Insolvenz der Bürgerwelle: Website ist vom Netz (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 23.05.2015, 20:53 (vor 3233 Tagen)

Heute war die Website der Bürgerwelle www.buergerwelle.de bis jetzt vom Netz. Gemeldet wird der Fehler Zeitüberschreitung.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hat die Site ein technisches Problem, das umgehend behoben wird, oder ...

Hintergrund
Wellensalat: Atmosphärische Störungen in der Bürgerwelle
Nachtrag vom 01.06.2015: Siegfried Zwerenz über die Migration zur Bürgerwelle 2.0

[Admin: Postingtitel geändert am 24.05.15, 13:20 Uhr]

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Bürgerwelle, Sterben

... nicht sicher, wie es mit der Bürgerwelle weiter geht

H. Lamarr @, München, Samstag, 23.05.2015, 23:17 (vor 3233 Tagen) @ H. Lamarr

Hintergrund
Wellensalat: Atmosphärische Störungen in der Bürgerwelle

Eine kontroverse Diskussion auf symptome.ch macht deutlich, Freunde und Feinde der Bürgerwelle trugen ihre Gefechte und Scharmützel auch dorthin, wo sie als Mobilfunkgegner einen Account haben.

Hintergrund
Die Website symptome.ch kündigte Anfang 2015 an, ein Verzeichnis für Anbieter aus dem Gesundheitswesen anbieten zu wollen. Wer ein entsprechendes Geschäft führt, kann sein Firmen-Profil eintragen/publizieren.

Das Verzeichnis wird getrennt auf einer anderen www-Adresse gespeichert, auf symptome.ch sollen jedoch auf der rechten Portalseite themenrelevant und ortsabhängig die passenden Firmen-Profile angezeigt werden. Und weil symptome.ch kein Ableger der Heilsarmee ist, kostet das Einstellen so eines Firmen-Profils natürlich etwas.

Clever! Erst einen Ort schaffen, an dem sich Kranke und Hypochonder versammeln können und sich verstanden sehen und dann die freundlichen Heiler und Helfer von nebenan auf diese friedlich grasende Herde loslassen.

Wer Mitglied bei symptome.ch ist bekommt (vermutlich befristet) für sein Firmen-Profil ein Vorzugsangebot mit 80 Prozent Rabatt.

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Insolvenz der Bürgerwelle

KlaKla, Sonntag, 24.05.2015, 08:00 (vor 3232 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Sonntag, 24.05.2015, 08:32

Christoph Dold weiß zu berichten:

Bürgerwelle JHV 2013

Die Jahreshauptversammlung 2013 genehmigt die Haushalte 2011 & 2012 und entlastet den Vorstand. Auch wenn die Beschlussfähigkeit der JHV fraglich ist sagt es viel über die anwesenden Mitglieder und den Zustand des Vereins aus, wenn die katastrophale Geschäftsführung von Siegfried Zwerenz, der den Verein nicht nur in die roten Zahlen, sondern in wichtigen Bereichen in die Wirkungslosigkeit geführt hat, deutliche Zustimmung findet.

[...]

Die Liste der Vorwürfe gegen Herrn Zwerenz ist lang, ich nenne nur die gravierendsten:

  • vielfältige Verstöße gegen das Vereinsrecht, welche die Rechtmässigkeit der Entscheidungen des Vorstands als auch die der Jahreshauptversammlungen der letzten Jahre angreift
  • Wirkungslosigkeit in wichtigen Arbeitsfeldern, zB wurde wohl seit Jahren keine einzige Pressemitteilung mehr verschickt
  • Verhinderung der Vernetzung von Mitgliedern und Bürgerinitiativen
  • Vorteilsnahme durch Verknüpfung von geschäftlichen Interessen mit der Vorstandsarbeit
  • zahlreiche unwahre Aussagen und die Initierung von Ausschlussverfahren gegen Mitglieder, die mit der Vorstandsarbeit nicht zufrieden sind

Unstrittig ist, dass ungefähr die Hälfte der Einnahmen der Bürgerwelle und damit ein größerer Betrag als die gesamten jährlichen Mitgliedsbeiträge für Lohn, Nebenkosten und Miete eines 92m² großen Büros im Privathaus Zwerenz an seine Frau bezahlt werden. Bisher verweigert Herr Zwerenz die Herausgabe des Arbeitsvertrags genauso wie den Vorstandsbeschluss zur Anstellung seiner Frau.

Ebenfalls unstrittig ist, dass die Bürgerwelle im Moment nur durch private Darlehen, zum großen Teil ebenfalls von Frau Zwerenz noch Geld auf dem Konto hat. Ein auf der JHV 2013 anwesender Fachanwalt für Vereinsrecht hat auf der Versammlung mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bürgerwelle im derzeitigen Zustand nach seiner Einschätzung insolvent ist.

Weiter ...

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Zwerenz, Bürgerwelle

Bürgerwelle in Not?

Trebron, Sonntag, 24.05.2015, 12:51 (vor 3232 Tagen) @ KlaKla

Also vielleicht ist in Tirschenreuth einfach der Strom ausgefallen.
Wenn nicht: Ein Teil unseres liebevoll gepflegten Feindbildes könnte in Not geraten. Also liebe Freundinnen und Freunde, das können wir doch einfach nicht zulassen, oder?

Dieser Dachverband betreut immerhin Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog mit über 1700 Initiativen allein in Deutschland, aber auch schon viele in Österreich, Schweiz, und Italien. Und täglich dürften es nach meiner unerschütterlichen Überzeugung mehr werden!
Daher habe ich mich trotz nicht erreichbarer Seite auf die Suche nach dem Spendenkonto gemacht. Und wurde fündig und habe als Gutmensch sofort ein Monatsgehalt überwiesen … Denn: Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel …

Bürgerwelle e.V.
Sprecher des Vorstands: Siegfried Zwerenz, Heilpraktiker
Lindenweg 10, D-95643 Tirschenreuth
E-Mail: pr@buergerwelle.de
Internet: www.buergerwelle.com
Konto: Hypo Vereinsbank Augsburg · Konto. Nr. 2250284 BLZ 720 200 7

Und vor dem Opfern der Urlaubskasse, dem Plündern der Sparschweine der eigenen Kinder und massenhaftem Spenden der letzten Barschaften vielleicht noch dieses lesen. Ist schon etwas älter, aber einfach nett zu lesen und der Herr Zwerenz kommt auch drin vor ;-) :
http://www.brandeins.de/archiv/2003/werte/wellen-des-wahns/

Wellen des Wahns: Kostprobe

H. Lamarr @, München, Sonntag, 24.05.2015, 16:49 (vor 3232 Tagen) @ Trebron

http://www.brandeins.de/archiv/2003/werte/wellen-des-wahns/

Kostprobe aus diesem treffenden Artikel:

Wo auch immer die Ingenieure und Öffentlichkeitsarbeiter der Telefongesellschaften eine Bürgerversammlung besuchen, ist schon jemand von der Bürgerwelle da - oder ein Vertreter einer ihr nahe stehenden Initiative. Die Organisation, gegründet und geleitet von dem Tirschenreuther Heilpraktiker Siegfried Zwerenz, ist unumstrittener Marktführer der Anti-Mobil-Bewegung. Und die ist nicht klein: 1300 Bürgerinitiativen gegen Mobilfunk, ist auf der Website zu lesen, würden von der Bürgerwelle in Deutschland "betreut", zusätzlich "viele in Österreich, Schweiz, Italien und Luxemburg". Ausgerechnet von den als technophil geltenden Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg aus rollt die Welle der Funkangst nordwärts durch die Republik. Wo der Szene-Guru Zwerenz und seine Mitstreiter auftauchen, machen seine Anhänger Putz: Sie klagen vor Gericht gegen Betriebsgenehmigungen. Sie bearbeiten Gemeinderäte, damit diese Baugenehmigungen für neue Sendemasten verweigern. Geschäftsinhaber, die ihr Dach an Netzbetreiber vermieten wollen, müssen mit einem Kaufboykott rechnen. Hausbesitzern wird vor Augen gerührt, dass ihr Heim durch eine neue Funkantenne dramatisch an Wert verlieren könnte. Ahnungslose Lokalredakteure drucken gruselige Geschichten von Mobilfunk-Opfern ab. Die Protestformen, sagt Stephan von Voithenberg, Redakteur des Handyhändler-Branchenblatts "Telecom-Handel", nehmen "hysterische Züge an". An der Verunsicherung der Menschen seien freilich die Mobilfunkkonzerne selbst nicht ganz unschuldig, hätten sie doch "in der Vergangenheit durch eine schlechte Öffentlichkeitsarbeit die bereits vorhandenen Ängste regelrecht angeheizt".

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Bürgerwelle in Not?

charles ⌂ @, Sonntag, 24.05.2015, 21:57 (vor 3232 Tagen) @ Trebron

Als ich vor vielen Jahren eine Ausgabe von *het bitje* herausgebracht hatte, wo ich beschrieben hatte dass die Knatterboxen von eine bestimmte Firma in Bavaria nicht das tun was Vielen gedacht hatten was sie tun sollen, wurde ich von einer *Sigi* angerufen und gefordert die Ausgabe sofort vom Netz zu nehmen.
Wenn ich das nicht machen sollte, so *würde er mich kaputt machen!*

Die Ausgaben stehen noch immer im Netz, meine Websites sind noch immer lebendig da, und ich bin nicht kaputt zu kriegen.

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Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

Bürgerwelle: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

H. Lamarr @, München, Sonntag, 24.05.2015, 13:18 (vor 3232 Tagen) @ KlaKla

Ebenfalls unstrittig ist, dass die Bürgerwelle im Moment nur durch private Darlehen, zum großen Teil ebenfalls von Frau Zwerenz noch Geld auf dem Konto hat. Ein auf der JHV 2013 anwesender Fachanwalt für Vereinsrecht hat auf der Versammlung mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bürgerwelle im derzeitigen Zustand nach seiner Einschätzung insolvent ist.

Die Bürgerwelle, vertreten durch die Vorstände Ebenhoch Siegfried, Eidling Barbara, Jobst Elfriede geb. Mayer und Zwerenz Siegfried, hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt (Az. IN 234/14). Mit Beschluss vom 22.01.2015 hat das Amtsgericht (Insolvenzgericht) in Weiden i.d. OPf. den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen.

Am 04.02.2015 berichtigte das Amtsgericht den Beschluss vom 22.01.2015 dahingehend, dass im Vorstand anstatt Frau Elfriede Mayer Herr Peter Schlegel tätig ist.

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Zwerenz, Bürgerwelle, Schlegel, Insolvenz, Eidlinger, Ebenhoch

Insolvenz der Bürgerwelle: Machtfülle des 1. Vorsitzenden

H. Lamarr @, München, Sonntag, 24.05.2015, 16:07 (vor 3232 Tagen) @ H. Lamarr

In einer "Geschäftsordnung des Vorstands", die dem IZgMF als Fotokopie vorliegt, wird dem 1. Vorsitzenden des Vorstands der Bürgerwelle in §5 eine enorme Machtfülle eingeräumt:

§5 Vorsitzender des Vorstands

1. Der 1. Vorsitzende des Vorstands bestimmt im Rahmen der Geschäftsordnung, auf welchem Gebiet und in welcher Weise eine Zusammenarbeit mehrerer Vorstandsmitglieder stattfinden soll. Der 1. Vorsitzende des Vorstands bestimmt, welche Angelegenheiten ihm vorzulegen sind.

2. Der 1. Vorsitzende des Vorstands kann gegen Geschäftsführungsmaßnahmen von Vorstandsmitgliedern Widerspruch einlegen. Macht der Vorsitzende des Vorstands von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch, muss die Geschäftsführungsmaßnahme unterbleiben. Über die Geschäftsführungsmaßnahme entscheidet der Gesamtvorstand in einer der nächsten Sitzungen.

3. Der 1. Vorsitzende des Vorstands repräsentiert den Vorstand und den Verein gegenüber der Öffentlichkeit, Behörden, Verbänden, Wirtschaftsorganisationen und den Medien.

4. Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

5. Der 1. Vorsitzende ist im Rahmen seiner Geschäftsführung befugt die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere die dazu gehörenden Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführungsmaßnahmen mit Budgetauswirkungen, die nicht im Budget berücksichtigt sind, bedürfen als wesentliche Geschäftsführungsmaßnahme der vorherigen Zustimmung
durch den Vorstand.

6. Der Vorsitzende ist grundsätzlich allein vertretungsberechtigt bei Maßnahmen, die im Haushaltsplan geregelt sind. Bei Maßnahmen die nicht im Haushaltsplan geregelt sind und im Einzelfall den Verein mit über € 1.000 [belasten, Anm. Spatenpauli] bedürfen der Mitzeichnung des 2. Vorsitzenden oder des Kassiers.

Die "Geschäftsordnung des Vorstands" wurde am 2. Mai 2007 vom Vorstand der Bürgerwelle unterzeichnet.

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Insolvenz der Bürgerwelle: Machtfülle des 1. Vorsitzenden

KlaKla, Sonntag, 24.05.2015, 19:08 (vor 3232 Tagen) @ H. Lamarr

Weisst du wer 2007 im Vorstand war?

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Insolvenz der Bürgerwelle: Vorstand 2007

H. Lamarr @, München, Sonntag, 24.05.2015, 22:24 (vor 3232 Tagen) @ KlaKla

Weisst du wer 2007 im Vorstand war?

Die Geschäftsordnung ist gut lesbar unterschrieben von ...

Siegfried Zwerenz
Barbara Eidling
Siegfried Ebenhoch

Kaum lesbar ist eine vierte Unterschrift, es könnte die von Peter Schlegel sein, die Hand lege ich dafür aber nicht ins Feuer.

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Insolvenz der Bürgerwelle: Vorstand 2007

KlaKla, Dienstag, 26.05.2015, 08:50 (vor 3230 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Dienstag, 26.05.2015, 09:23

Weisst du wer 2007 im Vorstand war?

Die Geschäftsordnung ist gut lesbar unterschrieben von ...

Siegfried Zwerenz
Barbara Eidling
Siegfried Ebenhoch

Kaum lesbar ist eine vierte Unterschrift, es könnte die von Peter Schlegel sein, die Hand lege ich dafür aber nicht ins Feuer.

2010 und 2011 war eine Ulrike Hölzel im Vorstand. Sie scheint mir eine Scheiner Anhängerin gewesen zu sein. Und dieser sowieDr. Markus Kern von der KO-Ini sind ja aus der Bürgerwelle 2011 raus geflogen. Warum Dr. Scheiner, der Mitbegründer der KO-Ini war sehr früh aus dem Vorstand verschwand, ist mir nicht bekannt.
Vielleicht wollte Zwerenz nicht so eng mit dem Ex-Tabaklobbyisten packtieren wie die KO-Ini und Diagnose-Funk.

Aber nun hat man es schafft einen sehr unliebsamen Konkurrenten samt Verein aus dem Weg zu räumen. Die KO-Ini so scheint es mir, hatte eh kein gesteigertes Interesse mit Zwerenz/Bürgerwelle zusammen zuarbeiten. Die KO-Ini glaubt mMn sie ist was besseres weil man den Anspruch hat mit der Wissenschaft. Statt zu kooperieren, spaltet man dann und sammelt die Wendehälse/Geltungssüchtige ein und biete ihnen eine neue Heimat. Je mehr die BW schwächelte desto mehr gewann Diagnose-Funk an Boden.

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Insolvenz der Bürgerwelle: umstrittene Stimmrechte

H. Lamarr @, München, Sonntag, 24.05.2015, 18:29 (vor 3232 Tagen) @ H. Lamarr

Die Satzung der Bürgerwelle wurde in der Mitgliederversarnrnlung am 13.10.2001 in §10 geändert. Es wurde folgende Passage ergänzt:

Initiativen oder Vereine (Sammelmitgliedschaften) haben bei allen Mitgliederversammlungen folgende Stimmrechtsanzahlen:

- Initiativen/Vereine bis 9 zahlende Mitglieder: 1 Stimme
- Initiativen/Vereine von 10 bis 19 zahlende Mitglieder: 3 Stimmen
- Initiativen/Vereine von 20 bis 49 zahlende MitgIieder: 5 Stimmen
- Initiativen/Vereine ab 50 zahlende Mitglieder: 7 Stimmen

Zuvor hatten Initiativen/Vereine unabhängig von der Anzahl der Mitglieder nur 1 Stimme.

Aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen wurde diese Satzungsänderung erst am 17.04.2012 vom Amtsgericht München im Vereinsregister eingetragen.

Das hatte ein gerichtliches Nachspiel.

Denn am 17.03.2012 hatte die Bürgerwelle auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung drei Beschlüsse gefasst (Entlastung des Vorstands, Neuwahl des Vorstandes, personelle Besetzung von Arbeitskreisen) gegen die ein Mitglied der Bürgerwelle Klage erhob. Begründet wurde die Klage damit, die Beschlüsse seien mit der Stimmengewichtung gemäß obiger Satzungsänderung zustande gekommen, die neue Satzung sei zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung jedoch nicht rechtswirksam gewesen.

An der außerordentlichen Mitgliederversammlung nahmen rund 60 stimmberechtigte Personen teil. Personen, die als Vertreter von Initiativen und Vereinen auftraten, erhielten gemäß der Anzahl der zahlenden Mitglieder, die sie vertraten (siehe oben) teilweise auch mehr als 1 Stimme. Wie viele Personen aber waren dies nun und mit welcher Gewichtung bei den Stimmen wurden sie ausgestattet? Die Antwort auf diese Frage belegt einmal mehr, dass die Anzahl der organisierten Mobilfunkgegner in der Öffentlichkeit weit überschätzt wird. Denn am 17.03.2012 waren Vertreter von neun Bürgerinitiativen auf der Mitgliederversammlung vertreten, fünf davon erhielten je zwei Stimmen, vier bekamen je drei Stimmen. So ist es, obwohl widersprüchlich, im Urteil nachzulesen, denn zwei Stimmen hätte es laut obiger Regelung nicht geben dürfen. Sei's drum, die neun Bürgerinitiativen hatten am 17.03.2012 jedenfalls nicht neun Stimmen, sondern (2x5+4x3=) 22 Stimmen. Unter der Annahme, dass mit den fünf kleineren BIs die gemeint waren, denen eigentlich nur 1 Stimme zugestanden hätte, dann vertraten die neun BI-Gesandten in der außerordentlichen Mitgliederversammlung zwischen schlimmstenfalls 49 und bestenfalls 157 Mobilfunkgegner. Eine eher bescheidene Menge.

Der Kläger bekam vor Gericht Recht, die Beschlüsse der außerordentlichen Mitgliederversammlung wurden vom Amtsgericht Weilheim am 20.11.2012 für nichtig erklärt (Az.: 1 C 300/12). Mit Beschluss vom 21.02.2013 wies das Landgericht München II die Berufung als aussichtslos zurück.

Die Mobilfunkdebatte ist unter Genießern für ihre kuriosen Seiten berühmt. So auch diesmal, denn im Urteil 1 C 300/12 gibt es einen Schreibfehler von beträchtlicher Tragweite ...

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Gemeint ist aller Voraussicht nach nicht Entlassung, sondern Entlastung.

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Insolvenzverschleppung?

KlaKla, Montag, 25.05.2015, 09:08 (vor 3231 Tagen) @ H. Lamarr

Der Vorstand der Bürgerwelle könnte allen Anschein nach ohne Kontrolle schalten und walten wie er wollte. Angeblich sollte der Verein 2012 noch ca. 1500 Mitglieder gehabt haben. Soweit ich das verstehe, wurden die Mitglieder über die Missstände informiert. Aber zur entschiedenen JH kamen nur wenige Mitglieder. Und so blieben die gleichen Leute im Vorstand bis zur Insolvenz. Ein äußerst trauriges Ergebnis was aber viel über die Mitglieder des Vereins aussagt. Mangelnde Eigenleistung, wenig Transparenz und selbst auferlegtes Schweigen verleitet! :no:

Es stellt sich die Frage, ob durch Mitgliederbeiträge und Spenden die Gehalts-, Mietzahlungen und Darlehensbegleichungen an Gudrun Zwerenz bis zur Insolvenz weiter ausgeführt wurden? Denn seit 2013 war ja bekannt:

Unstrittig ist, dass ungefähr die Hälfte der Einnahmen der Bürgerwelle und damit ein größerer Betrag als die gesamten jährlichen Mitgliedsbeiträge für Lohn, Nebenkosten und Miete eines 92m² großen Büros im Privathaus Zwerenz an seine Frau bezahlt werden. Bisher verweigert Herr Zwerenz die Herausgabe des Arbeitsvertrags genauso wie den Vorstandsbeschluss zur Anstellung seiner Frau.

Ebenfalls unstrittig ist, dass die Bürgerwelle im Moment nur durch private Darlehen, zum großen Teil ebenfalls von Frau Zwerenz noch Geld auf dem Konto hat. Ein auf der JHV 2013 anwesender Fachanwalt für Vereinsrecht hat auf der Versammlung mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bürgerwelle im derzeitigen Zustand nach seiner Einschätzung insolvent ist.

In wieweit liegt hier evt. eine Verschleppung der Insolvenz vor?

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Zwerenz, Bürgerwelle, Mitglied, Schlegel, Insolvenz

Insolvenz der Bürgerwelle: Stell' dir vor ...

H. Lamarr @, München, Sonntag, 24.05.2015, 21:31 (vor 3232 Tagen) @ H. Lamarr

Stell' dir vor, die Bürgerwelle geht bankrott, und keiner nimmt Notiz davon.

Und dann auch noch das :lookaround:.

Wie reagieren die "lieben Mitstreiter" der Bürgerwelle auf die Nachricht von der Insolvenz der einst mächtigsten Mobilfunkgegner Deutschlands? Keine andere Anti-Mobilfunk-Website schaffte einen Google-Page-Rank von 5 (je höher der Rang im Wertebereich von 0 bis 10 desto besser) und als das kleine IZgMF 2002 noch in den Windeln lag, war die Bürgerwelle, trotz grauenvoll schlecht gemachter Website, das Maß der Dinge. Es gab damals nichts besseres.

Wir haben nachgeschaut ...

  • Diagnose-Funk beschäftigt sich am 24. Mai lieber mit "Googles Grusel-Hase soll Kinder filmen".
  • Im Gigaherz-Forum thematisiert niemand den Untergang der Bürgerwelle, Eva Weber treibt stattdessen noch immer die Frage um, wieso sich niemand so recht dafür interessieren mag, dass der Wilde Wein an der stärker befeldeten Nordfassade des Botanischen Gartens zu München mickrig ist im Vergleich zur Südfassade.
  • Auch im hese-Forum kräht kein Hahn nach der Bürgerwelle, Teilnehmer "surfer" beschäftigt im bislang einzigen Posting von heute die epochale Frage, wie Tetra mit LTE zusammenspielen soll.
  • Die sogenannte Kompetenzinitiative hält die Bürgerwelle vermutlich für ein neues Elektrogerät von Siemens, die weltfremde und für Verschwörungsmythen anfällige KO-Ini schwelgt auch heute noch immer im "Wissenschaftlerappell", der aus USA vor gut zehn Tagen in die alte Welt schwappte.

... und haben niemanden zerknirscht angetroffen.

Es sieht nicht danach aus, als ob die Bürgerwelle zuletzt unter den "lieben Mitstreitern" noch Freunde hatte und vermisst wird.

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Intrige dem Diktator

KlaKla, Dienstag, 26.05.2015, 16:20 (vor 3230 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Dienstag, 26.05.2015, 16:51

Stell' dir vor, die Bürgerwelle geht bankrott, und keiner nimmt Notiz davon.

oder du bist der Letzte, der davon erfährt weil du das Spiel nicht mitspielst.

Die KO-Ini bietet so viele schöne Beirats Pöstchen an oder eine befristete Vorstandsmitgliedschaft. ;-)

Bei der BW gab es zu keiner Zeit Mitwirkungsmöglichkeiten. Das hat zu meiner aktiven Zeit schon viele Leute geärgert. Für geltungssüchtige Aktivisten unabdinglich da sie wie Hunde ihre Duftnoten setzen wollen. Wenigsten der Schein der Mitwirkung sollte gewart werden. Das wurde von der BW total missachtet, nicht aber von der KO-Ini sie hat die Not der Geltungssüchtigen erkannt und gehandelt.

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Insolvenz der Bürgerwelle: Website wieder am Netz

H. Lamarr @, München, Dienstag, 26.05.2015, 16:44 (vor 3230 Tagen) @ H. Lamarr

Heute war die Website der Bürgerwelle www.buergerwelle.de bis jetzt vom Netz. Gemeldet wird der Fehler Zeitüberschreitung.

Jetzt ist die Website wieder online, die jüngeren Inhalte der Bürgerwelle Deutschland und der Bürgerwelle Schweiz sind identisch, allerdings ist der momentan jüngste Inhalt oben auf der Startseite vom Oktober 2014 - unten auf der Startseite geht es aktueller zu (9. Mai 2015 und älter).

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Neustart: Die Bürgerwelle ist tot, es lebe die Bürgerwelle

H. Lamarr @, München, Dienstag, 26.05.2015, 18:21 (vor 3230 Tagen) @ H. Lamarr

Der Verein "Bürgerwelle e.V. Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog" (München VR 80521) hörte am 6. März 2015 auf zu existieren, das heißt er wurde im Vereinsregister gelöscht.

Dürfen wir also in den Grabstein der Bürgerwelle Deutschland meißeln:

Hier ruht die Bürgerwelle Deutschland

* 23.02.1998.. † 06.03.2015

Nein, denn die Bürgerwelle lebt.

Der Verein "Bürgerwelle e.V., Schutz von Mensch und Umwelt" (Weiden i. d. OPf. VR 200396) begann am 25.02.2015 zu existieren, das heißt er wurde ins Vereinsregister eingetragen.

Der Sitz des Vereins, der das Kunststück schaffte, wiedergeboren zu werden noch bevor er verschied, befindet sich unverändert am Lindenweg 10 in 95643 Tirschenreuth, bekannt als Wohnstatt der Familie Zwerenz.

Auch der Vorstand ist der alte geblieben: Siegfried Zwerenz, Barbara Eidling, Siggi Ebenhoch, Peter Schlegel.

Für eine telefonische Anfrage des IZgMF war die neue deutsche Bürgerwelle heute nicht erreichbar.

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Insolvenz als Chance: erst Bürgerwelle, jetzt Kettler

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 04.06.2015, 18:18 (vor 3221 Tagen) @ H. Lamarr

Das Kettcar machte Kettler berühmt, nun hat der Hersteller von Fahrrädern und Sportgeräten Insolvenz angemeldet. Die sauerländische Firma bezeichnete den Schritt als notwendig, "um die unabgestimmte Übernahme durch einen Finanzinvestor zu vermeiden". mehr ...

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