"Risiko 5G": Antwort der Bundesregierung auf AfD-Anfrage (I) (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 09.06.2019, 01:47 (vor 1755 Tagen)

Im Schweizer Parlament häufen sich seit März 2019 mehr oder weniger qualifizierte Anfragen an die Regierung wegen befürchteter Gesundheitsrisiken infolge des 5G-Netzausbaus. Jetzt hat die 5G-Hysterie auch auf den Deutschen Bundestag übergegriffen. Wenig überraschend war es die AfD-Fraktion, die das für Populisten wie geschaffene Thema Elektrosmog mit Fragen zu gesundheitlichen Risiken von 5G verknüpfte und Antworten von der Bundesregierung erhielt. Steigbügelhalter der AfD ist die hier im Forum nur zu gut bekannte sogenannte Kompetenzinitiative.

In den vergangenen Monaten wurde den etablierten organisierten Mobilfunkgegnern Deutschlands das Heft aus der Hand genommen. Mit einer in Anti-Mobilfunkkreisen bislang nicht gekannter Intensität stürzten sich neue Akteure auf Risiken, die der 5G-Netzausbau angeblich mit sich bringt. Die Spannweite des seltsamen Bündnisses reicht von vorgeblich privaten Einzelkämpfern und selbsternannten Experten aus Kreisen der Esoterik sowie der Verschwörungsseher über eine christliche Sekte bis hin zu staatsfeindlichen Gruppierungen am linken und rechten Rand des politischen Spektrums. Gemeinsamer Nenner des Zweckbündnisses: Die Bevölkerung soll gegen 5G mobilisiert werden. Kein einziger Bündnisteilnehmer ist freilich imstande, dieses Vorhaben mit ernst zu nehmenden Sachargumenten zu untermauern, ersatzweise müssen deshalb groteske Argumente, Verdächtigungen und Behauptungen herhalten. Dass die Kampagne gegen 5G bei dieser trostlosen Kompetenzausstattung überhaupt Chancen hat zu verfangen liegt an der teils professionellen Darreichungsform der Desinformation und daran, dass die Bevölkerung noch weniger über 5G weiß als die Desinformanten. Die Methoden der Kampagne erinnern stark an die Tea-Party-Bewegung in den USA, deren Ziel die Ablösung des damaligen Präsidenten Obama war. Bei 5G ist es anders, der neue Funkstandard soll künftig in jeder Industrienation zur Schlagader wirtschaftlichen Erfolgs werden. Hinter der inszenierten Anti-5G-Bewegung steckt daher mutmaßlich ein verdeckter Wirtschaftskrieg, der westliche Industrienationen ins Hintertreffen bringen will.

Dass die AfD das populistisch aufgeladene Thema 5G aufgreifen wird, dafür gab es seit Herbst 2018 Anzeichen. So tauchte im Wahlprogramm der AfD anlässlich der Bayerischen Landtagswahl die Forderung fachlich unqualifizierter Mobilfunkgegner auf, Risiken des neuen Mobilfunkstandards 5G vor seinem flächendeckenden Ausbau wissenschaftlich neutral untersuchen zu lassen. In dieselbe Kerbe haute im April 2019 ein AfD-Abgeordneter im Deutschen Bundestag:

Konkret wurde es jedoch erst vor wenigen Wochen, als die AfD-Fraktion im Bundestag sich anschickte, eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu formulieren, die am 10. Mai 2019 als Drucksache 19/10074 zu Papier gebracht wurde. Zu diesem Zeitpunkt musste die Fraktion noch googeln, um sich überhaupt erst einmal über behauptete Gesundheitsrisiken von 5G zu informieren. Die Kompetenzdefizite der AfD-Politiker hatten fatale Folgen, denn sie griffen ausgerechnet bei der sogenannten Kompetenzinitiative zu, dem 2007 gegründeten Anti-Mobilfunk-Verein des 2002 emeritierten Literaturprofessors Karl Richter. Dieser Verein hatte im März 2019 eine Broschüre herausgebracht, in der sich der 2008 emeritierte US-Biochemiker Martin L. Pall über angebliche 5G-Risiken austoben durfte. Die Vorbemerkungen zu Palls Ausführungen schrieb ein deutscher Ex-Tabaklobbyist, lektoriert wurde die Broschüre von zwei fachlichen Laien. Pall selbst ist kein in der Bioelektromagnetik versierter Wissenschaftler, der auf anerkannten wissenschaftlichen Fachveranstaltungen wie der Bio-EM auftritt, sondern er wird in der Anti-Mobilfunk-Szene international als Referent für Laienpublikum herum gereicht. Sämtliche im EMF-Portal gelisteten Publikationen Palls (gegenwärtig acht) datieren lange nach seiner Emeritierung.

Der AfD muss schon bald nach ihrer Kleinen Anfrage das Licht aufgegangen sein, dass sie mit der "Kompetenzinitiative" und deren Pall-Broschüre keinen Staat machen konnte. Denn nach Informationen des IZgMF beauftragte die Bundestagsfraktion der AfD noch im Mai ihre Scouts, nach geeigneten Beratern Ausschau zu halten, die der Fraktion helfen könnten, sich über 5G eine wirklich kompetente Meinung zu bilden. Das Ergebnis der Suche ist gegenwärtig noch nicht bekannt. Am künftigen Auftreten der AfD in Sachfragen zu 5G wird sich jedoch ziemlich leicht erkennen lassen, ob die Partei auch bei 5G auf Populismus baut und auf andere unqualifizierte Experten der Anti-Mobilfunkszene setzt, oder ob sie es ehrlich meint, sich deshalb qualifizierte Berater angelt und folglich den Ball im 5G-Strafraum flach spielt.

Doch nun zurück zur Kleinen Anfrage der AfD, die offiziell am 29. Mai 2019 von der Bundesregierung beantwortet wurde, tatsächlich aber wohl aufs Konto des BfS geht. Fragen und Antworten werden folgend im Wortlaut wiedergegeben, zur besseren Unterscheidung sind die Fragen rot formatiert (Zitatformat). Anzumerken ist, die Antworten der Bundesregierung wurden von mir einer unlektorierten Vorabfassung entnommen (Drucksache 19/10524):

Antwort der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10074

Aktueller Erkenntnisstand über mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder sowie über vermutete gesundheitliche Risiken des 5G-Netzausbaus

Vorbemerkung der Fragesteller

In einer Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V. (Heft 12) mit dem Titel: „5G als ernste globale Herausforderung“ (1. Auflage, März 2019) wird auf stichhaltige Beweise für acht verschiedene große Gesundheitsgefahren, die von elektromagnetischen Feldern (EMF) ausgehen, und ihre Wirkmechanismen hingewiesen. Diese Gefahrenliste ist nicht abschließend. Für jede dieser acht Wirkungen liegen zwischen zwölf und 35 Übersichtsarbeiten vor. Zu den Wirkungen gehören laut der Publikation:

1. Angriffe auf das Nervensystem sowie auf das Gehirn,
2. Angriffe auf das Hormonsystem,
3. Erzeugung von oxidativem Stress,
4. Angriffe auf die DNA,
5. Erhöhung der Apoptoserate,
6. Verringerung der Fruchtbarkeit von Männern und Frauen,
7. Überschussproduktion von intrazellulärem Calcium und
8. der Angriff auf Körperzellen, um Krebs auszulösen.

Anknüpfungspunkt der wissenschaftlichen Betrachtung waren die spannungsabhängigen Calciumkanäle. Laut der Studie lassen die derzeit gültigen Sicherheitsstandards Belastungen zu, die in etwa 7,2 Millionen Mal zu hoch sind (S. 6 der o. g. Publikation).

In der Publikation wird darauf hingewiesen, dass diese Studie als „Warnschrift“ rechtzeitig vor der Einführung von 5G auch an die zuständigen Behörden der Europäischen Union geschickt wurde. Eine Stellungnahme, die auf die erwiesene Empfindlichkeit des beschriebenen Wirkmechanismus und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen eingeht, sei wohl bis jetzt ausgeblieben (S. 4). Die Broschüre ist kostenpflichtig bestellbar oder kostenlos als PDF-Datei herunterladbar (http://kompetenzinitiative.net/KIT/KIT/broschuerenreihe/).

1. Wurde der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Publikation der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V. bzw. wurden ihr deren Quelldokumente vor Beginn der Versteigerung der 5G-Lizenzen zugeleitet, und falls ja, mit welchem Datum, und durch welche zuleitende Institution?

Nein

2. Wie bewertet die Bundesregierung die in der Studie vorgetragenen Erkenntnisse bezüglich der acht genannten Gesundheitsgefahren?

Bei der genannten Publikation handelt es sich nicht um eine wissenschaftliche Studie. Der angegebene Autor vertritt seit mehreren Jahren die These, dass sowohl niederfrequente Felder der Stromversorgung als auch hochfrequente Felder des Mobilfunks über spannungsabhängige Kalziumkanäle in Zellen schädliche gesundheitliche Wirkungen auslösen. Als Nachweise zitiert der Autor meist seine eigenen bisherigen Schriften und Überlegungen zu diesem Thema sowie eine kleine und einseitige Auswahl von ähnlichen Texten und z. T. älteren Veröffentlichungen, die seine These unterstützen sollen.

Aus Sicht der Bundesregierung entsprechen die Ausführungen nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand, der sich aus der Gesamtheit der vorliegenden Studienergebnisse unter Berücksichtigung allgemeiner wissenschaftlicher Qualitätsstandards ergibt. Die beschriebenen gesundheitlichen Wirkungen sind weder für Expositionen durch nieder- noch durch hochfrequente Felder nachgewiesen. Über spannungsabhängige Kalziumkanäle vermittelte Wirkungen sind für Felder des Mobilfunks nicht zu erwarten, da sich bei Mobilfunkfrequenzen im Mega- und Gigahertz-Bereich die Richtung der Felder so schnell ändert, dass sich über der Zellmembran keine Spannung aufbaut.

Mehrere der adressierten postulierten Wirkungen wurden zum Beispiel im Rahmen des durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) konzipierten und koordinierten Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms untersucht, mit dem Ergebnis, dass sich frühere Hinweise auf Risiken nicht bestätigt haben. Zu bestimmten Fragestellungen, wie z. B. der Frage nach einem Einfluss auf die männliche Fruchtbarkeit, hat das BfS fachliche Stellungnahmen publiziert, siehe etwa unter www.bfs.de/DE/bfs/wissenschaft-forschung/stellungnahmen/emf/maennliche-fruchtbarkeit/dossier-maennliche-fruchtbarkeit.html.

Fortsetzung in Teil II

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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"Risiko 5G": Antwort der Bundesregierung auf AfD-Anfrage (II)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 09.06.2019, 01:51 (vor 1755 Tagen) @ H. Lamarr

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3. Wie und anhand welcher Forschungsergebnisse bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der Studie, dass die derzeit gültigen Sicherheitsstan-dards Belastungen zulassen, die etwa 7,2 Millionen Mal zu hoch seien?

4. Wie und anhand welcher Forschungsergebnisse bewertet die Bundesregierung das Studiendesign sowie die daraus resultierenden Schlussfolgerungen der Studie der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.?

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Bei der genannten Publikation handelt es sich nicht um eine Studie der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.

Die Bundesregierung stützt sich bei der Risikobewertung elektromagnetischer Felder auf die Expertisen des BfS und der Strahlenschutzkommission sowie auf Veröffentlichungen interdisziplinär besetzter Fachgremien, die die Gesamtheit der vorliegenden wissenschaftlichen Daten zusammenfassen und bewerten. Auf internationaler Ebene handelt es sich bei diesen Veröffentlichungen vor allem um „Environmental Health Criteria“-Dokumente der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Monographien der Internationalen Krebsforschungsagentur der WHO (IARC), Übersichtsartikel und Leitlinien der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) sowie um Risikobewertungen des Wissenschaftlichen Gremiums der EU über Gesundheits-, Umwelt- und neu auftretende Risiken (SCHEER, vormals SCENIHR).

Das EMF-Portal, eine von der RWTH Aachen betriebene Literaturdatenbank zum Bereich der elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder, enthält für den Mobilfunkfrequenzbereich aktuell mehr als 1500 experimentelle und epidemiologische Studien, die von einer einzelnen Person nach Einschätzung der Bundesregierung nicht belastbar bewertet werden können. Daher sind für die Bewertung Fachgremien erforderlich, in denen Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen wie Epidemiologie, Biologie, Medizin sowie Dosimetrie und Expositionserfassung vertreten sind. Um solche handelt es sich bei den oben genannten Gremien.

5. Hat die Bundesregierung im Hinblick auf die in der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie vermuteten Gesundheitsgefahren bereits Maßnahmen ergriffen oder sind gesundheitsschützende Maßnahmen im Rahmen des 5G-Netzausbaus vorgesehen, und wenn ja, welche?

Alle bestehenden Regelungen, die dem Gesundheitsschutz im Hinblick auf die Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern dienen, gelten vollständig auch für die Sendeanlagen der 5G-Netze. Hierzu zählen insbesondere die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV), das Funkanlagengesetz (FuAG) und die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).

Die Bundesregierung wird den mit diesen Regelungen realisierten Standard des vorbeugenden Gesundheitsschutzes uneingeschränkt aufrechterhalten und, sofern geboten, fortentwickeln. Festlegungen in dieser Hinsicht sind auch im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode, der 5G-Strategie der Bundesregierung sowie der Umsetzungsstrategie Digitalisierung der Bundesregierung enthalten.

Darüber hinaus werden die in der Bundesregierung zuständigen Stellen, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die auf den Aufbau und Betrieb der 5G-Netze bezogenen Aspekte in Kommunikation und Forschung zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern berücksichtigen.

6. In welchem Rahmen fand nach Kenntnis der Bundesregierung auf der EU-Ebene und auf der Bund-Länder-Ebene in den letzten zwei Jahren ein Austausch bezüglich gesundheitlicher Risiken der Mobilfunktechnologie bzw. bezüglich gesundheitlicher Risiken zum 5G-Netzausbau statt, und in welchem Rahmen sind im Jahr 2019 Gespräche dieser Art geplant?

Bundesumweltministerin Schulze hat bei ihrem Antrittsbesuch bei EU-Gesundheitskommissar Andriukaitis im Mai 2018 den Einfluss der Digitalisierung auf die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern angesprochen. In der Folge gab es Korrespondenz zwischen dem BMU und der Generaldirektion Gesundheit der EU-Kommission über die Notwendigkeit der Fortentwicklung der Empfehlung 1999/519/EG zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz).

Die Frage des Schutzes vor den elektromagnetischen Feldern der 5G-Mobilfunknetze war Gegenstand der Beratungen in der 63. Amtschefkonferenz und 92. Umweltministerkonferenz vom 8. bis 10. Mai 2019 in Hamburg. Angesichts der aktuellen Bedeutung des Themas ist zu erwarten, dass es auch weiterhin Gegenstand von Beratungen in der Umweltministerkonferenz und ihren zuständigen Arbeitsgremien sein wird.

7. Welche gesundheitsrelevanten Bedenken wurden bei den in Frage 6 erfragten Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung von wem geäußert, und welche Bedenken konnten dabei behoben werden?

Die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung diskutieren bei entsprechenden Beratungen auf der Basis des Stands der wissenschaftlichen Erkenntnisse, wie er beispielsweise im Achten Emissionsminderungsbericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/6270) niedergelegt ist.

Der Beschluss der 92. Umweltministerkonferenz ist unter www.umweltministerkonferenz.de/Dokumente-UMK-Dokumente.html herunterzuladen.

8. Inwieweit sind nach Ansicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie die Aussagen des „Achten Emissionsminderungsberichts“ neu zu bewerten, die auf Seite 3 ausführen, dass „gesundheitliche Beeinträchtigungen […] Im Bereich niedriger Intensitäten hochfrequenter Felder […] infolge nicht-thermischer Wirkungen in jahrzehntelanger Forschung bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden“ konnten (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/062/1906270.pdf)?

Die Bundesregierung erhält die in ihrem Achten Emissionsminderungsbericht enthaltenen Aussagen uneingeschränkt aufrecht.

9. In welcher Form wird nach Kenntnis der Bundesregierung der 5G-Testlauf der Deutschen Telekom in Berlin – im Versuchskorridor zwischen Schöneberg und Mitte – aus gesundheitspolitischer Perspektive wissenschaftlich begleitet, und gibt es diesbezüglich bereits nähere Erkenntnisse?

Die im Rahmen der genannten Testinstallation in Betrieb genommenen und in Betrieb zu nehmenden Sendeanlagen unterliegen uneingeschränkt den in der Antwort auf Frage 5 genannten Regelungen. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden bereits anderweitig für den öffentlichen Mobilfunk genutzte Frequenzbereiche sowie gleiche oder vergleichbare Modulationsverfahren wie bei früheren Mobilfunkgenerationen eingesetzt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über eine weitergehende Begleitung vor.

10. Wie sieht der Forschungsbedarf, den das Bundesamt für Strahlenschutz eruiert hat, konkret aus, und wann sind zu welchen Forschungen Ergebnisse zu erwarten?

Im Rahmen der Ressortforschung des BMU sind die nachfolgenden Vorhaben in Bearbeitung oder Planung, die spezielle Fragen zu 5G adressieren oder sich allgemein mit den für Zwecke des Mobilfunks verwendeten Frequenzen befassen. Das BfS soll für alle Vorhaben die fachliche Betreuung wahrnehmen.

● „Internationaler Workshop zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt“ [2019],

● „Bewertende Literaturstudie zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf oxidative Prozesse bei Menschen sowie in Tier- und Laborstudien“ [2020],

● „Fachgespräch zum Monitoring von Immissionen und tatsächlichen Expositionen der Allgemeinbevölkerung gegenüber anthropogenen nieder- und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (EMF)“ [2020],

● „Smart Cities: Abschätzung der Gesamtexposition des Menschen durch zusätzliche 5G-Mobilfunktechnologien“ [2021],

● „Berücksichtigung aktueller Mobilfunkantennentechnik bei der HF-EMF- Expositionsbestimmung“ [2021],

● „Machbarkeitsstudie eines auf Smartphone-Apps beruhenden Hochfrequenz-Messnetzwerkes zur Abschätzung der Exposition der Bevölkerung mit elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks“ [2021],

● „Wirkungen auf Zellen der Körperoberfläche bei Expositionen mit Millimeterwellen (5G Frequenzen)“ [2022]

Die in Klammern angegebene Jahreszahlen geben den geplanten Abschluss des jeweiligen Vorhabens aus aktueller Sicht an. Die tatsächliche Durchführung der noch nicht vergebenen Vorhaben wird sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln sowie den Ergebnissen des jeweiligen Vergabeverfahrens richten. Überdies kann sich durch aktuelle Erkenntnisse eine andere Priorisierung, Änderung oder zeitliche Verschiebung der Vorhaben ergeben.

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Henry Lai widerspricht Martin Palls "Kalziumhypothese"

H. Lamarr @, München, Dienstag, 18.06.2019, 00:56 (vor 1746 Tagen) @ H. Lamarr

Bei der genannten Publikation handelt es sich nicht um eine wissenschaftliche Studie. Der angegebene Autor vertritt seit mehreren Jahren die These, dass sowohl niederfrequente Felder der Stromversorgung als auch hochfrequente Felder des Mobilfunks über spannungsabhängige Kalziumkanäle in Zellen schädliche gesundheitliche Wirkungen auslösen. Als Nachweise zitiert der Autor meist seine eigenen bisherigen Schriften und Überlegungen zu diesem Thema sowie eine kleine und einseitige Auswahl von ähnlichen Texten und z. T. älteren Veröffentlichungen, die seine These unterstützen sollen.

Martin Palls Wirkmodell, spannungsabhängige Kalziumkanäle in Zellen seien für eine EMF-Schadwirkung verantwortlich, gerät jetzt auch aufseiten mobilfunkkritischer Wissenschaftler unter Druck. Henry Lai meldete am 12. Juni 2019 als Gastredner auf Dariusz Leszczynskis Blog Zweifel an Marty Palls Hypothese an und Leszczynski schließt sich ihm an.

Das ist die nächste Schlappe für die "Kompetenzinitiative", die Palls Hypothese in Gestalt einer 120-seitigen Broschüre auf deutsch breit getreten hat. Möglicherweise wird das Herbst-Symposium der "Kompetenzinitiative" doch nicht so langweilig wie befürchtet, denn dort treten sowohl Pall als auch Leszczynski als Referenten auf. Ein offenes Streitgespräch zwischen den beiden wäre gute wissenschaftliche Praxis. Ich fürchte nur, 99 Prozent der Teilnehmer an dem "Trinkgelage" werden dann mangels Fachkompetenz nur Bahnhof verstehen. Ergo werden Pall und Leszczynski ihre Meinungsverschiedenheit wohl diskreter austragen, schon, um die lieben Mitstreiter nicht in Verwirrung zu stürzen.

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Henry Lai widerspricht Martin Palls "Kalziumhypothese"

Dr. Ratto, Dienstag, 18.06.2019, 10:14 (vor 1746 Tagen) @ H. Lamarr

Henry Lai meldete am 12. Juni 2019 als Gastredner auf Dariusz Leszczynskis Blog Zweifel an Marty Palls Hypothese an und Leszczynski schließt sich ihm an.

Im Buch "Mobile Communications and Public Health" (2018, ed. Marko Markov) stehen die Beiträge von Pall und Lai friedlich hintereinander in Kap. 7 und 8. Auch da hat Pall bereits seine Hypothese zu Kalzium-Kanälen ausgebreitet, Lai referierte über neuronale Effekte ohne Bezug auf Pall zu nehmen.

Ergo werden Pall und Leszczynski ihre Meinungsverschiedenheit wohl diskreter austragen, schon, um die lieben Mitstreiter nicht in Verwirrung zu stürzen.

Davon gehe ich aus, auch hier werden die Beiträge nebeneinander in Raum stehen bleiben.

Ex-AfD-Fürstin baut auf "Ärztekreis Digitale Medien Stuttgart"

H. Lamarr @, München, Samstag, 29.06.2019, 01:42 (vor 1735 Tagen) @ H. Lamarr

Dass die AfD das populistisch aufgeladene Thema 5G aufgreifen wird, dafür gab es seit Herbst 2018 Anzeichen.

Kurz nachdem sie als Vorsitzende des AfD-Landesverbands Schleswig-Holstein im Januar 2019 zurücktrat, stellte die nun fraktionslose Abgeordnete Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein im Kieler Landtag eine Kleine Anfrage zum Ausbau der 5G-Infrastruktur an die Landesregierung. Das erschreckende daran: Wie einige Monate später die Bundestagsfraktion der AfD (siehe Startposting), bediente sich die Fürstin bei der Ausarbeitung ihres Fragenkatalogs bei den Verlautbarungen überzeugter Mobilfunkgegner, deren Fachkompetenzen ganz sicher nicht bei der seriösen Beurteilung möglicher Gesundheitsrisiken des Mobilfunks zu suchen sind.

Die Quellenauswahl der AfD zeigt, sie rastet bei den Populisten der Anti-Mobilfunk-Szene ein, dort greift sie die hinlänglich bekannten Hetzparolen gegen Mobilfunk ab (viele davon sind hier im Forum dokumentiert). Die dürftige Kompetenzausstattung und die nicht selten dubiosen Handlungsmotive der Quellen sind für sie kein Grund, nicht zuzugreifen. Umgekehrt belegt der exklusive Zugriff der Rechtspopulisten auf öffentlich wahrgenommene Anti-Mobilfunk-Akteure, dass große Teile der Anti-Mobilfunk-Szene zu einem Populismustümpel verkommen sind, aus dem Trittbrettfahrer aller Couleur nach belieben schöpfen können. Ein Bündnis zwischen AfD und Anti-Mobilfunk-Szene – ob einvernehmlich geschlossen oder nicht –, war nur noch die Frage eines ausreichend starken Trigger-Ereignisses, das beide Bündnispartner in der geschickt inszenierten 5G-Paranoia gefunden haben. Ob den Granden der Anti-Mobilfunk-Szene die Rolle des Steigbügelhalters für die AfD gefällt, oder doch eher peinlich ist, in etwa einem Jahr werden wir es wissen.

Antworten erhielt die AfD-Politikerin vom Landesminister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Drucksache 19/1265). Zur besseren Unterscheidung sind die Fragen nachfolgen rot gekennzeichnet (Zitatformat), der Antworttext grün:

Vorbemerkung der Fragestellerin: Der „Ärztekreis Digitale Medien Stuttgart“ warnt vor den gesundheitlichen Folgen des Ausbaus der 5G-Infrastruktur, der „eine Ursache für die Zunahme des Krankenstandes einschließlich chronischer Krankheiten wie Krebs und degenerativer Nervenkrankheiten“ darstelle. Und auch das Bundesamt für Strahlenschutz geht von einem beschleunigten Krebswachstum durch Mobilfunkstrahlung aus.

1. Sind der Landesregierung die Ergebnisse der US-amerikanischen NTP-, der italienischen Ramazzini- sowie der österreichischen AUVA-Studien bekannt, wonach Mobilfunkstrahlung als krebserregend einzustufen ist?

Die Ergebnisse der Studien sind der Landesregierung teilweise bekannt.

2. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Verlautbarung des Büros für Technikfolgenabschätzung des Bundestages, wonach eine Technikfolgenabschätzung zu 5G frühestens im Jahr 2020 vorliegen wird?

Die Landesregierung teilt die Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und geht nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht davon aus, dass die neue Mobilfunkgeneration 5G mit negativen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden ist.

3. Bejaht die Landesregierung gesundheitliche Risiken bei Mobilfunkstrahlung?

Nein. Der weitere Ausbau der Mobilfunknetze mit dem neuen Standard 5G unterliegt im gesamten Bundesgebiet der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV), der Verordnung über elektromagnetische Felder. Die in dieser Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte basieren auf den international anerkannten Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) sowie den Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) und gewährleisten den Schutz vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren und erheblichen Belästigungen durch elektromagnetische Felder. Gleichwohl wird die Landesregierung mit Blick auf noch offene Fragen, z. B. zur möglichen Zunahme der Exposition durch 5G-Sendeanlagen, die Forschungsaktivitäten und die wissenschaftliche Diskussion zu möglichen gesundheitlichen Risiken weiterhin aufmerksam verfolgen.

4. Wie ist der aktuelle Stand zum Ausbau der 5G-Infrastruktur im Land Schleswig-Holstein?

Die 5G-Technologie als neuer Mobilfunkstandard befindet sich noch im internationalen Standardisierungsverfahren, das voraussichtlich bis 2020 abgeschlossen sein wird. Daher gibt es noch keine 5G-Infrastruktur in Schleswig-Holstein. Allerdings wird 5G auf dem aktuellen Mobilfunkstandard 4G (LTE/ Long Term Evolution) und dessen Infrastruktur aufbauen. Schleswig-Holstein verfügt nach aktuellen Daten des Breitbandatlasses des Bundes mit einer LTE-Abdeckungsquote der Haushalte von 98,2% über die zweitbeste Versorgung aller Flächenländer nach Nordrhein-Westfalen mit 98,8%. Diese Werte werden sich wegen der bis Ende des Jahres zu erfüllenden Versorgungsauflagen aus der letzten Frequenzversteigerung des Jahres 2015 noch weiter erhöhen. Zudem müssen alle Mobilfunk-Basisstationen (auch und insbesondere bei 5G) an Glasfaserinfrastrukturen angeschlossen werden, um die volle Leistungsfähigkeit des Netzes zu gewährleisten. In diesem Bereich verfügt Schleswig-Holstein mit 39% an Glasfaser anschließbaren Haushalten über die bei weitem beste Versorgung aller Flächenländer (Bundesdurchschnitt bei 8,5%). Insgesamt sind daher die Voraussetzungen Schleswig-Holsteins, eine leistungsfähige 5G-Infrastruktur zu erhalten, als sehr gut zu bezeichnen.

5. Wie beurteilt die Landesregierung den geplanten flächendeckenden Ausbau der 5G-Infrastruktur aus wirtschaftlicher Perspektive?

5G als neuer Mobilfunkstandard soll drei wesentliche Kriterien erfüllen, die je nach Anwendung zum Tragen kommen: Deutlich höhere Bandbreiten, eine wesentlich größere Vernetzung von Endgeräten sowie erheblich geringere Latenzzeiten. Diese Faktoren werden vor allem im Bereich industrieller Anwendungen zum Einsatz kommen. 5G wird aber auch generell eine deutliche Verbesserung mobiler Anwendungen (auch für Privatkunden) ermöglichen. Die tatsächlich zur Realisierung kommenden Anwendungen sind in ihrer Fülle und Diversität bei weitem noch nicht prognostizierbar. Betroffen sein werden beispielhaft die Bereiche Industrie 4.0, intelligente Energienetze, autonomes Fahren, Smart Cities, Smart Home oder auch Landwirtschaft 4.0. Es ist primär Aufgabe der Wirtschaft, aus den Möglichkeiten von 5G eigene Business-Modelle zu entwickeln. Aufgabe der Politik ist es, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehört in erster Linie die Bereitstellung entsprechender Funkfrequenzen. Derzeit läuft ein Vergabeverfahren für die speziell für 5G geeigneten Frequenzen im Bereich 2 GHz und 3,4 –3,7 GHz. Darüber hinaus sollen Frequenzen im Bereich 3,7 –3,8 GHz für spezielle lokale und regionale Anwendungen bereitgestellt werden. Schleswig-Holstein hat sich über den Beirat der Bundesnetzagentur aktiv an der Gestaltung der Vergabebedingungen beteiligt, um möglichst flächendeckende, gleichwohl aber auch wirtschaftlich leistbare Versorgungsauflagen zu erreichen. Die Landesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, dass Wirtschaft und Bevölkerung in Schleswig-Holstein vom neuen 5G-Standard und dessen Anwendungen angemessen profitieren werden.

6. Sind der Landesregierung Projekte zum Aufbau von strahlenreduzierten Funknetzen in Luxemburg, in der Toskana oder in Neusüdwales (Australien) bekannt?

Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor.

6.1. Können diese aus Sicht der Landesregierung beispielgebend für Regionen in Schleswig-Holstein sein?

Siehe Antwort zu Frage 6. Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor.

Hintergrund
Ärzte und Mobilfunk: schlechte Noten für Mediziner
Alarmärzte warnen vor digitalen Medien an Schulen
Ärztearbeitskreis Stuttgart will Gespräch mit Minister Scheuer
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