Senken der Grenzwerte (Allgemein)

Karl, Mittwoch, 28.09.2005, 09:36 (vor 6775 Tagen)

Immer wieder wird gefordert die Grenzwerte sollen gesenkt werden.
Da dies nicht möglich ist, fordert man Vorsorgewerte.
Was mir fehlt, ist eine Begründung, auf was stützt sich welche Forderung.
Könnt Ihr mir plausible Begründungen für die unterschiedlichen Forderungen liefern?

Grenzwert
ICNIRP ... 4,5 - 10 W/m2 abhängig vom Frequenzbereich

Vorsorgeforderungen
Schweizer Vorsorgewert .......... 100 mW/m2 nur an Orten mit empfindlicher Nutzung
Nova-Institut ......................... 20 - 100 mW/m2 abhängig vom Frequenzbereich
Ecolog-Institut Vorsorgewert ..... 3 mW/m2
Salzburger Vorsorgewert ........... 1 m W/m2
Neuer Salzburger Vorsorgewert ... 1 µW/m2 unterscheiden auch noch in innen und außen
Baubiologen Vorsorgewert .......... ?
Ödp-Vorsorgewert .................... 100 µW/m2

Stimmt es, das in den Niederlanden der Grenzwert noch höher, ist als der in Deutschland (20 W/m2 für UMTS)?

Tags:
Vorsorgewert, Grenzwert, Forderung

Ver-Senken der Grenzwerte

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 28.09.2005, 13:22 (vor 6775 Tagen) @ Karl

Da dies nicht möglich ist, fordert man einen Vorsorgewert.

Natürlich ist eine Grenzwertsenkung möglich! Nur hat uns dazu die Wissenschaft noch nicht genug zwingende Argumente geliefert. Mal sehen, was in den kommenden Wochen neue Studien und Studienreplikationen (Perform, TNO-Schweiz ...) auf den Tisch bringen werden.

Was mir fehlt, ist eine Begründung, auf was stützt sich welche Forderung. Könnt Ihr mir plausible Begründungen für die unterschiedlichen Forderungen liefern?

Also ich kann's nicht. Aus meiner Sicht hat der alte Salzburger-Beurteilungswert (1 mW/qm) noch immer Bestand. Auf diesen Wert hatten sich seinerzeit rund 20 Experten/Wissenschaftler geeinigt, darunter bekannte Leute wie Dr. Cherry, Dr. Kundi, Dr. Slesin und Dr. Oberfeld. Genauer gesagt haben die sich im Jahr 2000 sogar auf 100 mW/qm geeinigt, der kleinere Wert von 1 mW/qm gilt speziell für gepuste Hochfrequenzsignale. So weit so gut. Andere publizierte Vorsorgewerte beruhen m. W. nur auf den Erfahrungen von Einzelpersonen oder sie wurden wie Lottozahlen einfach nur gezogen, ohne jede plausible Begründung. Diese Willkür und die Forderung nach persönlich für gut befundenen Vorsorgewerten frei nach dem Motto "je kleiner desto besser" halte ich für höchst schädlich. Die Vielzahl unterschiedlicher geforderter Werte ist nicht nur albern und peinlich, sie zeigt auch, dass es den Mobilfunkkritikern am gemeinsamen Denken & Handeln fehlt. Da darf jeder machen was er will - ob er will oder nicht.

Vor ca. zwei Jahren gab's in Bayern mal ein Treffen führender Mobilfunkkritiker, die einen gemeinsam zu fordernden Vorsorgewert aushandeln wollten. Das ging schief, man konnte sich nicht einigen. Im Grunde musste das ja auch passieren, weil sich solche Werte eben nicht aushandeln lassen wie auf einem italienischen Touristenmarkt. Dazu braucht es, wie der Dicke von Focus immer sagt: Fakten, Fakten, Fakten.

Stimmt es, das in den Niederlanden der Grenzwert noch höher, ist als der in Deutschland (20 W/m2 für UMTS)?

Welcher Grenzwert in welchem Land der Erde gilt, lässt sich hier nachschauen: http://www.who.int/docstore/peh-emf/EMFStandards/who-0102/Worldmap5.htm
Wie Öl geht die gebotene Information allerdings nicht runter, eher schon mal wie ein Endoskopschlauch.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Ver-Senken der Grenzwerte

Schutti @, Donnerstag, 06.07.2006, 16:28 (vor 6494 Tagen) @ H. Lamarr

Da dies nicht möglich ist, fordert man einen Vorsorgewert.


Natürlich ist eine Grenzwertsenkung möglich! Nur hat uns dazu die Wissenschaft noch nicht genug zwingende Argumente geliefert. Mal sehen, was in den kommenden Wochen neue Studien und Studienreplikationen (Perform, TNO-Schweiz ...) auf den Tisch bringen werden.

Die ganzen Kleinzellen haben viel geringere FEldstärken.
Sie werden aber nur dort eingesetzt wo man mehr Kapazität schaffen muss.
Weil sie eben nur örtlich begrenzt nützlich sind.
Einkaufsstraßen sind so ein Beispiel.
Eine ganze Ortschaft mit solchen Sendern zu versorgen wird recht aufwändig da dann wirklich alle paar Meter ein solcher Sender stehen muss und dieser Sender auch eine Anbindung ans Netz braucht.

Was mir fehlt, ist eine Begründung, auf was stützt sich welche Forderung. Könnt Ihr mir plausible Begründungen für die unterschiedlichen Forderungen liefern?

Solche Forderungen würden sehr hohe Kosten verursachen die ja irgenwo wieder reinkommen müssen.
Gleiches Problem war doch mit der irren Mastensteuer, viele Überlandmasten wären damit extrem unrentabel geworden.
Wenn die Grenzwerte auf extrem niedrige Werte gesetzt werden muss man statt einem Masten irgenwo im Nichts dann alle paar 100 Meter einen Sender aufstellen, die Versorgung der dünner besiedelten Gebiete wird noch schwerer als es eh schon ist.


Schutti

Willkür der Forderungen auf Grenzwertsenkung

KlaKla, Donnerstag, 29.09.2005, 13:26 (vor 6774 Tagen) @ Karl

Neuer Salzburger Vorsorgewert ... 1 µW/m2

Der Vorschlag für eine Neubewertung von GSM-Dauerexpositionen wie sie bei Basisstationen auftreten, basiert auf empirischen Erkenntnissen, wie ich sie in meiner Tätigkeit als für den Bereich Umwelt und Gesundheit verantwortlicher Umweltmediziner der Salzburger Landesregierung gewonnen habe.

weitere Informatioen finden Sie hier: http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_03/Salzburger_Modell/salzburger_modell.html

Was heißt empirisch?
'Empirisch' werden alle Begriffe, Urteile und Schlüsse genannt, welche sich bloß auf Erfahrung gründen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Empirisch

Kommentar: der neue Salzburger Wert von 1 µW/qm hat nur wenig Substanz, daher kann man diese Forderung persönlich gerne vertreten aber nicht ernsthaft in einer Diskussion über Grenzwertabsenkung heranziehen. Eine Absenkung der Grenzwerte ist verbunden mit einer Gesetzesänderung, die auf wissenschaftlichen Empfehlungen basiert.

Was sagt die WHO zu diesem Thema: Wenn Behörden Regelungen zum Schutz der Gesundheit erlassen haben, jedoch aufgrund öffenlticher Bedenken zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen einführen möchten, um die HF-Exposition zu begrenzen, sollten sie die wissenschaftlichen Grundlagen der Richtlinen nicht dadurch unterminieren, dass sie willkürlich zusätzliche Sicherheitsfaktoren in die Expositionsgrenzwerte aufnehmen.

Wer aber ist bei der WHO für EMF zuständig?
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=4725

--
Meine Meinungsäußerung

Tags:
Legende, Willkür, Grenzwertsenkung, Forderung, Salzburger Vorsorgewert

Willkür der Forderungen auf Grenzwertsenkung

Schutti @, Donnerstag, 29.09.2005, 14:45 (vor 6774 Tagen) @ KlaKla

Neuer Salzburger Vorsorgewert ... 1 µW/m2

Kommentar: der neue Salzburger Wert von 1 µW/qm hat nur wenig Substanz, daher kann man diese Forderung persönlich gerne vertreten aber nicht ernsthaft in einer Diskussion über Grenzwertabsenkung heranziehen. Eine Absenkung der Grenzwerte ist verbunden mit einer Gesetzesänderung, die auf wissenschaftlichen Empfehlungen basiert.

Wie auf GH erwähnt werden solche euphemistisch "Vorsorgewerte" genannte Grenzwerte verwendet um nicht ein komplettes Verbot jeglicher funkkommunikation zu fordern.
Dieses wäre nicht durchsetzbar, mit utopisch niedrigen Vorsorgewerten versuchen sie den Eindruck zu erwecken es gäbe eine einfache Lösung nur die bösen kapitalischen geldgierigen Großkonzerne weigerten sich aus Geldgründen.
Es beginnt mit der Unterscheidung verschiedener Grenzwerte für verschiedener Bereiche.
Wenn zum Beispiel in einem Schlafbereich strengere Grenzwerte gelten, wie soll man die einhalten ohne diese strengen Grenzwerte auch aussen Anzuwenden, mit allen Folgen?
Solche Gedanken sind nur Plasphemie, ist es doch Ziel dem Mobilfunk zu schaden wo es nur geht, es gehört schon zur Ideologie vieler Antimobilfunkinitiativen.

Was sagt die WHO zu diesem Thema: Wenn Behörden Regelungen zum Schutz der Gesundheit erlassen haben, jedoch aufgrund öffenlticher Bedenken zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen einführen möchten, um die HF-Exposition zu begrenzen, sollten sie die wissenschaftlichen Grundlagen der Richtlinen nicht dadurch unterminieren, dass sie willkürlich zusätzliche Sicherheitsfaktoren in die Expositionsgrenzwerte aufnehmen.

Genau das machen einige die da willkürlich Werte fordern die sogar alle Elektrogeräte verbieten würden.


Schutti

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