Bestrahlte Lebensmittel (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 30.06.2015, 13:44 (vor 3217 Tagen)

Obwohl viele internationale Experten die Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen (Elek­tronen-, Gamma- oder Röntgenstrahlen) zur Konser­vierung befürworten, findet diese Möglichkeit zur Keimreduktion in Deutschland kaum Akzeptanz. Hier ist dieses Verfahren zur Keimreduzierung auch nur für Kräuter und Gewürze und über eine Ausnahmege­nehmigung für tiefgefrorene Froschschenkel zulässig. Andere europäische Staaten oder auch Drittländer wie China und die Türkei nutzen diese Methode dagegen wesentlich großzügiger. Dort dürfen viele weitere Le­bensmittel wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmit­tel, getrocknete Fische oder Shrimps bestrahlt werden.
Nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung muss in Deutschland bzw. in der EU die Behandlung mit ionisie­renden Strahlen auf jeden Fall gekennzeichnet werden. Die Angabe „bestrahlt" oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt" muss bei Kräutern und Gewürzen in Verbin­dung mit der Verkehrsbezeichnung und bei zusammen­gesetzten Lebensmitteln in Fertigpackungen im Ver­zeichnis der Zutaten bei der betreffenden Zutat erfolgen.
2013 untersuchte das LGL 840 Lebensmittelproben auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen. Es handelte sich insbesondere um Produkte, bei denen eine Bestrahlung möglich oder wahrscheinlich ist oder deren Herkunft auf eine Be­strahlung hindeutet.

Quelle: Jahresbericht 2013 des LGL, Bayern

Widmung: für Anke, die Salatköpfe in Gefahr sieht, wenn auf dem Dach des Supermarkts ein Mobilfunkmast steht :yes:.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Röntgenstrahlen, Gamastrahlung

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