimeterwellen, Beams

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