Rechtsstreit Mobilfunkmast abgewiesen (Allgemein)

Gast, Freitag, 29.04.2011, 15:58 (vor 4740 Tagen)

Verwaltungsgericht Karlsruhe
Klagen gegen Mobilfunksendeanlage abgewiesen

Ein Anwohner hatte Bedenken gegen die ständige Funkstrahlung geltend gemacht, außerdem eine Verunstaltung der Gegend durch den Sendemast und einen Wertverlust seines Grundstücks. Das VG Karlsruhe sah dies nach einem am Montag bekannt gewordenen Urteil anders.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) entspricht die für die Mobilfunksendeanlage erteilte Standortbescheinigung den gesetzlichen Anforderungen (Urt. v. 12.04.2011, 8 K 1406/10 u. 8 K 3446/10).

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Klage, Recht, Verwaltungsgericht, Urteil

Rechtsstreit Mobilfunkmast abgewiesen

H. Lamarr @, München, Freitag, 29.04.2011, 16:11 (vor 4740 Tagen) @ Gast

Verwaltungsgericht Karlsruhe

In dem Beitrag heißt es:

"Gegenüber dem Nachbarn sei die Anlage auch nicht rücksichtslos, insbesondere könne er sich nicht mit Erfolg auf die von ihm befürchtete Wertminderung seines Grundstücks berufen. Der Fortbestand einer bestimmten Grundstückssituation stelle lediglich eine rechtlich nicht geschützte Chance dar."

Und was heißt dies nun auf deutsch?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Rechtsstreit Mobilfunkmast abgewiesen

helmut @, Nürnberg, Freitag, 29.04.2011, 20:45 (vor 4740 Tagen) @ H. Lamarr

Und was heißt dies nun auf deutsch?

Der Gewinner, wie immer .... der Rechtsanwalt

MfG
Helmut

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In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)


Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen

Rechtsstreit Mobilfunkmast abgewiesen

H. Lamarr @, München, Montag, 06.08.2012, 23:50 (vor 4274 Tagen) @ H. Lamarr

"Gegenüber dem Nachbarn sei die Anlage auch nicht rücksichtslos, insbesondere könne er sich nicht mit Erfolg auf die von ihm befürchtete Wertminderung seines Grundstücks berufen. Der Fortbestand einer bestimmten Grundstückssituation stelle lediglich eine rechtlich nicht geschützte Chance dar."

Und was heißt dies nun auf deutsch?

Richter prüfen keine Grenzwerte: Gerichte müssen nicht über Umweltgefahren urteilen, wenn es an verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen mangelt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Recht: Genehmigung von Sendemasten

Gast, Dienstag, 03.05.2011, 18:11 (vor 4736 Tagen) @ Gast

Richter prüfen keine Grenzwerte: Gerichte müssen nicht über Umweltgefahren urteilen, wenn es an verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen mangelt.

VG Karlsruhe vom 12.04.2011 - AZ: 8 K 1406/10

Der Fall

Ein Anwohner hatte gegen die Aufstellung und den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage geklagt. Der Funkmast verunstalte die Gegend und führe zu einer Wertminderung seines Grundstücks, argumentierte er und klagte gegen die Standortbescheinigung. Außerdem fürchtete er die ständige Funkstrahlung.

Das Urteil

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies die Klage ab. Die Anlage sei nach den gesetzlichen Anforderungen errichtet worden, nachbarschützende Vorschriften würden nicht verletzt. Es deute auch nichts darauf hin, dass die maßgeblichen Grenzwerte nicht eingehalten würden. Zudem befinde sich das Grundstück des Klägers außerhalb des einzuhaltenden Sicherheitsabstands. Weiter ...

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Recht, Karlsruhe, Standortbescheinigung

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