Bahn-Funkmast: Anlieger ärgern sich (Allgemein)

KlaKla, Samstag, 12.11.2011, 10:19 (vor 4541 Tagen)

Vor sechs Wochen ließ die Bahn an der Edelshausener Straße, in Niederarnbach und in Hörzhausen an den Gleisen neue Funkmasten errichten. Jetzt regt sich erster Widerstand. Anwohner des Königslachener Wegs protestieren gegen den Sendemast in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Weiter ...

Meinem Verständnis nach, wird die schlichte Einfallt einzelner Bürger vorgeführt mit dem o.a. Artikel. Sie (die Bürger) fühlen sich übergangen und wollen gefragt werden. Obwohl sie offensichtlich keine Ahnung haben. Das erkennt ich an den folgenden Zitaten aus dem Artikel.

„Überall setzt man die Masten außerhalb der Ortschaften. Nur uns setzt man ihn direkt vor die Haustür“
„Wenn ich ein Carport bauen will, muss ich alle möglichen Eingaben machen, bis ich eine Baugenehmigung bekomme, und einen 30 Meter hohen Sendemast darf man einfach so aufstellen“
„Wir wollen die Technik nicht schlecht reden. Aber wenn man so viel freie Fläche hat wie die Bahn, warum muss man uns den Mast dann vor die Nase setzen“

Den Städtern werden Masten noch viel dichter vor die Haustür gesetzt und Sendemasten unterliegen einer Genehmigung. Es gibt immer und überall Anwohner die einen Sendemast vor die Nase gesetzt bekommen weil die Technik genutzt wird. Hier sind Egoistischen am Werk die nach dem St.-Florian Prinzip agieren.

Das Sankt-Florian-Prinzip bezeichnet Verhaltensweisen, potenzielle Bedrohungen oder Gefahrenlagen nicht zu lösen, sondern auf andere zu verschieben!

Derart öffentliche Auftritte geben ein klares Bild ab über die aktiven Bürger. Ich erachte es nicht als positiv sonder als negativ und abschreckend.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Egoismus, Sankt-Florian-Prinzip, Wutbürger, DonauKurier

Mit seiner Dummheit prahlen

helmut @, Nürnberg, Samstag, 12.11.2011, 16:03 (vor 4541 Tagen) @ KlaKla

Ich schmunzel nur noch über die meisten "sich Aufreger"
Die prahlen auch noch mit ihrem Unwissen und ihrer Dummheit.

Vom Baurecht, das sie immer wieder zitieren, haben die dann auch keine Ahnung.

Ob der Nachbar unterschreibt oder nicht, hat keine Wirkung. Es ist keine Zustimmung des Nachbarn sondern nur eine Kenntnisnahme. Es muß nach der Bauordnung der Nachbar nur in Kenntnis gesetzt werden. Dies kann der Nachbar erledigen oder gegen Kostenerstattung durch das Landratsamt erledigen lassen. Bei vielen Nachbarn oder Betroffenen kann die Bekanntgabe auch im Amtsblatt erfolgen.

Und Nachbar ist nur, wer unmittelbarer Nachbar ist, also Grundstück an Grundstück.
Verläuft z.B. wie bei mir hier ein Fußweg zwischen den Grundstücken, braucht der Nachbar mich nicht mehr in Kenntnis setzen bzw braucht er nicht mehr meine Unterschrift.

Ähnlich verhält es sich mit den Gemeinden. Die Baugenehmigung erteilt das Landratsamt. Die Gemeinde kann ihr Wohlwollen oder ihre Ablehnung kund tun, entscheiden tut das Landratsamt nach Gesetzeslage, und die ist zur Not einklagbar

MfG
Helmut

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In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)


Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen

Tags:
, Dummheit, Baugenehmigung, Nachbarn

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