Mein Nachbar, der Sendemast in 6 m Abstand (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 06.12.2015, 23:20 (vor 3035 Tagen)

Hinter unserem Testbaum wird seit etlichen Monaten ein neues Haus errichtet. Inzwischen ist der Rohbau so weit fertig, dass meine Frau und ich in zwei halsbrecherischen Besuchen am Rande der Legalität nachgesehen haben, wie die späteren Bewohner der oberen Stockwerke den nahen Sendemasten wahrnehmen werden.

Zwei Antennenpanele des Sendemasten sind exakt auf den Neubau ausgerichtet. Und sie sind verdammt nahe, von den Panelen bis zur nächsten Außenmauer des Neubaus sind es mit Google Earth zentimetergenau vermessen gerade einmal rd. 6 Meter (Bild 1). Von unten wirkt die Situation noch nicht so bedrohlich.

Bild 1: Nur 6 Meter trennen die Antennen von der Außenmauer des Rohbaus.
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Im vierten von fünf Stockwerken ist der Sendemast vom Balkon der Wohnungen dort aus betrachtet ein alles beherrschendes Ungetüm (Bild 2). Dort, wo meine Frau im Bild zu sehen ist, habe ich 5 mW/m² (RMS) und 13 mW/m² (Peak) gemessen. Für mich überraschend niedrige Werte, der Hauptstrahl muss über unsere Köpfe hinweg zischen. Nur, über uns ist noch ein Stockwerk, das später offensichtlich die Schlafräume für die Bewohner des 4. Stocks aufnehmen soll. Leider waren bei unserem zweiten Besuch heute keine Leitern mehr zu sehen, die uns den Zugang zum 5. Stock ermöglicht hätten. Vergangene Woche war das noch anders, da kraxelten wir in den fünften, dort aber kapitulierte auf der Stelle das Messgerät, das ohne 20 dB Dämpfungsglied nur 2 mW/m² messen kann. Heute hatten wir zwar das Dämpfungsglied dabei, kamen wegen fehlender Leiter jedoch nicht bis ganz oben. Treppen dort hinauf gibt es noch nicht.

Der Balkon im 4. Stock ist durchgehend und wird wohl erst später durch Sichtschutzwände separiert. Heute konnte ich mich auf dem Balkon ungehindert etwa 40 Meter von dem Masten entfernen, der Messwert an dieser Stelle war mit ungefähr 120 µW/m² (RMS) frappierend niedrig. Ich erkläre mir das so, dass der relativ hohe Wert dicht am Masten von einer Nebenkeule verursacht wird und der Downtilt (Neigung eines Antennenpanels nach unten) so gering ist, dass in 40 Meter Abstand der Hauptstrahl noch immer über den Köpfen ist.

Bild 2: Blick vom vierten von fünf Stockwerken auf den mächtigen Sendemasten.
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Aller Voraussicht nach ist die Funkfeldimmission im 5. Stock deutlich höher als im 4. Stock, nur konnten wir dort heute nicht messen. Einen Eindruck, wie der Mast dort oben wirkt, gibt Bild 3, das vergangene Woche aufgenommen wurde. Bis zum 4. Stock ist Beton und Ziegel das Baumaterial. Im 5. Stock ist jedoch nur die Außenmauer Richtung Mast massives Ziegel-Mauerwerk, die übrigen Wände und auch die Decke sind dort mit Holzkonstruktion und Holzplatten errichtet worden. Die werden sicher noch gegen Witterungseinflüsse verputzt, die Funkfelddämpfung dürfte jedoch nicht berauschend sein. Aber: Bei der ersten Begehung habe ich ungefähr 25 Meter von dem Masten entfernt im Innern der Holzeinhausung des 5. Stocks in Raummitte Werte zwischen 100 und 500 µW/m² (RMS) gemessen, die Peak-Werte dort lagen zwischen 300 und 1150 µW/m². Das sind nun harmlose Werte. Wenn dort oben einer krank wird, dann nicht wegen der Felder, sondern wegen des bedrohlichen Anblicks des nahen Masten.

Irgendwelche Schirmmaßnahmen im 4. und 5. Stock im Mauerwerk Richtung Masten sind uns nicht aufgefallen. Das Flachdach des 5. Stocks liegt schätzungsweise 1,5 bis 2 Meter unterhalb der Unterkante der Antennen.

Bild 3: Blick vom obersten (5.) Stockwerk auf den etwa 8 bis 9 Meter entfernten Sendemasten.
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Um die künftigen Obergeschoß-Bewohner des neuen Hauses nicht unnötig zu ängstigen, würde ich einen Sichtschutz zwischen Mast und Neubau errichten. Oder irgendeine Attrappe über den Masten stülpen, es muss ja nicht ausgerechnet eine Palme sein.

Sollten wir noch einmal Zugang zu dem 5. Stock bekommen, werden wir die Messung dort oben auf dem Balkon in unmittelbarer Nähe des Masten nachholen. Vergangene Woche haben wir uns etwa 1,5 Stunden im 4. und 5. Stock des Neubaus aufgehalten, meist im Freien, heute waren es etwa 1,0 Stunden im 4. Stock - irgendwelche Symptome wollten sich währenddessen nicht einstellen - und Bauarbeiter sind unseres Wissens nach auch keine vom Gerüst gefallen.

Der 2002 errichtete Sendemast trägt mittlerweile 18 Antennen (Standort: 531194). Die Hauptstrahlrichtung 80° ist diejenige, die voll auf den Neubau trifft. Gemäß EMF-Datenbank der BNetzA zeigen drei Antennen in Richtung 80°, da die Fotos nur zwei zeigen, muss eines der Panele zwei Antennen beherbergen.

Spannend wird es mit den Sicherheitsabständen werden. Denn momentan hat eine der drei 80°-Antennen 6,82 Meter horizontalen Sicherheitsabstand. Und der standortbezogene Sicherheitsabstand in Hauptstrahlrichtung beträgt sogar 15,72 Meter horizontal und 3,72 Meter vertikal. Wenn sich daran bis zum Bezug der Wohnungen in dem Neubau nichts ändert, werden die Bewohner der dem Masten gegenüber liegenden Wohnung im 5. Stock nach meiner Einschätzung unzulässig befeldet.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Sendemast, Hauptstrahl, Baurecht, Sicherheitsabstand, Einspruch, München, Standortbescheinigung, Bauausführung, Nachbar

Unerkannt in EMF-Verbotszonen leben: Kann das sein?

H. Lamarr @, München, Montag, 07.12.2015, 13:00 (vor 3035 Tagen) @ H. Lamarr

Spannend wird es mit den Sicherheitsabständen werden. Denn momentan hat eine der drei 80°-Antennen 6,82 Meter horizontalen Sicherheitsabstand. Und der standortbezogene Sicherheitsabstand in Hauptstrahlrichtung beträgt sogar 15,72 Meter horizontal und 3,72 Meter vertikal. Wenn sich daran bis zum Bezug der Wohnungen in dem Neubau nichts ändert, werden die Bewohner der dem Masten gegenüber liegenden Wohnung im 5. Stock nach meiner Einschätzung unzulässig befeldet.

Diese Situation hat mir keine Ruhe gelassen, deshalb habe ich mich heute bei der BNetzA informiert, mit teils überraschenden Ergebnissen.

Wer trägt die Verantwortung?
Die Kernfrage war: Woher weiß die BNetzA nach Genehmigung eines Standorts von nachträglich in unmittelbarer Nähe des genehmigten Standorts errichteten Gebäuden und wer ist jetzt eigentlich zum Handeln aufgefordert - der Mobilfunkbetreiber oder der Bauherr?

Die BNetzA kennt zunächst einmal nur die Situation, wie sie bei Erteilung der jüngsten Standortbescheinigung vor Ort herrscht, eine vorgegebene Prozedur, die die Behörde über nachträglich errichtete Bauten im Umkreis eines genehmigten Standorts informiert, gibt es nicht. So gesehen kann es theoretisch passieren, dass unser Rohbau im kommenden Frühjahr bezogen wird und Menschen sich dauerhaft innerhalb des standortbezogenen Sicherheitsabstandes aufhalten.

Die Netzbetreiber sitzen am kürzeren Hebel
Für mich unerwartet lastet die Verantwortung, dass genau dies nicht passiert, nicht etwa bei Architekt und Bauherr des nachträglich errichteten Gebäudes, sondern bei den Betreibern von Mobilfunk-Standorten. Jeder Standortbetreiber ist dafür verantwortlich, seine Standorte regelmäßig auf Einhaltung der Bedingungen zu prüfen, die einmal zur Erteilung einer Standortbescheinigung geführt haben. Wird im Bereich eines Sicherheitsabstandes ein Neubau baurechtlich korrekt hochgezogen, muss der Mobilfunk-Betreiber handeln, um ein Gefährdung von Personen auszuschließen. Der Betreiber kann den Standort versetzen oder abbauen, die Sendeleistung reduzieren oder die Antennen anders ausrichten. Er kann aber auch die am stärksten betroffene Wohnung kaufen und gegen Zutritt sichern, auch dies wäre eine zulässige Option.

Jeder kann Standortüberprüfungen beantragen
Bürger, denen eine ungewöhnliche Situation auffällt, z.B. ein Neubau wie in unserem Fall, können sich an die BNetzA wenden, am besten mit aussagekräftigen Fotos. Bei plausibel erscheinenden Einwänden startet die BNetzA dann eine Standortüberprüfung, die für den Standortbetreiber schlimmstenfalls mit der angeordneten Außerbetriebnahme der Antennen endet. Sollte sich eine Person im Sicherheitsabstand länger aufgehalten haben und der Meinung sein, körperliche Schäden davon getragen zu haben, ist es Sache von Gerichten, dies zu klären. Streitgegner wären der Betroffene und der Standortbetreiber.

Sporadische behördliche Kontrollen
Ist kein aufmerksamer Bürger zur Hand kann eine unzulässige Situation solange unentdeckt bleiben, bis sie durch eine Routinekontrolle der BNetzA entdeckt wird. Solche Kontrollen werden von der Behörde sporadisch durchgeführt und führen auch zu Beanstandungen und Stilllegungen. Ziel der Kontrollen ist weniger der Einzelfall als die statistische Auswertung der Ergebnisse, denn daran ist erkennbar, ob das Verfahren der Standortvergabe grundsätzlich funktioniert. Zeigt sich bei den Kontrollen z.B. ein Trend zu mehr Beanstandungen, kann dies zu einer Verschärfung der Regelungen herangezogen werden. Geprüft wird jedes Jahr eine bestimmte Quote von Standorten, kritische Standorte in Wohngebieten werden häufiger kontrolliert als einsame Masten im Wald.

Keine 6-Minuten-Mittelung mehr
Völlig neu war mir, dass die 6-Minuten-Mittelung der Messwerte seit der Novellierung der 26. BImSchV nicht mehr gilt! Jetzt darf der Grenzwert zu keiner Zeit mehr überschritten werden, und sei es nur für 1 Sekunde. Von dieser Neuregelung profitieren die Anwohner kritisch gelegener Standorte, also da, wo Menschen knapp außerhalb des Sicherheitsabstands wohnen und kurz in diesen eindringen könnten (z.B. Betreten eines unbewohnten Dachbodens). Im konkreten Fall betrifft dies die Bauarbeiter, die sich auf den Gerüsten der Baustelle stellenweise auch noch näher als 6 Meter zum Masten aufhalten können. Zwar müssten sie von ihren Verbänden über die Risiken einer allzu dichten Annäherung an Sendemasten informiert worden sein, ebenso wie Dachdecker und Kaminkehrer, meine nicht-repräsentativen Befragungen unter diesen Personengruppen haben jedoch ausnahmslos zu überraschten Ahnungslosen geführt.

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Standortdatenbank, Kontrolle, 26. BImSchV, BNetzA, Anwohner, Mobilfunkbetreiber, Standortüberprüfung

UMTS: 10 kW/m² gemessen, und trotzdem Grenzwertkonform

H. Lamarr @, München, Freitag, 15.01.2016, 22:02 (vor 2995 Tagen) @ H. Lamarr

Keine 6-Minuten-Mittelung mehr
Völlig neu war mir, dass die 6-Minuten-Mittelung der Messwerte seit der Novellierung der 26. BImSchV nicht mehr gilt!

Vor Gericht würde ich diese Behauptung heute nicht mehr wiederholen ;-).

Da muss ich meinen Gesprächspartner noch einmal befragen, aller Voraussicht nach habe ich ihn falsch verstanden. Denn die quadratische Mittelung über 6-Minuten-Intervalle gilt auch nach der Novellierung der 26. BImSchV für die HF-Grenzwerte ab 10 MHz wie eh und je. Auch der zulässige Spitzenwert ist geblieben. Ein HF-Grenzwert darf daher bei gepulsten Trägersignalen ums maximal 32-fache überschritten werden, solange gewährleistet ist, dass das Trägersignal über 6 Minuten gemittelt den Grenzwert nicht überschreitet. Dies gilt für die elektrische/magnetische Feldstärke.

Beispiel: Für UMTS lautet der Grenzwert 61 V/m. Zulässig ist ein Spitzenwert von 1952 V/m.

Diese gemeinen Impulsspitzen können üble Folgen haben. Wenn z.B. Frau Dr. Waldmann-Selsam mit ihrer Pflückstange und oben drauf montiertem Messgerät Marke Knatterbox auf Messwertjagd in Baumkronen geht, muss sie das Messgerät im Peak-Hold-Modus betreiben, um überhaupt nach Einholen der empor gereckten Pflückstange einen Wert aus der Baumkrone ablesen zu können. Sie könnte also durchaus einmal 1000 V/m messen und anschließend Ämter und Behörden mit Briefen ob einer (vermeintlich) dramatischen Grenzwertüberschreitung terrorisieren. Es ist ohnehin höchst fraglich, was die beseelte Mobilfunkgegnerin im Peak-Hold-Modus zusammenmisst. Hat sie oder ein Begleiter ein Smartphone dabei, sind unerkannte gravierende Fehlmessungen programmiert. Wegen der Messwerteinfrierung genügt schon ein Passant mit Smartphone, um eine Messung der Ärztin zu verfälschen, denn die ehemalige Bamberger Dosensammlerin verwendet gerne eine quasi-isotrope Ultrabreitband-Antenne ohne Richtwirkung. Während sie an ihrer Pflückstange nach oben starrt, radelt hinter ihr einer mit Smartphone vorbei ...

Mist, ich schweife schon wieder ab ...

Da auch die zulässige magnetische Feldstärke bei UMTS (0,16 A/m) ums 32-fache überschritten werden darf (maximaler Spitzenwert) ergibt sich nach Adam Ries für den maximal zulässigen Spitzenwert der Leistungsflussdichte ein wunderschöner Panikwert von 1952 V/m x 5,12 A/m = 9994 W/m² (oder: 32² x 10 W/m² = 10'240 W/m²). Über eine Fehlmessung durch die Bamberger Ärztin muss man sich bei diesem Wert keine Sorge machen, denn ihr Messgerät sprintet, auch mit Dämpfungsglied am Antenneneingang versehen, unverzüglich in den Messbereichsüberlauf.

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Spitzenwert, Feldstärke, Mittelwert, Peak-Hold, Mittelung

Mein Nachbar, der Sendemast in 6 m Abstand

Kuddel, Montag, 07.12.2015, 21:16 (vor 3034 Tagen) @ H. Lamarr

Ich denke, der Betreiber des Funkmastes wird auf die Dauer auch seinen "Spass" and der Konstellation haben.

Wenn er richtig "Glück" hat, zieht dort ein Technik-Nerd mit Rechtschutzversicherung ein, der die Wohnung mit allen asiatischen Elektronik-Segnungen der Neuzeit vollpackt (natürlich ausschließlich Produkte mit "CE" Kennzeichnung !).

z.B.
Diverse Lauflichterketten am Balkongeländer

WLAN-IP-Kamera am Balkongeländer

Elektronische WLAN Wetterstation am Balkongeländer

In der Wohnung:
Plasma TV mit möglichst langer HDMI Anbindung

Günstiger "Gaming" -PC, mit mehreren Monitoren und mit möglichst vielen externen USB3.0 Festplatten

Bluetooth Lautsprechersystem

Natürlich mehrere WLAN Router und Repeater ...

"Mobilfunk-zu Festnetz-Flatrate", die auch kräftig genutzt wird, möglichst zu einem Fremdnetz, welches von einem weit entfernten Mast versorgt wird.

DECT Basisstation mit mehreren DECT Repeatern

;-)

K

Sicherheitsabstand auf fast 50 Prozent reduziert

H. Lamarr @, München, Sonntag, 27.03.2016, 13:19 (vor 2924 Tagen) @ H. Lamarr

Spannend wird es mit den Sicherheitsabständen werden. Denn momentan hat eine der drei 80°-Antennen 6,82 Meter horizontalen Sicherheitsabstand. Und der standortbezogene Sicherheitsabstand in Hauptstrahlrichtung beträgt sogar 15,72 Meter horizontal und 3,72 Meter vertikal. Wenn sich daran bis zum Bezug der Wohnungen in dem Neubau nichts ändert, werden die Bewohner der dem Masten gegenüber liegenden Wohnung im 5. Stock nach meiner Einschätzung unzulässig befeldet.

Die BNetzA und der Betreiber des Sendemasten haben schnell reagiert. Die neue Standortbescheinigung wurde bereits am 23. Dezember 2015 ausgestellt und zeigt jetzt merklich moderatere Werte:

Der horizontale Sicherheitsabstand der 80°-Antenne wurde von 6,82 Meter auf 4,26 reduziert.
Noch deutlicher wurde der standortbezogene Sicherheitsabstand reduziert. Er fiel in horizontaler Richtung von 15,72 Meter auf 8,12 Meter und in vertikaler Richtung von 3,72 Meter auf 2,03 Meter.

Google Earth war so freundlich, die Baustelle neben dem Sendemasten zu fotografieren, so dass die Abstände nicht mehr geschätzt, sondern gemessen werden können (Bild).

Abstand Sendemast zum neuen Nachbargebäude. Zwischen beiden Gebäuden befindet sich derzeit eine Baustellenzufahrt.
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Bild: Google Earth

Auf dem Flachdach des Gebäudes mit dem Antennenträger ist der Schattenwurf der Antennen gut zu erkennen. Dies lässt es zu, den Abstand nicht auf den Mittelpunkt des Stahlmasten bezogen zu messen, sondern (genauer) den Abstand des 80°-Antennenpanels (Vorderseite) zur Außenmauer des angrenzenden Neubaus (gelbe Linie). Dieser Abstand beträgt 6,10 Meter. Zum Mittelpunkt des Masten sind es 6,90 Meter.

Das heißt, es bleibt spannend. Denn jetzt ist zwar das Problem mit der 80°-Antenne beseitigt worden, doch der standortbezogene Sicherheitsabstand, dieser berücksichtigt auch die Funkeinwirkung umliegender Sendemasten, reicht noch immer rund 2 Meter tief in den Neubau hinein. Dies wirft erneut Fragen auf, ob sich in dieser 2-Meter-Zone ein Mensch dauerhaft im Freien aufhalten kann (Balkon) und ob es zulässig ist, den Sicherheitsabstand zu überschreiten, wenn die Dämpfung der Bausubstanz das Funkfeld garantiert auf Werte unter Grenzwert abschwächt.

Aus meiner Sicht ist die Situation, dass in unmittelbarer Nähe eines bestehenden Antennenträgers ein Neubau hochgezogen wird, unbefriedigend gelöst. Denn es darf schon wegen der Bauarbeiter nicht sein, dass Neubauten in den Sicherheitsabstand ragen und es dem Zufall überlassen ist, ob jemandem der zu geringe Abstand auffällt und dies der BNetzA meldet. Die Verantwortung den Betreibern der Mobilfunknetze zuzuschieben, wie es anscheinend derzeit der Fall ist, ist bürokratisch möglich, die praktische Umsetzung zeigt, wie der konkrete Fall deutlich macht, jedoch Schwächen. Das bauliche Umfeld von rd. 70'000 Standorten von Sendemasten in Deutschland ständig im Blick zu haben ist gegenwärtig nur umständlich und damit teuer zu bewerkstelligen, würde Google Earth seine Bilder z.B. 2-mal jährlich aktualisieren, wäre wahrscheinlich ein Automatismus möglich, doch dies ist Zukunftsmusik.

Einfacher wäre es mMn, dürfte der Sicherheitsabstand einer Antenne eine Grundstücksgrenze nicht überschreiten. Dies war im konkreten Beispiel der Fall und dieser Fehler wurde korrigiert. Schwieriger wird es bei den standortbezogenen Sicherheitsabständen. Da diese die Immission durch umliegende Sendemasten berücksichtigen, diese Immission jedoch im Zuge des Netzausbaus einem steten Wandel unterzogen ist, müsste sich jeder neue Sendemast rückwirkend auf alle standortbezogenen Sicherheitsabstände von Bestandsmasten in der Umgebung auswirken. Dies aber ist offenbar nicht der Fall, denn sonst müsste die BNetzA ungefähr 70'000 Standortbescheinigungen ständig aktualisieren. Wie aber ist es dann? Um Auskunft dazu haben wir die BNetzA heute gebeten.

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Standortdatenbank, Baurecht, Sicherheitsabstand, Standortbescheinigung, Bauausführung, BNetzA, Dämpfung, Abstandsflächen, Nachbarschutz

Kritischer Standort wurde um 15 m verschoben

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 13.12.2023, 20:33 (vor 107 Tagen) @ H. Lamarr

Spannend wird es mit den Sicherheitsabständen werden. Denn momentan hat eine der drei 80°-Antennen 6,82 Meter horizontalen Sicherheitsabstand. Und der standortbezogene Sicherheitsabstand in Hauptstrahlrichtung beträgt sogar 15,72 Meter horizontal und 3,72 Meter vertikal. Wenn sich daran bis zum Bezug der Wohnungen in dem Neubau nichts ändert, werden die Bewohner der dem Masten gegenüber liegenden Wohnung im 5. Stock nach meiner Einschätzung unzulässig befeldet.

Die BNetzA und der Betreiber des Sendemasten haben schnell reagiert. Die neue Standortbescheinigung wurde bereits am 23. Dezember 2015 ausgestellt und zeigt jetzt merklich moderatere Werte:

Die Reduzierung der Sendeleistung ab Dezember 2023 muss für den Betreiber des Standorts nur eine Übergangslösung gewesen sein, um schnell Rechtssicherheit zu erlangen. Denn im Februar 2018 wurde auf demselben Dach ein neuer Gittermast errichtet und der bisherige Stahlrohrmast komplett abgebaut (Bild 1). Der gelbe Kreis markiert in Bild 1 den alten Standort, der rote Ring den neuen. Die Mittelpunkte des neuen und alten Funkmasten trennen 15,0 m und die ursprünglich nur 6,1 m von der nächstgelegenen Außenwand des Hauses (rechts im Bild) entfernt gewesene 80°-Antenne hat nun einen Abstand von 22,7 m.

Bild 1: Der fragliche Funkmast wurde um 15 m in die Dachmitte verschoben.
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Bild 2: 3D-Darstellung des Mobilfunkstandorts auf dem Dach der Telekom-Vermittlungsstelle.
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Bilder: Google Earth

Wer sich das in der Browser-Version von Google Earth in Eigenregie ansehen möchte, bitte hier entlang.

Da der neue Gittermast erheblich mehr Platz für Antennen bietet, hat die Telekom davon auch Gebrauch gemacht. Heute trägt der Mast 33 Funksysteme mit den Hauptstrahlrichtungen 30° (7), 80° (4), 150° (7), 200° (4), 270° (7) und 320° (4). Da ist also ordentlich was los, nachzuprüfen unter der Standortbescheinigungsnummer 531194 in der EMF-Karte der BNetzA (momentan gültiger Stand vom 25.4.2022).

Der horizontale Sicherheitsabstand der vier 80°-Funksysteme reicht von 5,31 m bis 6,86 m, die 22,7 m entfernte Außenwand des fraglichen Hauses ist damit im grünen Bereich. Die Bewohner der Eckwohnung in den oberen Stockwerken dürften jedoch in verkehrsreichen Zeiten zumindest auf ihrem Balkon Immissionswerte haben, die "Elektrosensiblen" die Haare zu Berge stehen lassen. Ich werde versuchen, dort einmal zu messen und hier zu berichten. Der horizontale Sicherheitsabstand von je einem 30°-, 150°- und 270°-Funksystem ist übrigens mit 14,40 m mehr als doppelt so groß wie bei den 80°-Funksystemen. Damit wäre wegen des 270°-Sektors auch eine Messung im anderen Nachbarhaus (links vom Standort) von Interesse.

Der standortbezogene horizontale Sicherheitsabstand beträgt momentan 26,31 m (vertikal 5,95 m). Wenn dieser auch für die oberen Eckwohnungen des fraglichen Neubaus gilt, liegen diese im roten Bereich. Denn der Funkmast überragt das Gebäude schätzungsweise um nur zwei Meter. Allerdings ist mir die Bedeutung der standortbezogenen Sicherheitsabstände nicht zweifelsfrei klar. Ich habe mir diese von der BNetzA zwar mal mündlich erklären lassen, habe sie jedoch als komplizierten, theoretisch begründeten und von Außenstehenden kaum zu durchschauenden Konstrukt in Erinnerung. Da jetzt ein konkreter Fall zur Hand ist, will ich versuchen, auch zu dieser Frage eine verständliche Antwort zu finden.

Schaut man sich in Bild 1 den alten und den neuen Standort des Funkmasten an, wird deutlich, dass die Telekom mit dem alten Standort wahrscheinlich noch aus einem anderen Grund unglücklich war. Als der Neubau noch nicht stand, hatten die 80°-Funksysteme freie Bahn in östlicher Richtung. Dann stand diesen aber der Neubau im Weg. Mutmaßlich deshalb wurde der Mast nicht nur in westliche Richtung verschoben, was den Abstand zur besagten Außenwand vergrößert, sondern auch in nördliche Richtung, was die Abschattung durch das Haus deutlich verringert.

Und noch etwas ist in Bild 1 erkennbar. Der neue Standort liegt jetzt ziemlich genau in der Mitte zwischen den beiden Nachbarhäusern der Vermittlungsstelle. Der räumliche Spielraum des Standorts ist damit voll ausgereizt.

Epilog: Da ich nun schon mal den passenden Ausschnitt der EMF-Karte vor der Nase hatte, wollte ich nach längerer Pause nebenbei nachschauen, ob sich 125 m weiter westlich bei "unserer" Antenne (Nr.: 531184) etwas getan hat. Und, ja es hat sich etwas getan! Offenbar erst vor ein paar Tagen am 7. Dezember 2023. Die gewohnte Tabelle mit den Funksystemen, mit den HSR und den Sicherheitsabständen gibt es nicht mehr. Stattdessen steht dort jetzt der Text:

Die Bewertung des Standorts erfolgte mit Hilfe eines feldtheoretischen Berechnungsverfahrens. Mit diesem konnte nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Schutzbereiche des Funkanlagenstandorts innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegen.

:confused:

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