Verstoß gegen Handyverbot am Steuer muss nachgewiesen sein (Allgemein)

Gast, Montag, 28.04.2014, 13:33 (vor 3623 Tagen)

Urteil: Verstoß gegen Handyverbot am Steuer muss eindeutig nachgewiesen werden

Die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, damit ein Autofahrer wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung belangt werden kann. Die reine Beobachtung einer für die Handynutzung typischen Handbewegung reicht nicht aus, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Thüringen (Az.: 1Ss Rs 26/13 (63)). Das Gericht hob damit ein Bußgeld gegen einen Autofahrer auf, der während der Fahrt seine Hand Richtung Ohr und wieder zurück zur Mittelkonsole bewegt hatte. Ein Polizist, der dies beobachtet hatte, stoppte den Fahrer und verhängte eine Geldbuße in Höhe von 40 Euro. Dagegen hatte der Autofahrer geklagt. Wie das OLG Thüringen feststellte, beweise die Handbewegung ohne weitere Indizien nicht, dass der Autofahrer telefoniert habe. Es seien viele Gründe denkbar, warum der Fahrer seine Hand zum Ohr geführt habe.

Weitere Infos
Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen

Quelle: E-Mail-Newsletter des Informationszentrums Mobilfunk e. V. | Ausgabe 114 | April 2014

Tags:
Recht, Handyverbot, Verkehr, Bußgeld

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