Recht: Meinung vs. Tatsachenbehauptung (Allgemein)

Gast, Mittwoch, 03.02.2016, 14:04 (vor 2967 Tagen)

Was ist eine Meinung? Eine Meinung gibt ein persönliches Werturteil wieder. Das wesentliche Merkmal der Meinung ist: Sie kann nicht "richtig" oder "falsch" sein, man kann sie nicht überprüfen. Das unterscheidet die Meinung von der Tatsachenbehauptung. Sage ich: "Mein Nachbar prügelt seinen Hund", lässt sich diese Äußerung überprüfen, ist also eine Tatsachenbehauptung. Sage ich hingegen: "Der Lebenswandel meines Nachbarn ist inakzeptabel", lässt sich das nicht überprüfen. Andere können das anders sehen. Es ist eine Meinungsäußerung.
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Nicht immer kann man Meinung und Tatsachenäußerung sauber voneinander trennen, denn wir bilden uns Meinungen aufgrund von Tatsachen. "Mörder enthält auch die Tatsachenbehauptung, dass jemand andere tötet, "Königin der Schleuserbanden", dass die Politik in Deutschland Flüchtlinge anzieht. Deshalb kann auch eine Tatsachenbehauptung von der Meinungsfreiheit umfasst sein, wenn sie an der Meinung "hängt". Wer aber Tatsachen verbreitet, die eindeutig unwahr sind, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Er kann sich zum Beispiel wegen Verleumdung oder übler Nachrede strafbar machen.

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Tags:
Verleumdung, Meinungsäußerung, Werturteil

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