Forderungen von Mobilfunk-Kritikern (Allgemein)

KlaKla, Mittwoch, 12.04.2006, 07:32 (vor 6561 Tagen)
bearbeitet von KlaKla, Donnerstag, 13.04.2006, 12:30

Ich öffne diesen Thread, um die Forderungen der Mobilfunk-Kritiker zu sammeln.
Stellt doch mal Eure Forderungen auf, nach dem folgendem Muster.

Forderungen:

Erklärung/Begründung:

Beispiel:

Schreib bitte ins Betreff eine passende Überschrift.

Mal sehen was da so zusammen kommt. Ich kann mir vorstellen, das dies gerade für neu Einsteiger sehr hilfreich sein kann. Das Rad muss ja nicht immer neu erfunden werden.

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Handy-Verbot an Schulen

KlaKla, Mittwoch, 12.04.2006, 07:44 (vor 6561 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von KlaKla, Mittwoch, 12.04.2006, 17:35

Forderung: Handy-Verbot an Schulen

Erklärung/Begründung: Still und heimlich kann man mit dem Handy das Unterrichtsgeschehen aufzeichnen ohne zuvor eine Einwilligung erfragt zu haben.
Rufmordschädigung möglich.

Beispiel: So geschehen an einer bayrischen Schule in Ickinger. Schüler haben die Aufzeichnungen ins Internet gestellt.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Kinder, Schule, Forderungen, Handy-Verbot

Handy-Verbot an Schulen

Schutti @, Donnerstag, 13.04.2006, 05:41 (vor 6560 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von KlaKla, Donnerstag, 13.04.2006, 08:07

Forderung: Handy-Verbot an Schulen

Erklärung/Begründung: Still und heimlich kann man mit dem Handy das Unterrichtsgeschehen aufzeichnen ohne zuvor eine Einwilligung erfragt zu haben. Rufmordschädigung möglich.

Beispiel: So geschehen an einer bayrischen Schule in Ickingen. Schüler haben die Aufzeichnungen ins Internet gestellt.

Aut die gleiche Art sind schon schwere Verfehlungen von Lehrern nachgewiesen worden (Gewaltanwendung, schwere Beleidigungen, NS Wiederbetätigungsverbot,...)

Handy-Verbot an Schulen

KlaKla, Donnerstag, 13.04.2006, 08:28 (vor 6560 Tagen) @ Schutti

Aut die gleiche Art sind schon schwere Verfehlungen von Lehrern nachgewiesen worden (Gewaltanwendung, schwere Beleidigungen, NS Wiederbetätigungsverbot,...)

Bringen Sie Fakten. Soweit mir bekannt ist, haben solche Mitschnitte keinen rechtlichen Bestand.

Im übrigen empfinde ich es als hinterpfotzig, wenn man ein Handy oder MP3-Stick nach einer Auseinandersetzung aus der Tasche zieht und sagt, ich hab alles aufgezeichnet... Es gibt andere Möglichkeiten, die zugegebener Massen manchmal Zivilcourage der Mitmenschen voraus.

Man darf nicht das eine Unrecht mit einem anderen Unrecht vergelten.

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Handy-Verbot an Schulen

Schutti @, Donnerstag, 13.04.2006, 10:46 (vor 6560 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von KlaKla, Donnerstag, 13.04.2006, 12:32

Aut die gleiche Art sind schon schwere Verfehlungen von Lehrern nachgewiesen worden (Gewaltanwendung, schwere Beleidigungen, NS Wiederbetätigungsverbot,...)

Bringen Sie Fakten. Soweit mir bekannt ist, haben solche Mitschnitte keinen rechtlichen Bestand.

Berichte wo Lehrer welche ihre Pflicht vernachlässigen per Handykamera gefilmt wurden waren vor nicht allzulanger Zeit in den MEdien.
Konkret ging es darum dass ein Lehrer welcher eine Prüfung beaufsichtigen sollte Fußball sah (laut natürlich) und die Schüler ablenkte.

Im übrigen empfinde ich es als hinterpfotzig, wenn man ein Handy oder MP3-Stick nach einer Auseinandersetzung aus der Tasche zieht und sagt, ich hab alles aufgezeichnet... Es gibt andere Möglichkeiten, die zugegebener Massen manchmal Zivilcourage der Mitmenschen voraus.

Klar ist da shinterfotzig.
Aber man kann diesen Stick gleich einkassieren mit der Begründung dass die Aufnahmen nicht erlaubt waren.
Man darf rein rechtlich gesehen nicht den Lehrer filmen ohne dessen Zustimmung.
Gilt auch für den Lehrer natürlich in die andere Richtung.

Man darf nicht das eine Unrecht mit einem anderen Unrecht vergelten.

Das ist klar.

Handy-Verbot an Schulen

KlaKla, Donnerstag, 13.04.2006, 12:27 (vor 6560 Tagen) @ Schutti

Bringen Sie Fakten. Soweit mir bekannt ist, haben solche Mitschnitte keinen rechtlichen Bestand.

Berichte wo Lehrer welche ihre Pflicht vernachlässigen per Handykamera gefilmt wurden waren vor nicht allzulanger Zeit in den MEdien. Konkret ging es darum dass ein Lehrer welcher eine Prüfung beaufsichtigen sollte Fußball sah (laut natürlich) und die Schüler ablenkte.

Leider fehlt hier die nachprüfbare Quelle. Ich denke nicht, dass auf Grund derartig Beweise (Videomitschnitt) ein Lehrer zur Verantwortung gezogen wurde. Aber wenn die Schüler sowie deren Eltern sich mit einer derartigen Anschuldigung an die richtige Stelle wenden, kann es durchaus unangenehme Folgen für den Lehrer haben. Dafür braucht man keinen Videomitschnitt. Es genügt Zivilcourage. Man meldet derartige Verfehlungen und liefert gleichzeitig entsprechende Zeugenaussagen.

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Handy-Verbot an Schulen

Schutti @, Samstag, 08.09.2007, 15:07 (vor 6047 Tagen) @ KlaKla

Forderung: Handy-Verbot an Schulen

Erklärung/Begründung: Still und heimlich kann man mit dem Handy das Unterrichtsgeschehen aufzeichnen ohne zuvor eine Einwilligung erfragt zu haben.
Rufmordschädigung möglich.

Stimmt.
andererseits wurden so auch schon sehr zweifelhafte und auch illegale Praktiken von Lehrern nachgewiesen, von fehlender Auftragserfüllung kaum zu schweigen.

Und nur deshalb wird den Jugendlichen ein zeitgemässes Kommunikationsgerät verboten?
Ein Handy hat man heute einfach, es gehört zum normalen Umgang mit der Technik.
Wer das nicht akzeptiert ist in dieser Gesellschaft falsch.

Antennenhöhe

KlaKla, Mittwoch, 12.04.2006, 17:30 (vor 6561 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von H. Lamarr, Sonntag, 24.08.2008, 00:07

Forderung: "Antennen die über 10 Meter am Mast montiert werden, von der Genehmigung zu befreien.
10 Meter gemessen vom Austritt der Dachhaut"

Begründung: Je weiter die Strahlenquelle weg vom Menschen, desto besser da die Strahlendosis mit der Entfernung abnimmt. Genehmigungspflichtig sollten Antennen sein, die unterhalb 10 Meter montiert werden. Den je dichter die Strahlenquelle an den Menschen rückt, desto höher die Strahlendosis und desto größer das Risiko, das der Sicherheitsbereich einer Antennenanlage in das Wohnumfeld der Menschen eintritt. Keiner Kontrolliert, die Sendeleistung die aber von Seiten der Betreiber jeder Zeit verändert werden kann, ohne das irgend jemand davon etwas mitbekommen. Die Größe des Sicherheitsbereiches ist abhängig von der Sendeleistung.

Beispiel: Ein Mobilfunkbasisstation ist genehmigungsfrei, wenn der Trägermast unter 10 Meter hoch ist. Das hat zur Folge, das eine GSM Antennengruppe auf 5 Meter Höhe am Trägermast montiert wird. Der Kasten in dem die Antennen stecken, ist ca. 2 Meter hoch. Nach oben ist dann noch genug Platz für eine UMTS Gruppe. Diese wird in einer Höhe von 8 Meter auf dem Trägermast montiere. Ein Bild zur Veranschauung

Durch die oben aufgeführte Forderung gewinnen wir Abstand und wir verringern das Risiko, dass der Sicherheitsbereich in dem sich Menschen nicht dauerhaft aufhalten dürfen in den Wohnbereich hereinragt.
Durch unsachgemäße Bauausführung und mangelnde Kontrollen ist es zu derartigen Zwischenfällen in der Vergangenheit gekommen. Das bekannteste und gut dokumentiertes Beispiel finden sie hier.

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Tags:
Forderung, Bauausführung, Wohnumfeld, Bauordnung, Baugesetzt

Antennenhöhe

helmut @, Nürnberg, Mittwoch, 12.04.2006, 20:12 (vor 6561 Tagen) @ KlaKla

Bitte nicht vergessen: Die genehmigungsfreie Antennenhöhe wird nicht durch das "Immisionsrecht" sondern durch das "Baurecht" geregelt. Nach "Immissionsrecht" gibt es keine genehmigungsfreie Antennenhöhe, denn jede Antenne mit mehr als 10 W EIRP muß bei der Bundesnetzagentur über eine Standortbescheinigung genehmigt werden.

Allein nach dem "Baurecht" gilt die 10m-Grenze. Und dies hauptsächlich wegen Statik, Optik usw. Man muß sich nur mal vorstellen daß auf dem Nachbarhaus mit 8m Höhe plötzlich ein 15m Stahlrohr mit Antennen aufgestellt wird oder im Garten nebenan stellt ein Funkamateur einen 30m hohen Stahlgittermast an die Grundstücksgrenze, und das alles ohne Baugenehmigung bzw Einspruchsmöglichkeit der Nachbarn.
Mich als Funkamateur könnt´s ja nur freuen ...

MfG
Helmut

--
In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)


Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen

Antennenhöhe

KlaKla, Donnerstag, 13.04.2006, 09:08 (vor 6560 Tagen) @ helmut

Bitte nicht vergessen: Die genehmigungsfreie Antennenhöhe wird nicht durch das "Immisionsrecht" sondern durch das "Baurecht" geregelt.

Stimmt also ändern wir das Baurecht. Meine Forderung bezieht sich nur auf Dachstandorte also nicht auf Stahlgittermasten.

Die Statik ist kein unlösbares Problem und die Optik ist lediglich eine Geschmackssache.
Wer Mobilfunkbasisstationen auf Denkmal geschützte Häuser genehmigt oder in Naturschutzgebiete, der sollte kein Problem damit haben, wenn Trägermasten jetzt 13 - 15 Meter über die Dachhaut heraus schauen.

--
Meine Meinungsäußerung

Immisionswert

charles ⌂ @, Mittwoch, 12.04.2006, 19:24 (vor 6561 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von KlaKla, Donnerstag, 13.04.2006, 09:11

Hallo,

ich würde sehr zufrieden sein mit ein Immisionswert von 100 uW/m² oder 0,2 V/m.
Das heisst innerhalb von Gebäude und Wohnungen.
Und nicht pro Sender, doch totale Belastung.

Begründung:
Das ist die Grenze um nicht Elektrosensible zu werden bei Dauerbestrahlung.
(Die Reaktionsgrenze für Elektrosensible liegt viel niedriger, aber bei 100 uW/m² reichen einfache Abschirmmassnahmen).
Handys funzen bei 0,001 uW/m² noch immer perfekt!

--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

Tags:
Immission, Forderung, Immissionslast

Immisionswert

kassandra, Mittwoch, 12.04.2006, 19:53 (vor 6561 Tagen) @ charles

Ich finde die ärtzliche Forderung aus Salzburg mit 10 Mikrowatt / m² für die Summe der Immissionen außen, und 1 Mikrowatt / m² innen adäquater. Grenzwerte sollen sich daran orientieren, was alle Menschen aushalten
ohne Schaden zu nehmen. Warum einen Teil der Bevölkerung ausklammern (bzw. von vornherein zu privaten Abschirmmaßnahmen zwingen?)

Immisionswert

charles ⌂ @, Mittwoch, 12.04.2006, 20:05 (vor 6561 Tagen) @ kassandra
bearbeitet von KlaKla, Donnerstag, 13.04.2006, 09:12

Besser wäre natürlich 0,00 uW/m², überall.

Aber man muss auch realistisch sein.
Es muss von alle Parteien akzeptabel sein, und dann muss man ein Kompromiss schliessen.

Ausserdem kann man aussen nicht von Immisionen sprechen; dann sind es Emissionen.
Mit Immisionem meine ich nicht draussen, sondern nur innen in die Wohnungen.
Und 100 Uw/M² oder 0,2 V/m ist innerhalb von Wohnungen ein realistische und machbare Wert.
Damit können die Mobilfunker auch noch leben.

--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

Immisionswert

kassandra, Donnerstag, 13.04.2006, 12:42 (vor 6560 Tagen) @ charles

Kompromisse kann man immernoch schließen. Oder zu dem Schluss kommen, dass diese Mobilfunktechnologie einfach ein zu großes Risiko birgt und daher abgelöst, ersetzt, verändert werden muss.

laut Fremdwörterlexikon:
Immision = Einwirkung
Emission = Aussendung elektromagnetischer Teilchen oder Wellen (u.a.)
also sind es auch draußen immernoch Immissionen, weil Einwirkungen, um die es geht.

Immisionswert

charles ⌂ @, Donnerstag, 13.04.2006, 20:09 (vor 6560 Tagen) @ kassandra

Hallo Kassandra,

haben Sie noch nie von die berühmte Schweizer Grenzwerte gehört?
Da verwendet man draussen die Emissionswerte laut ICNIRP, wie in Deutschland.
Aber innen in die Wohnungen gelten die Immissionswerte mit 10 % der ICNIRP Werte. Innerhalb von Wohnungen nennt man das *in Räumen mit empfindlicher Nutzung*.
Da die meiste Schweitzer ihre Häuser als Bunker bauen, werden diese Werte sowieso im inneren erreicht.

Und bei Forderungen sollte man vor Augen halten auch etwas ereignen zu können.
Mir ein Geschrei *Alle Masten weg!* kommt man nicht weit.
Nur Vernünft auf beide Seiten kann eine Lösung daheim bringen.

--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

Niederländische Sprachregelung?

H. Lamarr @, München, Freitag, 14.04.2006, 00:10 (vor 6560 Tagen) @ charles

Charles, Ihre Sprachregelung mag für die Niederlande gelten, hier bei uns ist die Definition üblich, wie sie Kassandra gebracht hat.

Emission = Wieviel Energie strahlt eine Antenne ab
Immission = Wieviel Energie kommt an einem x-beliebigen Messort an, egal ob drinnen oder draußen gemessen.

Direkt an der Antenne gemessen ist Immission = Emission, was logisch ist, weil ja keinerlei Strecke zu überwinden ist, auf der Energie verloren geht. Mit zunehmenden Abstand zur Antenne ändert sich dies: Die Emission bleibt davon völlig unberührt, die gemessene Immission aber wird immer kleiner und wenn Stahlbeton oder metallbedampfte Scheiben zu durchdringen sind, dann wird die Immission viel stärker kleiner als in der frischen Luft.

Abschirmung verringert also die Immission, nicht aber die Emission. Die Emission kann im Grunde nur der Betreiber ändern, wenn er ferngesteuert im Sendercontainer das Dampfrad für die Sendeleistung rauf- oder runterdreht, was ja bei leistungsgeregelten Kanälen sowieso passiert.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Österreichische Sprachregelung

H. Lamarr @, München, Freitag, 05.05.2006, 15:11 (vor 6538 Tagen) @ charles
bearbeitet von H. Lamarr, Sonntag, 24.08.2008, 00:08

Da verwendet man draussen die Emissionswerte laut ICNIRP, wie in Deutschland.
Aber innen in die Wohnungen gelten die Immissionswerte mit 10 % der ICNIRP Werte.

Die Austrianer definieren Emission & Immission so:

Emission v. lat.: emittere = aussenden, hier: Emission von hochfrequenten elektromagnetischen Wellen, die durch von elektrischen Wechselströmen durchflossene Sendeantennen ausgesendet werden.

Immission v. lat.: immittere = hineinschicken, hineinsenden, der Eintrag eines Stoffs oder von Energie in ein System, hier: Eintrag von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern in das Medium Luft an einem bestimmten Standort. Jede Immission ist die Folge einer vorhergehenden Emission.

Quelle: OPFB - InfoLetter 1/2006 Seite 10, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Oberste Post- und Fernmeldebehörde, 1030 Wien

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Immisionswert

Schutti @, Freitag, 14.04.2006, 06:12 (vor 6559 Tagen) @ kassandra
bearbeitet von KlaKla, Freitag, 14.04.2006, 07:19

Ich finde die ärtzliche Forderung aus Salzburg mit 10 Mikrowatt / m² für die Summe der Immissionen außen, und 1 Mikrowatt / m² innen adäquater. Grenzwerte sollen sich daran orientieren, was alle Menschen aushalten ohne Schaden zu nehmen. Warum einen Teil der Bevölkerung ausklammern (bzw. von vornherein zu privaten Abschirmmaßnahmen zwingen?)

Diese Werte wurde n nie eingehalten da man dafür das ganze Netz hätte umbauen müssen.
Behauptungen dass dieser Wert jemals gesetzlich vorgeschrieben wäre stimmen nicht.
Es wurde versucht sie hinterrücks durch Erpressung mittels Verschleppung der Baugenemigungen durchzusetzen, wurde aber per Gericht gestoppt.
Vermutlich versuchen sie es schon wieder.
Die Einstellung dieser Funkgegner zu Gesetzen ist oft etwas bedenklich.

Schutti

Immisionswert

KlaKla, Freitag, 14.04.2006, 07:28 (vor 6559 Tagen) @ Schutti

Diese Werte wurde n nie eingehalten da man dafür das ganze Netz hätte umbauen müssen. Behauptungen dass dieser Wert jemals gesetzlich vorgeschrieben wäre stimmen nicht.

Schutti

hier finden Sie Hintergrundinformatioen zum Salzburger-Vorsorgemodell
Salzburger-Modell und Vorsorgewerte

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
gepulste Signale

Immisionswert

Schutti @, Freitag, 14.04.2006, 09:33 (vor 6559 Tagen) @ KlaKla

hier finden Sie Hintergrundinformatioen zum Salzburger-Vorsorgemodell

Fordern kann man viel.
Man muss ja dann nicht mit den itiotisch niedrigen Grenzwerten arbeiten, das sollen halt die Mobilfunker tun, diese pösen Purchen.
Wenns mich nicht betrifft kann ich leicht Forderungen stellen.

Immisionswert

KlaKla, Freitag, 14.04.2006, 10:09 (vor 6559 Tagen) @ Schutti

Fordern kann man viel.

Richtig, und wir sammeln jetzt mal.

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Handy-Verbot beim Autofahren

KlaKla, Freitag, 14.04.2006, 10:02 (vor 6559 Tagen) @ KlaKla

Forderung: Handy-Verbot während des Autofahren, bei Missachtung Bußgeld von 250 Euro und Punkte in Flensburg

Begründung: Das Unfallrisiko steigt beim Telefonieren unabhängig ob mit oder ohne Freisprechanlage. Die Aufmerksamkeit des Autofahrers wird abgelenkt durch Annahme eines Gesprächs oder Einwahl ins Netz. Das Reaktionsvermögen wird stark beeinträchtigt beim telefonieren. Das latente Unfallrisiko lässt sich durch ein striktes Telefonier-Verbot während der Fahrt reduzieren.

Eine repräsentative Studie von AXA aus dem Jahr 2004 hat ergeben, dass jeder dritte Autofahrer das jetzige Verbot missachtet. Die hohen Risiken des mobilen Telefonierens werden von vielen Autofahrern immer noch unterschätzt", sagt Kraftfahrt-Experte Jens Lison von AXA. Dabei zeigen wissenschaftliche Versuche: Mobil-Telefonierer fahren sogar deutlich schlechter als alkoholisierte Fahrer mit 0,8 Promille. Sie reagieren langsamer, brauchen längere Bremswege und schätzen Situationen falsch ein.
Besonders gefährlich ist der kurze Blick aufs Handy in voller Fahrt: In einer einzigen Sekunde der Ablenkung, beispielsweise beim Wählen, legt ein Auto bei 100 Stundenkilometern ganze 28 Meter Blindfahrt zurück, so der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV). Trotz Freisprech-Einrichtung oder "Headset" empfehlen die GDV-Unfallforscher deshalb, generell zum Telefonieren auf einen Parkplatz zu fahren. Quelle


Beispiel: Die Versicherungen haben auf das Fehlverhalten der Autofahrer reagiert.
Sie verweigern den Versicherungsschutz.
Es fehlt an Einsicht. Telefonieren während der Autofahrt gefährdet alle Straßenverkehrsteilnehmer.

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Verkehr, Forderung

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H. Lamarr @, München, Mittwoch, 12.09.2007, 16:43 (vor 6043 Tagen) @ KlaKla

Forderung: Handy-Verbot während des Autofahren, bei Missachtung Bußgeld von 250 Euro und Punkte in Flensburg

Wenn's nach mir ginge: 500 Euro!

Heute erlebt: Der Wagen vor mir biegt an einer Kreuzung zweier Ringstraßen in München links ab und nimmt dabei zwei heranstürmenden PKWs lebensgefährlich die Vorfahrt. Um Haaresbreite wären die beiden mit gut 60 bis 80 Sachen dem Abbieger in die Seite gekracht. An der nächsten Ampel hole ich ihn ein und sehe: er telefoniert seelenruhig mit seinem Handy am Ohr. Bis ich Gelegenheit hatte, ihn endlich anzusprechen, vergingen ungefähr 5 Minuten Fahrt während der er das Handy nicht vom Ohr nahm. Auf die Frage, ob er überhaupt bemerkt hätte, dass er vorhin beim Abbiegen beinahe einen schweren Verkehrsunfall verursacht hätte, guckte er verständnislos und sagte "nein". Wenigstens hörte er auf zu Telefonieren, als er dann die Zufahrt auf die A9 nahm.

Fazit: Weil die's noch nicht mal bemerken - 500 Euro!

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Positiv Planung für Mobilfunkstandorte

Karl, Freitag, 14.04.2006, 11:00 (vor 6559 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von KlaKla, Sonntag, 07.05.2006, 19:22

Forderung: Ich fordere von den Gemeinden, dem Antennenwildwuchs durch Positivplanung entgegen zu wirken.

Begründung: Die Dauerbestrahlung ist schlecht für unsere Gesundheit. Wenn Antennen raus aus Wohngebieten platziert werden, sind die Menschen weiter weg von der Antenne und die Strahlung die bei den Menschen ankommt ist auch niedriger.

Videobeitrag

Tags:
, Standortkonzept, Forderung, Standortverschiebung

Personalwechsel am Runden Tisch beim DMF

Karl, Samstag, 15.04.2006, 09:09 (vor 6558 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von Karl, Samstag, 15.04.2006, 10:57

Forderungen: Neue Mitglieder Besetzung am Rundentisch Vergabe von Forschungsaufträgen BFS

Erklärung/Begründung: Da sind zu viele Mitglieder aus der Industrie vertreten. Eine Vertretung für uns Bürger fehlt.

Beispiel: Ich könnte mir eine Vertretung für uns Bürger durch eine der folgenden Personen vorstellen. Sigi Zwerenz, Cornelia Waldmann-Selsam, Birgit Stöcker, v. Klitzing oder Karl Richter, Hecht.

Tags:
Frontmann, Forderung, RTDMF

Personalwechsel am Runden Tisch beim DMF

KlaKla, Samstag, 15.04.2006, 11:15 (vor 6558 Tagen) @ Karl

Urteilen sie selbst ob die Vertreter der Industrie überproportional am Runden Tisch vertreten sind. Da werden Entscheidungen getroffen. Zum Beispiel, in welche Richtung weiter geforscht wird.

hier gehts zu den Mitgliedern des Runden Tisch Deutsches Mobilfunk- Forschungsprogramm (DMF)

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von Klitzing for SSK!

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Meine Meinungsäußerung

Personalwechsel am Runden Tisch beim DMF

KlaKla, Sonntag, 16.04.2006, 09:47 (vor 6557 Tagen) @ Karl

Forderungen: Neue Mitglieder Besetzung am Rundentisch Vergabe von Forschungsaufträgen BFS

Erklärung/Begründung: Da sind zu viele Mitglieder aus der Industrie vertreten. Eine Vertretung für uns Bürger fehlt.

Beispiel: Ich könnte mir eine Vertretung für uns Bürger durch eine der folgenden Personen vorstellen. Sigi Zwerenz, Cornelia Waldmann-Selsam, Birgit Stöcker, v. Klitzing oder Karl Richter, Hecht.

Ich würde mich nicht besser Vertreten sehen durch Zwerenz, Waldmann-Selsam oder Stöcker.
Wir können ja mal Namen sammeln. Ich schlage Peter Neitzke (ECOLOG-Institut) vor.

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Meine Meinungsäußerung

Personalwechsel am Runden Tisch beim DMF

Raylauncher @, Sonntag, 16.04.2006, 13:42 (vor 6557 Tagen) @ Karl
bearbeitet von KlaKla, Dienstag, 18.04.2006, 09:13

Forderungen: Neue Mitglieder Besetzung am Rundentisch Vergabe von Forschungsaufträgen BFS

In dieses Gremium werden Fachleute und Wissenschaftler berufen und nicht wer sich dafür hält. Wer von den genannten Personen hätte Ihrer Meinung nach die erforderliche Qualifikation?

Raylauncher

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Runder Tisch

Personalwechsel am Runden Tisch beim DMF

KlaKla, Dienstag, 18.04.2006, 09:31 (vor 6555 Tagen) @ Raylauncher
bearbeitet von KlaKla, Sonntag, 07.05.2006, 19:20

In dieses Gremium werden Fachleute und Wissenschaftler berufen und nicht wer sich dafür hält.

Vielleicht liegt aber gerade darin der Fehler, dass hier nur sogenannte Fachleute und Wissenschaftler vertreten sind. Denen fehlts an Ideen und Krativität weil sie ihre eingefahrenen Spuren verfolgen oder die wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkindustrie. Warum läst man nicht kritische Beobachter zu?

Was hat dieser ausgesuchte Kreis von Fachleuten und Wissenschaftlern zustande gebracht bzgl. der Cosmos-Studie?
a. Sie habens versemmelt
b. der Informationsgehalt bzgl. der Schlappe, dass Cosmos in Deutschland nicht statt findet ist dermassen schlecht, das Spektulationen aufkommen

Fazit vom EMF-Forschungsprogramm hier nachzulesen, ganz unten.

Wer von den genannten Personen hätte Ihrer Meinung nach die erforderliche Qualifikation?


Karl Hecht, von Klitzing oder Peter Neitzke


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Meine Meinungsäußerung

Personalwechsel am Runden Tisch beim DMF

Schutti @, Mittwoch, 19.04.2006, 10:48 (vor 6554 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von KlaKla, Mittwoch, 19.04.2006, 14:44

Vielleicht liegt aber gerade darin der Fehler, dass hier nur sogenannte Fachleute und Wissenschaftler vertreten sind. Denen fehlts an Ideen und Krativität weil sie ihre eingefahrenen Spuren verfolgen oder die wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkindustrie. Warum läst man nicht kritische Beobachter zu?

Und wieder der alte Vorwurf.
Was machen dort Leute drinnen die von der Physik und von HF nix verstehen?
Die Physik ist leider sehr undemokratisch, es wird nicht abgestimmt wie sich etwas verhält sondern man muss seine Thesen nachweisen.
Sagen Sie mir einen Grund warum man eine untaugliche Person da reinnehmen soll?

Karl Hecht, von Klitzing oder Peter Neitzke

Naturheiler, überzeugte ES Gläubige?
Was sollen solche Esoteriker dort drinnen?
Wenn man über sehr technische Gebiete redet sollten diese Leute auch Ahnung haben davon und nicht irgendwelche Glaubensrichtungen dazu haben.
Es fehlt diesen Leuten meist an der wissenschaftlichen Vorgehensweise.


Schutti

Personalwechsel am Runden Tisch beim DMFp

Fee, Mittwoch, 19.04.2006, 12:42 (vor 6554 Tagen) @ Schutti
bearbeitet von KlaKla, Mittwoch, 19.04.2006, 14:46

Naturheiler, überzeugte ES Gläubige?
Was sollen solche Esoteriker dort drinnen?

Sie verstehen vielleicht etwas von Physik und HF oder tun wenigstens so. Ihre Postings zeigen jedoch, dass Sie von Biologie und Medizin nichts verstehen und vor allem menschlich eine Null sind.

Personalwechsel am Runden Tisch beim DMF

KlaKla, Mittwoch, 19.04.2006, 15:09 (vor 6554 Tagen) @ Schutti
bearbeitet von KlaKla, Freitag, 21.04.2006, 07:48

Was machen dort Leute drinnen die von der Physik und von HF nix verstehen?

Physiker interessieren sich nicht für Biologische Wirkungsmechanismen. Das hat zur Folge dass die biologische Wirkung bzgl. der Grenzwertefestlegung keine Rolle spielten. Aber die Hinweise auf Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk sind vorhanden. Das Betreiber und Lobbyisten kein Interesse daran haben den Hinweisen auf Gesundheitsgefahren nach zu gehen versteht sich von selbst. Warum aber sind gerade diese Vertreter (Betreiber, IZMF und FGF) Mitglied am Runden Tisch beim DMFp (Deutsches Mobilfunk Forschungsprogramm)?

Karl Hecht, von Klitzing oder Peter Neitzke

Naturheiler, überzeugte ES Gläubige?
Was sollen solche Esoteriker dort drinnen?


Karl Hecht
, von Klitzing oder Peter Neitzke sind bestimmt keine Natur-heiler oder Esoteriker. Und das sie den Herren Untauglichkeit unterstellen ist schon ein starkes Stück. Diesen Blödsinn sollten sie besser lassen.

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Meine Meinungsäußerung

Unabhängige Forschung

H. Lamarr @, München, Samstag, 22.04.2006, 16:06 (vor 6551 Tagen) @ KlaKla

Forderung: Von der Industrie in jeder Hinsicht unabhängige Erforschung gesundheitlicher Risiken, die sich aus der zunehmenden Einwirkung künstlicher elektromagnetischer Felder auf Menschen ergeben können.

Erklärung/Begründung: Bislang ist keine unabhängige Forschung gewährleistet, das deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm beispielsweise wird zu 50 % von der Mobilfunkindustrie mitfinanziert. Auch die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur bekam Finanzspritzen von der Industrie, der Vorstand der Forschungsgemeinschaft Funk wird von Vertretern der Industrie dominiert. Dies alles und noch mehr eröffnet der Industrie viele bequeme Möglichkeiten zu einer verdeckten Einflussnahme. Darunter leidet die Glaubwürdigkeit der Forschung in der Bevölkerung empfindlich, Ergebnisse werden angezweifelt und verlieren damit an Wirkung.

Beispiel: Rein staatlich finanzierte Forschung. Dazu erforderliche Geldmittel gemäß Verursacherprinzip der Mobilfunkindustrie und deren Kunden abverlangen. Nach dem Muster des Kohlepfennigs Forschungsabgaben auf alles was mit Individualfunk zu tun hat erheben z. B. auf Handys, W-LAN-Accesspoints, Sendemasten, Handytelefonate/SMS. Liegen genug glaubwürdige Ergebnisse vor, könnten die Abgaben wieder abgeschafft werden, so wie die Sektsteuer, die Anfang des 20. Jahrhunderts zur Finanzierung der Kaiserlich deutschen Kriegsmarine eingeführt wurde ;-)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Forderungen, Forscher, unabhängige Forschung

Unabhängige Forschung

Schutti @, Samstag, 22.04.2006, 16:17 (vor 6551 Tagen) @ H. Lamarr

Beispiel: Rein staatlich finanzierte Forschung. Dazu erforderliche Geldmittel gemäß Verursacherprinzip der Mobilfunkindustrie und deren Kunden abverlangen.

Warum die Kosten nicht jenen in Rechnung stellen die gesundheitliche Schädigungen behaupten?

Unabhängige Forschung

H. Lamarr @, München, Samstag, 22.04.2006, 17:23 (vor 6551 Tagen) @ Schutti

Warum die Kosten nicht jenen in Rechnung stellen die gesundheitliche Schädigungen behaupten?

Mensch Schutti, manchmal könnte man glauben, Sie wären Kanonenbootdiplomat in Diensten des Altenentsorgers Claus Hipp (der seinen Fehltritt inzwischen übrigens bedauert). Vielleicht sind Sie ja ein strammer Mittzwanziger, sportlich, kerngesund und finanziell sorglos. Wieso zahlen Sie dann für Ihre Krankenversicherung, für Ihre Altersvorsorge und gegen Arbeitslosigkeit? Ich sag's Ihnen - weil nur so Solidargemeinschaften funktionieren können: Alle für einen, einer für alle. Auch Ihren wird da einmal die Stunde schlagen, wo Ihnen die Hilfe dieser Gemeinschaft willkommen sein wird. Kommt es Ihnen nicht auch zynisch vor, wenn z. B. allein die Asbestkranken und dann Asbesttoten dafür hätten blechen sollen, dass Asbest als Ursache Ihres Todes dingfest gemacht wird? Nein, das kann nicht Ihr Ernst sein!

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Unabhängige Forschung

Schutti @, Samstag, 22.04.2006, 18:06 (vor 6551 Tagen) @ H. Lamarr

Ich will ihnen mal einen Vergleich vorschlagen.

Jemand behauptet dass zum Beispiel ein sehr beliebtes Mittel wie Teebaumöl oder sagen wir irgendwelche homeopatischen Mittel schädlich sind.
Er verlangt dass erst sehr umfangreiche Tests gemacht werden und fordert ein Verbot dieser Mittel.
Er verlangt auch dass die (sehr hohen)Kosten natürlich auf die Verkaufspreise dieser Mittel draufgeschlagen werdenm klar, die Hersteller dieser Mittel sollen das zahlen, Verursacherprinzip.

Kann man beliebig mit anderen Mitteln und Techniken fortsetzen.

Behauptetn kann man viel, wer wir jeder Behauptung nachrennen müssten wir eigentlich wieder in die Höhlen zurück.

Unabhängige Forschung

KlaKla, Sonntag, 23.04.2006, 07:52 (vor 6550 Tagen) @ Schutti

Ich will ihnen mal einen Vergleich vorschlagen.

Schutti lenkt nur ab.
Thema verfehlt, sechs setzen.

--
Meine Meinungsäußerung

Unabhängige Forschung

Schutti @, Sonntag, 23.04.2006, 11:53 (vor 6550 Tagen) @ KlaKla

Ich will ihnen mal einen Vergleich vorschlagen.


Schutti lenkt nur ab.
Thema verfehlt, sechs setzen.

Nicht ganz.
Eine kleine Gruppe macht massiv Lärm und hetzt die Leute auf gegen eine Technik ohne auch nur spuren einer Gefährdung nachweisen zu können.
Die Kosten der Untersuchungen will man dann auch noch diesen Betreibern und das heisst im Endeffekt ausschliesslich den Kunden aufhalsen.

Vieleicht sollten die Betreiber auf der Rechnung die Kosten für diesen Ökoterror getrennt ausweisen damit die Kunden wissen was sie von diesen Spinnern haben.

Unabhängige Forschung

Doris @, Samstag, 22.04.2006, 18:40 (vor 6551 Tagen) @ H. Lamarr

Warum die Kosten nicht jenen in Rechnung stellen die gesundheitliche Schädigungen behaupten?

Mensch Schutti, manchmal könnte man glauben, Sie wären Kanonenbootdiplomat in Diensten des Altenentsorgers Claus Hipp (der seinen Fehltritt inzwischen übrigens bedauert). Vielleicht sind Sie ja ein strammer Mittzwanziger, sportlich, kerngesund und finanziell sorglos.

Der Argumentation nach glaube ich weniger, dass Schutti ein strammer Mittzwanziger ist. Er erinnert mich eher an meinen pubertierenden Sohn, der auch ständig "Hauptsache, dagegen" ist.
Schutti, man muss wirklich nicht immer alles kommentieren, manchmal wäre es einfach klüger, sich zurückzuhalten. Und Ihr Vergleich von "Teebaumöl" mit "Mobilfunk" ist wirklich dumm. Obwohl, wenn Mobilfunk so stinken würde, wie Teebaumöl, dann könnten wir die Problematik auf der Schiene der Geruchsbelästigung kippen.
Vielleicht haben Sie einfach auch zuviel Zeit. Ich biete Ihnen an, bei uns mal einen Tag im Garten zu schuften, jetzt wo es Frühling wird, dann haben Sie auch eine sinnvolle Beschäftigung. Sie müssten aber bald kommen, noch leben wir relativ unbelastet. In wenigen Wochen wird es dann anders aussehen, dann steht in 500 m Entfernung eine schöne große 25 m hohe Antenne mit Platz für 12 Mobilfunkantennen. Aber Sie sind ja so resistent, wahrscheinlich würde Sie das noch beflügeln.:-D :-D :-D :-D

Doris

Werbeverbot in Kindersendungen

KlaKla, Sonntag, 07.05.2006, 19:15 (vor 6536 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von KlaKla, Montag, 08.05.2006, 10:43

Forderungen: Stoppt das bewerben von Kinder als Mobilfunkkunden im Fernsehen/Kindersendungen und in Kinder/Jugendzeitschriften.

Erklärung/Begründung: Die Kosten die beim Handy anfallen überschreiten das Taschengeld von Kindern bei weitem. Kinder sind nur bedingt Geschäftsfähig. Daher schließen Betreiber keine Verträge mit Kindern ab. Aber durch die die penetrate Werbung werden die Kinder regelrecht angefixt.

Beispiel: Werbungsverbot für Klingeltöne

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Immissionsmessungen

KlaKla, Sonntag, 14.05.2006, 07:53 (vor 6529 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von KlaKla, Montag, 15.05.2006, 07:49

Forderungen: Messungen der Immissionen am nächst gelegenen Ort im Hauptstrahl, wo Menschen sich dauerhaft aufhalten. Die Messdaten soll allen Bürger öffentlich zugänglich sein in der EMF-Datenbank der BNetzA.

Erklärung/Begründung: Es soll da gemessen werden, so die Immissionswerte auch am höchsten sind. Früher wurde nur von der Kontrollbehörde RegTp Deutschland weit gemessen. Heute wird diese Arbeit auch vom Lobbyverein IZMF Berlin gemacht. Die gesammelten Messdaten fließen mit in die EMF-Datenbank der BNetzA. Aus diesen Daten wird dann die Grenzwertausschöpfung in % errechnet und dem Bürger zur Ansicht bereit gestellt. Aber es wird gemessen, wo man eh nur niedrige Werte messen kann, 1,5 m übern Boden und dann evtl. auch noch im Funkschatten. Wenn es Politik & Betreiber ehrlich meinen, dann würden sie mit ihren Messaktionen nach Maximalbelastungen suchen und dort auch messen.

Beispiel: Landes weites Unterbieten der Grenzwertausschöpfung NRW, Bayern, Baden-Württemberg usw..


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Immissionsmessungen

Karl, Montag, 15.05.2006, 09:00 (vor 6528 Tagen) @ KlaKla

Forderungen: Messungen der Immissionen am nächst gelegenen Ort im Hauptstrahl, wo Menschen sich dauerhaft aufhalten. Die Messdaten soll allen Bürger öffentlich zugänglich sein in der EMF-Datenbank der BNetzA.

Im Forum von RDW versucht Herr Wölfle, diese Forderung zu entkräften, indem er schreibt, dass in anderen Messkampagne (z.B. in Bayern) auch in unterschiedlichen Höhen gemessen wurde. Dies mag richtig sein aber,

diese Werte können nicht in die Datenbank der BNetzA einfließen weil die BNetzA immer in gleicher Höhe (1,5 m über den Boden) misst. Laut Aussage von Helmut ist die Höhe genormt. Klingt Logisch, denn andernfalls wäre keine Vergleichbarkeit gegeben mit den anderen gespeicherten Messwerten in dieser Datenbank.

Ich unterstütze diese Forderung würde aber noch eine kleine Änderung vornehmen. Es müsste ein zweiter Datensatz entstehen. Dieser sollte den Messort, Antennenstandort und die Messwerte (in Feldstärke oder Leistungsflussdichte) Frequenzabhängig beinhalten. Da könnten die Messdaten von denen RDW schreibt einfließen. Aber immer schon geordnet nach Angabe der Messhöhe.

Immissionsmessungen

KlaKla, Dienstag, 16.05.2006, 17:10 (vor 6527 Tagen) @ Karl

Die Messforschrift der RegTp aus dem Jahr 2003 schreibt vor, in einer Höhe von 1,5 Meter über den Boden zu messen. Es steht hier nicht, über den Erdboden. Dadurch entsteht Spielraum für die Messaktionen. Dies macht sich RDW zu eigen. Er kontert, dass die Messungen vom Lobbyverein IZMF in den Oberen Stockwerken statt findet und stellt damit unsere Forderung als überholt dar.

Dennoch ist unsere Forderung nicht falsch, denn wenn die Messhöhe nicht unmissverständlich definiert ist, kann sich der Auftraggeber aussuchen in welcher Höhe er misst. Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob ich in einer Höhe von 1,5 m vom Erdboden aus messe oder ob ich im 5. Obergeschoss in einer Höhe von 1,5 m über dem Boden messen. Der Messbericht Niedersachsen vom IZMF bestätigt dies. Beispiel: Vergleich der Messpunkte MP 15.1 zu MP 15.2.

MP 15.1 Summe der Leistungsflussdichte 4,18 mW/m2 vom Erdboden gemessen zu
MP 15.2 Summe der Leistungsflussdichte 60,46 m W/m2 im 7. Obergeschoss gemessen.

Gezielt steuern kann der Auftraggeber eine geringe Grenzwertausschöpfung, indem er viele Messpunkte aufnimmt, die nur in einer geringen Höhe über dem Erdboden liegen.
In der oben aufgeführten Messreihe sind 120 Messpunkte für den Mobilfunk erfasst. Davon sind ca. 50 Messpunkte als Außenmessungen aufgeführt, Höhe gemessen vom Erdboden.
In welcher Höhe wo gemessen wurde ist in dieser Messreihe nicht im Detail bekannt. Es steht nur da, dass die Messhöhe eines Messpunktes 0,75 m - 1,75 m vom Boden aus beträgt.

Fazit: Wenn die Höhe des Messpunktes nicht normiert auf den Erdboden ist, und auch die Messorte immer wieder variieren, dann ist die Aussage XY % der Grenzwertausschöpfung am Messpunkt YX nicht einmal mehr im Ansatz realistisch. Der Auftraggeber kann willkürlich die Messorte und die Messhöhe festlegen. Die Datenbank der BNetzA läßt keinen Vergleich mehr zu, ob im Jahr 2000 die Grenzwertausschöpfung am Messort XY niedriger, gleich oder höher war. Eine Trendentwicklung der Grenzwertausschöpfung ist nicht mehr möglich. Vielleicht ist dass den Verantwortlichen der Behörde BNetzA klar, und deswegen machen sie keine Messungen mehr.

In der Presse veröffentliche bundesweite Mobilfunk Messungen werden im Auftrag des IZMF durchgeführt.
Sie beauftragen eine amtliche Behörde (TÜV), die vom Volk als Vertrauenswürdig angesehen wird. Fliesen nun tatsächlich die Messdaten der Messreihen vom IZMF in die EMF-Datenbank der Staatlichen Behörde BNetzA, ist es ein Beleg dafür, dass der Staat sich verkauft hat. Eine EMF-Datenbank bzgl. der Grenzwertausschöpfung von Seiten der Betreiber hätte niemals das Vertrauen der Bürger, anders dagegen eine EMF-Datenbank einer Staatlichen Behörde.

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Immissionsmessungen

KlaKla, Donnerstag, 18.05.2006, 12:22 (vor 6525 Tagen) @ KlaKla

Der Lobbyvereins IZMF präsentiert im hochglanz Prospekt "Sicherheit durch Transparenz" 2005 die Messdaten aus der Messreihe Niedersachen. Die Broschüre ist VERALTET, aber nicht überholt. :-P

Darin schreibt das IZMF auf Seite 20/21
Fazit: Innerhalb von Gebäuden sind die Mobilfunkfelder schwächer als an Außenmesspunkten in vergleichbarer Entfernung. Der Grund: Baumaterialien wie Stahlbeton, Holz oder Glas schwächen die Mobilfunkfelder ab.

Nun könnte man meinen, die Aussage widerspricht sich mit der Messung der Messpunkte MP15.1 zu MP15.2. Seite 14/15 und der Bürger wird für dumm verkauft, das IZMF lügt.

Aber Vorsicht, einen direkten Vergleich der Messpunkte kann man so nicht ziehen weil in unterschiedlicher Höhe gemessen wurde. Die eine Messung wurde vom Erdboden aus gemacht, die andere Messung vom Boden im 7. Obergeschoss. Das IZMF sagt mit o. a. Aussage nur aus, dass man in ihrer Wohnung niedrigere Immissionen messen würde als außen. Und die Aussage ist korrekt.

Unterm Strich kann man nur sagen, dass Bürger in ihren Wohnungen in den oberen Stockwerken weit aus stärkeren Immissionen ausgesetzt sein könnten als der Fußgänger auf der Straße. Das kommt daher, weil sie dichter dran sind an der Strahlenbequelle (Mobilfunksendemast).

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2 Millionen müssten entlastet werden

H. Lamarr @, München, Samstag, 27.05.2006, 00:00 (vor 6517 Tagen) @ KlaKla

Forderungen: Messungen der Immissionen am nächst gelegenen Ort im Hauptstrahl, wo Menschen sich dauerhaft aufhalten. Die Messdaten soll allen Bürger öffentlich zugänglich sein in der EMF-Datenbank der BNetzA.

Das kann man etwas plakativer formulieren: Wir brauchen keine Messkampagnen, die im übertragenen Sinne klar machen, dass in 10 Meter Abstand zu einer heißen Herdplatte keine nenenswerte Temperaturerhöhung beobachtet werden konnte. Derartiges ist inzwischen hinlänglich bekannt. Wir brauchen Messkampagnen, die gezielt nach den Höchstbelastungen durch Mobilfunk-Funkfelder in der Bevölkerung suchen. Ich könnte mir denken, dass bei 100 oder 200 solchen Messungen mit genauer Dokumentation genug Parameter vorliegen, um andere vergleichbare Szenarien durch Simulationen mit guter Genauigkeit zu berechnen.

Nehmen wir mal an, dass im Nahfeld einer jeden Mobilfunk-Basisstation im Mittel nur 20 Personen einer hohen Feldbelastung (mehr als 1 mW/qm ... 10 mW/qm) ausgesetzt sind, dann trifft es bei rund 100 000 Sendemasten in Deutschland schon 2 Millionen Menschen. Das würde sich lohnen, für die etwas zu unternehmen!

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Haftungsfont für Mobilfunkindustrie

H. Lamarr @, München, Dienstag, 20.06.2006, 00:19 (vor 6493 Tagen) @ KlaKla

Forderung: Haftungsfont für Mobilfunkindustrie

Erklärung/Begründung: Wegen der immens hohen Nutzeranzahl kommen auf die Mobilfunkindustrie selbst dann bedrohliche Schmerzensgeldforderungen zu, wenn nur ein kleiner Teil der Nutzer oder anderweitig Betroffener diese geltend machen. Um zu verhindern, dass sich ein Betreiber oder Hersteller durch Insolvenz der Verantwortung entzieht, sollte die gesamte Mobilfunkindustrie einen Haftungsfont anlegen, aus dem berechtigte Schmerzensgeldforderungen und dergleichen beglichen werden.

Beispiel: Bundesminister Seehofer fordert für die Gentechnik einen Haftungsfont der Industrie. Damit sollen z. B. Landwirte entschädigt werden, deren Felder ungewollt durch genmanipuliertes Saatgut verunreinigt wurden (siehe Focus vom 12.06.06). Gegenwärtig sieht Seehofer bei der Genfood-Branche jedoch wenig Bereitschaft für einen solchen Font. Für den Verbraucher sei dies das verheerende Signal, die Branche habe die Risiken der Gentechnik nicht voll im Griff.

Diese Forderung wurde angeregt durch eine Information von Christine Kind

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Warnhinweis auf Handy-Verkaufsverpackung

H. Lamarr @, München, Sonntag, 26.11.2006, 18:09 (vor 6333 Tagen) @ KlaKla

Forderung: Warnhinweis auf mögliches Gesundheitsrisiko bei intensivem Handygebrauch auf Umverpackung und im Benutzerhandbuch von Handys verpflichtend angeben. Ähnlich wie die Warnhinweise auf anderen potenziell gefährlichen Produkten (Zigarettenschachteln, Kinderspielzeug usw.).

Erklärung/Begründung: Auf der Website der Zeitschrift Digital-World wird eine Handy-Kaufberatung angeboten. Der Leser bekommt allerdings nicht den kleinsten Hinweis zur EMF-Problematik oder auf strahlungsarme Handys (kleiner SAR-Wert) geboten. Eine unabhängige Kaufberatung darf darauf aber nicht verzichten, solange es substantielle Zweifel an der Ungefährlichkeit von Handys gibt, besonders bei der Nutzung durch Kinder. In milder Form könnte dieser Warnhinweis auch ein Hinweis auf strahlungsarme Handys mit Nennung und Bewertung (gut-mittel-schlecht) des SAR-Werts sein.

Beispiel: Der Warnhinweis könnte z. B. so lauten: Bei intensivem Handygebrauch können Gesundheitsschäden nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Über wirksame Vorsorgemaßnahmen informiert das Bundesamt für Strahlenschutz auf www.bfs.de

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Moderiertes Forum beim BfS

KlaKla, Dienstag, 28.11.2006, 09:27 (vor 6331 Tagen) @ KlaKla

Forderungen: Ich fordere ein moderiertes Forum bei Bundesamt für Strahlenschutz.

Erklärung/Begründung: Die Bürger haben Fragen, die sie per Post oder Mail an das BfS richten. Wenn das BfS nun ein Forum einrichten würde, in dem die Bürger sich mit der Behörde öffentlich austauschen, würde dies zur Transparent in der Diskussion Mobilfunk, Bürger und Behörde (BfS) beitragen.
Immer wieder wird die Frage gestellt, warum haben wir in Deutschland die höchsten Grenzwerte. In Nachbarländern (Toskana) gilt ein viel niedriger Grenzwert. Die Bürger fragen sich, warum kommt keiner vom BfS und schaut sich die Sache vor Ort an. Wir alle kenne dazu bestimmt mehrere plausibel klingende Antworten. Aber nachlesen können wir die Antworten vom BfS nur wenn jemand glaubt, der Schriftverkehr ist so interessant, den schicke ich jetzt auf Reisen ( Newsletter etc.).

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Strahlendosis am Handydisplay anzeigen

H. Lamarr @, München, Samstag, 09.12.2006, 23:44 (vor 6320 Tagen) @ KlaKla

Forderungen: Anzeige der aufgelaufenen Belastungsdosis durch die Funkfelder eines Mobiltelefons am Display des Geräts.

Erklärung/Begründung: Bei Handys ist die Feldstärke und damit das Risikopotenzial deutlich höher als bei Basisstationen. Ein Handynutzer weiß jedoch in aller Regel nicht, wie lange er bei welcher Sendeleistung telefoniert hat, er kann daher das persönliche Risiko nicht abschätzen. Je nach Funkversorgung sendet ein Handy mit niedriger oder hoher Sendeleistung. Die Einstellung der Handy-Sendeleistung wird automatisch durch die kontaktierte Mobilfunk-Basisstationen gesteuert. Das heißt: Ein Betreiber (und das Handy) kann genau wissen, wie lange und mit welchem Sendeleistungsprofil jemand ein Telefonat geführt hat. Aus diesen Daten lässt sich für jedes Telefonat relativ genau eine Strahlungsdosis berechnen, die auf den Handynutzer eingewirkt hat. Diese Werte lassen sich von Telefonat zu Telefonat aufaddieren und am Display in Form eines wachsenden Balkens darstellen. Am einem gewissen Wert kann die Farbe des Balkens wechseln (von grün auf rot) und der Nutzer weiß dann, dass er z. B. sein "Tageskontingent" ausgeschöpft hat und besser nicht mehr telefonieren sollte.

Beispiel: Die Idee lässt sich beliebig verfeinern, z. B. mit Gewichtungsfaktoren für Kinder. Das zulässige Tageskontingent wäre bei ihnen dann geringer. Möglicherweise könnte die Dosisanzeige als kostenpflichtiger Online-Mehrwertdienst sogar das Interesse eines Betreibers wecken. Ansonsten wäre die Dosisanzeige auch ohne Mithilfe der Betreiber als (weniger komfortable) Offlinelösung machbar, d. h. Sendeleistungserfassung und Zeitmessung geschehen allein im Handy. Dennoch ist dies eher eine politische Forderung, denn ohne Druck wird die Industrie diese Form eines Personendosimeters kaum einführen.

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Strahlendosis am Handydisplay anzeigen

M. Hahn, Sonntag, 10.12.2006, 00:30 (vor 6320 Tagen) @ H. Lamarr

Ich sehe vom Ergebnis her keinen Unterschied, ob Sie das Sendeleistungsprofil vom Handy mitschreiben bzw. aufsummieren lassen, oder ob das der Zentralrechner des Betreibers macht. Wohl aber technisch. Der Zentralrechner wird allerdings solche Daten (wären irrsinnig viele!) in der Feinheit auch gar nicht speichern. Wozu auch? Das sind aktuell für die Aufrechterhaltung der Verbindung erforderliche Daten, mehr nicht. Daten zur allgemeinen Verbindungsqualität vielleicht, wo wie oft Gespräche zusammenbrechen, sowas wird vielleicht mitgeschrieben. Aber das hälfe hier wenig.
Die Speicherung im Handy selbst wäre eine andere Sache. Aber nennen Sie es nicht Dosis, sondern Sendeleistung. Ob das Handy seine Sendeleistung steigern muss, weil eine Fingerbewegung die Antennenanpassung verändert bzw. mehr HF in Richtung Kopf gelenkt hat, oder ob es daran liegt, dass der Spazierplapperer um eine Hausecke biegt.... Da stecken auf dem Weg von der Leistung zur Dosis ein paar µ´s, Deltas und Gammas, die man nicht kennt.

Aber dennoch: Warum nicht, bei der Ermittlung der Batteriekapazität haben die Hersteller, wie ich neulich hörte, auch schon allerlei digitalen Schnickschnack eingebaut.
Wie wäre es mit einer vom Nutzer selbst wählbaren Sendeleistungsstufe (unterhalb des Maximums), bei der das Handy dann laut pfeift?
Das sagen doch alle einschlägigen Ratgeber immer: Telefonieren Sie nicht, wenn die Verbindung schlecht ist! Aber wer schaut schon aufs Display beim Sprechen? So könnte es gehen.

Solange die Handyhersteller nicht dieselben sind, die Gesprächszeit verkaufen, sind das grundsätzlich alles machbare Dinge. Wenn "Öko-DECTS" eine Marktnische haben, warum nicht auch sowas?

Wenn der Damm beim Blauen Engel jetzt bricht, würde ich das übrigens sehr begrüßen, schon weil die Angabe in den Bedienungsanleitungen eh keiner wahrnimmt, und mich mal interessieren würde, wie das beim Verbraucherverhalten durchschlägt.

Der eigentliche Beitrag zur Minimierung der absorbierten Energie ist aber allemal der Verzicht auf sinnloses blabla. Spart auch massig Geld. Und das, Doris, ist der Grund warum meine 14-jährige Tochter eines hat, die beiden jüngeren aber nicht. Gibt gerade um diese Jahreszeit wieder ätzende Diskussionen...

M.H.

Unentgeltliche Bereitstellung von HF-Detektoren

Gast, Mittwoch, 17.01.2007, 10:23 (vor 6281 Tagen) @ KlaKla

Forderung: Gemeinden stellen den Bürgern unentgeltlich HF-Detektoren zur Verfügung

Begründung: Gemeinden die ihre Liegenschaften für die Betreiber zur Verfügung stellen, sind dem Bürger gegenüber auch Auskunftspflichtig, welche Immissionen durch die Mobilfunksendeanlage in ihren Wohnungen auftreten. In der Regel genügt eine Abschätzende Messung, und der Bürger kann dann selbst entscheiden, was sein nächster Schritt wäre.

Beispiel: Die Gemeinde Kirchheim bei München stellt drei Geräte für die Bürger bereit, die gegen Pfand ausgeliehen werden.

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Keine Bereitstellung von HF-Detektoren

H. Lamarr @, München, Freitag, 15.08.2014, 21:10 (vor 3514 Tagen) @ Gast

Forderung: Gemeinden stellen den Bürgern unentgeltlich HF-Detektoren zur Verfügung

Begründung: Gemeinden die ihre Liegenschaften für die Betreiber zur Verfügung stellen, sind dem Bürger gegenüber auch Auskunftspflichtig, welche Immissionen durch die Mobilfunksendeanlage in ihren Wohnungen auftreten. In der Regel genügt eine Abschätzende Messung, und der Bürger kann dann selbst entscheiden, was sein nächster Schritt wäre.

Beispiel: Die Gemeinde Kirchheim bei München stellt drei Geräte für die Bürger bereit, die gegen Pfand ausgeliehen werden.

Eine ausgezeichnete Geschäftsidee, die den Umsatz der Messgerätehersteller in diesem Marktsegment sprunghaft hoch schnellen lässt.

Da sich inzwischen, Stand August 2014, die Erkenntnis weitgehend durchgesetzt hat, dass von Mobilfunk-Sendemasten keine gesundheitlichen Risiken ausgehen, ist die hübsche Forderung "Unentgeltliche Bereitstellung von HF-Detektoren" zum Ärger der Anbieter hinfällig geworden. Wer sie dennoch mit Inbrunst weiter aufrecht erhält, den sollte man sich mMn genauer ansehen und prüfen, ob nicht um ein paar Ecken eine Verbindung zu einem der Hersteller gegeben ist.

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Betreiber müssen Belastungsprofile speichern

H. Lamarr @, München, Samstag, 03.02.2007, 00:38 (vor 6265 Tagen) @ KlaKla

Forderung: In der Monatsabrechnung eines Betreibers/Providers muss verpflichtend nicht nur die Dauer von Handytelefonaten ausgewiesen, sondern zusätzlich aufgeschlüsselt werden, mit welcher der 14 Power-Level-Stufen (PL-Stufen = Sendeleistungsstufen) wie lange telefoniert wurde.

Erklärung/Begründung: Die alleinige Erfassung der Gesamtdauer von Handytelefonaten innerhalb eines Monats genügt nicht, um die Belastung eines Teilnehmers zu beschreiben. Denn während eines Telefonats dirigiert die Mobilfunk-Basisstation (BTS) ein Handy mehrmals pro Sekunde auf eine Sendeleistung, die situationsabhängig stets eine gute Verbindungsqualität gewährleistet. So genügen bei geringem Abstand Handy-zu-BTS und Sichtverbindung schon 20 mW Sendeleistung am Handy, unter schlechteren Bedingungen kann die Sendeleistung bis auf 2000 mW anwachsen (GSM 900). Die Sendeleistung wird nicht kontinuierlich verändert, sondern (z. B. bei GSM 900) in 14 Stufen von PL19 (kleinste Leistung) bis PL5 (höchste Leistung). Die BTS kennt immer den PL-Wert, mit dem ein Handy momentan arbeitet, daher kann in der BTS der Verlauf der PL-Werte protokolliert und ausgewertet werden.

Um die anfallende Datenmenge klein zu halten würde es genügen, am Monatsende lediglich auszuweisen, welcher PL-Wert wie lange gültig war, das Protokoll schrumpft so auf nur 14 Werte pro Monat.

Die Kenntnis der verwendeten PL-Werte kann doppelt genutzt werden:

a) Der betroffene Teilnehmer kann damit sein persönliches Belastungsprofil erkennen, und dieses im Falle von Gesundheitsschäden als Nachweis vorbringen. Dies setzt selbstverständlich voraus, dass Betreiber/Provider durch politische Maßnahmen zur Bereitstellung der Belastungsprofile verpflichtet worden sind.

b) Die Forschung könnte anhand der Belastungsprofile deutlich genauere Aussagen machen über mögliche Zusammenhänge zwischen Intensität der Belastung und gesundheitlichen Problemen der Teilnehmer. Datenschutzrechtliche Probleme sollten sich hierbei lösen lassen.

Beispiel: entfällt

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Betreiber müssen Belastungsprofile speichern

H. Lamarr @, München, Montag, 05.02.2007, 00:44 (vor 6263 Tagen) @ H. Lamarr

Forderung: In der Monatsabrechnung eines Betreibers/Providers muss verpflichtend nicht nur die Dauer von Handytelefonaten ausgewiesen, sondern zusätzlich aufgeschlüsselt werden, mit welcher der 14 Power-Level-Stufen (PL-Stufen = Sendeleistungsstufen) wie lange telefoniert wurde.

Dagegen wendet Teilnehmerin Doris ein, auf diese Weise würden nur ausgehende Rufe erfasst, nicht aber eingehende Rufe. Das ist richtig. Die Abfrage der BTS-Daten müsste sich daher auf ausgehende und eingehende Telefonate beziehen, was technisch prinzipiell möglich sein sollte, da eine BTS immer, egal ob ein- oder ausgehender Ruf, die Regelung der PL-werte am Handy übernimmt.

Altersbeschränkung auf Preparid-Karten

KlaKla, Donnerstag, 03.07.2008, 07:25 (vor 5748 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von KlaKla, Donnerstag, 03.07.2008, 08:02

Forderung: Altersbeschränkung (ab 16 Jahre) beim Kauf von Prepaid-Karten.

Erklärung/Begründung: Die Frage, ob kleine Kinder und auch noch Jugendliche gegenüber elektromagnetischen Feldern besonders empfindlich sind, ist wissenschaftlich nicht geklärt. Es ist aber vorstellbar, dass elektromagnetische Felder die Entwicklung beeinflussen solange das Immun- und v. a. das Nervensystem nicht vollständig ausgereift sind. Auch wird diskutiert, ob durch die kleineren Kopfproportionen die Felder in tiefere, ev. kritischere Hirnregionen vordringen können als beim Erwachsenen und ob möglicherweise die Gewebeeigenschaften des kindlichen Kopfes zu einer vergleichsweise höheren spezifischen Absorptionsrate führen. Zu diesen Arbeitshypothesen liegen bisher nur wenige und z. T. widersprüchliche Daten vor [Gandhi et al. 1996; Schönborn et al. 1998]. Als problematisch muss z. B. angesehen werden, dass die Mehrheit der heutigen Kinder vermutlich für eine wesentlich längere Zeitspanne den Mobilfunkfeldern ausgesetzt sein wird als die heutigen Erwachsenen. Dies könnte dazu führen, dass mögliche, bisher nicht identifizierte minimale Effekte sich mit der Zeit akkumulieren und ein bis dato unerkanntes Gesundheitsrisiko darstellen.

Wer ein Handy kaufen will, muss min. 18 Jahre alt sein. Aber Prepaid-Karten kann man wie Bonbons kaufen.
Ging man noch vor Jahren davon aus, dass Kinder/Jugendliche eh keine Prepaid-Karten kaufen weil ihnen auch kein Handy verkauft wirden, muss man heute erkennen, dass Eltern Kindern/Jugendlichen den Zugang zum Handy ermöglichen. Da die Handynutzung gewisse Risiken hat, die Kinder nicht abschätzen können müssen Eltern in die Verantwortung genommen werden. Der Verkauf von Prepaid-Karten sollte reglementiert werden (ab 16 Jahren).

Hintergrundpapiere des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Abschlusskongress zum Deutschen Mobilfunkforschungsprogramm (DMF)

Beispiel: Ähnlich wie bei Videofilme und Computer-Spielen.
Eltern müssen in die Verantwortung genommen werden.

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SAR-Wert auf dem Gerät

KlaKla, Samstag, 23.08.2008, 08:56 (vor 5697 Tagen) @ KlaKla

Forderungen: Kennzeichnungspflicht des SAR-Wertes auf dem Handy ähnlich dem CE-Zeichen.

Erklärung/Begründung: Der SAR-Wert ist ein Strahlungskriterium für das Handy. Dem Verbraucher wird geraten darauf zu achten, beim Kauf eines Handys. Die Hersteller haben sich nur Verpflichtet, in der Gebrauchsanweisung auf den SAR-Wert hin zu weisen. Das ist zu wenig. Oft wissen nicht mal die Verkäufer um den SAR-Wert des jeweiligen Handy und nur auf gezielter Nachfrage machen sie sich die Mühe, den SAR-Wert zu nennen.

Beispiel: CE-Kennzeichnung

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Immissionsschutz-Maßnahmen steuerlich anerkennen

H. Lamarr @, München, Dienstag, 14.10.2008, 23:54 (vor 5645 Tagen) @ KlaKla

Forderung: Steuerlich Anerkennung von Immissionsschutz-Maßnahmen (Schirmung)

Erklärung/Begründung: Wer von Funkfeldern betroffen ist oder glaubt, betroffen zu sein, findet zuweilen Linderung der echten/vermeintlichen Beschwerden, wenn auf eigene Kosten Immissionsschutz-Maßnahmen ergriffen werden. Diese sind zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden, die, einer Weisung des BFH folgend, von Finanzämtern jedoch nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd anerkannt werden.

Beispiel: Schirmung eines Zimmers oder einer Wohnung gegen die Funkfelder eines sehr nahe gelegenen auf gleicher Höhe errichteten Mobilfunk-Sendemasten.

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