Grabenstätt: Gemeinderat versenkt Steuergeld (Allgemein)

Gast, Donnerstag, 17.07.2014, 11:36 (vor 3543 Tagen)

Der Gemeinderat hatte am 23. Juli 2012 beschlossen, einen Bebauungsplan »Grabenstätt Nord I« aufzustellen. Zur Sicherung dieser Planung wurde in der gleichen Sitzung auch der Erlass einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer von maximal zwei Jahren beschlossen. Da diese Veränderungssperre mit Ablauf des 1. August 2014 ausgelaufen wäre und nicht davon auszugehen war, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes »Grabenstätt Nord I« innerhalb der Geltungsdauer der Veränderungssperre möglich sein werde, wurde nun in der jüngsten Sitzung die neue Veränderungssperre zum 2. August erlassen. Sie ist auf ein Jahr befristet.

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen Bauvorhaben oder die Beseitigung von baulichen Anlagen nur im Einvernehmen mit der Gemeinde durchgeführt werden.

In der Sitzung vom 10. Februar hatten die Räte das Umweltinstitut München für die technische Beratung in Sachen »Mobilfunk« und für die Erstellung eines Standortgutachtens beauftragt. Wie Bürgermeister Schützinger mitteilte, liege das Gutachten nun vor und soll in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen vom Verfasser vorgestellt werden. Aus der Prüfung mehrerer Standortvarianten hätten sich einige alternative Standortvorschläge ergeben. In der besagten Gemeinderatssitzung soll dann auch über den Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligungen und über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens beraten werden. Mehr ...

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Umweltinstitut München, Nutznießer, Immissionsgutachten, Steuerverschwendung, Standortplaner, Alternativstandorte, Veränderungssperre, Baubleitplanung

Grabenstätt: Streit um Funkturm am Karwinkel vor Gericht

Gast, Dienstag, 29.03.2016, 17:10 (vor 2922 Tagen) @ Gast

Der Streit um den Funkturm am Karwinkel in Grabenstätt nimmt kein Ende. Das Verwaltungsgericht München beschäftigte sich diese Woche abermals mit dem Fall – und wies eine Klage der Deutschen Funkturm GmbH ab.

Die Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom hatte eine Erhöhung des Funkturms beantragt und war mit diesem Vorhaben sowohl bei der Gemeinde Grabenstätt als auch beim Traunsteiner Landratsamt gescheitert. Das Münchner Gericht gab den Kommunen letztlich Recht – mit der Begründung, dass es Zweifel daran gebe, ob die Antragsunterlagen ausreichend beziehungsweise hinreichend präzise gestellt gewesen seien.

1984 hat die Telekom den Turm am Karwinkel gebaut, damals noch als Ortsvermittlungsstelle für Kabelfernsehen. Die damals genehmigte Turmhöhe lag bei 23 Metern plus drei Meter Antennenaufbau. Seit mittlerweile 17 Jahren dient der Turm jetzt aber als Mobilfunksendemast – und genauso alt ist inzwischen auch der Streit zwischen der Gemeinde Grabenstätt und der Deutschen Funkturm GmbH. Dabei geht es um die Frage, ob der Masten, so wie er dasteht, überhaupt eine Genehmigung hat. Inzwischen ist er mit Aufbau 30 Meter hoch. Mehr ...

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