Bestrahlte Lebensmittel (Allgemein)
Obwohl viele internationale Experten die Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen (Elektronen-, Gamma- oder Röntgenstrahlen) zur Konservierung befürworten, findet diese Möglichkeit zur Keimreduktion in Deutschland kaum Akzeptanz. Hier ist dieses Verfahren zur Keimreduzierung auch nur für Kräuter und Gewürze und über eine Ausnahmegenehmigung für tiefgefrorene Froschschenkel zulässig. Andere europäische Staaten oder auch Drittländer wie China und die Türkei nutzen diese Methode dagegen wesentlich großzügiger. Dort dürfen viele weitere Lebensmittel wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel, getrocknete Fische oder Shrimps bestrahlt werden.
Nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung muss in Deutschland bzw. in der EU die Behandlung mit ionisierenden Strahlen auf jeden Fall gekennzeichnet werden. Die Angabe „bestrahlt" oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt" muss bei Kräutern und Gewürzen in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung und bei zusammengesetzten Lebensmitteln in Fertigpackungen im Verzeichnis der Zutaten bei der betreffenden Zutat erfolgen.
2013 untersuchte das LGL 840 Lebensmittelproben auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen. Es handelte sich insbesondere um Produkte, bei denen eine Bestrahlung möglich oder wahrscheinlich ist oder deren Herkunft auf eine Bestrahlung hindeutet.
Quelle: Jahresbericht 2013 des LGL, Bayern
Widmung: für Anke, die Salatköpfe in Gefahr sieht, wenn auf dem Dach des Supermarkts ein Mobilfunkmast steht .
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –