BGH-Urteil: Sendemast auf dem Dach nur mit Zustimmung aller (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 24.01.2014, 22:02 (vor 3717 Tagen)

Ein BGH-Urteil wird den Netzbetreibern künftig die erfolgreiche Standortsuche erschweren, denn künftig müssen alle Miteigentümer eines Objekts mit einem Sendemasten auf dem Dach einverstanden sein, es genügt nicht mehr die mehrheitliche Zustimmung. Damit kann ein einzelner Miteigentümer eine Standortvermietung erfolgreich blockieren.

Die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft fassten 2010 mehrheitlich den Beschluss, einem Unternehmen die Aufstellung und den Betrieb einer Mobilfunkanlage auf dem Dach der Wohnungseigentumsanlage zu gestatten. Die Klägerin, der im Zeitpunkt der Beschlussfassung u.a. eine Dachgeschosswohnung gehörte, ist damit nicht einverstanden. Der von ihr gegen den Beschluss erhobenen Anfechtungsklage haben beide Vorinstanzen im Wesentlichen mit der Begründung stattgegeben, die Anbringung der Mobilfunkanlage sei eine bauliche Veränderung, die nach § 22 Abs. 1 WEG der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bedurft hätte, weil die Klägerin durch die Maßnahme über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werde. Der wissenschaftliche Streit um die Gesundheitsgefahren von Mobilfunkanlagen führe zu Beeinträchtigungen bei der Vermietbarkeit und hinsichtlich des Verkehrswerts der Eigentumswohnung. Das müsse die Klägerin nicht hinnehmen.

Der Bundesgerichtshof entschied am 24.01.2014, dass auf der Grundlage des wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren und der daraus resultierenden Befürchtungen zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen besteht, wenn eine solche Anlage installiert wird. Dies stelle eine Beeinträchtigung dar, die ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zustimmungslos hinnehmen muss (Az.: V ZR 48/13).

Vorinstanzen
AG Aschaffenburg - 115 C 2751/10 WEG – Entscheidung vom 22.12.2011
LG Bamberg - 2 S 5/12 WEG - Entscheidung vom 25.01.2013

Hintergrund
Beck aktuell zum BGH-Urteil
Presse-Information des BGH
Urteil des BGH
Ideelle Immissionen

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Recht, Standortvermietung, Aschaffenburg, BGH-Urteil

BGH-Urteil: Sendemast auf dem Dach nur mit Zustimmung aller

Roger @, Freitag, 24.01.2014, 22:23 (vor 3717 Tagen) @ H. Lamarr

denn künftig müssen alle Miteigentümer eines Objekts mit einem Sendemasten auf dem Dach einverstanden sein

Das sollte man wissen bevor man/frau Miteigentümer wird . Ich war allerdings immer der Meinung, das Einstimmigkeit der " Besitzer" erforderlich ist .

Erfolg: Mobilfunkgegner blenden BGH-Richter

H. Lamarr @, München, Samstag, 25.01.2014, 02:10 (vor 3716 Tagen) @ H. Lamarr

Der wissenschaftliche Streit um die Gesundheitsgefahren von Mobilfunkanlagen führe zu Beeinträchtigungen bei der Vermietbarkeit und hinsichtlich des Verkehrswerts der Eigentumswohnung.

Da meine ich, haben sich die Richter am BGH, wie so viele vor ihnen, blenden lassen von dem Getöse, das akademische Mobilfunkgegner so gerne veranstalten, um den Eindruck zu erwecken, es gäbe in dem wissenschaftlichen Streit eine Fifty-Fifty-Patt-Situation. Das wurde mir so schon 2002 erzählt. Aus meiner Sicht hat es damals schon nicht gestimmt und heute, nach Abschluss von Forschungsprogrammen mit schätzungsweise gut 100 Studien erst recht nicht.

Es ist doch so, dass von den ungefähr 450 Mitgliedern der BEMS mMn höchstens 10 Prozent den Standpunkt von Mobilfunkgegnern teilen, schwache Funkfelder weit unter Grenzwert könnten biologisch schädlich sein. Es steht also nicht 50:50, sondern 90:10 gegen die Mobilfunkgegner. Nicht der BEMS angehörende Wissenschaftler habe ich nicht mit gerechnet, da es diese in beiden Lagern gibt, ändert sich an der 90:10-Gewichtung nicht viel. Und weil Dauerstreit in der Wissenschaft die Mutter allen Erkenntnisgewinns ist, wird sich 100:0 ohnehin nie einstellen.

Eine typische Blendgranate, wie sie akademische Mobilfunkgegner gerne abfeuern, lässt sich mMn hier verorten. Das wissenschaftliche Personal der Mobilfunkgegner, das sich mal hier mal dort zu Konferenzen, Tagungen und dergleichen zusammenfindet, zeigt einige Auffälligkeiten:

- es sind seit Jahren stets dieselben Personen, deren festgefahrene Standpunkte bekannt sind.
- es sind ältere Herrschaften, im Ruhestand oder kurz davor.
- es sind Personen, die häufig oder ausschließlich vor Laien sprechen.
- es sind Personen darunter mit (kommerziellen) Interessenkonflikten.
- es sind Personen, die mit Hilfe von Vereinen oder eigenen Websites die Bevölkerung alarmieren/aufwiegeln.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Täuschung, Senioren, Minderheiten, Patt, Belendwerk

Erfolg ? Mobilfunkgegner blenden BGH-Richter

Trebron, Samstag, 25.01.2014, 08:45 (vor 3716 Tagen) @ H. Lamarr

Darf man das auch anders lesen?
Alle drei Instanzen legen die Messlatte höher bei der Frage, ob auch bei geringfügigen baulichen Veränderungen an Gemeinschaftsbesitz die Mehrheit der Miteigentümer die Minderheit zum Mitmachen, Dulden und ev. auch Zahlen zwingen kann. Es wurde ein Fall der „konkurrierenden Gesetzgebung“ geklärt.

„Nachbarschaftsrecht des BGB überlagert Eigentumsrechte der Wohnungseigentümer nicht.“

Die Richter am BGH haben sich auch nicht vom Getöse der Mobilfunkgegner blenden lassen und sich beiläufig und äußerst vorsichtig (eigentlich gar nicht) zur Frage des Wertverlustes von Immobilien geäußert. Der Mast auf dem Dach als Aufhänger ist gewissermaßen nur ein Beispiel.
Der gleiche Prozess hätte auch wegen eines Taubenschlages auf dem Dach oder einem Fahrradständer vor der Haustür zum identischen Ergebnis geführt. Und ebenfalls die geforderte erhöhte Rechtssicherheit geschaffen.
Da der Fehler im Kopf des Lesers entsteht, wird die einschlägige Szene jetzt trotzdem in wildes Jubelgeschrei ausbrechen, vermute ich mal. Vorschlag für eine Überschrift, z.B. bei einer Verbraucherschutzorganisation: „BGH bestätigt Wertverlust bei Immobilien durch Mobilfunkmast“.

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Wertverlust, Immobilien, Fehler im Kopf

Erfolg ? Mobilfunkgegner blenden BGH-Richter

H. Lamarr @, München, Samstag, 25.01.2014, 14:45 (vor 3716 Tagen) @ Trebron

Darf man das auch anders lesen?

Selbstverständlich, was für eine Frage, vernünftige andere Sichtweisen sind doch das Salz in der Suppe.

[...]
Die Richter am BGH haben sich auch nicht vom Getöse der Mobilfunkgegner blenden lassen und sich beiläufig und äußerst vorsichtig (eigentlich gar nicht) zur Frage des Wertverlustes von Immobilien geäußert.

Ach doch, was den angeblichen Wissenschaftsstreit anbelangt, da haben die Richter den bisher verfügbaren Quellen zufolge eben schon genau das Zerrbild gesehen, das von den vereinigten Mobilfunkgegnern so kunstvoll auf allen erreichbaren Projektionsflächen abgebildet wird.

Der Mast auf dem Dach als Aufhänger ist gewissermaßen nur ein Beispiel.

Unglückliches Beispiel, der Taubenschlag aufm Dach wäre tatsächlich besser gewesen.

[...]
Da der Fehler im Kopf des Lesers entsteht, wird die einschlägige Szene jetzt trotzdem in wildes Jubelgeschrei ausbrechen, vermute ich mal. Vorschlag für eine Überschrift, z.B. bei einer Verbraucherschutzorganisation: „BGH bestätigt Wertverlust bei Immobilien durch Mobilfunkmast“.

Liest sich ganz nach dem Titel einer "Presse-Information" aus gleichem Hause.

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Erfolg ? Diagnose Funk titelt ...

Trebron, Samstag, 25.01.2014, 19:27 (vor 3716 Tagen) @ H. Lamarr

Erfolg ? Diagnose Funk titelt ...

H. Lamarr @, München, Sonntag, 26.01.2014, 01:15 (vor 3715 Tagen) @ Trebron

Und hier das wirkliche Ergebnis:
BGH gibt Klägerin aus Mainaschaff Recht

Brillant!

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Sendemast kann Hauswert mindern

H. Lamarr @, München, Sonntag, 26.01.2014, 02:27 (vor 3715 Tagen) @ Trebron

Da der Fehler im Kopf des Lesers entsteht, wird die einschlägige Szene jetzt trotzdem in wildes Jubelgeschrei ausbrechen, vermute ich mal. Vorschlag für eine Überschrift, z.B. bei einer : „BGH bestätigt Wertverlust bei Immobilien durch Mobilfunkmast“.

Und wenn nicht die sogenannte Verbraucherschutzorganisation, dann eben "Die Welt": Sendemast kann Hauswert mindern

[Nachtrag: Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Az.: V ZR 48/13]

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Aktenzeichen

BGH-Urteil: Sendemast auf dem Dach nur mit Zustimmung aller

H. Lamarr @, München, Sonntag, 26.01.2014, 00:07 (vor 3715 Tagen) @ H. Lamarr

Die Klägerin, der im Zeitpunkt der Beschlussfassung u.a. eine Dachgeschosswohnung gehörte, ist damit nicht einverstanden. Der von ihr gegen den Beschluss erhobenen Anfechtungsklage haben beide Vorinstanzen im Wesentlichen mit der Begründung stattgegeben, die Anbringung der Mobilfunkanlage sei eine bauliche Veränderung, die nach § 22 Abs. 1 WEG der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bedurft hätte, weil die Klägerin durch die Maßnahme über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werde.

Hier die beiden genannten Passagen aus dem WEG:

§ 22 Abs. 1: Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, können beschlossen oder verlangt werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahmen über das in § 14 Nr. 1 bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, soweit die Rechte eines Wohnungseigentümers nicht in der in Satz 1 bezeichneten Weise beeinträchtigt werden.

§ 14 Nr. 1: Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so instand zu halten und von diesen sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, daß dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.

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BGH-Urteil: Sendemast auf dem Dach nur mit Zustimmung aller

Lilith, Sonntag, 26.01.2014, 08:52 (vor 3715 Tagen) @ H. Lamarr

Das Ungefähre wird zum "Maßstab", glaubt Dummbatz "Mahner" und jubelt bei Gigaherz in umständlichem Kaiserzeitsdeutsch:

"Die Strittigkeit bezüglich der Objektivierung der Grenzwertregelung wird für Miteigentümer als Maßstab zu einer individuellen Bewertung eines Risikos für den Werterhalt seines Eigentums anerkannt. Insofern stellt die Rechtsprechung den Schutz des Wertes von gemeinschaftlichem Eigentum unter Vorrang gegenüber jenen Rechtsgütern, deren Schutz durch Grenz- und Richtwerte geregelt werden."

Hauseigentümer-Gemeinschaften werden sich um Querulanten stärker als bisher kümmern müssen.

Nicht-Miteingentümer wie die örtliche Gegnerinitiative bleiben aber zum Glück weiterhin außen vor.

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Meine Beiträge sind als Meinungsäußerungen aufzufassen. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist ein in allen zivilisierten Ländern gesetzlich geschütztes Grundrecht.

"Wer die Dummbatzen gegen sich hat, verdient Vertrauen." (frei nach J.-P. Sartre)

BGH-Urteil entsetzt Sendemastengegner und erfreut Profiteure

H. Lamarr @, München, Sonntag, 26.01.2014, 19:00 (vor 3715 Tagen) @ Lilith

Hauseigentümer-Gemeinschaften werden sich um Querulanten stärker als bisher kümmern müssen.

Aus meiner Sicht wird das Urteil die Konflikte um Sendemasten in Deutschland in städtischen Gegenden fördern.

Begründung

Bekanntlich sind hohe Häuser in aller Regel funktechnich gut geeignete Standorte. Und auch die Bürger profitieren davon: Antennenträger auf hohen Häusern werden kaum wahrgenommen, Phantomängste können sich gar nicht erst ausbilden.

Hohe Wohnhäuser mit vielen Wohnungen aber bedeuten, wenn sie in der Hand von Miteigentümern sind, automatisch viele Miteigentümer. Konnte in so einem Umfeld bislang ein einzelner Standortgegner überstimmt werden, fällt diese Möglichkeit jetzt weg.

Entscheidung zu Lasten von Sendemastengegnern

Das heißt: Den Netzbetreibern gehen infolge des Urteil häufiger gute Standorte auf hohen Häusern verloren, sie werden notgedrungen versuchen, auf niedrigeren Häusern (weniger Miteigentümer, leichtere Einigung) Standorte zu finden. Statt einer Funkzelle müssen es dann, wegen der geringeren Reichweite der tief stehenden Masten, zwei, drei oder mehr Funkzellen werden - jede mit eigenen Sendemasten! Das wird eine Belebung des Sedemastegegnermarktes zur Folge haben.

Wir selber sind "Opfer" so einer Standortaufgabe geworden: Weil die Stadt dem einzelnen Standort auf einem Hochhaus in unserer Gegend die Vertragsverlängerung verweigerte, entstanden ringsum auf deutlich niedrigeren Bauten mehrere neue Standorte, darunter "unserer", der uns 2002 über Nacht zu Mobilfunkgegnern machte.

Genau hinschauen, wer das Urteil bejubelt

Wer das Urteil als Sendemastgegner bejubelt, hat entweder a) die geschilderten unangenehmen Folgen des Urteils nicht begriffen oder b) er ist kommerziell interessiert, denn mit jedem Mast mehr eröffnen sich neue Möglichkeiten für Geschäftsabschlüsse durch die bekannten "Helferbranchen" (Baubiologie, Standortgutachten, Messtechnik, Umweltmedizin, Esoterik ...).

Gleicher Effekt wie bei Grenzwertsenkung

Ähnlich verhält es sich mMn mit dem auffallend hartnäckigen Ruf gewisser Kreise nach Grenzwertsenkung. Davon profitieren allein stark die "Helferbranchen". Wer als "nützlicher Sendemastengegneridiot" mit in dieses Horn der Profiteure stößt, wird sein blaues Wunder erleben wenn er merkt, dass eine Grenzwertsenkung zwangsläufig eine Verdichtung der Sendernetze erfordert. Wer Grenzwertsenkung schreit, ruft mehr Sendemasten herbei.

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Phantomängste

BGH-Urteil entsetzt Sendemastengegner und erfreut Profiteure

Lilith, Sonntag, 26.01.2014, 20:10 (vor 3715 Tagen) @ H. Lamarr

Wer das Urteil als Sendemastgegner bejubelt, hat entweder a) die geschilderten unangenehmen Folgen des Urteils nicht begriffen oder b) er ist kommerziell interessiert, denn mit jedem Mast mehr eröffnen sich neue Möglichkeiten für Geschäftsabschlüsse durch die bekannten "Helferbranchen" (Baubiologie, Standortgutachten, Messtechnik, Umweltmedizin, Esoterik ...).

...oder c) er/sie ist an Krawall, Streit und Krach interessiert, am Eskalieren.

Vertretern dieser gesellschaftlichen "Denkrichtung" ist das Thema Mobilfunk nur Mittel zum Zweck. Das sind Wutbürger mit irgendeiner tief drinnen angelegten Abneigung gegenüber Fortschritt, Veränderung, Bewegung, Jugend. In der realen Welt wird ihnen der Kopf unter dem ergrauten Haar schon bei kleinen Anzeichen von Gegenrede ganz geschwinde rot bis dunkelrot. In den Foren der Mobilfunkgegner-Cyberwelt ("Gigaherz", "hese") verfallen sie vielfach in Fett- und Großschrift, und dies bereits bei ganz alltäglichen Gegenfragen und begründet geäußerten Zweifeln an ihren penetrant und nicht selten über Jahre hinweg wiederholten Nonsens-Behauptungen.

Man kann davon ausgehen, dass mögliche kommende Streiterein in bislang friedlichen Eigentünergemeinschaften, die ja zivile Bürgergemeinschaften sind, die fortschritts- und zukunftsfeindlichen "Mobilfunkkritiker" dieser Republik nicht etwa entsetzen. Das Gegenteil ist der Fall. Die freuen sich darauf.

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BGH-Urteil entsetzt Sendemastengegner und erfreut Profiteure

H. Lamarr @, München, Sonntag, 26.01.2014, 20:39 (vor 3715 Tagen) @ Lilith

Man kann davon ausgehen, dass mögliche kommende Streiterein in bislang friedlichen Eigentünergemeinschaften, die ja zivile Bürgergemeinschaften sind, die fortschritts- und zukunftsfeindlichen "Mobilfunkkritiker" dieser Republik nicht etwa entsetzen. Das Gegenteil ist der Fall. Die freuen sich darauf.

Ja, "die" freuen sich drauf, wie am Beispiel Eggersberg symbolisch zu beobachten war.

Nur, die meinte ich nicht. Ich meine die frischgebackenen Sendemastengegner, die erst dann auf die Bühne kommen, wenn die von dir oben treffend beschriebenen Mobilfunkkritiker "Erfolg" haben, indem sie einen Standort (innerhalb ihres Angstkreises) verhindern, und dafür billigend zwei, drei oder mehr Standorte etwas weiter weg verursachen.

Schwierig wird es, wenn jemand direkt unterm Dach wohnt und dann von seiner Dachterasse eine Aussicht hat, wie auf dem Foto zu sehen. Die leicht zu widerlegende Angst vor angeblichen gesundheitlichen Nebenwirkungen wird dann durch Angst vor Wertminderung ersetzt, und da kann die Wissenschaft nicht helfen, das regelt der Markt. Da gibt es dann mit Sicherheit Immobilienkäufer, die versuchen werden mit Blick auf den/die Sendemasten den Preis zu drücken. Zu Recht, wenn ich mir das Bild so ansehe. Wem als Eigentümer einer Dachwohnung von den übrigen Miteigentümern solche hässlichen Antennenpanele vor die Nase gesetzt werden, der sollte z.B. wenigstens überproportional an den Mieteinnahmen beteiligt werden und nicht das gleiche bekommen, wie der Eigentümer der EG-Wohnung. Auch eine "hübsche" Verkleidung der Antennen wäre eine akzeptable Lösung.

[image]
Quelle: ARD-Video

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Tags:
Sendemast, Wertminderung, BGH-Urteil, Angstkreis, Immobilie

BGH-Klägerin: totes Huhn vor der Tür

H. Lamarr @, München, Sonntag, 26.01.2014, 20:57 (vor 3715 Tagen) @ Lilith

Vertretern dieser gesellschaftlichen "Denkrichtung" ist das Thema Mobilfunk nur Mittel zum Zweck. Das sind Wutbürger mit irgendeiner tief drinnen angelegten Abneigung gegenüber Fortschritt, Veränderung, Bewegung, Jugend. In der realen Welt wird ihnen der Kopf unter dem ergrauten Haar schon bei kleinen Anzeichen von Gegenrede ganz geschwinde rot bis dunkelrot.

Die Klägerin, die jetzt gewonnen hat, berichtet von Anfeindungen, der sie infolge ihrer Klage ausgesetzt war. So berichtet es Main-Netz in folgendem Auszug:

Für unsere Zeitung war die Klägerin nach ihrem Karlsruher Erfolg gestern nicht zu erreichen. Dem Bayerischen Rundfunk hatte sie tags zuvor von Anfeindungen im Haus erzählt: Man habe mehrfach ihr Auto verkratzt, einmal ein totes Huhn vor die Tür gelegt. Ihre Penthousewohnung habe sie deshalb vor zwei Jahren verkauft - »zu einem aus meiner Sicht marktüblichen Preis«, wie Hausverwalter Nees anmerkt. Dass die Antennen auf dem Dach den Wert der Immobilie schmälern könnten, glaubt er nicht. Im Gegenteil: »Von den Mieteinnahmen profitiert auch die Klägerin.« Auch an den von Funkturm Deutschland einmalig gezahlten 50 000 Euro habe sie ihren Anteil. Maria Rückert, die inzwischen um die Ecke in einem Reihenhaus lebt, besitzt noch zwei kleinere Wohnungen in dem Hochhaus.
Das Aus der Behringstraße 23 als Mobilfunkstandort bedeutet das gestrige Urteil nicht, wie Anwalt Faust einräumt: Die bestehenden Antennen - rund ums Dach sind mehr als zehn montiert - sind nicht betroffen, der Vertrag läuft nach Angaben der Hausverwaltung noch zwölf Jahre. Gekippt ist nur der Plan der Hausgemeinschaft, sie auf einem gemeinsamen Mast zu vereinen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

BGH-Urteil entsetzt Sendemastengegner und erfreut Profiteure

KlaKla, Montag, 27.01.2014, 09:12 (vor 3714 Tagen) @ Lilith

Vertretern dieser gesellschaftlichen "Denkrichtung" ist das Thema Mobilfunk nur Mittel zum Zweck. Das sind Wutbürger mit irgendeiner tief drinnen angelegten Abneigung gegenüber Fortschritt, Veränderung, Bewegung, Jugend. In der realen Welt wird ihnen der Kopf unter dem ergrauten Haar schon bei kleinen Anzeichen von Gegenrede ganz geschwinde rot bis dunkelrot. In den Foren der Mobilfunkgegner-Cyberwelt ("Gigaherz", "hese") verfallen sie vielfach in Fett- und Großschrift, und dies bereits bei ganz alltäglichen Gegenfragen und begründet geäußerten Zweifeln an ihren penetrant und nicht selten über Jahre hinweg wiederholten Nonsens-Behauptungen.

Ich erinnere an diesen Eintrag:

Vom Wutbürger zum Aktivbürger

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Meine Meinungsäußerung

BGH-Urteil V ZR 48/13: Volltext mit Urteilsbegründung

Gast, Freitag, 28.02.2014, 21:26 (vor 3682 Tagen) @ H. Lamarr

Urteil des BGH [dieser Link führt nicht zum Ziel]

Das BGH-Urteil zur Streitsache V ZR 48/13 steht jetzt auf der Website des Portals Jurisim Volltext zum Download bereit (PDF, 7 Seiten).

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