Sprachmobilfunk: Bayerische Staatsregierung gibt Auskunft (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 22.05.2019, 12:27 (vor 1772 Tagen)

Am 6. Februar 2019 schickte der Bayerische Landtagsabgeordnete Benjamin Adjei (Bündnis90/Die Grünen) der Bayerischen Staatsregierung einen Fragenkatalog zur amtlichen Karte der Sprachmobilfunkverfügbarkeit in Bayern (Drucksache 18/633). Antwort gab am 13. März das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Folgend die Fragen (fett) und die Antworten (mager):

1.1 Wer hat die Karte zur Sprachmobilfunkverfügbarkeit in Bayern erstellt?
Die Karte wird vom Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) herausgegeben. Sie wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der TÜV Rheinland Consulting GmbH erstellt. Einige Elemente der Karte stammen vom Landesamt für Digitalisierung, Breit­band und Vermessung (Bayerische Vermessungsverwaltung) bzw. gehen auf Bundes­ministerien und das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) zurück.

1.2 Welchen zeitlichen Stand der Breitbandverfügbarkeit gibt die Karte wieder?
Der Stand ist Mitte 2017.

1.3 In welchem prozentualen Verhältnis stehen die fünf in der Karte dargestell­ten Versorgungsgrade der Breitbandverfügbarkeit jeweils zur Gesamtflä­che Bayerns?
Die Karte zeigt in der Gesamtfläche Bayerns die jeweils zugehörige Versorgung im ent­sprechenden farblichen Raster an (0–10, 10–50, 50–75, 75–95 und 95–100 Prozent). Der Bezug zur Gesamtfläche Bayerns wird durch eine Rasterung der Gesamtfläche in Kacheln von einer Kantenlänge 250 x 250 m hergestellt. In der Karte wird jede Kachel mit ihrem Versorgungsgrad in der zugehörigen Farbe dargestellt. Das prozentuale Ver­hältnis der jeweiligen Versorgungsgrade zur Gesamtfläche gemäß Karte wurde bisher nicht kalku­liert.

2.1 Was ist die Datengrundlage für die Karte zur Sprachmobilfunkverfügbarkeit in Bayern?
2.2 Von wem stammen die Daten, die der Karte zur Sprachmobilfunkverfügbar­keit in Bayern zugrunde liegen (bitte detailliert angeben)?

Die Karte basiert auf den von den Mobilfunkbetreibern gemeldeten Versor­gungsdaten. Es handelt sich um die drei in Deutschland tätigen Betreiber Deutsche Telekom, Voda­fone und Telefonica.

2.3 Für welche Regionaleinheiten (Gemeinden, Landkreise etc.) wurde die Breitbandverfügbarkeit ermittelt und grafisch in der Karte dargestellt?
Zur grafischen Darstellung wurde das Gebiet Bayerns in Kacheln mit einer Kantenlänge von 250 x 250 m eingeteilt. In der Karte wird jede Kachel mit ihrem Versorgungsgrad in der zugehörigen Farbe dargestellt. Die Methodik folgt der des Breitbandatlas des BMVI.
Zudem lassen die der Karte zugrunde liegenden Daten der Mobilfunkbetreiber einen Rückschluss auf die Sprachmobilfunkversorgung per Gemeinde zu.

3.1 Nach welchen Kriterien wurde die Netzabdeckung ermittelt und dargestellt?
Die Karte stellt die Versorgung Bayerns mit Sprachmobilfunk (2G) dar. Der Begriff „Breitband“ geht darauf zurück, dass die Mobilfunkbetreiber ihre Da­ten zentral für den Breitbandatlas des BMVI melden. Im Breitbandatlas wird die Breitbandversorgung so­wohl kabelgebunden als auch mobil angezeigt.
Für die bayerische Karte hingegen wurden die 2G-Versorgungsdaten der Mobilfunk­betreiber abgefragt, die bisher nicht im Breitbandatlas enthalten waren (Sonderaus­wertung). Dabei wurde ein Dämpfungswert von -85 dBm zugrunde gelegt. Diese Daten wurden sachgerecht überlagert.

3.2 Welche Datenübertragungsraten wurden dabei berücksichtigt?
Die Karte stellt die Versorgung mit Sprachmobilfunk (2G) dar. Daher stellt sich die Frage der Datenübertragungsrate nicht und sie wurde auch in der Karte nicht berücksichtigt.

3.3 Wurde die Breitbandverfügbarkeit pro Regionaleinheit anbieterübergrei­fend abgefragt und in der Karte dargestellt?
Die Karte umfasst den Sprachmobilfunk. Da Versorgungsdaten eines einzelnen Be­treibers Geschäftsgeheimnisse beinhalten, meldeten die Mobilfunkbetreiber ihre Daten dem BMVI/der TÜV Rheinland Consulting GmbH und diese überlagerte die Daten vor Übermittlung an das StMWi zu einem Gesamtbild. Die Karte lässt keinen Rückschluss auf einzelne Betreiber zu.

4.1 Wurde auch dann eine flächendeckende Versorgung von 95 Prozent bis 100 Prozent zugrunde gelegt und in der Karte dargestellt, wenn diese nur das Angebot eines einzigen Netzanbieters in der jeweiligen Regionaleinheit betrifft (ggf. bitte begründen)?
Die Karte dient als amtliche Grundlage des Bayerischen Mobilfunkförderprogramms. Insofern geht es um die Identifikation sogenannter weißer Flecken, also bisher mit Sprachmobilfunk (2G) unversorgter Flächen. Unversorgt bedeutet dabei, dass keiner der drei Betreiber eine Versorgung anbietet (Anzeige eines Rasters mit weniger als
95 Prozent).
Sobald ein Betreiber eine Versorgung anbietet, handelt es sich nicht mehr um einen weißen Flecken und eine Förderung nach dem Förderprogramm scheidet aus.

4.2 Werden in der Karte bzw. ihrer Datengrundlage auch solche Regionalein­heiten als erschlossen bewertet, in denen die Erschließung in den nächsten drei Jahren lediglich geplant oder angekündigt ist (ggf. bitte begründen)?
Die Karte bildet einen gemeldeten Ist-Zustand zu einem festen Zeitpunkt ab. Die sei­tens der EU-Kommission eingeforderte Markterkundung stellt demge­genüber auf die Ausbaupläne der Betreiber in den nächsten drei Jahren ab. Sie ist in der Karte nicht enthalten und wird gemeindespezifisch vom Mobilfunkzentrum abgefragt.

4.3 Wie viele Funkmasten sind in der Karte bzw. ihrer Datengrundlage berück­sichtigt, die noch nicht am Netz sind, sondern lediglich für die nächsten drei Jahre angekündigt und geplant (bitte die Anzahl nach Landkreis auf­schlüsseln)?
Siehe Antwort auf Frage 4.2. – Keine.

5.1 In wie vielen von der Karte zur Sprachmobilfunkverfügbarkeit umfassten Regionaleinheiten ist nur ein einziger Netzanbieter tätig?
5.2 Wie sieht die Breitbandverfügbarkeit in den Regionaleinheiten jeweils auf­geschlüsselt nach den einzelnen Mobilfunkanbietern aus (bitte detailliert angeben)?
Diese Angaben liegen der Staatsregierung aktuell nicht vor. Siehe Antwort auf Frage 3.3.

6. Wie bewertet die Staatsregierung, dass die Netzabdeckung laut der Karte zur Sprachmobilfunkverfügbarkeit fast in ganz Bayern bei 95 Prozent bis 100 Prozent liegt?
Die Karte stellt die rechnerisch ermittelte Versorgung Bayerns in einer Ge­samtdarstellung der Daten aller Mobilfunkbetreiber dar. Diese hat die Staatsregierung zunächst zur Kenntnis zu nehmen. Die Angaben in der Karte decken sich mit den Angaben der Mo­bilfunkbetreiber. Danach sind ca. 99,5 Prozent der Haushalte mit Sprachmobilfunk ver­sorgt.

7.1 Ist der Bau und Betrieb von Funkmasten aus Sicht der Staatsregierung eine kommunale Aufgabe (ggf. bitte begründen)?
7.2 Warum übernimmt der Freistaat Bayern nicht selbst oder über das Kon­strukt einer staatlichen Tochtergesellschaft den Bau und Betrieb von Funk­masten? 
Die Bundesrepublik liberalisierte und privatisierte in den 1990er-Jahren den Telekom­munikationsmarkt (Art. 87f Abs. 2 Grundgesetz). Telekommuni­kationsdienste werden seither von privaten Unternehmen erbracht. Weder ist es Aufgabe des Staates noch der Kommunen, diese Dienste bereitzustel­len. Das Bayerische Mobilfunkförderprogramm ist ein Angebot an Kommunen. Attraktive Fördersätze und maximale administrative Hil­festellungen sollen es Gemeinden erleichtern, am Programm teilzunehmen. Das eigens ge­gründete Mobilfunkzentrum ist zentraler Lotse und Berater im Förderverfahren. Auch bei einer anderen Rollenverteilung hätten Gemeinden stets eine zentrale Rolle bei der Errichtung von Mobilfunkstandorten. Ein stärkeres Engagement des Freistaates wurde geprüft, jedoch aus rechtlichen Gründen nicht weiterverfolgt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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