5G-Korridore: Connecting Europe Facility 2021–2027 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 09.07.2019, 10:46 (vor 1715 Tagen)

Im Bayerischen Landtag fragte der FDP-Abgeordnete Alexander Muthmann die Staatsregierung, welche Bekundungen sie gegenüber Institutionen der Europäischen Union bisher im Zusammenhang mit dem Programm „Connecting Europe Facility 2021–2027“im Bereich Digitales hinsichtlich der geplanten 5G-Korridore getätigt hat, wie die Staatsregierung die Möglichkeit bewertet, auch Investitionen auf der Achse München–Prag in das Programm aufzunehmen und inwiefern sie sich dafür einsetzen wird, dem bayerischen Grenzraum zur Tschechischen Republik eine Förderung des 5G-Netzaufbaus im Rahmen von „Connecting Europe“ zu ermöglichen.

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Die Pläne der EU-Kommission zum Connecting-Europe-Programm 2021 bis 2027 zielen auf eine finanzielle Unterstützung von Breitband über verschiedene Förderwege (Europäischer Struktur- und Investitionsfonds –ESIF, Connecting Europe Facility–CEF und InvestEU). Es werden dabei auch Überlegungen zu 5G-Korridoren mit einer lückenlosen 5G-Anwendungen auf grenzüberschreitenden Regionen und Transportwegen angestellt. Diese befinden sich noch in einem frühen Arbeitsstadium („Work in Progress“) und sind folglich noch wenig aussagekräftig.

Aufgrund noch ungeklärter Fragen seitens der EU gibt es noch keine laufenden Projekte aus Bayern im Programm „Connecting Europe2021 –2027“. Die Staatsregierung beobachtet die Entwicklung und wird bayerische Interessen einbringen, wenn konkrete Ansätze erkennbar sind. Davon unabhängig wird sich die Versorgung mit modernster Telekommunikationstechnologie im bayerischen Grenzraum in den nächsten Jahren nachhaltig verbessern. Für Autobahnen und ICE-Strecken sehen bereits die geltenden Versorgungsauflagen der Frequenzversteigerung aus dem Jahr 2015 eine durchgehende LTE-Versorgung bis Ende 2019 vor. Die neuen Versorgungsauflagen der laufenden 5G-Frequenzversteigerung 2019 erweitern die Versorgungspflicht zum Teil auf 5G-Niveau und beziehen weitere Straßen, Zugstrecken und Wasserstraßen mit ein. Bayern hat sich bei den Verhandlungen für verschärfte Auflagen eingesetzt, die wesentliche Verbesserungen der Mobilfunkversorgung in Fläche, Straße und Schiene bringen werden. Das ist als ein großer Erfolg für den Freistaat zu werten. Im Rahmen der individuellen Förderung von Kooperationsvorhaben zwischen mehreren Unternehmen oder Unternehmen mit Forschungseinrichtungen wird die Weiterentwicklung und Anwendung der Zukunftstechnologie 5G, über sämtliche Industriesparten hinweg, von der Staatsregierung unterstützt. Hervorzuheben ist, dass es sich hier um Vorhaben handelt die wesentliche Innovationen im Bereich 5G beinhalten, also Forschungs- und Entwicklungscharakter aufweisen. Zuschüsse für Infrastrukturmaßnahmen sind nicht förderbar.

Neben der individuellen Förderung von Kooperationsvorhaben beinhaltet die 5G-Initiative der Staatsregierung den Aufbau eines 5G-Anwender- und Kompetenzzentrums am Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen (IIS). Dieses Testzentrum soll den Übergang von Forschung und Standardisierung in die Anwendung begleiten. 5G soll für Unternehmen und Anwender aus vertikalen Märkten, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), erfahrbar und nutzbar werden. Hierzu wird entsprechendes Grundlagen-Know-how am Testzentrum aufgebaut. Im Rahmen des Vorhabens 5G Bavaria werden unter Führung des Fraunhofer IIS und des Leistungszentrum Elektroniksystem (LZE e.V.) beispielsweise kleinräumige 5G-Testbeds mit den Anwendungsschwerpunkten Automotive (Rosenheim) sowie Industrie 4.0 (Nürnberg) aufgebaut. An der Technischen Universität München entsteht ein 5G-Testbed mit Schwerpunktanwendung eHealth. Zwei weitere 5G-Testbeds befinden sich in der Planungsphase. Die 5G-Testbeds sollen es bayerischen Unternehmen erlauben, neue Technologien zu erproben und neue Produkte zu entwickeln, welche erst durch die Einführung von 5G ermöglicht werden. Über die auf Basis der Strategie Bayern Digital initiierten 5G-Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten hinaus hat der Freistaat Bayern den Anspruch, dass mindestens eine bayerische Bewerbung zu den 5G-Modellregionen des Bundes Berücksichtigung findet.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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