Neuer Stuss von Budzinski in "Natur und Recht" (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 02.12.2017, 00:15 (vor 2332 Tagen)

https://link.springer.com/article/10.1007/s10357-017-3254-5

Online seit 15. November 2017, bisher 26 Downloads.

Selbstdarstellung des Objekts:

Natur und Recht
Zeitschrift für das gesamte Recht zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen und der Umwelt
ISSN: 0172-1631 (Print) 1439-0515 (Online)
Description

Im Mittelpunkt der Zeitschrift Natur und Recht steht das gesamte Recht des ökologischen Natur- und Umweltschutzes. Darüber hinaus wird auch das Recht behandelt, das der Natur zusetzt: Dies sind vor allem das Bau- und Fachplanungsrecht. Auch das Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser-, Bodenschutz- und Landesplanungsrecht gehören zum Themenspektrum der Natur und Recht, ebenso wie das umweltrelevante Jagd-, Fischerei-, Forst- und Landwirtschaftsrecht. Schließlich finden das Tierschutz- und Denkmalschutzrecht eine Plattform.

Kommentar: Natur und Schlecht. Das Recht, öffentlich Stuss verbreiten zu dürfen, erteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 25.8.1998, Nr 59/1997/843/1049. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Budzinskis jüngster Arbeit erachte ich für unnötig, die Begründung dafür liefert der "Hintergrund".

Hintergrund
Würdigung von Bernd Irmfrid Budzinski im IZgMF-Forum
Verbrieftes Recht, öffentlich Stuss behaupten zu dürfen

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Springer, Verwaltungsrichter, Budzinski, Alarmmeldung

Budzinski: Manipulieren durch selektives Zitieren

Gast, Sonntag, 03.12.2017, 00:01 (vor 2331 Tagen) @ H. Lamarr

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Budzinskis jüngster Arbeit erachte ich für unnötig, die Begründung dafür liefert der "Hintergrund".

Was Budzinski beim BfS recherchieren konnte:

Besonders für die langfristige Belastung bestehen ‚Unsicherheiten‘. Das meint auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und empfiehlt erneut auch 2017: „Die Exposition durch elektromagnetische Felder sollte so gering wie möglich sein.“ So zum Beispiel: … „Nutzen Sie das Festnetztelefon, wenn Sie die Wahl zwischen Festnetz und Handy haben.“ (Quelle)

Was Budzinski beim BfS nicht recherchieren konnte:

"Surfen im Internet und E-Mails abrufen sollten Sie möglichst nur bei gutem Empfang oder über WLAN. Bei WLAN ist die Sendeleistung in der Regel niedriger als bei den Mobilfunkstandards UMTS, GSM oder LTE." (Quelle)

Zur Erinnerung, Budzinski überschreibt seinen Artikel mit "Kinder im Stress: Mobilfunk überall – WLAN in jedem Schulzimmer?" Die oben zitierten Textpassagen stehen beide auf derselben BfS-Seite, die zweite folgt dicht auf die erste, dennoch zitiert Budzinski allein die erste Textpassage. Manipulieren durch gezieltes Selektieren ist bei Mobilfunkkritikern an der Tagesordnung.

Tags:
Manipulation, Autodidakt, Ruhestand, Verwaltungsrichter, Budzinski, selektives Zitieren

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