Rechtsstreit Mobilfunkmast abgewiesen (Allgemein)
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Klagen gegen Mobilfunksendeanlage abgewiesen
Ein Anwohner hatte Bedenken gegen die ständige Funkstrahlung geltend gemacht, außerdem eine Verunstaltung der Gegend durch den Sendemast und einen Wertverlust seines Grundstücks. Das VG Karlsruhe sah dies nach einem am Montag bekannt gewordenen Urteil anders.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) entspricht die für die Mobilfunksendeanlage erteilte Standortbescheinigung den gesetzlichen Anforderungen (Urt. v. 12.04.2011, 8 K 1406/10 u. 8 K 3446/10).