BUND-Resolution "Schutz vor Funkstrahlung" (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 23.12.2018, 20:25 (vor 1923 Tagen)

Der BUND hat anlässlich seiner Bundesdelegiertenversammlung im November 2018 mit dem Beschluss A002 wieder einmal Zeugnis abgelegt, dass es mit seiner Eigenkompetenz in Sachfragen des Mobilfunks nicht weit her ist und der Verein weiterhin stark unter dem Einfluss von Interessenvertretern der Baubiologie steht. Ergo enthält die Resolution teils bizarre, weltfremde oder nur befremdliche Forderungen. Primäre Nutznießer der Resolution sind nicht die Bevölkerung, sondern Branchen, deren Geschäftsmodell auf Angst vor Funkwellen beruht.

Resolution "Schutz und Vorsorge der Bevölkerung und Umwelt vor Funkstrahlung"

Die Bundesdelegiertenversammlung des BUND ruft die Bundesregierung auf, Bevölkerung und Umwelt vor hochfrequenten elektromagnetischen Strahlen durch den zunehmenden Einsatz von Sendeanlagen und Endgeräten wirksam bzw. vorsorglich zu schützen und verbindlich zu regeln. Dabei ist etwa an folgende Regelungen zu denken:

► Der WB und die TAG Digitalisierung erhalten einen Prüfungsauftrag, zu welchen Folgen die 5G-Technologie bei der Strahlenexposition führt und welche Konzepte zur Minderung der Strahlenexposition geeignet sind.
► Bei Planung und Bau von Mobilfunk-Sendeanlagen müssen Standorte mit empfindlichen Nutzungen (Orte, die dem Aufenthalt von Personen dienen, insbesondere Kindergärten, Schulen) in der 26. BImSchV besonders berücksichtigt werden. Dazu sind deutlich niedrigere Anlagengrenzwerte und Abstandsregeln unter dem Vorsorgeaspekt vorzugeben, die – anders als bisher – auch nicht-thermische gesundheitliche Effekte adäquat berücksichtigen und verhindern helfen. Zur Planung von gemeindlichen Mobilfunkkonzepten ist eine Handreichung zu erarbeiten1.
► Alle Hersteller von Geräten, die mit HF-EMF arbeiten, müssen anhand verbindlicher Vorgaben verpflichtet werden, dass die Sendeleistung (z. B. bei WLAN-Routern, Babyüberwachungsgeräten) automatisch reduziert wird und die Geräte bei Nichtnutzung automatisch abschalten bzw. die Aktivierung nur im Bedarfsfall erfolgt (Minimierungsgebot).
► Für öffentliche WLAN-Hotspots soll eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, um empfindlicheren Personen ein Ausweichen zu ermöglichen. Am Arbeitsplatz notwendige Strahlenquellen sind nur bei Bedarf und möglichst platzweise sowie mit minimierter Strahlung einzusetzen, was vom Arbeitgeber regelmäßig zu kontrollieren ist.
► In öffentlichen Verkehrsmitteln sind strahlungsfreie bzw. -reduzierte Bereiche einzurichten.
► Eine auf Kinder ausgerichtete Werbung für Mobiltelefone darf nicht erlaubt sein. In Bildungseinrichtungen soll die Verkabelung Standard sein.
► Für Spielzeug mit Funkanbindung müssen kinderspezifische Anforderungen in die Spielzeugregulierung integriert werden. Für Frequenz, Leistung und Anwendungsbereich muss eine Rahmensetzung und Überprüfung stattfinden.
► Unverbindliche Richtwerte müssen rechtsverbindlich gemacht und um auf Risikogruppen
angepasste Vorsorgewerte ergänzt werden.
► Die zukünftig vorgeschriebenen digitalen Wasser-, Strom- und Gaszähler (SmartMeter) dürfen nicht zwingend und nicht ausschließlich per Funkmodul betrieben werden. Die Datenübertragungsintervalle sind auf das zur Abrechnung benötigte Minimum zu begrenzen.

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
Beschlossen am 18. November 2018 in Bad Hersfeld.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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BUND, Werbung, Vorsorge, Schutzzonen, Hotspot, Verkehr, Lobbyismus, Netzwerk, Mobilfunkkonzept, Richtwert, Anlagengrenzwert, Linienbus, Sendeleistung, Resolution, Smart Meter, Cayla-Puppe

1. Kritik an BUND-Resolution "Schutz vor Funkstrahlung"

KlaKla, Dienstag, 25.12.2018, 09:31 (vor 1921 Tagen) @ H. Lamarr

Die Forderungen scheinen aus der Feder der Nutznießer zu kommen. Es wäre wichtig und vertrauensbildend, wenn der BUND mal offen legen würde, wer hier mitwirkt. Warum ist die Resoution nur ein Blendwerk für verängstigte Laien?

► Bei Planung und Bau von Mobilfunk-Sendeanlagen müssen Standorte mit empfindlichen Nutzungen (Orte, die dem Aufenthalt von Personen dienen, insbesondere Kindergärten, Schulen) in der 26. BImSchV besonders berücksichtigt werden. Dazu sind deutlich niedrigere Anlagengrenzwerte und Abstandsregeln unter dem Vorsorgeaspekt vorzugeben, die – anders als bisher – auch nicht-thermische gesundheitliche Effekte adäquat berücksichtigen und verhindern helfen. Zur Planung von gemeindlichen Mobilfunkkonzepten ist eine Handreichung zu erarbeiten.

Warum das Rad neu erfinden, wenn es das schon gibt. Siehe Standortkonzepte für den Mobilfunk. Am Ende hat man für viel Geld, eine kurzfristige Beruhigung des sozialen Friedens in der Gemeinde erreicht, bis der neue Funkmast kommt. Es sichert die Einnahmen der Nutznießer und die Ausgaben der Gemeinden.

Warum sollten Orte, wie Kindergärten und Schulen besser geschützt werden als private Kinderzimmer? Erweiterte Vorsorge ist nur dann nötig wenn auch ein realistisches Risiko besteht. Längst bekannt ist, dass von Basisstationen kein Risiko ausgeht wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Bestimmt Vereinsmeier vermischen gern den Sachstand, damit der Fehler im Kopf des Lesers passiert und dieser dann unnötige Vorsorge wie Sendemast raus aus Wohngebieten, Schutzzonen, VLC, Funkbetreiber-Monolpol etc. fordern. Am Ende profitiert der Nutznießer und die Alarmschläger. Bauch vor Kopf-Endscheidung, kein tragfähiger Unterbau.

Diskussionen möglicher Verbesserungen zur Minimierung fanden längst statt, ohne Laienorganisationen wie Diagnose-Funk. Diese verweigern sich den Dialog und führen bevorzugt Monologe vor Laien. Totschweigen und ignorieren hilft den Nutznießern. Die Argumenten der Anderen anzusehen schützt Laien davor sich der Lächerlichkeit preis zu geben.

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Kritik, Steuerverschwendung, Resolution, Zivilgesellschaft, Unfrieden, Mobilfunk-Konzept

2. Kritik an BUND-Resolution "Schutz vor Funkstrahlung"

KlaKla, Dienstag, 25.12.2018, 13:46 (vor 1921 Tagen) @ H. Lamarr

► Alle Hersteller von Geräten, die mit HF-EMF arbeiten, müssen anhand verbindlicher Vorgaben verpflichtet werden, dass die Sendeleistung (z. B. bei WLAN-Routern, Babyüberwachungsgeräten) automatisch reduziert wird und die Geräte bei Nichtnutzung automatisch abschalten bzw. die Aktivierung nur im Bedarfsfall erfolgt (Minimierungsgebot).

Eine automatische Abschaltung, der ohne hin schon geringen WLAN-Strahlung, ist überflüssig da die Sendeleistung am WLAN-Router (Fritz-Box) jetzt schon stufenlos reduziert werden kann. Funk besorgte Eltern lassen die Finger von Funk gestützte Babyüberwachungsgeräten.

Der BUND sät mit seiner Forderung unverständliche Zweifel an der Sicherheit der WLAN-Technik und unterstützt so die sekundären Nutznießer (Öko-Test, Baubiologen, Umweltmediziner etc.)

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3. Kritik an BUND-Resolution "Schutz vor Funkstrahlung"

KlaKla, Mittwoch, 26.12.2018, 09:16 (vor 1920 Tagen) @ H. Lamarr

► Für öffentliche WLAN-Hotspots soll eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, um empfindlicheren Personen ein Ausweichen zu ermöglichen. Am Arbeitsplatz notwendige Strahlenquellen sind nur bei Bedarf und möglichst platzweise sowie mit minimierter Strahlung einzusetzen, was vom Arbeitgeber regelmäßig zu kontrollieren ist.

Öffentliche WLAN-Hotspots scheinen für EHS gefährlicher zu sein als die von privat betriebenen WLAN-Hotspots. Warum hier differenziert wird, verstehe wer will. Übrigens, auch ein Smartphone lässt sich als Hotspot nutzen.

EHS oder gar das Mikrowellensyndrom sind keine anerkannte Krankheit, vielmehr eine Erfindung EHS betroffener Mediziner. Die Gewinner, dieser Erfindung sind niedergelassene Umweltmediziner, Homöopathen, oder Geistheiler. Kein EHS hat je seine Annahme, er könne Funk-Strahlung zweifelsfrei er spüren belegt. Statt dessen viele gleich lautende Erzählungen und konsequentes Verweiger jeglicher Art, dem Phänomen auf dem Grund zu gehen. Dabei gibt es Hilfe, welches zugleich jedoch die Aufgabe ihres sekundären Krankheitsgewinn bedeutet.

Notwendige Strahlenquellen am Arbeitsplatz sind wohl die gefürchteten WLAN-Router. Diagnose-Funk fokussiert sich seit vielen Jahren darauf, VLC als sinnvolle Alternative an den Mann/Frau zu bringen. Dabei hat das Fraunhofer HHI das VLC-Experiment einmottetet. Es ist abzuwarten, was W. Kühling und seine Experten als neue Alternative herbei zaubern.

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4. Kritik an BUND-Resolution "Schutz vor Funkstrahlung"

KlaKla, Donnerstag, 27.12.2018, 09:23 (vor 1919 Tagen) @ H. Lamarr

► In öffentlichen Verkehrsmitteln sind strahlungsfreie bzw. -reduzierte Bereiche einzurichten

Dieser Forderung fehlt die Subtanz. Bei Einhaltung der Grenzwerte besteht keine Gefahr.
Siehe Handynutzung in Fahrgastzellen vs. Nutzung im Freien. Einem Phantomrisiko welches seit Jahren befeuert wird von selbst ernannten Experten und/oder kommerziell Interessierten kann nicht nachgegeben werden. Sie nutzen die Minderheit derer, die glaubt sie seien Elektrosensibel.

Die Pseudowissenschaftler und Scharlanerie hat längst Einzug gehalten. Die verantwortungslose Folge erreichte ihren Höhepunkt mit dem Suizid des Pfarrers aus Oberammergau. Mangelnde Qualitätskontrollen beim BUND und blinder Gehorsam treibt gerade labile Menschen in die Fänge von Quacksalbern und Scharlatanen. Am Ende sind die Opfer alleine mit ihrer Angst. Davon profitieren unredliche Geschäftemacher, nicht aber die Zivilgesellschaft.

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5. Kritik an BUND-Resolution "Schutz vor Funkstrahlung"

KlaKla, Freitag, 28.12.2018, 07:42 (vor 1918 Tagen) @ H. Lamarr

► Eine auf Kinder ausgerichtete Werbung für Mobiltelefone darf nicht erlaubt sein. In Bildungseinrichtungen soll die Verkabelung Standard sein.

Werbung, Zielgruppe Kinder gibt es mWn nicht. 2009 war das mal ein Thema heute nur eine unnötige Forderung die dem Anschein nach als Füllstoff dient.

In Bildungseinrichtungen, (Schulen) wird auf Funk gesetzt weil dies günstiger ist. Da auch hier der Nachweis der Gefahr fehlt, mal abgesehen von dem was herbei geredet wird von Laien, ist es legitim, aus Kostengründen Funk statt Kabel zu wählen. Das herbei reden vom Phantomrisiko behindert dazu den Ausbau der Digitalisierung an Schulen. Kinder kommen nur eine begrenzte Zeitlang in den Genuss von Bildung. Ihnen mit unsinnigen Forderungen den Zugang an qualifizierter Bildung unter Einsatz moderner Technik zu verbauen ist verantwortungslos.

Vorsicht ist geboten wenn jemand auf Medien verweist, die den Anschein nach wissenschaftlich fundiert berichten. All zu oft sind das nur Medienorgane die befüllt werden von selbst ernannten Experten, Nutznießern und Ruheständlern. Es ist ein notwendiges Übel um Pseudowissen auf dem Markt zu spülen und Eindruck bei Laien zu machen. Kein seriöser Wissenschaftler benutzt eine Verbandzeitschrift um seine Studienergebnisse zu publizieren. Selbst ernannte Experten haben keine andere Wahl. Beispiel, das Ferkeldram aus Ruhstorf.

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6. Kritik an BUND-Resolution "Schutz vor Funkstrahlung"

KlaKla, Samstag, 29.12.2018, 08:22 (vor 1917 Tagen) @ H. Lamarr

► Für Spielzeug mit Funkanbindung müssen kinderspezifische Anforderungen in die Spielzeugregulierung integriert werden. Für Frequenz, Leistung und Anwendungsbereich muss eine Rahmensetzung und Überprüfung stattfinden.

Verstehe ich nicht. Wo ist die Gefahr, beim interaktiven Spielzeug (Modell-Autos, -Boote, -Flugzeuge, -Hubschrauber oder Drohnen mit eigener Funkfernsteuerung)? Klar dagegen ist die Gefahr für Kinder durch die Puppe Cayla diese ist jedoch in Deutschland verboten.

Es gibt die EU-Spielzeug-Richtlinie und Deutschland setzt sich da für strengere Grenzwerte ein. Gefährliche Weichmacher im Kinderspielzeug sind eine Gefahr daher sollten Verbraucher beim Kauf von Kinderspielzeug auf ein paar Dinge achten. Vorsorge ja weil selbst bestimmt. Bevormundung durch Angsthasen nein.

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7. Kritik an BUND-Resolution "Schutz vor Funkstrahlung"

KlaKla, Samstag, 29.12.2018, 11:49 (vor 1917 Tagen) @ H. Lamarr

► Unverbindliche Richtwerte müssen rechtsverbindlich gemacht und um auf Risikogruppen angepasste Vorsorgewerte ergänzt werden.

Diese Forderung hat‘s in sich denn in Deutschland gibt es festgelegte Grenzwerte, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu schützen. Unterschieden wird zwischen privater und beruflicher Exposition. Sie beruhen auf Empfehlungen der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (ICNIRP) und der Strahlenschutzkommission (SSK). Sie wurden mit dem Ziel entwickelt, vor den wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken zu schützen.

Anders verhält es sich mit unverbindlichen Richtwerten. Sie können willkürlich je nach Interessenlage so oder so gewählt werden. Beispiel, die baubiologischen Richtwerte. Sie sind unverhältnismäßig tiefer als die festgelegten Grenzwerte Deutschlands. Wichtiger ist aber, dass sie willkürlich sind. Privat kann sich jeder an dem orientieren, was ihm beliebt, nicht jedoch Gesetzesgeber. Würde man der BUND-Forderung nachgeben würden man Pseudowissen/Pseudowissenschaft und anerkanntes Wissen/Wissenschaft gleich stellen. Das ist gefährlich, siehe "Ich mach Dich gesund! - Scharlatane und falsche Heiler". Längst haben Pseudowissenschaftler und Selbstdarsteller ihren festen Platz in der Szene der führenden Funkgegner eingenommen.

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8. Kritik an BUND-Resolution "Schutz vor Funkstrahlung"

KlaKla, Sonntag, 30.12.2018, 10:35 (vor 1916 Tagen) @ H. Lamarr

► Die zukünftig vorgeschriebenen digitalen Wasser-, Strom- und Gaszähler (SmartMeter) dürfen nicht zwingend und nicht ausschließlich per Funkmodul betrieben werden. Die Datenübertragungsintervalle sind auf das zur Abrechnung benötigte Minimum zu begrenzen.

Seit Ende 2015 steht fest, dass Smart Meter Pflicht werden. Sie werden stufenweise eingeführt von 2019 - 2032. Die Kommunikationseinheit befand sich damals im Zertifizierungsprozess des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.

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Der Baubiologe Jörn Gutbier sprach pauschal vom gesundheitsschädlichen Funksystem! Und in einem Elektrosmog Portal heißt es heute noch, Diagnose-Funk empfehle „Verweigern Sie funkbasierte Zähler für Strom, Gas, Wasser und Heizung in Ihrer Wohnung oder Immobilie“. Davor schlug Dr. Dietrich Klinghardt pauschal Alarm. Auch Pfarrer W. Thiede hatte dazu eine Meinung. Irrationale Hysterie schüren. Sogar EHS betroffene Mediziner appellierten erfolglos an die Mitglieder von Bundestag und Bundesrat.

Unabhängig, wie stark die Funkstrahlung auch sein mag, ob die Steuereinheit im Keller oder Badezimmer verbaut wird, allen scheint das egal zu sein. Verständlich, wenn es nur darum geht, das der Laie Angst hat vor allem was da so funkt. Nutznießer erhoffen sich tatkräftige Unterstützung durch BUND-Mitglieder. Hier ist Vorsicht geboten, will man sich nicht der Lächerlichkeit preis geben. Der BUND/BUND-Naturschutz ist längst unterwandert von Nutznießer und Instant-Experten. Die Delegierten des BUND scheinen alles ab zunicken.

Aktuell gibt es beim BUND nur einen Stellvertretender, Arbeitskreissprecher Immissionsschutz,
Frank Weissenberg, Kompetenz: Streuobstwiesen.

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