14. Februar: Entscheidung in Dachau (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 12.02.2006, 01:08 (vor 6641 Tagen)

Am 14. Februar ist Valentinstag, der Tag für Liebe und Blumen. Die Dachauer aber haben andere Sorgen, denn nach längerer Pause, tut sich in der Stadt in diesen Tagen wieder was in Sachen Mobilfunk. Erst am 19. Januar war die Stadt Dachau, die sich mit einer Veränderungssperre gegen den Antennen-Wildwuchs zur Wehr setzt, vor dem Verwaltungsgericht München (11. Kammer, Richter Berberich) gegen Vodafone unterlegen.

Jetzt, am kommenden Dienstag, 14. Februar, wird in der Bauausschusssitzung (Rathaus 14.30 Uhr) auf Top 7, von den Stadträten darüber entschieden, ob die Stadt (wie von der Stadtverwaltung vorgeschlagen) in die zugelassene Revision in die nächste Instanz gehen soll.

Die Bürgervereinigung gegen die Mobilfunkanlage in Dachau-Süd, am Heideweg
www.mobilfunk-dachau.de bittet um zahlreiches Erscheinen zu dieser öffentlichen Sitzung.

In dem Streit Vodafone gegen die Stadt Dachau geht es um eine zunächst geplante dann aber durch die Veränderungssperre doch noch verhinderten Mobilfunkanlage in der Erich-Ollenhauer-Str. 39.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Gemeinde, Dachau, Veränderungssperre

Stadt geht in die Berufung

H. Lamarr @, München, Freitag, 17.02.2006, 15:55 (vor 6635 Tagen) @ H. Lamarr

Rechtsstreit mit Vodafone geht in Runde zwei
Stadt wird Berufung einlegen

VON THOMAS LEICHSENRING Dachau - Zum zweiten Mal hat die Stadt Dachau in einem Rechtsstreit mit einem Mobilfunk-Anbieter den Kürzeren gezogen, zum zweiten Mal wird sie in Berufung gehen. Einstimmig beschloss der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 14. Februar, auch im Fall Erich-Ollenhauer-Straße 39 den Schritt in die nächste Instanz zu wagen. CSU-Fraktionschefin Gertrud Schmidt-Podolsky: "Das sind wir den Dachauern schuldig."

Anfang November 2004 war alles bereitet für die Montage. Aufs Dach des Gebäudes an der Kreuzung Erich-Ollenhauer-Straße und Roßwachtstraße wollte Vodafone eine Mobilfunkanlage stellen. Doch der Stadtrat erließ im Eilverfahren eine Veränderungssperre, tags darauf verfügte sie die Einstellung des Antennenbaus. Und das war nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht zulässig. Die Begründung, die Stadtjurist Josef Hermann auf den Schreibtisch bekam, kannte er schon: Sie ist identisch mit der Begründung aus dem Verfahren Himmelreichweg. Demnach ist der Bebauungsplan, der Grundlage der Veränderungssperre ist, nach Auffassung des Verwaltungsgerichts mit "nicht behebbaren rechtlichen Mängeln behaftet". Zudem geht das Gericht davon aus, dass die Anlage die Grenzwerte laut Bundesimmissionsschutzverordnung nicht überschreiten wird. Und schließlich sei es einer Stadt verwehrt, im Bereich des Immissionsschutzes eine eigene Vorsorgepolitik zu betreiben.
Das Urteil kam nicht überraschend. Dennoch wollen die Dachauer Stadträte im Kampf gegen unliebsame Mobilfunkstandorte noch nicht aufgeben. Christa Keimerl (SPD): "Wir gehen bis zur letzten Instanz."

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Verwaltungsgericht

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