USA: Richter erkennt nicht an, dass Kläger WLAN-Felder spürt (Elektrosensibilität)

Alexander Lerchl @, Mittwoch, 19.09.2012, 17:04 (vor 4209 Tagen)

Medienberichten zufolge hat eine Bezirksrichterin in Santa Fe entschieden, dass ein Anti-WLAN Aktivist, der behauptet, dass Telefon und drahtlose Anwendungen seines Nachbarn ihm physische Schäden zufügen „nicht glaubwürdig die An- oder Abwesenheit“ elektromagnetischer Impulse spüren kann, auf die er nach eigenen Angaben sensibel reagiert. Der Kläger war nicht bereit, mit dem Gutachter des Gerichts oder dem Beklagten zwecks eines Blindtests zu kooperieren. Damit sollte getestet werden, ob der Kläger spüren kann, wann die Elektronik aus- oder eingeschaltet ist und ob er in irgendeiner Form davon beeinträchtigt ist. Die Richterin entschied deshalb, dass die vom Kläger vorgelegten Tests eigener Experten in der Verhandlung nicht als Beweismittel für seine Symptome durch EMF-Exposition anerkannt werden. Das Urteil bedeutet nicht das Ende des Falles. Der Kläger hat nach wie vor die Möglichkeit, einen Nachweis für seine Schmerzensgeldforderung zu erbringen.
Presseberichte unter:
http://www.abqjournal.com/main/2012/09/06/
http://www.santafenewmexican.com/

Quelle: WIK EMF Brief

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Glaubwürdigkeit, Idiopathie, Doppelblind, Abwesenheit

USA: Richter erkennt nicht an, dass Kläger WLAN-Felder spürt

charles ⌂ @, Mittwoch, 19.09.2012, 18:05 (vor 4209 Tagen) @ Alexander Lerchl

Ist ja klar.

Die wenigsten Mobilfunkgegner haben verstanden, dass wenn man zur Gericht geht, man über unwiderlegbare Beweise verfügen muss, um die *schädliche* Einwirkung von Elektrosmog zu beweisen.

Man könnte selber ein derartige Test machen, nur muss er richtig protokolliert werden, und von ein unabhängigem Person bescheinigt werden.
Und der Test muss wiederholbar sein.

Und der Art der *Schädlichkeit* muss von einem Artzt bescheinigt werden.

Leider hat Arthur Firstenberg das gar nicht verstanden.
Natürlich freuen die Anwalte sich.

Recht haben ist eins, aber Recht bekommen ist etwas ganz anderes.

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Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

USA: Richter erkennt nicht an, dass Kläger WLAN-Felder spürt

Alexander Lerchl @, Mittwoch, 19.09.2012, 22:13 (vor 4209 Tagen) @ charles

Ist ja klar.

genau.

Die wenigsten Mobilfunkgegner haben verstanden, dass wenn man zur Gericht geht, man über unwiderlegbare Beweise verfügen muss, um die *schädliche* Einwirkung von Elektrosmog zu beweisen.

So ist das nun mal vor Gericht.

Man könnte selber ein derartige Test machen, nur muss er richtig protokolliert werden, und von ein unabhängigem Person bescheinigt werden.

und genau das hat der Kläger verweigert.

Und der Test muss wiederholbar sein.

sowieso.

Und der Art der *Schädlichkeit* muss von einem Artzt bescheinigt werden.

Warum?

Leider hat Arthur Firstenberg das gar nicht verstanden.

Natürlich nicht ...

Natürlich freuen die Anwalte sich.

Natürlich.

Recht haben ist eins, aber Recht bekommen ist etwas ganz anderes.

Ja klar. Aber wenn man sich nicht mal bemüht, ist alle Mühe vergebens.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

USA: Richter erkennt nicht an, dass Kläger WLAN-Felder spürt

H. Lamarr @, München, Freitag, 21.09.2012, 23:19 (vor 4207 Tagen) @ Alexander Lerchl

Medienberichten zufolge hat eine Bezirksrichterin in Santa Fe entschieden, dass ein Anti-WLAN Aktivist, der behauptet, dass Telefon und drahtlose Anwendungen seines Nachbarn ihm physische Schäden zufügen „nicht glaubwürdig die An- oder Abwesenheit“ elektromagnetischer Impulse spüren kann, auf die er nach eigenen Angaben sensibel reagiert.

"Die Elektrosensibilität wird deshalb in der Medizin als eine Erscheinungsform der Hypochondrie angesehen."

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Quackwatch (USA): Suit alleging EMF harm dismissed

Uwuzela, Sonntag, 11.11.2012, 18:18 (vor 4156 Tagen) @ Alexander Lerchl

A district judge has dismissed a suit by Arthur Firstenberg who claims to suffer from electrical hypersensitivity (EHS). The suit claimed that his health had been seriously impaired by electromagnetic fields generated by cordless telephones, dimmer switches, chargers, Wi-Fi and other computer-related equipment in a neighboring house. EHS is an alleged condition in which people believe that many common ailments are caused exposure to electromagnetic fields. It is nor recognized by the scientific community as a disease. After reviewing the evidence, the judge concluded that (a) experimental studies have found no reliable evidence that people who claim to be sensitive actually experience any unusual physical reactions when exposed to electromagnetic fields, and (b) since Firstenberg could not demonstrate causation, his case must be dismissed. Firstenberg, who founded the Cellular Phone Taskforce in 1996, has been crusading against the use of wireless networks for many years. For additional information about "EHS" and links to the key documents in the case, see

http://www.quackwatch.org/01QuackeryRelatedTopics/ems.html

USA: Firstenberg auch in 2. Instanz gescheitert

H. Lamarr @, München, Freitag, 23.06.2017, 10:30 (vor 2471 Tagen) @ Alexander Lerchl

Medienberichten zufolge hat eine Bezirksrichterin in Santa Fe entschieden, dass ein Anti-WLAN Aktivist, der behauptet, dass Telefon und drahtlose Anwendungen seines Nachbarn ihm physische Schäden zufügen „nicht glaubwürdig die An- oder Abwesenheit“ elektromagnetischer Impulse spüren kann, auf die er nach eigenen Angaben sensibel reagiert.

Im Dezember 2012 legte Firstenberg gegen das Urteil Berufung ein, unterlag jedoch am 9. März 2015 auch vor dem Berufungsgericht. Zu nebulös und verallgemeinernd fanden die Richter seine Argumentation. mehr ...

Kommentar: Bemerkenswert finde ich die Weigerung Firstenbergs, sich einem wissenschaftlichen Provokationstest (doppelblind) zu unterziehen, der seine Behauptungen hätte objektivieren können. Wer hier im Forum länger mitgelesen hat weiß, dieses "Ausweichverhalten" ist typisch für überzeugte "Elektrosensible", die sich gerne öffentlich darstellen. Vermutlich sind es Versagensängste und der damit einhergehende Gesichtsverlust, der diese Personen ernsthafte Tests fürchten lässt wie der Teufel das Weihwasser.

An die Auseinandersetzung mit einem ebenso großmäuligen wie zahlungsunfähigen Mobilfunkgegner in der Schweiz erinnert die finanzielle Seite der US-Story: Die Gerichtskosten (ohne Anwaltskosten) beliefen sich auf 85'000 Dollar, die der unterlegene Firstenberg hätte zahlen sollen. Doch der Mann war zahlungsunfähig ("inability to pay"). Das Gericht schickte die Rechnung daher an die Haftpflichtversicherung von Firstenbergs siegreicher Prozessgegnerin Raphaela Monribot. Mir macht dies Firstenberg ausgesprochen unsympathisch, der Mann versuchte mit einer hohen Schadenersatzforderung privat Kasse zu machen, wälzt die finanziellen Lasten des gescheiterten Versuchs hingegen auf die Allgemeinheit ab.

Wie hier zu sehen ist (Suchbegriff: Firstenberg) beschäftigt der Querulant die Justiz im US-Bundesstaat New Mexico nicht schlecht: Seit 2009 sind in der Datenbank nicht weniger als 17 gerichtliche Auseinandersetzungen registriert, in die Firstenberg mal als Kläger mal als Beklagter verwickelt ist. "Elektrosmog" scheint auf Querulanten eine große Anziehungskraft auszuüben, denn die Eigenschaften von Querulanten lassen sich bei diversen Frontleuten der Anti-Mobilfunk-Szene wiederfinden. Der mMn auffälligste Querulant ist Gigaherz-noch-immer-Präsident Hans-U. Jakob, der mit seinen teils aberwitzigen Eskapaden (hier im Forum dokumentiert) das Image der Anti-Mobilfunk-Szene irreparabel beschädigt hat.

Hintergrund
Urteil im Fall A. Firstenberg vs. R. Leith (zweite Beklagte neben Raphaela Monribot)

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Tags:
Objektivierung, Provokationstest, Querulant, Versicherung, USA, Selbstdarsteller, Schaden, Firstenberg

Firstenberg: Gericht erkennt auf psychologische Störung

H. Lamarr @, München, Freitag, 23.06.2017, 12:01 (vor 2471 Tagen) @ Alexander Lerchl

Auszug aus Anti-Wireless Activist Loses Lawsuit Claiming Wi-Fi Signals Made him Homeless.

Monribot's attorneys, Joseph Romero and Christopher Graeser, have asserted all along that Firstenberg's symptoms were related to a psychological disorder and other health problems. The Court has agreed. While Mr. Firstenberg may believe his claim, the science was not on his side.

Für überzeugte "Elektrosensible" ist "psychologisch" ein verhasstes Reizwort. Viel lieber sehen sich die Betroffenen nicht psychisch erkrankt, sondern körperlich. Doch die seriöse Wissenschaft konnte bislang nichts finden, was die Reaktionen von "Elektrosensiblen" anders erklären könnte, als mit psychologischen Nocebo-Wirkungen (z.B. Sendemastenphobie). Mit großer Inbrunst kämpfen "Elektrosensible" gegen das P-Wort, häufig machen sie aus der Not eine Tugend und erklären selber öffentlich, man würde sie (irrtümlich) für Spinner und Phobiker halten. Damit wollen diese Selbstdarsteller einen Hauch von Glaubwürdigkeit erhaschen, indem sie das aussprechen, was andere über sie denken.

Die unrühmliche Rolle einiger niedergelassenen Ärzte & Umweltmediziner, die mit Gefälligkeitsgutachten "Elektrosensible" in ihrem Irrglauben bestätigen, ist nicht allein auf Deutschland beschränkt. Auch im Fall Firstenberg traten spezielle Ärzte als "Experten" des Klägers auf, die gewünschte Wirkung hatten die Mediziner freilich nicht. Es ist eben vor Gericht etwas anderes, wie wenn man als Pseudoexperte auf Kaffeefahrten oder in Turnhallen Halbwissen bis puren Stuss vor Laien ausbreitet und sich feiern lässt. Die "New York Times" bügelt Firstenbergs "Experten" kurz ab:

His expert witnesses [Firstenbergs, Anm. Spatenpauli], consisting of a holistic doctor and a consulting psychologist on neurotoxicity, were ruled unqualified and his evidence scientifically unreliable. And so came a summary judgment against him.

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
EHS, Spinner, Nocebo, Gefälligkeitsgutachten, Glaubwürdigkeit, Phobiker, Phobie, Somatoforme Störung, Irrglauben

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