Gewaltattacke an Schule per Handy aufgezeichnet (Allgemein)

KlaKla, Montag, 19.12.2005, 13:02 (vor 6369 Tagen)
bearbeitet von KlaKla, Montag, 19.12.2005, 14:13

Gewaltattacke an Schulen: Busemann lehnt Handy-Verbot ab
Nach den gefilmten Gewaltattacken von Jugendlichen auf ihre Mitschüler hat sich der niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann gegen ein Handy-Verbot an Schulen ausgesprochen. "Damit würde das Problem nicht gelöst", sagte Busemann. Sinnvoller sei es, solche Taten im Unterricht zu behandeln und klarzumachen, "dass auch derjenige, der eine Keilerei in Absprache mit dem Täter filmt, sich strafbar macht". Busemann hatte die Attacken in Munster und Bockenem im Kreis Hildesheim verurteilt. Dort hatten Schüler in der vergangenen Woche andere Jugendliche verprügelt und die Taten mit ihren foto- und videotauglichen Handys aufgenommen. Das mit Hilfe zweier Erlasse der Landesregierung ausgegebene Prinzip "Hinsehen statt Wegschauen" in Schulen habe jedoch gegriffen. Nichts bleibe unbemerkt, so der Minister.

Eltern verstärkt in die Pflicht nehmen
Das aus Großbritannien stammende "happy slapping" - was so viel heißt wie "fröhliches Schlagen" - sei nicht auf das Schulgelände beschränkt, betonte Busemann. Deshalb nütze es nichts, Handys mit Digitalkameras aus dem Klassenzimmer zu verbannen. Der Minister nahm vor allem die Eltern in die Pflicht. Diese müssten noch mehr tun, forderte er. "Schule hat sehr oft mit Problemen zu tun, die eigentlich im Elternhaus angelegt sind."

KlaKla: Herr Busemann nimmt seine Verantwortung nicht wahr und verschiebt das Problem an die Eltern. Nach wie vor ist es so, das Aufzeichnungen per Handy gegen den Willen dritter Person gemacht werden können. Das Handy ermöglicht die Aufzeichnungen vom Unterrichtsgeschehen. Das kann nicht im Interesse von Lehrer sein. Die Schüler machen sich einen Spaß und zeigen dies herum. Diese Aufzeichnung im Internet herumzuschicken ist technisch kein Problem. Ich würde dies Rufmord nennen. Da man sich aber Gewaltprävention von der Industrie (Vodafone) sponsorn läst, ist eine Handhabe zum Handyverbot schwer durchführbar. Das ist der Preis, den man zahlen müss wenn Gewaltprävention von der Industrie (Vodafone) bezahlt wird. :angry:
http://www.mk.niedersachsen.de/master.jsp?C=14014034&I=579&L=20
Der Lobbyismus lässt grüßen.

Angriff in Munster "nur aus Spaß"
Die Filmaufnahmen der Gewaltattacke gegen einen 15-Jährigen an einer Hauptschule in Munster beschäftigen weiter Polizei, Rektor und Elternvertreter. Drei 15- und 16-Jährige hatten gefilmt, wie sie mehrfach auf den 15 Jahre alten Mitschüler eintraten. Der Angriff habe sich bereits am 9. Dezember auf dem Flur der Hauptschule ereignet, sagte ein Polizeisprecher. Ein Lehrer habe eingegriffen und die Digitalkamera an sich genommen. Das Opfer habe bei dem Angriff Prellungen an Rücken und Beinen davongetragen. Die mutmaßlichen Täter sollen ihre Tritte im Schulflur mit den Worten gerechtfertigt haben: "Eigentlich war's ja nur Spaß."

Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung

Der 15-Jährige gab an, die Angreifer hätten die Aufnahme ins Internet stellen wollen. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und prüft nun, ob sie die Aufnahmen als Beweismittel heranziehen kann. Ob und was die Jungen bei ihrer Vernehmung ausgesagt haben, ist nicht bekannt. An der Schule seien Prügeleien nicht übermäßig an der Tagesordnung, sagte der Sprecher. Die drei Jugendlichen seien den Beamten aber bekannt.

"Ein äußerst böser Fall"
"Ich bin erschüttert", sagte der Stadtelternratsvorsitzende Jörg Pankla. "Bisher waren wir der Meinung, es wurde genug für die Präventionsarbeit gemacht. Jetzt müssen wir neu darüber nachdenken, ob es wirklich reicht", meinte Pankla. Der Rektor der Schule, Hans-Jürgen Behnke, kündigte disziplinarische Maßnahmen gegen die drei Neuntklässler an. Darüber werde die Klassenkonferenz vermutlich noch vor Weihnachten entscheiden. Bis dahin seien die Jungen vom Unterricht ausgeschlossen. "Wir haben hier einen äußerst bösen Vorfall", sagte Behnke. Der Rektor teilte weiter mit, dass die Schule behutsam abwägen müsse, was geschehen soll. Bei einem höchstmöglichen Ausschluss von drei Monaten wäre ein Schulabschluss im Sommer 2006 unmöglich. "Einerseits müssen wir ein deutliches Zeichen setzen und sprechen uns dabei mit der Staatsanwaltschaft ab, andererseits gilt es, die Jungen wieder zu integrieren", sagte Behnke.

Ähnliches Ereignis in Bockenem

Erst vor kurzem hatte ein ähnlicher Fall an einer Hauptschule in Bockenem bei Hildesheim für Schlagzeilen gesorgt. Laut Polizei hatte einer der mutmaßlichen Täter Gewaltfilme auf seinem Foto-Handy gespeichert, die als Vorbild für eigene Aufnahmen dienen sollten. Drei Schüler sollen vor laufender Kamera misshandelt worden sein. Nach Bekanntwerden des Falles meldeten sich mehrere weitere Opfer bei der Polizei. Inzwischen seien neun Schüler als Täter ermittelt worden, so der Polizeichef von Bad Salzdetfurth, Heinfried Müller. Die Polizei im Kreis Hildesheim wolle als Reaktion auf die Übergriffe die Gewaltprävention verstärken. Bei einer Konferenz mit Schulleitern Anfang Januar sollen konkrete Aktionen besprochen werden, sagte Müller.

Erneute Debatte über Gewalt an Schulen
Der Kriminologe Christian Pfeiffer bezeichnete die gefilmten Attacken als "gelebte Macho-Kultur". Die 15- und 16-jährigen männlichen Hauptschüler seien "Krisengruppe Nummer eins in Deutschland". Sie seien stark durch gewalttätige Computerspiele und Fernsehen geprägt. Katharina Abelmann-Vollmer vom Deutschen Kinderschutzbund sagte, Computerspiele und Fernsehshows förderten die Gewaltbereitschaft. Bei Jugendlichen sei die Hemmschwelle zu Gewaltattacken gesunken, so die Fachreferentin.
Der Sozialpsychologe Rolf Pohl warnte indes vor überzogenen Reaktionen. Die Öffentlichkeit reagiere inzwischen einfach sensibler auf derartige Erscheinungen. Die Fälle würden gleichwohl ernst genommen werden, es gebe aber noch keine verlässlichen Fallzahlen.

Stand: 17.12.2005 14:46
Quelle: http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID2102332_REF_SIX9,00.html

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Meine Meinungsäußerung

Gewaltattacke an Schule per Handy aufgezeichnet

Helmut Breunig, Montag, 19.12.2005, 21:49 (vor 6369 Tagen) @ KlaKla

KlaKla: Herr Busemann nimmt seine Verantwortung nicht wahr und verschiebt das Problem an die Eltern. Nach wie vor ist es so, das Aufzeichnungen per Handy gegen den Willen dritter Person gemacht werden können. Das Handy ermöglicht die Aufzeichnungen vom Unterrichtsgeschehen. Das kann nicht im Interesse von Lehrer sein. Die Schüler machen sich einen Spaß und zeigen dies herum. Diese Aufzeichnung im Internet herumzuschicken ist technisch kein Problem. Ich würde dies Rufmord nennen. Da man sich aber Gewaltprävention von der Industrie (Vodafone) sponsorn läst, ist eine Handhabe zum Handyverbot schwer durchführbar. Das ist der Preis, den man zahlen müss wenn Gewaltprävention von der Industrie (Vodafone) bezahlt wird.

Ich schicke hier auch mal etwas im Internet herum: :-D


Gewaltprävention als Marketingstrategie


Sehr geehrter Herr Minister Busemann,

der Mobilfunknetzbetreiber Vodafone ist sowohl Initiator als auch Hauptsponsor eines Gewaltpräventionsprogramms, das als Pilotprojekt unter dem Namen "Buddy" an niedersächsischen Schulen durchgeführt wird. Vodafone freut sich auf der Internetseite des Kultusministeriums (Zitat) "über die Anerkennung, die das Konzept durch die Kooperation mit dem Land Niedersachsen erfährt".

Sie, Herr Kultusminister, lehnten nun den Vorschlag ab, nach den jüngsten Vorfällen von "happy slapping" in Munster und Bockenem mittels eines Handyverbots an Schulen das Filmen und Übertragen von Gewalt zu verhindern.

Unbesehen der inhaltlichen pädagogischen Diskussion zu dieser Frage kann Ihre Position vor diesem Hintergrund nicht als eine unabhängige Auffassung angesehen werden.

Denn das Kultusministerium hat sich durch die Kooperation mit Vodafone in dieser Angelegenheit seiner Bindungsfreiheit und damit seiner fachlichen Neutralität als Behörde beraubt.


Quellen:
http://www.mk.niedersachsen.de/master.jsp?C=14014034&I=579&L=20

http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID2102332_REF_SIX9,00.html

Mit freundliche Grüssen

Helmut Breunig

.........
Mal sehen, was als Antwort kommt.

Tags:
, Prävention

Antwort und Erwiderung

Helmut Breunig, Dienstag, 20.12.2005, 11:03 (vor 6368 Tagen) @ Helmut Breunig

Mal sehen, was als Antwort kommt.

Antwort des Nds. MK

Sehr geehrter Herr Breuning,

hier liegt wohl ein Irrtum vor. Nicht der Mobilfunknetzbetreiber Vodafone ist Initiator und Sponsor des Buddy-Projekts in Deutschland. Vielmehr ist das Buddy-Projekt in anderen europäischen Ländern und in den USA bereits seit langem erfolgreich im Einsatz, mit ganz unterschiedlichen Förderern. Es hat ähnliche Grundlagen wie das Projekt Lions Quest, welches von den Lions Clubs in Deutschland unterstützt wird. In Deutschland fördert die Vodafone Stiftung vor allem das Buddy-Projekt. Ein solches Förderangebot einer lt. Satzung gemeinwohlorientierten Stiftung abzulehnen, gibt es wohl keinen echten Grund. Wenn Herr Minister Busemann ein Verbot des Mitbringens von Mobiltelefonen in die Schule nicht als geeignete Lösung ansieht, um dem Problem des gefilmten Schlagens von Mitschülerinnen oder Mitschülern zu begegnen, hat das nicht das Geringste damit zu tun. Denn nicht die technischen Möglichkeiten sind das Problem, sondern der Umgang damit. Es gibt sehr viele Eltern, die Wert darauf legen, dass ihre Kinder sie erreichen können. Deshalb geben sie den Kindern auch bewusst ein Mobiltelefon zur Schule mit. Ich selbst mache das bei meiner Tochter auch, allerdings mit einer Prepaid-Karte, die sie sich selbst einteilen muss. Außerdem kann jede Schule in ihrer Schulordnung oder im Rahmen ihres individuellen Sicherheitskonzepts ein Verbot für Mobiltelefone beschließen. Es bedarf also keines zentralen Erlasses durch den Kultusminister.

Im Zusammenhang mit den Gewaltvorfällen, um die es in den letzten Tagen in den Medien ging, sei darauf hingewiesen, dass es fast immer um Vorfälle an Bushaltestellen oder im Schulbus ging, nicht in der Schule selbst. Ein Verbot von Mobiltelefonen hätte deswegen möglicherweise nicht einmal einen Effekt gehabt, ganz abgesehen von der pädagogischen Betrachtungsweise. Es ist doch besser, die Kinder lernen den verantwortungsvollen Umgang mit der Technik. Dazu gehört auch die Aufklärung über die Gefahr der Verschuldung bei ungehemmtem Telefonieren.

freundliche Grüße
Georg Weßling
Pressesprecher
fon: (05 11) 1 20 - 71 45
fax: (05 11) 1 20 - 74 51/52
mail to: georg.wessling@mk.niedersachsen.de


Erwiderung:

Gewaltprävention als Marketingstrategie

Sehr geehrter Herr Weßling,

meinen von Ihnen als Irrtum - wenn es sich denn um einen solchen handeln sollte - bewerteten Ausführungen, liegt folgende Formulierung auf der Internetseite des MK zugrunde:
" Das Buddy-Projekt, 1999 initiiert und seither gefördert durch die Vodafone Stiftung Deutschland, soll zunächst an 100 ausgewählten niedersächsischen Schulen zum Einsatz kommen."[ http://www.mk.niedersachsen.de/master.jsp?C=14014034&I=579&L=20 ].
Ihre Darlegung zur Sache vorausgesetzt erscheint dieser Satz interpretationswürdig.


Ihre weiteren Ausführungen beziehen sich fast in vollem Umfang auf eben jenen Gesichtspunkt, den ich explizit als nicht die Intention meiner Anmerkung betreffend gekennzeichnet hatte:
"Unbesehen der inhaltlichen pädagogischen Diskussion zu dieser Frage...".
In diesem Sinne möchte ich noch einmal die grundsätzliche Frage in den Mittelpunkt rücken, die zu thematisieren meine Absicht ist:
Kann eine Behörde Neutralität in einer Entscheidung bezüglich des Gebrauchs eines Gerätes ( Verzicht auf Handy-Verbot an Schulen) für sich beanspruchen, wenn sie Sponsoring durch einen Betreiber einer betreffenden Dienstleistung annimmt?
Der Verweis allein auf die Gemeinnützigkeit der Vodafone-Stiftung vermag nicht zu tragen, denn die Gemeinnützigkeit einer Stiftung schliesst nicht von vorneherein grundsätzlich die Möglichkeit von Überschneidungen und Konflikten mit Geschäftsinteressen des Stifters aus.

Eine Bewertung im Einzelfall erscheint daher unumgänglich.
Diese hat sich im vorliegenden Fall die Tatsache zu berücksichtigen, dass dem Betreiber ein Interesse an der Nutzung seiner Technik im Zusammenhang mit Bedrohungsängsten zuschreibbar ist, wie Sie es ja selbst für Ihre Person beschreiben.
Für die Erfüllung eines persönlichen Sicherungsbedürfnisses liefert hier also dieselbe Dienstleistungsindustrie das Angebot auf dem Markt, die für die Gewaltprävention die Stiftungsmittel bereitstellt.
Eine Kooperation mit einem entsprechenden Anbieter stellt mithin die Gewährung einer sachlichen Neutralität einer Behörde in Frage, die Gewaltprävention zu ihren Aufgaben zählt.


Insofern Sie die Art des Gebrauchs von Handys als Kriterium anführen, möchte ich fragen, ob das Kultusministerium zum Gebrauch von Handys an den Schulen selbst.eine Position einnimmt; falls ja, welche?


Freundliche Grüsse

Helmut Breunig

Antwort und Erwiderung

H. Lamarr @, München, Dienstag, 20.12.2005, 22:32 (vor 6368 Tagen) @ Helmut Breunig

Alle Achtung, Sie ziehen die Schlinge fachgerecht zu, Herr Breunig. Bin gespannt ob sich das Opfer befreien kann - oder einfach nur wegtaucht.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Antwort und Erwiderung

Helmut Breunig, Mittwoch, 21.12.2005, 09:42 (vor 6368 Tagen) @ H. Lamarr

Alle Achtung, Sie ziehen die Schlinge fachgerecht zu, Herr Breunig. Bin gespannt ob sich das Opfer befreien kann - oder einfach nur wegtaucht.


Wieso "Opfer"?

Antwort und Erwiderung

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 21.12.2005, 15:39 (vor 6367 Tagen) @ Helmut Breunig

Wieso "Opfer"?

Wenn einer vom Jäger systematisch in die Enge getrieben wird ist er für mich ein Opfer - in diesem Fall halt kein ahnungsloses.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Erwiderung des Nds. MK

Helmut Breunig, Mittwoch, 21.12.2005, 18:22 (vor 6367 Tagen) @ H. Lamarr

Wieso "Opfer"?


Wenn einer vom Jäger systematisch in die Enge getrieben wird ist er für mich ein Opfer - in diesem Fall halt kein ahnungsloses.

Nein, von "Ahnungslosigkeit" eines "Opfers" kann keine Rede sein.
Die Ahnungslosigkeit liegt eher auf meiner Seite, ich weiss nämlich nicht, was die Antwort mit meiner Fragestellung zu tun haben soll. :no:

Hier die Erwiderung aus dem MK:

Sehr geehrter Herr Breunig,

machen Sie es sich nicht ein wenig zu einfach, wenn Sie die pädagogische Fragestellung einfach ausblenden wollen? Es geht hier, wie eigentlich immer in der Schule, vorrangig um eine pädagogische Frage, nämlich ob das von Ihnen offenbar gewünschte landesweite Verbot von Mobiltelefonen in der Schule das Problem löst und weitere Gewalttaten verhindert. Deshalb muss eine Antwort des Kultusministers auch den pädagogischen Aspekt in erster Linie berücksichtigen. Klar ist, dass sich allein mit Verboten kein Problem lösen lässt. Auch ist keine Technik in sich böse. Es kommt doch wohl darauf an, wie und wozu sie genutzt wird. Sie unterstellen einen Zusammenhang, den es gar nicht gibt, wie Sie den folgenden Ausführungen unschwer entnehmen können.

Zum Thema Sponsoring in Schulen: Wir haben in Niedersachsen eine Erlassregelung dazu, die gut handhabbar ist. Im Grundsatz lautet sie: Sponsoring ist im Schulbereich dann zulässig, wenn der pädagogische Nutzen den Werbeeffekt für den Sponsor deutlich überwiegt. Das ist die Rahmenbedingung, die vom Kultusministerium vorgegeben ist. Im Einzelfall entscheidet die Schulleitung der jeweiligen Schule. Das sind sehr kompetente Leute, denen man das durchaus zutrauen kann. Das beinhaltet genau die von Ihnen doch geforderte Bewertung im Einzelfall.

In Niedersachsen gibt es zur Gewaltprävention nicht nur das Buddy-Projekt. Wir haben eine ganze Reihe von Initiativen, teils unterstützt von Vereinigungen wie dem Lions Club, von Stiftungen, aber auch von Wirtschaftsunternehmen wie zum Beispiel von den Energieversorgern Avacon oder EWE. Im Rahmen ihres individuellen Sicherheitskonzepts entscheidet jede Schule mit Beteiligung der Eltern- und der Schülervertreter, welches Präventionskonzept oder auch Streitschlichtungsprogramm sie für ihren Bereich als sinnvoll ansieht und umsetzt. Wir sind in Niedersachsen auf dem Weg zur Eigenverantwortlichen Schule. Deshalb soll und kann jede Schule selbst darüber entscheiden. Es bedarf keiner zentralen Regelung. Insofern wäre Ihre Frage an die Schulen zu richten, die sich bei uns für das Buddy-Projekt bewerben. Ihren Ansatz konsequent zu Ende gedacht: Müssten dann Schulen nicht auch den Strom abschalten, weil er von Energieversorgern geliefert wird, die zu den Förderern von Schulprojekten gehören?

Zur Nutzung von Mobiltelefonen in der Schule allgemein: Die Nutzung von Mobiltelefonen ist Teil der freien Entfaltung der Persönlichkeit und somit als Grundrecht durch Art. 2 I Grundgesetz geschützt. Daraus folgt, dass ein generelles Verbot durch das Kultusministerium ohne eine gesetzliche Legitimierung gar nicht möglich ist, jedenfalls wäre es gegen Elterneinspruch juristisch nicht durchsetzbar. Allerdings gibt es die Möglichkeit, in Einzelfällen Verbote auszusprechen, die aber jeweils einer Verhältnismäßigkeitsüberprüfung standhalten müssen. Es können also, wie Ihnen bereits mitgeteilt, per Schulordnung, im Rahmen des individuellen Sicherheitskonzepts oder per Einzelanweisung der Schulleitung Richtlinien zur Nutzung von Mobiltelefonen in der Schule ausgesprochen werden. Ein generelles Verbot der Nutzung auf dem Schulgelände dürfte nicht verhältnismäßig sein. Ein Nutzungsverbot während des Unterrichtes und eventuell in den kurzen Pausen ist sinnvoll für die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule. Auch hier halten wir unsere Schulleitungen und unsere Lehrkräfte für kompetent genug, dies zu entscheiden und durchzusetzen. Auch die weit verbreitete Praxis, Mobiltelefone vor Klassenarbeiten und Prüfungen zum Schutz vor Täuschungsversuchen und der Beeinträchtigung von Mitschülern einzusammeln, ist durchaus als verhältnismäßig anzusehen. Eine landesweite Regelung ist aber nicht erforderlich.

Freundliche Grüße aus dem Niedersächsischen Kultusministerium
Georg Weßling
Pressesprecher
fon: (05 11) 1 20 - 71 45
fax: (05 11) 1 20 - 74 51/52
mail to: georg.wessling@mk.niedersachsen.de

Was will uns Herr Weßling sagen?

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 22.12.2005, 23:53 (vor 6366 Tagen) @ Helmut Breunig

... machen Sie es sich nicht ein wenig zu einfach, wenn Sie die pädagogische Fragestellung einfach ausblenden wollen?

Clausewitz, Lektion 1: Angriff ist die beste Verteidigung.

Zum Thema Sponsoring in Schulen: Wir haben in Niedersachsen eine Erlassregelung dazu, die gut handhabbar ist. Im Grundsatz lautet sie: Sponsoring ist im Schulbereich dann zulässig, wenn der pädagogische Nutzen den Werbeeffekt für den Sponsor deutlich überwiegt.

Ach du meine Güte, fragt sich der verwaltungstechnische Vollwaise, gibt es denn verbindliche Regeln, wie pädagogischer Nutzen gegen Werbeerfolg aufzurechnen ist? Sieht nach Gummiparagraph aus, der es zulässt, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

In Niedersachsen gibt es zur Gewaltprävention nicht nur das Buddy-Projekt.

Dumbbell-Projekt klingt doch auch gut, oder? Wie hohl muss man eigentlich sein, um sich derart nichtssagende Projektnamen einfallen zu lassen?

Wir haben eine ganze Reihe von Initiativen, teils unterstützt von Vereinigungen wie dem Lions Club, von Stiftungen, aber auch von Wirtschaftsunternehmen wie zum Beispiel von den Energieversorgern Avacon oder EWE. Im Rahmen ihres individuellen Sicherheitskonzepts entscheidet jede Schule mit Beteiligung der Eltern- und der Schülervertreter, welches Präventionskonzept oder auch Streitschlichtungsprogramm sie für ihren Bereich als sinnvoll ansieht und umsetzt.

Themaverfehlung: 6

Ihren Ansatz konsequent zu Ende gedacht: Müssten dann Schulen nicht auch den Strom abschalten, weil er von Energieversorgern geliefert wird, die zu den Förderern von Schulprojekten gehören?

Guter Vergleich! Ja, ich denke dieses Szenario könnte Gestalt annehmen, wenn es plötzlich "in" wird, Türklinken, Klopapierhalter und Tischbeine einfach mal so aus Jux und Tollerei unter 230 V Wechselspannung zu setzen, nur um zu gucken, ob glatthaarigen Mitschülern/Lehreren auf diesem Wege eine schicke Dauerwelle zu verpassen ist.

Zur Nutzung von Mobiltelefonen in der Schule allgemein: Die Nutzung von Mobiltelefonen ist Teil der freien Entfaltung der Persönlichkeit und somit als Grundrecht durch Art. 2 I Grundgesetz geschützt.

Ich trau' ihm nicht. Wo steht das denn geschrieben?

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Was will uns Herr Weßling sagen?

shimra, Freitag, 23.12.2005, 12:18 (vor 6365 Tagen) @ H. Lamarr

Antwort des Herr Wesslings
Was für eine sinnlose Wortklauberei und Verdreherei , wie es zurzeit alle "Verteidiger , weil Geldmacher" dieser "segensreichen" Technologie tun. Ich befürchte es kommt ein Zeitpunkt , wo wir zwei verschiedene Sprachen sprechen , eine Glaswand zwischen uns und ihnen ,eine Zeit , wo wir uns einfach nicht mehr verstehen . Die Pro-Seite schlängelt sich geschickt und sich willentlich dumm stellend an unseren klaren Fragen und Feststellungen vorbei , man kommt sich vor , als spräche man kirgisisch und man fragt sich bestürzt : Ist es mit der mentalen Beweglichkeit meines Gegenübers nun wirklich schon so schlimm ,wie es uns die Prophezeiher des frühzeitigen Alzheimers voraussagten , oder verkaufen die uns wie seit Jahren schon und je länger je mehr für noch dümmer??? - Grosses Rätselraten!! Hoffentlich driftet unsere Sprache nicht noch weiter auseinander .
shimra

Nochmal nachgefragt

Helmut Breunig, Freitag, 23.12.2005, 17:45 (vor 6365 Tagen) @ shimra

Sehr geehrter Herr Weßling,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Sie veranlasst mich Sie zu bitten, mir als Grundlage für eine Beurteilung mitzuteilen, welcher konkrete Anlass Herrn Minister Busemann bewogen hat, gegen ein Handy-Verbot im Zusammenhang mit den betreffenden Vorfällen Stellung zu nehmen.

Mit freundlichen Grüssen aus dem Harz


Helmut Breunig

Wie werden die Rechte der Lehrer geschützt?

KlaKla, Mittwoch, 21.12.2005, 09:02 (vor 6368 Tagen) @ Helmut Breunig

Anfrage an Herr Weßling,

ich lese im Forum vom Informationszentrum gegen Mobilfunk von den Gewaltvorfälle an Schulen per Handy.
Ich denke eine unabhängige Entscheidung bzgl. Handyverbot in Schulen ist fast unmöglich, wenn das Kultusministerium sich von der Industrie unterstützen lässt.

Wie aber werden die Lehrer geschützt, vor unerlaubtem Abhörmethoden?

Dies ist mit Hilfe eines Handy möglich, ohne das der Lehrer etwas davon mitbekommt. Das die Jugendlichen nicht verantwortlich mit dieser Technik umgehen zeigt ja das Beispiel. Hier wäre abzuwägen, was wichtiger ist, der Schutz der Lehrkräfte oder aber die vermeintliche Sicherheit der Kinder.

Was tun das Kultusministerium, damit die Rechte der Lehrer gewahrt bleiben?

Denn Rufmord bzgl. einer Lehrkraft ist möglich. Viele Lehrer leiden heute schon am physischen Druck durch Schüler und Eltern.

--
Meine Meinungsäußerung

Wie werden die Rechte der Lehrer geschützt?

KlaKla, Samstag, 31.12.2005, 09:43 (vor 6358 Tagen) @ KlaKla

Anfrage an Herr Weßling,

Wie werden die Lehrer geschützt, vor unerlaubtem Abhörmethoden?
Dies ist mit Hilfe eines Handy möglich, ohne das der Lehrer etwas davon mitbekommt. Das die Jugendlichen nicht verantwortlich mit dieser Technik umgehen zeigt ja das Beispiel. Hier wäre abzuwägen, was wichtiger ist, der Schutz der Lehrkräfte oder aber die vermeintliche Sicherheit der Kinder.


[quote]Was tun das Kultusministerium, damit die Rechte der Lehrer gewahrt bleiben?

Denn Rufmord bzgl. einer Lehrkraft ist möglich. Viele Lehrer leiden heute schon am physischen Druck durch Schüler und Eltern.[/quote]

Herr Weßling zieht es vor, auf diese Fragen bis heute nicht zu antworten.

--
Meine Meinungsäußerung

Wie werden die Rechte der Lehrer geschützt?

KlaKla, Donnerstag, 23.02.2006, 14:07 (vor 6303 Tagen) @ KlaKla

Wie werden die Lehrer geschützt, vor unerlaubtem Abhörmethoden?
Dies ist mit Hilfe eines Handy möglich, ohne das der Lehrer etwas davon mitbekommt. Das die Jugendlichen nicht verantwortlich mit dieser Technik umgehen zeigt ja das Beispiel. Hier wäre abzuwägen, was wichtiger ist, der Schutz der Lehrkräfte oder aber die vermeintliche Sicherheit der Kinder.


[quote][quote]Was tun das Kultusministerium, damit die Rechte der Lehrer gewahrt bleiben?

Denn Rufmord bzgl. einer Lehrkraft ist möglich. Viele Lehrer leiden heute schon am physischen Druck durch Schüler und Eltern.[/quote][/quote]

Das ist heute keine Fiktion mehr sondern Tatsache.
Tatwaffe Handy gegen Lehrer und Mitschüler
Werden Schüler erwischt fliegen sie vielleicht von der Schule.

--
Meine Meinungsäußerung

Gewaltattacke an Schule per Handy aufgezeichnet

Karl, Freitag, 03.02.2006, 18:10 (vor 6323 Tagen) @ KlaKla

Nun reagieren auch die Medien

Prügelclips und Mordvideos - Der Horror auf den Schülerhandys
Mobiltelefone gehören zum Alltag, erst recht von Jugendlichen. Die nutzen ihre Handys allerdings immer weniger zum Telefonieren. Immer häufiger dienen die modernen Geräte dazu, Gewaltvideos auszutauschen oder selbst Prügelszenen aufzunehmen... http://www.ndrtv.de/panorama/archiv/2006/0202/handypruegel.html

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