BNetzA zieht Kinderpuppe "Cayla" aus dem Verkehr (Allgemein)

Gast, Montag, 20.02.2017, 12:29 (vor 2614 Tagen)

Die Bundesnetzagentur hat in einem ungewöhnlichen Schritt eine sprechende Puppe wegen Überwachungsgefahr aus dem Handel genommen und will in Zukunft noch mehr Spielzeug auf den Prüfstand stellen.

Die Behörde gehe "gegen unerlaubte funkfähige Sendeanlagen in Kinderspielzeug vor", hieß es am Freitag. Betroffen ist erst mal die vernetzte Puppe "My Friend Cayla", deren Sicherheit schon vor Monaten von Verbraucherschützern kritisiert worden war.

"Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrofone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann. Grundsätzlich sei jegliches Spielzeug, das funkfähig und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignet sei, in Deutschland verboten, betonte die Behörde. "Die Bundesnetzagentur wird noch mehr interaktives Spielzeug auf den Prüfstand stellen und, falls nötig, dagegen vorgehen."
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Europäische Verbraucherschützer hatten bereits im November nach einer ausführlichen Untersuchung unter anderem davor gewarnt, dass sich wegen Sicherheitslücken Fremde mit etwas technischem Wissen über die Puppe mit den Kindern unterhalten könnten.

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Hintergrund
Presse-Information der BNetzA

Tags:
Cayla-Puppe

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