Aschermann kommentiert neue EMF-Arbeitnehmerschutzrichtlinie (Esoterik)

H. Lamarr @, München, Montag, 18.07.2016, 09:48 (vor 2811 Tagen)

Am 1. Juli 2016 ist die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder, EMF) in Kraft getreten. Die Nervenärztin Dr. med. Christine Aschermann sieht sich dazu berufen, die neue Richtlinie zu kritisieren.

In Anbetracht der bisherigen Leistungen von Frau Dr. Aschermann in der Elektrosmogdebatte halte ich dies für einen Akt grandioser Selbstüberschätzung. Schon die Vorzeile des Beitrags dokumentiert die Wahrnehmungsverzerrung: "Aus ärztlicher Sicht enttäuschend". Als ob die Leutkircherin ein Mandat hätte, für die gesamte Ärzteschaft zu sprechen. Anzunehmen ist, an der neuen Richtlinie, die über viele Jahre hinweg entstand, haben hunderte kompetente Ärzte mitgewirkt, die das Resultat keineswegs "enttäuschend" finden. Glücklicherweise veröffentlicht Frau Dr. Aschermann ihre belanglose Einzelmeinung auf der Website der sogenannten Kompetenzinitiative, dies entbindet weitgehend von der Verpflichtung, das Pamphlet lesen zu müssen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Selbstüberschätzung, Aschermann, Hobby, Mitreden, Anmassend

Aschermann kommentiert neue EMF-Arbeitnehmerschutzrichtlinie

Dr. Ratto, Montag, 18.07.2016, 13:22 (vor 2811 Tagen) @ H. Lamarr

Am 1. Juli 2016 ist die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder, EMF) in Kraft getreten.

Die Richtlinie wurde am 29.6.2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist dadurch auch an diesem Tag in Kraft getreten (Artikel 18).
Bis zum 1.7.2016 sollte sie auf nationaler Ebene umgesetzt werden (Artikel 16).

Dies ist bisher nicht geschehen, es gibt nur einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung vom April 2016.

Ob darüber schon irgendwo Abgestimmt wurde ist mir nicht bekannt.

[Admin: Umsetzungdatum nach Vorgabe von Dr. Ratto auf 1.7.2016 korrigiert; 18.07.16, 17:42 Uhr]

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Risikobewertung, Bundesregierung, EMF-Forschung

Aschermann kommentiert irrtümlich Arbeitspapier

H. Lamarr @, München, Montag, 18.07.2016, 19:27 (vor 2811 Tagen) @ Dr. Ratto

Die Richtlinie wurde am 29.6.2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist dadurch auch an diesem Tag in Kraft getreten (Artikel 18).
Bis zum 1.7.2016 sollte sie auf nationaler Ebene umgesetzt werden (Artikel 16).

Dies ist bisher nicht geschehen, es gibt nur einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung vom April 2016.

Zu dumm: Dann hat die wackere Frau Aschermann sich also, ohne es zu bemerken, an einem Entwurf abgearbeitet, der wahrscheinlich an der einen oder anderen Stelle noch geändert wird. Auch beim Bmas ist gegenwärtig nur von einem Referentenentwurf die Rede.

Ich meine das ist ein besonders schöner Beleg dafür, warum die "Kompetenzinitiative" nur eine sogenannte ist.

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Aschermann kommentiert irrtümlich Arbeitspapier

KlaKla, Montag, 18.07.2016, 19:48 (vor 2811 Tagen) @ H. Lamarr

Zu dumm: Dann hat die wackere Frau Aschermann sich also, ohne es zu bemerken, an einem Entwurf abgearbeitet, der wahrscheinlich an der einen oder anderen Stelle noch geändert wird. Auch beim BMAS ist gegenwärtig nur von einem Referentenentwurf die Rede.

Das kommt davon, die Aktivisten (KO-Ini & Co) schmoren im eigenen Saft. Sie stehen nicht im Dialog mit Leuten außerhalb ihrer Seifenblase aber sie wollen um bedingt mitreden und wahr genommen werden. Jetzt wo es keine UMG Verbandszeitschrift mehr gibt wird es schwieriger, für die Aktivisten, ein Organ zu finden welches noch "Blödsinn von Instant-Experten" publizieren. Aber lassen wir uns überraschen, was da noch aus Wien kommt. Der Wilhelm wird möglicherweise eine Quelle auftun. :wink:

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Ko-Ini, Seifenblase, UMG, Inkompetez

Reine Nervensache: Aschermann über SAR

H. Lamarr @, München, Montag, 18.07.2016, 21:07 (vor 2811 Tagen) @ Dr. Ratto

Dies ist bisher nicht geschehen, es gibt nur einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung vom April 2016.

Hier noch ein weiteres schönes Beispiel für sogenannte Kompetenz: Frau Dr. Aschermann weiß in ihrem Kommentar zu berichten:

Bei Hochfrequenzfeldern unterhalb von 6 GHz werden die gesundheitlichen Expositionsgrenzwerte mithilfe der Spezifischen Absorptions-Rate (SAR) definiert [...]
Es wird von den Richtlinien-Autoren eingeräumt, dass, da der SAR-Wert gemittelt wird über eine Fläche von 20 cm², die realen Werte örtlich höher liegen können.

Häää :confused:

Verdammt, wieso wird jetzt plötzlich die SAR über eine Fläche gemittelt und nicht wie bisher über einen Massewürfel (Gewebe) mit 1 g oder 10 g Masse?

Das Rätsel lässt sich nur mit einem Blick in den Referentenentwurf lösen. Die ominösen 20 cm² tauchen dort zweimal auf, jedoch stets und deutlich erkennbar im Zusammenhang mit der Leistungsflussdichte [S]. Das Formelzeichen "S" der Leistungsdichte, im Entwurf wird es häufig genannt, muss die Nervenärztin inspiriert haben, sie erkannte darin irrtümlich das Formelzeichen der SAR, obwohl diese gar kein Formelzeichen hat.

Hier der falsch verstandene Originaltext aus dem Referentenentwurf:

Die Leistungsdichte wird über jedes Flächenelement von 20 cm² gemittelt. Die maximale örtliche Leistungsdichte, gemittelt über 1 cm², darf das 20fache des Wertes von 50 W/m² also 1 kW/m² nicht überschreiten.

Seufz. Hat man Worte? Ich möchte nicht wissen, welche Tellerminen Frau Aschermann sonst noch in ihrem Text versteckt hat, danach zu suchen ist mMn jedoch nicht mehr nötig.

Game over, next Player!

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Game over, Aschermann

EMF-Arbeitnehmerschutzrichtlinie in Österreich in Kraft

H. Lamarr @, München, Montag, 01.08.2016, 23:28 (vor 2796 Tagen) @ Dr. Ratto

Die Richtlinie wurde am 29.6.2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist dadurch auch an diesem Tag in Kraft getreten (Artikel 18).
Bis zum 1.7.2016 sollte sie auf nationaler Ebene umgesetzt werden (Artikel 16).

Österreich ist weiter als Deutschland: Die österreichische Verordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/35/EU ist am 1. August in Kraft getreten.

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, Arbeitsschutz

EMF-Arbeitnehmerschutzrichtlinie 2013/35/EU: elf Sünder

H. Lamarr @, München, Freitag, 05.10.2018, 13:11 (vor 2002 Tagen) @ Dr. Ratto

Die Richtlinie wurde am 29.6.2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist dadurch auch an diesem Tag in Kraft getreten (Artikel 18).
Bis zum 1.7.2016 sollte sie auf nationaler Ebene umgesetzt werden (Artikel 16).

Auf eine parlamentarische Anfrage erklärte die EU-Kommission am 1. Juli 2017, sie habe nach dem 1. Juli 2016 elf Verfahren wegen ausbleibender oder lückenhafter Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU eingeleitet. Die meisten dieser Verfahren seien inzwischen jedoch eingestellt worden. Die Richtlinie regle nur die Minimalanforderungen an den Arbeitsschutz, jedem Mitgliedsstaat sei es freigestellt, strengere Regelungen einzuführen. Weiter ließ die EU-Kommission verlauten, sie prüfe jetzt die nationalen Umsetzungen der Richtlinie und könne im Anschluss sagen, welche Länder über die Minimalanforderungen hinaus gegangen seien. Am 7. Juni 2018 erklärte die Kommission, jetzt seien alle Verfahren wegen Regelverstoßes eingestellt worden und die bislang geprüften nationalen Umsetzungen hielten sich an die von der Richtlinie gesetzten Grenzwerte.

Die jüngste Risikobewertung von EMF durch das wissenschaftliche Komitee SCENIHR stammt aus dem Jahr 2015. Die EU-Kommission deutet an, abhängig von den neuen ICNIRP-Richtlinien für HF-Immission werde das SCENIHR eine Aktualisierung seiner Risikobewertung ins Auge fassen.

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IZMF-Mobilfunk-Wissenstest für Frau Dr. med. Aschermann

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 20.07.2016, 16:43 (vor 2809 Tagen) @ H. Lamarr

In Anbetracht der bisherigen Leistungen von Frau Dr. Aschermann in der Elektrosmogdebatte halte ich dies für einen Akt grandioser Selbstüberschätzung.

Da es bei Frau Aschermann mit den Grundlagen der Mobilfunktechnik noch nicht so recht klappen mag, steht es ihr frei – und jedem anderen auch – sich einem Mobilfunk-Wissenstest im Antwort-Wahl-Verfahren zu unterziehen.

Bitte hier entlang!

Jeder Test umfasst zwölf Fragen (bei einem Neustart kommen zwölf andere Fragen), am Ende zeigt eine Tabelle die richtigen und falschen Antworten mit Links zu weiterführenden Informatioenen. Eine Wertung der Ergebnisse z.B. mit den Auszeichnungen "Experte" oder "Vollpfosten" gibt es nicht. Die Fragen sind teils nicht ohne, Gigaherz-Präsident Hans-U. Jakob z.B. wir dringend abgeraten, den Test zu versuchen.

Speziell für Frau Aschermann hat das IZMF Fragen zum SAR-Wert aufgenommen, mit dem die Nervenärztin erwiesenermaßen ihre liebe Not hat. Nachfolgend eine der Fragen zum SAR-Wert:

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