Kommt jetzt die Musterfeststellungsklage gegen Mobilfunker? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.11.2018, 22:45 (vor 1995 Tagen)

Seit heute können (echte) Verbraucherverbände "Musterfeststellungsklagen" anzetteln. Erstes Ziel dieses in Deutschland neuen Rechtsmittels, eine Sonderform der Sammelklage, ist VW. Was es mit einer Musterfeststellungsklage auf sich hat, kann man sich u.a. von diesem Video erklären lassen. In den USA, wo es keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte gibt, sind bei Sammelklagen (Class Actions) für Anwälte Erfolgshonorare zwischen 30 Prozent und 40 Prozent der zu erstreitenden Summe üblich.

Ich möchte wetten, die üblichen Verdächtigen der Anti-Mobilfunk-Szene wittern jetzt Morgenluft und scharren schon aufgeregt mit den Hufen, um das neue Rechtsmittel für ihre Zwecke einzuspannen und Unternehmen der Mobilfunkindustrie erfolgreich zu verklagen.

Von Sammelklagen gegen Mobilfunkunternehmen träumen Mobilfunkgegner hierzulande schon seit 2002. Damals machte Leichtgläubigen der Rechtsanwalt Wilhelm Krahn-Zembol trügerische Hoffnungen als er verkündete:

Für einen schwer geschädigten Nachbarn einer Mobilfunkanlage habe ich jetzt Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hatte in diesem Fall die Verfassungsbeschwerde des Geschädigten Ende Februar dieses Jahres nicht zur Entscheidung angenommen. Gerügt wird jetzt die Verletzung von Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). [...] Sowohl für das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als auch für die Vorbereitung von vorgesehenen Sammelklagen von Geschädigten werden weitere Geschädigte gebeten, sich mit meinem Büro in Verbindung zu setzen.

Doch der Traum von der lukrativen Sammelklage zerplatze spätestens am 3. Juli 2007, als Krahn-Zembol mit seiner Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterlag.

Zwei Jahre war dann Ruhe. Schon 2009 aber phantasierte die sogenannte Kompetenzinitiative (KO-Ini) im Zuge eines Spendenaufrufs von Neuem:

Sollte sich aus dem neuerlichen Aufruf unerwartet ein Überschuss ergeben, würde er für Kosten im Zusammenhang von Sammelklagen vor dem Gerichtshof für Menschenrechte eingesetzt, deren Vorbereitung bereits weit gediehen ist.

Die "Kompetenzinitiative" baute seinerzeit auf Dr. Eduard Christian Schöpfer vom Österreichischen Institut für Menschenrechte, der allerdings die Welt durch die Brille eines Mobilfunkgegners sah. Die selbsternannten Kompetenten bauten ergo auf Sand und die "weit gediehene Vorbereitung" erwies sich als gekonntes Schieben des Projekts bis an den Rand des Abgrunds. Ein kleiner Stubs genügte und das Projekt Sammelklage kippte so geräuschlos in der Tiefe, dass die KO-Ini selbst es möglicherweise noch gar nicht vermisst hat. Bis heute hat sie es jedenfalls nicht wieder erwähnt.

Doch jetzt wird mit der Musterfeststellungsklage vielleicht alles anders. Ihre Träume, meine ich, sollte man Mobilfunkgegner ungestört träumen lassen, unterdessen kommen sie wenigstens nicht auf dumme Gedanken.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Recht, Verbraucherorganisation, Ko-Ini, Sammelklage

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