Funkmast in Brüggen: Anwohner siegen vor Gericht (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 20.08.2017, 21:39 (vor 2433 Tagen)

Nachbarn vom Oebeler Berg waren entsetzt, als hinter ihren Gärten ein Mobilfunkmast gebaut wurde. Sie klagten gegen den Kreis Viersen, der die Baugenehmigung erteilt hatte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab den Anwohnern Recht.

Nanu, heißt es nicht immerzu, wenn die Grenzwerte eingehalten werden, ist gegen einen Funkmasten rechtlich nur wenig bis nichts auszurichten? Und jetzt das!

Des Rätsels Lösung: Die Kläger setzten nicht ungeschickt auf gesundheitliche Bedenken, sondern geschickt auf eine ganz andere Argumentation: Der Mast erzeuge eine erhebliche bedrängende Wirkung, wirke bedrohlich, optisch erschlagend. Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot sei gegeben. "Baurecht ist grundsätzlich ein Rücksichtnahmerecht", erklärt Rechtsanwalt Philipp Croon: "Ich muss Rücksicht nehmen auf die Interessen der Nachbarn." Und auch, wenn etwas rechtlich zulässig sei, könne es sein, dass nachbarliche Interessen verletzt würden.

Kompletter Beitrag auf RP Online.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Brüggen

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