Muster-Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung (Elektrosensibilität)

Gast, Montag, 22.08.2016, 23:39 (vor 2775 Tagen)

Auf der Website www.diewellenbrecher.de findet sich die folgende (ziemlich bizarre) Muster-Strafanzeige, mit der überzeugte Elektrosensible ganz bequem und mit minimalem Aufwand eine Staatsanwaltschaft beschäftigen können. Leider ist nicht bekannt wie häufig diese Strafanzeige in Deutschland zum Einsatz kam, wie häufig ein Verfahren eingeleitet wurde und wie häufig keines.

****************************** Beginn Muster-Strafanzeige ******************************

Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung

Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft,

ich erstatte Strafanzeige gegen den Betreiber von dem Funksendemast/Funkeinrichtung (Standort):

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wegen schwerer Körperverletzung im Wiederholungsfall!

Ich bin Elektrosensibel / Elektrohypersensibel und reagiere auf Funkanwendungen mit gesundheitlichen Auswirkungen. Diese sind bei mir :

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Die Beschwerden rühren nicht von psychischen Störungen, somatischen Störungen oder andersgearteten Erkrankungen der Psyche. Die Krankheitserscheinungen sind die Auswirkungen von Funksignalen und deren Eindringen in meinen Körper als Antwort auf analoge- oder/und digitale Impulse, die als Störimpulse der menschlichen, hormonellen, elektromagnetischen Informationsverarbeitung bzw. Steuerung der Körperfunktionen wirken.

Nachgewiesenermaßen treten Veränderungen bei biologischen Systemen, wie der Mensch eines ist, durch folgende Auswirkungen auf: Verklumpungen im Blut (Geldrolleneffekt der Erythrozyten), Absinken des Melatoninspiegels (sog. Schlafhormon), zuviel und zulange Ausschüttung von Serotonin (sog. Wachhormon) bis diese Funktion erschöpft ist. Weiterhin führt die Bestrahlung von Funkwellen auch zu Blutdruckentgleisungen nach oben oder unten, lebensbedrohlichem Absinken des Calciumspiegels, des Kaliumspiegels sowie Entgleisungen des Magnesiumhaushaltes, Hautausschlägen, nitrosativem- und oxidativem Stress, Störungen im Energiehaushalt der Zellen in der Versorgung der Mitochondrien. Bei mir sind es die oben beschriebenen Symptome. Fachliche Informationen dazu erhalten Sie auf den Webseiten der Interessenvertretung und Registrierungsstelle von Elektrohypersensiblen www.diewellenbrecher.de und den auf diesen Internetseiten angegebenen LINKs. Meine ärztliche Behandlung weist keine anderen normalen Krankheitsursachen auf, außer der Funkbelastung! Durch Entzug jeglicher Funk-Exposition lässt sich die Kausalität einwandfrei nachweisen!

Gemäß der StPO §152 Abs. 2 bitte ich Sie das Ermittlungsverfahren einzuleiten.
In meinem Fall findet eine extreme Missachtung des GG §2 Abs. 2 statt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Strafanzeige und teilen Sie mir das Aktenzeichen mit unter dem die Strafanzeige bearbeitet wird. An dem Ermittlungsstand bin ich auch sehr interessiert.

Für weitere Informationen zum Tatbestand und Tathergang stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


****************************** Ende Muster-Strafanzeige ******************************

[Admin: Fehlerhaften Link zu den Wellenbrechern berichtigt am 23.08.16, 22:54 Uhr]

Tags:
Körperverletzung, Hellwig, Elektrosensibel, Strafanzeige, Wellenbrecher

Muster-Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung

charles ⌂ @, Dienstag, 23.08.2016, 10:01 (vor 2775 Tagen) @ Gast

Man will es einfach nicht verstehen.

Wenn man zum Gericht geht, stellt der Richter nur zwei Fragen:
1. Sind die gezetzliche Grenzwerte eingehalten?
Antwort: ja.
2. Sind gesundheitsliche *Schäden* zu erwarten?
Antwort SSK: Unterhalb die Grenzwerte nicht.

Der Knackpunkt ist *Schäden*.
Bis jetzt haben die Mediziner noch immer nicht definiert was man unter Schäden zu verstehen hat.
Wir reden hier nicht über Krebs, sondern um die wohl bekannte Symptome, wo sehr viele Elektrosensitive an leiden.

Wieviel chronische Kopfschmerzen sind schädlich?
Wieviel Schlaflosigkeit ist schädlich?
Etc. etc.

Um das fest zu stellen braucht man gar keine Expositions-Zustände.
Nur sollen die Ärtzte hier einiges festlegen.
Ab wann ist z.B. Schlaflosigkeit schädlich?
Wenn dies festgelegt worden ist, kann man ganz einfach einen Link zur Elektrosmog machen.

Merkwürdigerweise ist kein einziger der *Protestierenden* interessiert dies mal untersuchen zu lassen, obwohl ich dies schon seit Jahren empfehle.
Ohne dass diese medische Grenzwerte wissenschaftlich festgelegt worden sind, hat das protestieren gar keinen Sinn, da hier eine Grundlage entbehrt.
Und das möchte man nicht realisieren.

Oh ja, es gibt Elektrosensitive, aber die sind nicht in der Lage zu beweisen dass sie es sind.

--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

Charles' EHS-Paradoxon vs. 8-beinige Hühner

H. Lamarr @, München, Dienstag, 23.08.2016, 23:29 (vor 2775 Tagen) @ charles

Oh ja, es gibt Elektrosensitive, aber die sind nicht in der Lage zu beweisen dass sie es sind.

"Charles", das haben Sie schön auf den Punkt gebracht.

Allerdings: Ihre Aussage ist so paradox wie der Sohn, der in die Vergangenheit reist, um seinen Vater im Kindesalter zu töten.

Mit anderen Worten: Wenn Sie sagen, kein "Elektrosensitiver" sei in der Lage, seine "Elektrosensivität" zu beweisen, dann können Sie nicht zugleich behaupten: Oh ja, es gibt Elektrosensitive. Denn dies ist paradox, das eine schließt das andere aus.

Ich sage: Es gibt keine echten "Elektrosensitiven". Und deshalb ist auch kein überzeugter "Elektrosensitiver" in der Lage, seine "Elektrosensivität" zu beweisen. Dies ist nicht paradox, nur logisch.

Es gibt auch keine 8-beinigen Hühner, wie sie PR-Agenturen in China dem Hühnerbrater KFC unterschieben wollten. Die Agenturen hatten das Gerücht von den Hühner-Mutanten gezielt in Umlauf gebracht, um KFC in China zu schaden. Die Fastfood-Kette klagte gegen die Agenturen, gewann und bekam umgerechnet rund 83'600 Euro Entschädigung zugesprochen. Glauben Sie nicht? Dann bitte hier lang.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Charles' EHS-Paradoxon vs. 8-beinige Hühner

charles ⌂ @, Dienstag, 23.08.2016, 23:49 (vor 2774 Tagen) @ H. Lamarr

Nee, es ist nicht Paradox.
Gemeint ist das man die *Schädlichkeit* nicht beweisen kann.

Es ist ganz einfach zu beweisen, und dazu bin ich auch in der Lage, dass Elektrosmog einiges im Körper ändert, wodurch bestimmte Symptome entstehen. Das ist kein Problem.
Nur, der Knackpunkt bleibt, dass die Schädlichkeit dieser Symptome nicht jetzt bewiesen werden kann.

Und ich kenne unterschiedliche Personen, die wirklich elektrosensitiv sind. Also die reagieren auf bestimmte Elektrosmog, sogar ganz winzige Feldern, mit körperliche Beschwerden. Kann elektronisch gemessen werden. Aber sagt nix betreff *Schädlichkeit*.

--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

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