IZGMF zitiert falsch in "Leuchtturmeffekt" ... (Allgemein)

Muehlberger, Samstag, 06.08.2005, 13:17 (vor 6830 Tagen)

Unter "Der Leuchtturmeffekt will erst noch erforscht werden" steht der Satz
"Auch direkt unterhalb von Basisstationen konnten noch relativ hohe Werte gemessen werden, wobei allerdings in keinem Fall der Schweizer Vorsorgewert erreicht wurde."
In der angezogenen Untersuchung "Elektromagnetische Felder in NRW" der IMST steht das Gegenteil: S:44, 3.3.5.2. "...Immissionen...immerhin so groß, daß die Vorsorgewerte der Schweizer NISV...in einem Falle sogar überschritten wurden."

Man sollte hier wenigstens eigene Zitate sorgfältig recherchieren und außerdem ein Inpressum auffindbar in der "Leitseite" plazieren!
Ansonsten weiter so!
H

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Leuchtturmeffekt

IZGMF zitiert falsch in "Leuchtturmeffekt" ...

Evi, Sonntag, 07.08.2005, 07:43 (vor 6830 Tagen) @ Muehlberger

"Auch direkt unterhalb von Basisstationen konnten noch relativ hohe Werte
gemessen werden, wobei allerdings in keinem Fall der Schweizer
Vorsorgewert erreicht wurde."
In der angezogenen Untersuchung "Elektromagnetische Felder in NRW" der
IMST steht das Gegenteil: S:44, 3.3.5.2. "...Immissionen...immerhin so
groß, daß die Vorsorgewerte der Schweizer NISV...in einem Falle sogar
überschritten wurden."

Man kann es gar nicht oft und deutlich genug sagen, daher hier nochmals ein Wort zum Schweizer Vorsorgewert, der nicht einmal das Papier wert ist, auf dem er gedruckt wurde:

Dieser Wert von 6 V/m gilt nur an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN), dh. in Schlafzimmern, Kinderzimmern, Krankenzimmern etc., aber schon nicht mehr auf Balkonen, Terrassen, Dachgärten, auch nicht in Hausgärten oder auf dem freien Feld (wo z. B. Landwirte und Gärtner täglich viele Stunden arbeiten. Dort gelten die gleichen Werte wie im übrigen Europa) Auch vor dem Haus spielende Kinder sind mit diesen Alibiwerten, die ausserdem selbst noch viel zu hoch sind, nicht mehr geschützt.

Jetzt kommt noch der Gummiparagraph hinzu: die Vorsorgewerte von 6 V/m müssen nur eingehalten werden, wenn dies betrieblich und technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist. Mit anderen Worten: ist dies nicht der Fall, so dürften die Vorsorgewerte auch überschritten werden.

Wer nur ein wenig in der einschlägigen Literatur bewandert ist, der weiss, dass Gesundheitsschäden bereits bei einem Bruchteil dieser unmöglichen Vorsorgewerte auftreten, z.B. Schlafstörungen schon bei 0,04 V/m, mit allen damit verbundenen Folgen. Die Grenz- und Vorsorgewerte, die auf Empfehlungen der ICNIRP basieren, berücksichtigen ausserdem nur die thermischen Wirkungen, während die athermischen, biologischen Wirkungen keine Berücksichtigung finden, obwohl gerade diese für die gesundheitlichen Folgen verantwortlich sind. Die WHO mit dem Chamäleon Repacholi, der seine Aussagen je nach Belieben und Notwendigkeit ändert, lässt grüssen

Durch die Abweichung von der Senderichtung, bzw. durch die Dämpfung der Baumaterialien werden die hochgelobten Schweizer Vorsorgewerte übrigens auch in den anderen Ländern höchst selten überschritten. Wie käme es denn sonst, dass dort die Netzbetreiber ohne Widerstand bereit sind, diese Werte einzuhalten? (z.B. München)

Soviel zu den Schweizer Grenzwerten, die ungefähr der grösste Schwindel sind, den man der Öffentlichkeit je präsentiert hat. Lügen haben kurze Beine, sagt ein Sprichwort, aber manchmal haben sie auch ein zähes Leben.

Evi

IZGMF zitiert falsch in "Leuchtturmeffekt" ...

Muehlberger, Sonntag, 07.08.2005, 14:45 (vor 6829 Tagen) @ Evi

Man kann es gar nicht oft und deutlich genug sagen...

Evi


Hallo Evi, deine Aussagen unbenommen, aber das war nicht mein Thema.
Danke trotzdem, Harald (H)

IZGMF zitiert richtig in "Leuchtturmeffekt" ...

H. Lamarr @, München, Sonntag, 07.08.2005, 16:34 (vor 6829 Tagen) @ Muehlberger

In der angezogenen Untersuchung "Elektromagnetische Felder in NRW" der IMST steht das Gegenteil: S:44, 3.3.5.2. "...Immissionen...immerhin so groß, daß die Vorsorgewerte der Schweizer NISV...in einem Falle sogar überschritten wurden."
Man sollte hier wenigstens eigene Zitate sorgfältig recherchieren und außerdem ein Inpressum auffindbar in der "Leitseite" plazieren!

Einspruch: Die von Ihnen genannte Textpassage auf Seite 44 bezieht sich auf alle Messungen, die das IMST im Rahmen des Messprojekts in NRW vorgenommen hat. Einen Zusammenhang mit dem Leutturmeffekt gibt es dabei jedoch nicht, d. h. die beobachtete Überschreitung des NISV-Wertes hat mit dem Leuchtturmeffekt nichts zu tun. Der Zusammenhang zum Leuchtturmeffekt kommt in der Zusammenfassung erst auf Seite 45 (Punkt 4): Und dort heißt es dann zweifelsfrei, dass direkt unterhalb von Mobilfunkanlagen die Schweizer Vorsorgewerte unterschritten werden. Genau so haben wir's auch in unserem Beitrag dargestellt, einen Fehler kann ich deshalb nicht erkennen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Leuchtturmeffekt

IZGMF zitiert richtig in "Leuchtturmeffekt" ...

Muehlberger, Sonntag, 07.08.2005, 16:59 (vor 6829 Tagen) @ H. Lamarr

Einspruch: ...heißt es dann zweifelsfrei, dass direkt unterhalb von
Mobilfunkanlagen die Schweizer Vorsorgewerte unterschritten werden. Genau
so haben wir's auch in unserem Beitrag dargestellt, einen Fehler kann ich
deshalb nicht erkennen.

Wenn Sie meinen...
Für mich ist das zumindest unscharf formuliert.
Ende des Beitrags. :-)

IZGMF zitiert richtig in "Leuchtturmeffekt" ...

Franz, Montag, 08.08.2005, 08:16 (vor 6829 Tagen) @ Muehlberger

Wenn Sie meinen...
Für mich ist das zumindest unscharf formuliert.
Ende des Beitrags. :-)

Da gibts nichts zu "meinen" da ist auch nichts "unscharf" formuliert.

Auf S. 45 unter Nr. 4 stehts "scharf" formuliert: "...und sogar die Schweizer Vorsorgewerte unterschritten."

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